- Führerschein
- Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr: Kann ich als Patient meinen Führerschein verlieren?
Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a (1a) handelt Ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
Weiterhin gilt nach StVG § 24a (4): “Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.”
Die Frage nach der Fahrtüchtigkeit unter medizinischer Anwendung von Cannabis wird im jeweiligen Einzelfall entschieden – die pauschale Grenze von 3,5 ng/ml gilt nicht. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient unter Medikamenteneinfluss fahrbereit ist, darf er sich hinter das Steuer setzen. Das bedeutet, dass der Patient sich aus Sicht des behandelnden Arztes in einem stabilen, gut eingestellten Zustand befinden muss und die Einnahme des betreffenden Medikaments seinen Allgemeinzustand nicht wesentlich negativ beeinflusst.
Im Fall einer Verkehrskontrolle ist es daher empfehlenswert, neben dem aktuellen Rezept auch einen Arztbrief mitzuführen, in dem euer behandelnder Arzt bestätigt, dass ihr medikamentös gut eingestellt seid und keine Nebenwirkungen bestehen, die die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken.
In der Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien – StAB – zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabis Medikament heißt es, dass folgende Hypothese zu prüfen ist:
“Der Klient nimmt Cannabismedikamente oder –blüten zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung ein. Es sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.”
Weitereführende Infos bietet die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
- Die wollen mir den Führerschein wegnehmen. Was kann ich tun?
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum die Führerscheinbehörde oder die Polizei den Führerschein entziehen bzw zur Überprüfung einbehalten kann, daher ist im Zweifel eine individuelle Beratung notwendig.
Das Führerscheinrecht in Deutschland insgesamt ist hochkomplex, und meist nicht zu Gunsten der Betroffenen. Juristisch gibt es oft nur wenige Möglichkeiten, sich gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis zu wehren, bzw diese sind oft nicht erfolgversprechend.
In jedem Falle ist es sinnvoll, einen eventuellen Konsum von Cannabis bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes einzuschränken oder ganz einzustellen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht kann sinnvoll sein. Oft ist es aber für die Betroffenen ratsamer, sich eine gute MPU Beratung zu suchen und sich auf die MPU vorzubereiten.
In unserem Themenbereich „Recht & Urteile“ findest du weitere Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein. - Allgemeine Verkehrskontrolle – Was darf die Polizei, wie sollte ich mich verhalten?
Handel ruhig, freundlich, aber bestimmt. Signalisiere möglichst keine Unsicherheit. Wenn du nicht aktiv unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Substanzen Auto fährst, hast du dir moralisch gesehen nichts vorzuwerfen. Dank der langen Nachweisbarkeit von Cannabis und des strengen Führerscheinrechts in Deutschland sind Cannabiskonsumenten aber auch weit jenseits der Wirkungsdauer noch gefährdet, ihren Führerschein zu verlieren.
Die Polizei wird bei Verdacht versuchen, das Thema Cannabis in den Raum zu stellen. Mach keine Angaben zu deinem Konsumverhalten! Dazu bist du nicht verpflichtet und es kann nur schaden. Selbst Aussagen wie „Ich habe vor 3 Jahren das letzte Mal gekifft“, machen es den Polizisten leichter, eine Anordnung für eine Blutentnahme auszusprechen.
NIE das Einverständnis zu einem Drogenschnelltest (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und somit zusammen mit anderen belastenden Umständen eine Blutentnahme rechtfertigen kann.
Auch sollte nie eine Einwilligung in die Blutentnahme selbst erteilt werden. Erfolgt sie, ist eine Anordnung nach § 81 a StPO nicht notwendig.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass die Staatsanwaltschaft – soweit eine Einwilligung des Betroffenen nicht vorliegt- die Blutentnahme selbst anordnen darf, wenn gem. § 81 a II S. 2 StPO bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer Straftat nach §§ 315 a I Nr. 1. II und III, 315 c Nr. 1a), II oder 316 StGB begründen. Auch bedarf es gem. § 46 Abs. 4 S. 2 OWiG keiner richterlichen Anordnung, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden ist.
Auch sogenannte Torkeltests wie Laufen auf einer imaginären Linie oder Berühren der Nase, ja selbst das Schauen in eine Taschenlampe sind freiwillig und können den Beamten helfen, Verdachtsmomente festzustellen, die eine zwangsweise Blutentnahme rechtfertigen.
Eine Verweigerung solcher freiwilligen Tests muss nicht begründet werden. Nachteile im Strafverfahren entstehen dadurch nicht.
Wenn die Polizei keinen konkreten Anfangsverdacht gegen dich hat wie z.B. einen Fund von Konsumzubehör im Fahrerraum oder strafrechtliche Vorbelastungen wegen Drogenverstößen, wird sie massiv unter Ausnutzung aller psychologischen Tricks versuchen, einen Urintest zu bekommen. Auf diesen Druck reagierst am besten gar nicht. In vielen uns berichteten Fällen lassen die Beamten nach 30-120 Minuten davon ab und ziehen weiter.
Wenn dennoch eine Blutentnahme nach § 81 a StPO erfolgt und aktives THC festgestellt wird und auch eine Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug stattgefunden hat, ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid nach § 24 a Abs. 2 StVG nebst Fahrverbot. Dies ist immer der Fall, wenn im Blut 3,5 ng/ml aktives THC oder mehr festgestellt wird (Fahranfänger 1 ng/ml). Wurde sogar eine Verkehrsstraftat verwirklicht, z.B. weil eine Fahruntüchtigkeit infolge von Drogenkonsum nach § 316 StGB vorliegt, muss im Regelfall mit einer Geldstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gerechnet werden. Meist wird sodann auch noch die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO vorläufig entzogen bzw. der Führerschein nach § 94 III StPO beschlagnahmt.Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen oder Überprüfungsmaßen wie fachärztliche Gutachten und/oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen, wenn der Verdacht auf einen missbräuchlichen Konsum von Cannabis bzw. eine Cannabisabhängigkeit besteht. Demnach ist es ratsam, den Konsum einzustellen und sich mit dem Thema „Erbringung von Abstinenznachweisen“ und dem Ablauf von Begutachtungen zu befassen bzw. sich auf eine mögliche Begutachtung vorzubereiten.
Die Abbauprodukte von THC sind abhängig von der Konsumintensität über einen längeren Zeitraum (meist über Wochen oder gar Monate) im Blut feststellbar und lassen auch auf die Konsumintensität schließen, wobei sowohl aktives THC als auch THC-COOH nicht linear abgebaut werden. Das führt dazu, dass viele Konsumenten sich ungerecht behandelt fühlen, z.B. wenn sie nüchtern kontrolliert werden und ihren Führerschein wegen eines positiven Urintests mit anschließender Blutentnahme verlieren bzw. sie ein medizinisch-psychologischen Gutachten beibringen müssen. Dennoch solltest du darauf nicht mit Wut und Ignoranz, sondern mit einer besonnenen Verteidigungsstrategie reagieren.
Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt.
- Drogentest – Wie lange ist THC im Blut und Urin nachweisbar?
Der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis THC wird in der Regel inhalativ (Vaporisieren, Rauchen) oder oral (z.B. als Gebäck) eingenommen. Der Anteil des THC, der dabei unverändert in den Blutkreislauf gelangt, beträgt bei der Inhalation im Mittel 30 % und bei der oralen Aufnahme 4–12 % (Bioverfügbarkeit). Bei letzterer Route vermindert die Leberpassage zusätzlich die Wirkung. Schließlich erreichen weniger als 1 % des verabreichten THC das Gehirn. Danach wird THC teilweise unverändert wieder ausgeschieden, teilweise in der Leber über das psychoaktive Zwischenprodukt THC-OH zu inaktivem THC-COOH metabolisiert.
Im Gegensatz zu der recht simplen, nahezu linearen Abbaukurve von Alkohol im Blut liegt bei THC ein komplizierterer zeitlicher Verlauf vor. Nachdem die THC-Konzentration im Blut bereits nach dem inhalativen Konsum einer kleinen Menge THC sprunghaft auf Werte bis über 100 Nanogramm pro Milliliter Blutserum ansteigt, sinkt sie ebenso schnell wieder ab, verbleibt aber recht lange bei niedrigen Werten zwischen 1 und 10 ng/mL – insbesondere dann, wenn häufiger konsumiert wird. Die THC-Konzentration in anderen Körperflüssigkeiten verhält sich nicht proportional zur THC-Konzentration im Blut, sondern folgt jeweils einem etwas anderen zeitlichen Verlauf.
Ursachen für das spezielle Abbauverhalten von THC
Dieses komplexe Abbauverhalten resultiert aus den Besonderheiten bei der Aufnahme und der Verteilung von THC:
Bereits unmittelbar nach dem Konsum gelangt ein großer Teil des lipophilen Wirkstoffs THC über den Blutkreislauf in fetthaltige Körpergewebe (Fettgewebe, Haut) und wird dort eingelagert. Gleiches gilt auch für die nicht-psychoaktiven Abbauprodukte. Von diesen Geweben werden THC und seine Abbauprodukte über einen längeren Zeitraum in niedriger Konzentration, welche die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, wieder ans Blut abgegeben („Hintergrundkonzentration“). Hierbei scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob in der Abstinenzphase Körperfett abgebaut wird, in dem das THC eingelagert war und so freigesetzt werden kann.
THC und seine Abbauprodukte zirkulieren lange in einem enterohepatischen Kreislauf: Die Stoffe werden in der Leber nur teilweise abgebaut, der nicht abgebaute Anteil gelangt über die Leber zur Gallenblase, von dort hin in den Darm, wird wieder ins Blut resorbiert und gelangt dann erneut zur Leber.
So kann aktives THC im Blut noch über 30 Tage und im Speichel bis zu acht Tage lang nachgewiesen werden. Im Urin können die Abbauprodukte von THC drei bis über 30 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.
Du hältst die aktuellen Regelungen in Bezug auf Cannabis und Führerschein sowie im Arbeitsrecht für ungerecht? Du willst daran etwas ändern? Dann unterstütze jetzt den Deutschen Hanfverband als festes Fördermitglied oder mit einer einzelnen Spende. Gemeinsam sind wir stark!
- Für DHV-Fördermitglieder
- Ich bin schon seit einigen Monaten dabei und habe noch keine Geschenke erhalten, wieso?
Wir versenden die Willkommensgeschenke 1-2 Monate nach der Rechnung. In Ausnahmefällen kann eine Sendung nicht zugestellt werden. Bitte wende dich an
- Ich möchte die Führerscheinberatung / Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Was tun?
Melde dich bei akuten rechtlichen Problemen wegen Cannabis telefonisch oder per E-Mail. Wir vermitteln dann ein kostenloses Erstgespräch mit einem Fachanwalt unseres Vertrauens. (Der Service gilt nur für aktuell gelistete DHV-Fördermitglieder, die mindestens 30 Euro Beitrag gezahlt haben.)
Die kostenlose Erstberatung zum Thema „Cannabis und Führerschein“ können wir durch den Tod unseres Service-Partners Theo Pütz leider bis auf Weiteres nicht mehr anbieten. - Woher weiß ich, dass ihr mein Geld bekommen habt?
Als Nachweis hast du die Abbuchung auf deinem Kontoauszug.
- Mein Konto ist manchmal nicht gedeckt – sollte ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Nein. Wenn dein Konto nicht immer gedeckt ist, solltest du mit Einzugsermächtigungen vorsichtig umgehen. Wenn eine Abbuchung wegen fehlender Kontodeckung scheitert, entstehen Kosten in Höhe von bis zu 7,50 € , die wir an dich weitergeben müssten. Nach einer geplatzter Abbuchung müssen wir deine Einzugsermächtigungen stornieren und du müsstest deinen Beitrag selbst überweisen. Ratenzahlung wäre dann leider nicht mehr möglich.
- Meine Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
Bitte teile uns Änderungen deiner Kontaktdaten so schnell wie möglich mit, damit wir dich gegebenenfalls erreichen können. Bei erteilten Einzugsermächtigungen ist eine Änderung der Kontodaten unbedingt mitzuteilen, da sonst Stornogebühren anfallen, die wir dir in Rechnung stellen müssten.
- Kündigung: Wie kann ich meine Fördermitgliedschaft kündigen?
Falls du uns nicht mehr unterstützen willst, kannst du deine Fördermitgliedschaft völlig unkompliziert jederzeit kündigen, entweder per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Wer nach mehrmaliger Aufforderung seinen Jahresbeitrag nicht bezahlt, wird von uns einfach aus der Kartei gelöscht. Kostenpflichtige Mahnungen oder gar Inkasso-Unternehmen gibt es bei uns nicht. Falls du dich ungewollt angemeldet hast, reicht es auch, wenn du einfach den Bestätigunslink, den du nach Anmeldung per Mail bekommst, nicht anklickst und uns per Mail informierst.
- Kann ich zu meinen Begrüßungsgeschenken noch Artikel XY aus dem Shop dazubestellen?
Nein, das ist leider nicht möglich, da Shopbestellungen und Geschenke für Fördermitglieder komplett getrennt bearbeitet werden. Die geringen Mehrkosten für Porto und Verpackung können wir euch also leider nicht ersparen.
- Ich will weniger Beitrag zahlen. Was ist der Mindestbeitrag?
Unser ermäßigter Jahresbeitrag für Arbeitslose, Studenten, Schüler etc. liegt bei 30€. Ein niedrigerer Jahresbeitrag ist nicht möglich, da sich sonst der organisatorische Aufwand nicht lohnt. Auch über kleinere Beträge als einmalige Spende freuen wir uns natürlich sehr.
- Ich kann momentan meinen Beitrag nicht zahlen, will aber Fördermitglied bleiben. Was tun?
Wenn du uns einen konkreten Zeitpunkt nennen kannst, wann du wieder zahlungsfähig bist, können wir das gerne so verzeichnen und uns dann wieder bei dir melden. Sollte deine Zahlungsunfähigkeit den Beitragszeitraum jedoch überschreiten oder auf ungeklärte Zeit fortbestehen, bitten wir dich, uns dies offen und ehrlich zu sagen. Dann buchen wir dich einfach als Fördermitglied aus und sparen uns die Arbeit, dich mehrfach anzuschreiben. Du kannst dich natürlich irgendwann wieder anmelden, wenn sich deine Finanzen gebessert haben.
- Was seid ihr – Firma, Verband, Verein oder was?
Der Deutsche Hanfverband ist von der juristischen Form her kein Verein, sondern ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, das im Auftrag seiner Mitglieder und Sponsoren Lobbyarbeit für eine bessere Cannabispolitik betreibt, ohne von „Vereinsmeierei“ aufgerieben zu werden. Es gibt aber zum Beispiel vereinstypische ehrenamtlich arbeitende Ortsgruppen. Wir vertreten tausende private Fördermitglieder. Diese Art der professionellen Interessenvertretung von Hanfliebhabern ist einmalig in Deutschland.
Die Gründung des DHV ging 2002 von der Agentur Sowjet aus. Dort wurde der Verband über zwei Jahre als eigenständige Abteilung geführt. Im Oktober 2004 wurde der DHV ausgegründet, da er nun in der Lage war, selbständig zu funktionieren. Neuer Inhaber des DHV ist seitdem der bisherige Geschäftsführer Georg Wurth. - Warum ist der DHV kein gemeinnütziger Verein?
Als wirtschaftliches Einzelunternehmen von Georg Wurth arbeitet der DHV ausschließlich im Sinne seiner Mitglieder und Sponsoren. Zahlungen an den DHV sind nicht als Spende von der Einkommensteuer absetzbar, wohl aber als Betriebsausgaben für Unternehmen der Hanfbranche.
Dadurch, dass wir kein klassischer Verein nach deutschem Vereinsgesetz sind, vermeiden wir aufwändige interne Diskussionen zwischen den Mitgliedern und können unsere Energie voll und ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren.
Eine Steuerbefreiung als gemeinnütziger Verein ist, nach allen Rücksprachen die wir zu diesem Thema mit verschiedenen Experten geführt haben, so oder so nicht möglich, solange wir unser klar erklärtes Ziel der Legalisierung von Cannabis in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Daher wäre eine Organisationsform als e.V. finanziell auch nicht von Vorteil.
- Internationales
- Ich würde gerne irgendwo im Ausland in der legalen Cannabisindustrie arbeiten, z.B. als Grower. Darf ich das als Deutscher? Kann der DHV mir Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern vermitteln?
Der DHV kennt natürlich verschiedene Personen & Unternehmen in der weltweiten Cannabisindustrie. Wir sind aber aktuell nicht in der Lage, dort konkrete Jobangebote zu vermitteln.
Sobald Cannabisanbau oder -verkauf im Ausland vollkommen legal, und nicht nur toleriert oder entkriminalisiert ist wie in den Niederlanden & Spanien, dürfen auch Deutsche dort diese Tätigkeit ausführen, ohne sich einer sogenannten Auslandsstraftat (§7 Abs. 2 StGB) schuldig zu machen. Daher ist es durchaus möglich, als Deutscher z.B. in Colorado als Cannabisgärtner zu arbeiten. Die Jobs in der Cannabisindustrie sind aber begehrt und ohne persönliche Kontakte ist es oft schwierig an einen solchen heran zu kommen. Grundbedingung sind nicht nur fachliches Know-How sondern auch Sprache und Leistungsfähigkeit. In den USA und Kanada sind Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis nötig, üblicherweise auch für Praktika.
- Sollte ich in Cannabis-Aktien investieren?
Die Situation rund um den aufstrebenden Markt mit Cannabis wird vielerorts als neuer Goldrausch bezeichnet. Einige Aktien konnten in kürzester Zeit ihren Wert vervielfachen. Die Entwicklung von einzelnen Cannabis-Aktien ist allerdings massiv durch gesetzliche Rahmenbedingungen und geschickten Umgang der Unternehmen mit den Gesetzen beeinflusst. Ein Investment ist nur in den Ländern zu empfehlen, in denen klare Rahmenbedingungen von bundesstaatlicher Seite bestehen. Insbesondere sind dabei zu nennen Kanada, Australien, die Niederlande und seit März 2017 auch Deutschland. Hier können Unternehmen langfristig kalkulieren und eine Perspektive aufbauen.
Da viele Unternehmen in diesem Bereich noch recht jung sind und sich darunter immer wieder auch schwarze Schafe befinden, wird eine Marktkonsolidierung früher oder später mit Sicherheit geschehen. Als Anleger braucht es Erfahrung, Weitblick und etwas Glück, um diese Situation einzuschätzen. Der Deutsche Hanfverband kann von blinden Investments in Marihuana produzierende Unternehmen nur abraten und keine spezifischen Tipps für Investments geben.
- Ich will einen Coffeeshop in den Niederlanden eröffnen. Geht das auch als Deutscher?
Im Prinzip ja, ABER: Die Zahl der Coffeeshops in den Niederlanden ist streng reglementiert und wird von den betroffenen Komunen festgelegt. Fast alle Städte verringern seit den 90er Jahren die Anzahl der Coffeeshops oder verlegen diese an die Stadtgrenzen. Neue Shop-Lizenzen gibt es kaum, und wenn, dann bekommen eher Niederländer den Zugriff.
Wenn Du deinen Traum vom eigenen Coffeeshop dennoch weiter verfolgen möchtest, sollten Du dich an den Bond van Cannabis Detaillisten (BCD – Bund der Cannabishändler) oder die Vereniging Officiële Coffeeshops Maastricht (VOCM – Vereinigung der offiziellen Coffeeshops in Maastricht) wenden.
- In welchen Ländern ist Cannabis legal?
Kambodscha war das letzte Land weltweit, das im Jahr 1997 Cannabis verboten hatte. Kurzzeitig schien es, als sei das Dogma des Cannabisverbots damit international fest verankert worden. Im Jahr 2013 beschloss jedoch das Parlament in Uruguay, Cannabis unter staatlicher Kontrolle zu legalisieren. Seitdem dürfen in Uruguay Privatpersonen bis zu 6 Pflanzen anbauen, und nach einer Registrierung Cannabisprodukte in Apotheken einkaufen. 2018 folgte mit Kanada ein G7-Staat und legalisierte Cannabis.
In den US haben einige Bundesstaaten wie z.B. Colorado und Washington Cannabis als Genussmittel ebenfalls legalisiert. Die Regularien unterscheiden sich jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat teils erheblich. So gibt es beispielsweise in der Landeshauptstadt Washington D.C. zwar keinen legalen Handel, aber es dürfen bis zu 6 Pflanzen legal angebaut und bis zu einer Unze (ca 28 Gramm) Cannabis besessen oder sogar verschenkt werden. Auf Bundesebene bleibt Cannabis jedoch weiterhin illegal. Gesetzesinitiativen für eine bundesweite Legalisierung scheiterten bisher immer wieder an Widerständen im US-Senat.
Malta, Luxemburg und Deutschland haben den privaten Besitz und Eigenanbau legalisiert, gestatten aber keinerlei Handel mit Genusscannabis.
Höchstrichterliche Urteile in Südafrika und Mexiko haben Klägern das Recht bestätigt, Cannabis besitzen zu dürfen und für den persönlichen Konsum anzubauen. Die Gerichte forderten die Gesetzgeber zudem auf, tätig zu werden und entsprechende Regulierungen zu verabschieden. In beiden Ländern ist bisher jedoch kein neues Legalisierungsgesetz verabschiedet worden.
In den Niederlanden war Cannabis nie richtig legal, sondern nur toleriert. Die sogenannten Coffeeshops dürfen dort bis zu 500 Gramm Cannabis im Laden aufbewahren und bis zu 5 Gramm pro Kunde verkaufen. Die gesamte Produktion und der Großhandel sind aber illegal, so dass eine sehr spezielle Hintertürproblematik entstand. Dadurch gibt es auch keinerlei staatliche Kontrolle über die genutzten Anbaumethoden und dadurch keinerlei Verbraucherschutz. 2021 startete ein Modellprojekt für den legalen Anbau von Genusscannabis in 10 Gemeinden.
- Wieso entfernt sich die Niederlande von ihrer liberalen Drogenpolitik? War diese nicht erfolgreich?
Die Drogenpolitik in den Niederlanden war insgesamt sehr erfolgreich. Der Konsum der meisten Drogen ist geringer als in den europäischen Nachbarländern, bei Cannabis liegt er im europäischen Durchschnitt. Die HIV Infektionsrate ist, dank wenig verbreitetem intravenösem Drogenkonsum, geringer als in anderen Ländern. Die Trennung der Märkte von Cannabis, dessen Verkauf in Coffeeshops toleriert wird, und anderen Drogen, hat im Grunde funktioniert und ihr Erfolg wird selbst von Kritikern der liberalen Handhabung kaum offen angezweifelt.
Allerdings versuchen viele konservative Politiker, einzelne Aspekte der Coffeeshops zu kritisieren und diese dadurch langsam zurückzudrängen. Insbesondere der Drogentourismus wird dabei als Hauptkritikpunkt angeführt. Dabei spielt auch der konstante politische Druck aus Nachbarländern wir Frankreich und Deutschland eine entscheidende Rolle.
So werden kaum neue Lizenzen vergeben aber sehr viele alte Shops auf Grund von unterschiedlichen Regelungen geschlossen. Die konservative Regierung der Niederlande versuchte auch 2012 aus den Coffeeshops eine Art Clubs zu machen, die nur für Anwohner geöffnet sein sollten. Damit scheiterte sie, weil kaum Niederländer sich dafür registrieren wollten. Heute haben einzelne Gemeinden die Möglichkeit, den Zugang zu den Shops nur für Menschen mit niederländischem Wohnsitz zu erlauben. In Amsterdam und vielen anderen Städten können volljährige Touristen aber weiter in den Coffeeshops Cannabis erwerben und konsumieren.
2021 startete ein Modellprojekt zum legalen Anbau an dem 10 Gemeinden teilnehmen. Durch staatlich lizensierten legalen Anbau soll so die Backdoor-Problematik des niederländischen Modells abgeschaft werden. Es ensteht erstmals eine legale Warenkette von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Der Erfolg bzw. Misserfolg dieses Modellprojekts dürfte maßgeblich die zukünftige Entwicklung der niederländischen Drogenpolitik beeinflussen.
- Webseite und Webforum des DHV
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- Ich möchte einen Text von eurer Webseite an anderer Stelle verwenden. Was muss ich beachten?
Natürlich können Informationen oder ganze Texte unseres Webangebotes für Zeitung, Webseite, Diplomarbeit, Referat o.ä. verwendet werden. Allerdings bitten wir darum, unsere Texte mit entsprechenden Quellenangaben und Link zu versehen. Ein solcher Quellennachweis könnte z.B. so aussehen:
Der folgende Text stammt aus der Webseite des Deutschen Hanf Verbandes: LINK.
Beim Abdruck unserer Texte in Zeitungen, Büchern o.ä. bitten wir um die Übersendung eines Belegexemplars!
Für die Verwendung von Bildern oder kompletten Videodateien aus unserem Besitz bitten wir um vorherige Absprache.
- Ich möchte einen Webbannertausch machen. Geht das?
Ich möchte einen Webbannertausch machen. Geht das?
Wir sehen uns als seriöse Interessenvertretung aller Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter in Deutschland. Das Privileg der Platzierung eines Webbanners geniessen daher ausschliesslich unsere Mitglieder, Sponsoren und Partner. Ein Tausch oder Kauf von Webbannern ist deshalb leider nicht möglich!
- Ich möchte mit dem Deutschen Hanfverband Kontakt aufnehmen. Wie geht das?
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, besuchen Sie bitte unsere Kontakt-Seite. Dort finden Sie ein Kontaktformular, unsere Emailadresse, Telefon- und Faxnummer sowie Anschrift.
- Repression
- Ich wurde von der Polizei als Beschuldigter zu einer Anhörung vorgeladen. Was soll ich tun?
Man hat als Beschuldigter bei der Polizei immer ein Aussageverweigerungsrecht. Daher muss man auch nicht zu polizeilichen Vorladungen erscheinen, sondern kann diese ignorieren.
Der DHV empfiehlt grundsätzlich: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft! Positive, entlastende Aussagen können immer noch vor Gericht bzw. nach Akteneinsicht gemacht werden. Die Befragungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dienen in erster Linie der Suche nach weiteren Indizien und Beweisen, die dich oder Dritte belasten sollen. Das kann man nur effektiv verhindern, indem man jede Aussage verweigert.
Nach Einholung der Akteneinsicht durch einen Anwalt kann dann eine solide Verteidigungsstrategie erarbeitet und eine Aussage vorbereitet werden.
- Über den DHV„>PR-Kampagne in Baden-Württemberg. Der umfangreiche Relaunch der DHV-Homepage hat etwa 21.000 Euro gekostet. Auch unser Warenlager konnten wir aufstocken (Zusatzausgaben ca. 5.000 Euro). Etwas gestiegen sind auch die kleineren Buchungsposten wie Führerscheinberatung für DHV-Mitglieder 2.400 Euro, Reisekosten 4.800 Euro, Porto/Telefon 5.000 Euro u.a.„>Neele e.V.) und einer dringend erforderlichen Lohnerhöhung für das gesamte DHV-Team profitiert Georg Wurth in keiner Weise privat von dem Gewinn.
- Wenn Cannabis legalisiert wird, seid ihr dann nicht arbeitslos?
Nein. Erstens wird Cannabis sicherlich nicht sofort vollständig legalisiert, sondern es wird ein längerer Prozess mit schrittweisen Veränderungen. Wir freuen uns auch über kleine Schritte, z.B. eine Erhöhung der sogenannten „geringen Menge“, fordern aber die vollständige Legalisierung von Hanf.
Zweitens wird es auch nach einer Legalisierung von Cannabis möglicherweise weiterhin unterschiedliche Diskriminierungen gegenüber Cannabiskonsumenten geben, z.B. im Beruf oder beim Führerschein. Dagegen werden wir uns engagieren.
Drittens wird die Hanfgemeinde in Deutschland auch ohne ein staatliches Hanfverbot sicherlich noch Bedarf an Vernetzung und politischer Interessenvertretung haben. Wir sind überzeugt, dass nach einer Legalisierung eher mehr Menschen, Firmen und Organisationen sich mit diesem Thema beschäftigen werden und dafür auch mehr Geld investieren werden, als es zur Zeit der Fall ist. Schließlich gibt es auch immer noch unzählige Organisationen für die Rechte von Homosexuellen, obwohl oder sogar gerade weil das staatliche Verbot schon über 40 Jahre abgeschafft ist.
Viertens arbeiten wir nicht wegen des Geldes beim DHV, sondern mit Herzblut und aus der persönlichen Überzeugung heraus, dass das Verbot von Cannabis ein großer Fehler ist. Die meisten DHV-Mitarbeiter sind gut ausgebildet und könnten woanders mehr Geld verdienen als beim DHV. Einige von uns werden deshalb nach der Legalisierung vielleicht andere Wege gehen.
- Welche Flyer aus eurem Webshop sollte ich am Besten verteilen?
Unsere Flyer richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Der Flyer „Deine Stimme für Legalisierung“ wendet sich beispielsweise an Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter, während der Flyer „Cannabis legalisieren“ eher an kritische bzw neutral eingestellte Menschen gerichtet ist. Hier haben wir ausführliche Informationen zur Verwendung unserer einzelnen Materialien veröffentlicht.
- Kann man bei euch auch per Bitcoin (oder anderen Kryptowährungen) spenden?
Leider nein! Kryptowährungen wie Bitcoin ermöglichen es zwar, anonym zu spenden, aber sie stellen für uns als Empfänger dieser anonymen Spenden erhebliche Fallstricke bereit. In den letzten Jahren nahm der Umfang von Geldwäsche mittels Kryptowährungen stark zu. Im Falle eines durch die Bank geäußerten Verdachts auf Geldwäsche oder bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt müsste also der Deutsche Hanfverband nachweisen, woher die erhaltenen Spenden stammen. Diese Nachverfolgbarkeit ist trotz Blockchaintechnologie durch Tumbler- oder Mixingtools nicht immer gegeben. Das würde im Ernstfall große rechtliche Probleme nach sich ziehen, die letztendlich auch die Seriosität und den Ruf des DHV gefährdeten. Daher haben wir uns entschlossen, auf Spenden mittels Kryptowährungen zu verzichten. Des Weiteren behandeln wir natürlich alle Spenden stets vertraulich.
Außerdem fällt sowohl beim Mining als auch durch die Blockchaintechnologie ein sehr hoher Strombedarf an. Ein Großteil des weltweiten Minings von Kryptowährungen findet in der Volksrepublik China statt, die zumindest aktuell einen Großteil ihres Stroms aus Kohle gewinnt. Experten schätzten 2021 den jährlichen Energieverbrauch allein für Bitcoins auf 115 Terawattstunden – dies entspricht in etwa dem Gesamtstromverbrauch der Niederlande. Gerade in Anbetracht der globalen Klimakrise scheint Bitcoin daher auch ökologisch fragwürdig.
- Ich habe bei der Millionärswahl für den DHV gestimmt. Was habt ihr mit dem gewonnen Geld gemacht?„>viva con agua und
kurze Antwort:
Die gewonnene Million wurde zum Teil in die Produktion und Schaltung unserer Hanf-Spots gesteckt. Damit wollten wir die ganz normalen Bürger jenseits der Hanfszene erreichen und aufklären. Ein Teil des Geldes wurde auch an andere Organisationen gespendet, die mit uns gemeinsam für die Legalisierung von Cannabis kämpfen. Nicht zuletzt konnten wir auch die DHV-Struktur deutlich stärken. Mit mehr Personal und der dazugehörigen Büro-Infrastruktur konnten wir unsere Aktivitäten im Bereich Politik und Öffentlichkeitsarbeit erheblich verbessern.
Die verbleibende Rücklage hilft uns, das hohe Niveau unserer Arbeit aufrecht zu erhalten und weitere Aktivitäten vorzufinanzieren.Unsere Finanzen sind öffentlich einsehbar. Hier stellen wir die komplette Einnahme-Überschussrechnung des Jahres 2014 online, in dem ein erheblicher Teil des Millionengewinns ausgegeben wurde.
lange Antwort:
Zusätzlich zum laufenden Budget hat Georg Wurth als DHV-Inhaber und Geschäftsführer 1.000.000 Euro bei der TV-Show „Millionärswahl“ gewonnen. Davon hat er 2014 ca. 850.000 Euro als Privateinlage in den DHV eingelegt. Dieser Betrag findet sich in der Einnahme-/Überschussrechnung 2014 wieder. Den Rest des Geldes sowie eine Umsatzsteuer-Rückerstattung in Höhe von ca. 62.000 Euro in 2015 hat er zunächst einbehalten als Rücklage für die Zahlung von Einkommensteuer auf den Gewinn und dadurch gestiegene Krankenkassenbeiträge. Am 12.11.2015 hat er den Restbetrag von 46.527,85 Euro auf das DHV-Konto überwiesen. Von der Million sind also nun abschließend genau 834.380,12 Euro beim DHV angekommen. (1.000.000 -20.000 (private Spenden i.Z.m. der Millionärswahl, s.u.) -142.791,78 (Einkommensteuer auf den Gewinn) -2.828,1 (erhöhte Krankenkassenbeiträge wegen des Gewinns für 9 Monate).)
Abgesehen von zwei Spenden zu je 10.000 Euro an die beiden wichtigsten Mitbewerber bei der Millionärswahl (
Wir danken allen Unterstützern, die das möglich gemacht haben! Wir freuen uns besonders über die vielen neuen Fördermitglieder und über die tolle Unterstützung bei der Millionärswahl!
Der DHV hatte am Jahresende 2014 noch eine zusätzliche Rücklage durch die Millionärswahl i.H.v. 200.000 Euro, die unsere verbesserten Organisationsstrukturen für einige Jahre sichern wird.
Ausgaben 2014:
650.000 Euro haben wir in 2014 zusätzlich zum normalen Budget – insbesondere für die Kino-Spot-Kampagne – ausgegeben. So lag der Posten „Werbekosten“ satte 430.000 Euro über dem Niveau des Vorjahres (10.000 Euro).
Die Stärkung der DHV-Strukturen schlägt sich vor allem in den Personalkosten (ca. 87.000 Euro) und der Büromiete (ca. 16.000 Euro incl. Kaution) sowie in den Posten Büroeinrichtung, Bürobedarf und Hardware (zusammen ca. 13.000 Euro) sowie Software (ca. 800 Euro) und Versicherungen (ca. 800 Euro) nieder.
Im Posten „Beiträge“ stecken etwa 50.000 Euro einmalige Spenden, mit denen wir diverse Partnerorganisationen am Erfolg bei der Millionärswahl teilhaben ließen.
Diverse kleinere Aktionen wurden ebenfalls durch die Millionärswahl möglich, etwas unsere umfangreiche Umfrage durch Infratest Dimap, PR-Aktionen und Prozess-Unterstützung im Bereich Cannabis als Medizin, die DHV-PR-Rikscha in Berlin und eine
Erwähnenswert ist noch, dass im Posten Umsatzsteuer ca. 62.000 Euro enthalten sind, die wir in 2015 erstattet bekommen haben. Neben den hohen Betriebsausgaben durch die Kinokampagne konnten wir so die Einkommensteuer auf die Million erheblich reduzieren. Wenn wir mehr zurückgelegt hätten und z.B. die Kinokampagne nicht gemacht hätten, wäre fast die Hälfte des Gewinns beim Finanzamt gelandet. Diese Steuereinsparung durch Investitionen in PR-Maßnahmen war nur möglich durch die Firmenstruktur des DHV, die so im Jahr 2014 einen massiven finanziellen Vorteil gebracht hat.
(Alle bisher genannten Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.)
- Wie steht der DHV zur Legalisierung von allen Drogen?
Wir als Deutscher Hanfverband setzen uns in erster Linie für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genußmittel sowie für eine gerechte, wissenschaftlich begründete Regelung im Führerscheinrecht für Cannabiskonsumenten ein. Die Legalisierung aller Drogen ist nicht unser Aufgabengebiet.
Da aber alle unsere Mitarbeiter sich bereits seit vielen Jahren mit Drogenpolitik und Drogenverboten beschäftigen, wissen wir einfach, dass Prohibition nicht funktioniert. Das gilt für Cannabis genauso wie für alle anderen berauschenden Substanzen. Schon die Alkoholprohibition in den 20er Jahren in den USA hat das deutlich gezeigt. Bei „harten“ Drogen wie Heroin und Kokain sind die durch das Verbot entstehenden Schäden oft sogar dramatischer, als bei Cannabis. Daher sind wir privat für eine staatliche Regulierung des Schwarzmarktes aller berauschenden Substanzen; und wir sagen das auch, wenn wir gefragt werden.
- Kann ich diskret Fördermitglied werden oder Bestellungen im Shop aufgeben?
Wir haben uns von Anfang an entschlossen, auf völlig neutrale Verpackungen und Absender zu setzen, da wir niemanden in eventuelle Erklärungsnöte bringen wollen, wenn der bayerische Dorfpostbote vor der Tür steht oder die neugierige Nachbarin euer Paket angenommen hat. Das gilt natürlich nicht nur für Shopbestellungen, sondern selbstverständlich auch für den Versand der Willkommensgeschenke für neue Sponsoren und alle anderen Sendungen auf dem Postweg. Unsere Emails verschicken wir allerdings immer von einer @hanfverband.de Adresse.
Überweisungen an unser Konto können sowohl an „Georg Wurth“ als auch an „Deutscher Hanfverband“ gerichtet werden. Abbuchungen durch uns werden grundsätzlich von „Georg Wurth“ getätigt.
Helft mit für eine echte Legalisierung in Deutschland und tretet uns als Fördermitglied bei. Schon ab 30 € pro Jahr könnt ihr mithelfen.
- Kann man bei euch auch per PayPal zahlen?
Ja. Einfach an Georg.Wurth[at]hanfverband.de, aber bitte die Bestellnummer bzw. Rechnungsnr. nicht vergessen. Wenn wir eine Zahlung nicht zuordnen können, wird diese ggf. als Spende verbucht. Spenden via Paypal können direkt an spenden[at]hanfverband.de gesendet werden.
- Ich habe einen spannenden Artikel zu Cannabis im Internet gefunden. Sollte ich den DHV darüber informieren?
Wir betreiben selber täglich Medienrecherche. In den meisten Fällen haben wir solche Artikel also selber schon gesehen oder würden sie noch entdecken. Außerdem ist die Beantwortung von einzelnen Emails vergleichsweise zeitaufwändig. Sinnvoller wäre es daher, den von dir entdeckten Artikel in unserem Webforum zu veröffentlichen, sofern er dort über die Suchfunktion nicht zu finden.
Besonders spannend sind für uns Berichte in denen wir als DHV erwähnt werden. Wir sammeln diese in unserem Presseecho. Artikel und Videos, die nicht direkt mit Cannabis oder Drogen zu tun haben bzw. in denen diese Begriffe nicht vorkommen, fallen häufig durch unsere Suchraster. Noch schwieriger ist es für uns, reine Printartikel, TV- und Radiobeiträge oder nur als PDF veröffentlichte Artikel zu entdecken. Bitte tragt solche Entdeckungen in unserem Webforum ein.
- Kann ich bei euch Haschisch oder Marihuana kaufen?
Der Handel mit THC haltigen Cannabisprodukten ist in Deutschland nicht legal. Der Deutsche Hanfverband kann dir weder Cannabis verkaufen, noch Informationen geben, wo du Cannabis erwerben kannst. Wir setzen uns für die Legalisierung von Cannabis ein, damit über 18-jährige ganz normal in einem Geschäft Cannabis erwerben können.
- Könnt ihr mir Werbegeschenke (Plakate, Feuerzeuge, Aufkleber etc.) schicken?
Werbeprodukte wie Plakate, Anstecker, Feuerzeuge, Aufkleber und ähnliches findest du in unserem Webshop. Dort findest du auch Infomaterialien rund um die Legalisierung von Cannabis. Die meisten unserer Produkte bieten wir zum Selbstkostenpreis, um euch die Möglichkeit zu geben, eure Mitmenschen von der Legalisierung zu überzeugen oder für den Hanfaktivismus zu begeistern. Durch den geringen Unkostenbeitrag refinanzieren wir die Kosten für den Neudruck und verhindern, dass kostenlos bestelltes Material ungenutzt weggeworfen wird.
- Wie bekomme ich einen Job in der Hanfbranche? Könnt ihr mir da helfen?
Die Arbeitsplätze in der Hanfbranche reichen von Landwirtschaft über Ingenieurswesen, Eletrik, Maschinenbau und IT-Arbeit bis hin zu kaufmännischen Tätigkeiten, Buchhaltung und Einzelhandel. Wir haben vor Jahren versucht, unter unseren Firmensponsoren eine Jobbörse zu installieren. Leider stieß das damals auf wenig Interesse.
Es gab lange Zeit zu wenige Jobs in der konsumnahen Hanfbranche. Das ändert sich zwar langsam, dennoch sind Jobs in diesem Bereich immer noch eher rar. Dazu kommt, dass unter den potentiellen Arbeitgebern in diesem Bereich viele kleine Firmen sind, die ihre Mitarbeiter bevorzugt aus dem eigenen Bekanntenkreis akquirieren. Auch in der Nutzhanfbranche sind Arbeitsplätze nicht zahlreich. Die meiste Arbeit in diesem Bereich wird von klassischen Landwirten geleistet.
Einfluß auf die Personalpolitik seiner Firmensponsoren kann und will der DHV nicht nehmen! Daher ist es nicht sinnvoll, sich diesbezüglich an uns zu wenden. Die Cannabis-Arbeitsagentur vermittelt seit dem Jahr 2017 Jobs in der Branche.
- Warum macht ihr das eigentlich?
Das politische System in Deutschland ist weniger durch direkte Demokratie als durch den Einfluss verschiedener Lobbyisten geprägt. Der Deutsche Hanf Verband (DHV) ist die logische Konsequenz aus dieser Erkenntnis. Der DHV ist die professionelle Interessenvertretung von Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürwortern.
Wir sind davon überzeugt, dass das Verbot von Cannabis keine Vorteile bietet, aber erheblichen Schaden bei Konsumenten und Gesellschaft anrichtet. Der DHV bietet uns den organisatorischen Rahmen, um Lobbyarbeit im direkten Kontakt mit Parteien und Abgeordneten zu betreiben und zum Beispiel mit Auftritten als Sachverständige bei Anhörungen in Parlamenten. Außerdem hat Öffentlichkeitsarbeit über eigene Kanäle, Printmaterial und Medien bei uns einen großen Stellenwert.
- Was wollt ihr erreichen?
Wir betrachten uns als Interessenvertretung von Hanffreunden, Legalisierungsbefürwortern und der legalen Hanfbranche in Deutschland. Unser finales Ziel ist die Legalisierung von Hanfprodukten als Genussmittel unter verbraucherfreundlichen Bedingungen. Das beinhaltet nicht nur den privaten Besitz und Anbau, sondern auch kommerzielle Produktion und Vertrieb. Wir kämpfen aber auch jetzt schon gegen alle Formen der alltäglichen Diskriminierung von Hanfkonsumenten, z.B. im Strafrecht, im Führerscheinrecht, am Arbeitsplatz oder bei der legalen Anwendung von Cannabis als Medizin und werden uns dabei auch für kleine, positive Schritte einsetzen.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist Hanf als ökologischer Rohstoff. Dieser Wirtschaftszweig existiert zwar mittlerweile in Deutschland wieder, wird aber nach wie vor durch viele bürokratische Hemmnisse gebremst und wenig staatlich gefördert. Das wollen wir ändern! - Was macht ihr mit meinem Geld?
Ziel des DHV ist die vollständige Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Wir betreiben professionellen Lobbyismus und Öffentlichkeitsarbeit, um sowohl politische Entscheidungsträger, Journalisten als auch die Öffentlichkeit von den Vorteilen der Legalisierung zu überzeugen.
Neben dieser alltäglichen Arbeit starten wir jedes Jahr eine thematische Kampagne, die wir aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Eine Übersicht der bisherigen Kampagnen findet ihr hier.
Darüber hinaus entstehen natürlich auch weitere Kosten für die alltägliche Arbeit des Hanfverbands z.B. Personalkosten, Miete und dergleichen.
Transparenz ist uns wichtig! Hier findet ihr die komplette Übersicht über die Finanzen des DHV der letzten Jahre. - Ich möchte euch unterstützen. Wie geht das?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen. Unternehmen können Mitglied des Deutschen Hanf Verbandes werden und uns so mit Ihrem Beitrag finanziell helfen. Privatpersonen und Unternehmen, die sich nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden können, haben die Möglichkeit, für einen Betrag von nur 50,- Euro pro Jahr (+ USt.) Sponsor des Deutschen Hanf Verbandes zu werden.
Auch wer sich nicht finanziell engagieren möchte, kann unsere Arbeit unterstützen. So hilft es uns z.B., wenn Sie unsere Webseite verlinken oder für den DHV mit Anzeigen werben.
Ausführliche Informationen über Ihre Möglichkeiten, unsere Arbeit zu fördern, erhalten Sie auf der Unterstützen-Seite. - Ich möchte Mitglied / Sponsor werden. Wie geht das?
Alle Informationen darüber, wie du Mitglied oder Sponsor des Deutschen Hanf Verbandes werden kannst, haben wir auf unserer Unterstützen-Seite für dich zusammengestellt. Dort findest du auch ein Online-Formular, mit dem du dich direkt anmelden kannst. Solltest du darüber hinaus Fragen haben, nimm bitte einfach Kontakt mit uns auf!
- Was seid ihr – Firma, Verband, Verein oder was?
Der Deutsche Hanfverband ist von der juristischen Form her kein Verein, sondern ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, das im Auftrag seiner Mitglieder und Sponsoren Lobbyarbeit für eine bessere Cannabispolitik betreibt, ohne von „Vereinsmeierei“ aufgerieben zu werden. Es gibt aber zum Beispiel vereinstypische ehrenamtlich arbeitende Ortsgruppen. Wir vertreten tausende private Fördermitglieder. Diese Art der professionellen Interessenvertretung von Hanfliebhabern ist einmalig in Deutschland.
Die Gründung des DHV ging 2002 von der Agentur Sowjet aus. Dort wurde der Verband über zwei Jahre als eigenständige Abteilung geführt. Im Oktober 2004 wurde der DHV ausgegründet, da er nun in der Lage war, selbständig zu funktionieren. Neuer Inhaber des DHV ist seitdem der bisherige Geschäftsführer Georg Wurth. - Kann ich meine Spende an den DHV bzw. Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzten?
Da wir kein gemeinnütziger Verein sind, ist es leider nicht möglich, private Spenden an den DHV von der Einkommensteuer abzusetzen.
Firmensponsoren können jedoch ihre Zahlungen als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen.
- Was macht ihr mit meinen Daten?
Neue Pivatsponsoren nennen uns ihre Post- und Email-Adresse, vielleicht auch die Telefonnummer. Diese Daten werden ausschließlich zur DHV-internen Sponsorenverwaltung und Kommunikation genutzt und in keiner Weise weitergegeben.
Wer beim Protestmailer mitmacht, gibt ebenfalls seine Adresse und Email-Adresse an. Diese Daten gehen an die Empfänger der Protestmails. Bei uns verbleibt nur die Email-Adresse, wenn sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt. Ansonsten wird auch sie gelöscht.
Mehr Informationen über den Umgang mit Ihren Daten. - Ist es ein Risiko für mich, Fördermitglied im Deutschen Hanfverband zu werden?
Nein, denn die Unterstützung des DHV lässt lediglich auf die Wahrnehmung der demokratisch geschützten Rechte auf freie Meinungsäußerung und politische Mitbestimmung schließen.
Desweiteren speichern wir die Daten ausschließlich intern in unserem Büro. Briefe versenden wir diskret ohne DHV als Absender, auch Banküberweisungen an den DHV können diskret an Georg Wurth adressiert werden. Nachbarn, Arbeitskollegen und Verwandte können also nur von deiner Fördermitgliedschaft im DHV erfahren, wenn du ihnen davon erzählst oder uns ausdrücklich bittest, dich in der öffentlichen Liste unserer Fördermitglieder aufzuführen.
- Wen genau meint ihr eigentlich mit „Hanffreunde“ ? Wollt ihr nur das Wort Kiffer vermeiden?
In vielen Veröffentlichungen sprechen wir vom DHV von sogenannten „Hanffreunden“. Damit meinen wir allerdings nicht Kiffer, sonst würden wir eher von Cannabiskonsumenten sprechen. Vielmehr ist ein Hanffreund jemand, der dem Hanf grundsätzlich positiv entgegensteht, egal ob als psychoaktive Substanz, Medizin, Industrierohstoff, Nahrungsmittel oder einfach nur als Zierpflanze. Insofern kann jeder sich öffentlich als Hanffreund bezeichnen, ohne damit das Risiko von Stigmatisierung einzugehen.
- Wäre es nicht sinnvoll, eine Hanfpartei zu gründen?
Diese Idee ist zunächst relativ nahe liegend. Es gibt aber auch viele Gründe, die dagegen sprechen und uns davon abhalten, eine Partei zu gründen.
Zunächst einmal ist es mit einem enormen Aufwand verbunden, eine Partei zu gründen, sie organisatorisch zu festigen und Wahlkämpfe zu führen. Das würde bedeuten, dass etliche Menschen einige Jahre lang nur mit der Organisation einer Partei beschäftigt wären und sich kaum inhaltlich mit der Legalisierung auseinander setzten könnten.
Selbst wenn es gelingen würde, die nötige große Zahl an aktiven Mitstreitern zu finden, was wir z.B. angesichts der nur langsam steigenden Beteiligung an der Hanfparade oder der noch vergleichsweise bescheidenen Zahl an DHV-Unterstützern bezweifeln, wäre das Überspringen der 5 % Hürde noch immer eher unwahrscheinlich. Der Einfluss einer solchen Partei würde also gering bleiben, so wie es in Deutschland immer bei Ein-Themen Parteien war.
Letztendlich müssen wir Hanffreunde eine Mehrheit im Bundestag von unseren Ideen überzeugen und werden dafür auch auf die etablierten Parteien angewiesen sein.
Das heißt nicht, dass die Gründung einer Hanfpartei völlig falsch wäre. Wir wollen das aber nicht machen, sondern lieber weiter allgemein für die Legalisierung werben und damit den öffentlichen Druck auf alle Parteien aufrecht erhalten.
- Ich würde den DHV gern für einen Vortrag / eine Diskussion einladen, geht das?
Im Rahmen unserer Verbandstätigkeit erarbeiten wir umfangreiche Informationen zu vielen Aspekten der Pflanze Hanf. Die angesprochenen Themen kann man in Vorträgen oft noch vertiefend beleuchten. Wenn Sie also Interesse daran haben, einen Verbandvertreter für einen Vortrag in Ihrer Universität, Schule, Ihrem Unternehmen oder Verein einzuladen, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf!
Interessant ist für uns in diesem Zusammenhang der Ort, das Datum, wie viele Personen teilnehmen werden, und ob Fahrtkosten bzw Übernachtungskosten gezahlt werden können.
- Welche Erfolge hatte der DHV bisher?&t=0s“>Frage des DHV zur Cannabislegalisierung landete auf dem ersten Platz. Das
Die Lobbyverbände der Auto- oder Stromindustrie haben sicherlich wesentlich größere Budgets als der DHV. Aber durch effektiven Einsatz der Spendengelder und Dank der HIlfe vieler Unterstützer konnten wir schon viele wichtige Impulse setzen. Für Medien und Politik haben wir uns als wichtigster Player in der Legalize-Debatte ebabliert.
Ein wichtiger Teil unserer alltäglichen Arbeit ist die Pressearbeit. Durch tägliche Erreichbarkeit, persönliche Kontakte und Pressemitteilungen bringen wir hier Argumente für die Legalisierung ein. Viele Journalisten freuen sich, auch andere Positionen als die von Politik, Polizei und Drogenberatungsstellen erwähnen zu können. Auf unserer Website veröffentlichen wir ein Presseecho, in dem Presseberichte gelistet sind, in denen wir erwähnt oder zitiert werden.
Über unseren Streckmittelmelder konnten wir Hanffreunde und Öffentlichkeit für die Problematik von gestrecktem Cannabis sensibiliseren. Auf Grund des hohen Arbeitsaufwands und der immer weiter steigenden Anzahl der Beiträge musste dieser leider 2012 abgeschaltet werden.
Mit regelmäßigen Wahlanalysen zu Landtags- und Bundestagswahlen informieren wir Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter über die drogenpolitischen Inhalte der jeweiligen Parteien.
Ein erster Meilenstein in unserer Entwicklung war die Cannabis-Petition 2010 an den Bundestag, mit über 30.000 Unterzeichnern die größte offizielle Petition zu Cannabis die es jemals in Deutschland gab. Nachdem diese Petition lange Zeit scheinbar unberührt in irgendwelchen Schubladen lag, wurde sie letztendlich dank Unterstützung von Linkspartei und Grünen im Bundestagsausschuss beraten.
Die Bundesregierung führte im Oktober 2011 eine Bürgerbefragung auf dem neu geschaffenen YouTube- Kanal der Regierung durch. Die
2012 veranstaltete die Bundesregierung im Rahmen des “Zukunftsdialogs” eine Online-Beteiligung für Bürger. Der Vorschlag des DHV, Cannabis zu legalisieren, wurde von den Abstimmenden auf den zweiten Platz gewählt. Ihrem Versprechen folgend musste Merkel DHV-Sprecher Georg Wurth ins Kanzleramt einladen und sich mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Daraufhin veranlasste Merkel trotz ihrer ablehnenden Haltung ein Treffen mit Experten, darunter Dr. Franjo Grotenhermen – Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).
Viel unserer Arbeit läuft generell im Hintergrund ab. Die unzähligen Gespräche und Email-Kontakte mit Journalisten und Politikern, bei denen am Ende nicht immer etwas konkretes vorzuweisen ist, sind trotzdem wichtig und helfen mit, ganz gezielt an den Schaltstellen unserer Gesellschaft Informationen zu verbreiten. Oftmals wissen wir im Vorraus gar nicht genau, was aus einem Gespräch entstehen kann und dann steht plötzlich ein guter Artikel in einer Zeitung, und man erinnert sich an ein Telefongespräch mit dem schreibenden Journalisten oder den handelnden Politikern.
Neben diesen Kontakten haben wir natürlich auch täglich viele Emails, Instagram-, Twitter- und Facebook-Nachrichten mit Fragen rund um Repressionsprobleme, Cannabis als Medizin und Hanfaktivismus. Wir geben uns beste Mühe diese Anfragen zu beantworten, auch wenn das wegen der Fülle an Zuschriften und anderer Aufgaben nicht immer zeitnah möglich ist.
Über das Webforum hat der DHV nicht nur vielen Hanfaktivisten einen Ort zum gegenseitigen Austausch und Debattieren gegeben, sondern auch dazu beigetragen, dass es in vielen Gegenden Deutschlands lokale Gruppen gibt, die Aktionen für die Legalisierung durchführen. So konnte die Kraft und Energie vieler Hanfaktivisten genutzt und fokussiert werden. Aktuell besitzt der DHV mehr als 20 Ortsgruppen in ganz Deutschland.
Mit unserem Webshop bieten wir der ganzen deutschen Hanfszene einen Pool an Infomaterialien für kleine und große Aktionen, und das meist zu Druckkostenpreisen. Das ist sehr arbeitsintensiv und insgesamt eher ein Minusgeschäft. Aber es macht Sinn, da dadurch viele Aktivisten die Möglichkeit haben Infostände zu gestalten und Flyer zu verteilen, und so auch Menschen erreicht werden, die sich sonst nicht von sich aus mit Hanf und den politischen Zuständen beschäftigen würden.
Auf unserer Versammlung zum 10 jährigen Bestehen des DHV hat Georg Wurth einen Vortrag über die Geschichte des DHV gehalten, die ihr
Seit 2012 sind wir auch auf Musik-Festivals mit DHV Infoständen präsent, und werden auch versuchen das auszubauen. Solche Projekte müssen langfristig angelegt sein, und lassen sich ohne eine offizielle Verbandsstruktur nur schwer umsetzen.
Am 25. Januar 2014 gewann unser Geschäftsführer Georg Wurth die Millionärswahl von Pro7/Sat1. Seitdem erleben wir einen unglaublichen Aufschwung bei Sponsoren, Shopbestellungen und Facebook-Likes. Der Laden brummt und mit dem Gewinn können wir zumindestens im Jahr 2014 auch vieles möglich machen. Langfristig benötigen wir natürlich weitere Einnahmen, um die gewachsene Struktur zu erhalten und unsere Arbeit weiter auszubauen.
Im September 2014 unterstützten wir die Petition für Cannabis als Medizin von Franjo Grotenhermen. Leider wurde das Quorum von 50.000 Stimmen in 4 Wochen verfehlt, aber immerhin konnten 36.000 Menschen in kürzester Zeit mobilisiert werden, um ihre Stimme abzugeben. Und: Die Petition wurde trotzdem im Bundestag beraten.
Ende 2014 veröffentlichten wir die ersten professionellen Werbespots für die Cannabislegalisierung in Deutschland, und sendeten diese in vielen hundert Kinos bundesweit. Dafür haben wir knapp eine halbe Million Euro ausgegeben.
2013 und 2014 halfen wir den vielen Organisatoren von Aktionen zum Global Marijuana March in Deutschland mit Rat und Tat: Es gab ein frei verwendbares, gemeinsames Plakat und einen Flyer, die wir den Gruppen jeweils individuell angepasst haben. Außerdem zentrale Werbung, Vermittlung von Pressekontakten und im Jahr 2014 dank der gewonnen Millionärswahl auch mit finanzieller Unterstützung. Auf unserer Sonderseite zum GMM sammeln wir alle Infos. Dadurch konnte die Zahl der Städte in Deutschland, die sich am GMM beteiligen, von 4 im Jahr 2012 auf elf im Jahr 2013 und schließlich 16 im Jahr 2014. Auch für die Zukunft wollen wir diese Bewegung unterstüzen.
Bei unserer Kampagne für Cannabis-Modellprojekte in deutschen Städten riefen wir 2013 dazu auf, unsere diesbezügliche Musterpetition einzureichen. Dadurch wurde die Möglichkeit solcher Projekte in vielen Stadträten diskutiert und in Münster sogar beschlossen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin war aber der erste, der einen solchen Antrag tatsächlich erarbeitete. Bei der Erstellung war der DHV über eine Steuerungsgruppe direkt involviert. Eine Veranstaltung des Bezirks wurde sogar finanziell durch uns unterstützt.
Viele Jahre haben wir Cannabispatienten telefonisch, per Facebook und Email dazu beraten, wie sie eine Ausnahmegenehmigung für medizinisches Cannabis erhalten können. 2015 wurden diese Informationen in einem handlichen Patientenratgeber zusammengefasst. Vor allem aber haben wir
