Wie melde ich eine Demonstration an?

Grundsätzlich gilt in Deutschland Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen müssen bei der jeweiligen Stadt zwar angemeldet, eine Genehmigung ist aber nicht erforderlich. Spontan entstandene Demonstrationen können auch vor Ort bei der Polizei angemeldet werden. Eine Person muss diese Anmeldung mit vollem Namen und Anschrift durchführen. Die allermeisten Kommunen sind grundsätzlich sehr kooperativ dabei und unterstützen die Anmelder bei Fragen und Problemen. Der Anmelder muss am Tag der Demonstration vor Ort anwesend sein. Wenn er wegen einer Straftat verhaftet wird, oder aus anderen Gründen für die Polizei nicht mehr ansprechbar ist, kann die Demonstration aufgelöst werden.

Bei der Anmeldung wird üblicherweise neben den Daten des Anmelders auch die Route, der Start und Endzeitpunkt der Demonstration, die erwartete Teilnehmerzahl sowie zusätzliche Demonstrationsbestandteile wie Wägen, Banner und Megaphone abgefragt. Die Route solltet ihr vorher einmal abgelaufen sein, um mögliche Probleme zu erkennen. Die vom Anmelder angegebene erwartete Teilnehmerzahl hat für das Ordnungsamt verschiedene Konsequenzen. Bei sehr hohen Zahlen wird eine verstärkte Ordneranzahl zur Absicherung der Demonstration angefordert sowie möglicherweise auch die Polizeipräsenz verstärkt, bei sehr niedrig angegebenen Zahlen (<50) werden unter Umständen die Nutzung von Megaphonen und anderen Tonverstärkern untersagt, oder sogar die Route von der Straße auf den Bürgersteig verlegt.

Das Versammlungsgesetz ist Ländersache, manche Bundesländer haben sehr spezielle Regeln. Informiert euch am Besten vor der Anmeldung über euer jeweils geltendes Versammlungsrecht.

48 Stunden nachdem ihr eine Demonstration oder Kundgebung angemeldet habt, dürft ihr diese auch bewerben. Dann könnt ihr den Termin überall veröffentlichen, eine Facebook Veranstaltung erstellen und die lokalen Medien anschreiben. Es kann sein, dass das Ordnungsamt sich später noch meldet um Detailbesprechungen zu machen oder Probleme mit der Route zu regeln, aber grundsätzlich könnt ihr 48 Stunden nach Absendung der Anmeldung Werbung für eure Veranstaltung machen.

Sorgt auf jeden Fall dafür das ihr genügend Ordner und Ordner Binden habt. Weiße Stoffbahnen auf denen mit Edding “Ordner” geschrieben steht, genügen dabei vollkommen. Im Normalfall benötigt man 4 Ordner pro Demonstrationswagen und ein bis zwei Ordner pro 100 Demonstranten. Die Ordner unterliegen oft bestimmten Auflagen, wie z.B. Alkoholverboten. Details könnt ihr mit eurer lokalen Versammlungsbehörde absprechen.

Hier gibt es noch einen Text von 2011, der einige Tipps und Tricks rund um Demos beinhaltet. Wenn ihr weitere Fragen zur Anmeldung und Durchführung einer Hanfdemonstration habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Kundgebungen sind eigentlich nur Demonstrationen, die nicht laufen. Sie finden unter ähnlichen juristischen Bedingungen statt, wobei es in immer mehr Städten von der Polizei verhindert wird das Stühle, Bänke oder andere Sitzgelegenheiten genutzt werden. Kundgebungen unterscheiden sich von einem Infostand dadurch, das sie nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen. Außerdem kann man auf einer Kundgebung elektrische Tonverstärker nutzen, was bei einem Infostand üblicherweise untersagt ist.