- Führerschein
- Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr: Kann ich als Patient meinen Führerschein verlieren?
Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a (1a) handelt Ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
Weiterhin gilt nach StVG § 24a (4): “Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.”
Die Frage nach der Fahrtüchtigkeit unter medizinischer Anwendung von Cannabis wird im jeweiligen Einzelfall entschieden – die pauschale Grenze von 3,5 ng/ml gilt nicht. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient unter Medikamenteneinfluss fahrbereit ist, darf er sich hinter das Steuer setzen. Das bedeutet, dass der Patient sich aus Sicht des behandelnden Arztes in einem stabilen, gut eingestellten Zustand befinden muss und die Einnahme des betreffenden Medikaments seinen Allgemeinzustand nicht wesentlich negativ beeinflusst.
Im Fall einer Verkehrskontrolle ist es daher empfehlenswert, neben dem aktuellen Rezept auch einen Arztbrief mitzuführen, in dem euer behandelnder Arzt bestätigt, dass ihr medikamentös gut eingestellt seid und keine Nebenwirkungen bestehen, die die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken.
In der Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien – StAB – zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabis Medikament heißt es, dass folgende Hypothese zu prüfen ist:
“Der Klient nimmt Cannabismedikamente oder –blüten zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung ein. Es sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.”
Weitereführende Infos bietet die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
- Die wollen mir den Führerschein wegnehmen. Was kann ich tun?
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum die Führerscheinbehörde oder die Polizei den Führerschein entziehen bzw zur Überprüfung einbehalten kann, daher ist im Zweifel eine individuelle Beratung notwendig.
Das Führerscheinrecht in Deutschland insgesamt ist hochkomplex, und meist nicht zu Gunsten der Betroffenen. Juristisch gibt es oft nur wenige Möglichkeiten, sich gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis zu wehren, bzw diese sind oft nicht erfolgversprechend.
In jedem Falle ist es sinnvoll, einen eventuellen Konsum von Cannabis bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes einzuschränken oder ganz einzustellen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht kann sinnvoll sein. Oft ist es aber für die Betroffenen ratsamer, sich eine gute MPU Beratung zu suchen und sich auf die MPU vorzubereiten.
In unserem Themenbereich „Recht & Urteile“ findest du weitere Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein. - Allgemeine Verkehrskontrolle – Was darf die Polizei, wie sollte ich mich verhalten?
Handel ruhig, freundlich, aber bestimmt. Signalisiere möglichst keine Unsicherheit. Wenn du nicht aktiv unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Substanzen Auto fährst, hast du dir moralisch gesehen nichts vorzuwerfen. Dank der langen Nachweisbarkeit von Cannabis und des strengen Führerscheinrechts in Deutschland sind Cannabiskonsumenten aber auch weit jenseits der Wirkungsdauer noch gefährdet, ihren Führerschein zu verlieren.
Die Polizei wird bei Verdacht versuchen, das Thema Cannabis in den Raum zu stellen. Mach keine Angaben zu deinem Konsumverhalten! Dazu bist du nicht verpflichtet und es kann nur schaden. Selbst Aussagen wie „Ich habe vor 3 Jahren das letzte Mal gekifft“, machen es den Polizisten leichter, eine Anordnung für eine Blutentnahme auszusprechen.
NIE das Einverständnis zu einem Drogenschnelltest (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und somit zusammen mit anderen belastenden Umständen eine Blutentnahme rechtfertigen kann.
Auch sollte nie eine Einwilligung in die Blutentnahme selbst erteilt werden. Erfolgt sie, ist eine Anordnung nach § 81 a StPO nicht notwendig.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass die Staatsanwaltschaft – soweit eine Einwilligung des Betroffenen nicht vorliegt- die Blutentnahme selbst anordnen darf, wenn gem. § 81 a II S. 2 StPO bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer Straftat nach §§ 315 a I Nr. 1. II und III, 315 c Nr. 1a), II oder 316 StGB begründen. Auch bedarf es gem. § 46 Abs. 4 S. 2 OWiG keiner richterlichen Anordnung, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden ist.
Auch sogenannte Torkeltests wie Laufen auf einer imaginären Linie oder Berühren der Nase, ja selbst das Schauen in eine Taschenlampe sind freiwillig und können den Beamten helfen, Verdachtsmomente festzustellen, die eine zwangsweise Blutentnahme rechtfertigen.
Eine Verweigerung solcher freiwilligen Tests muss nicht begründet werden. Nachteile im Strafverfahren entstehen dadurch nicht.
Wenn die Polizei keinen konkreten Anfangsverdacht gegen dich hat wie z.B. einen Fund von Konsumzubehör im Fahrerraum oder strafrechtliche Vorbelastungen wegen Drogenverstößen, wird sie massiv unter Ausnutzung aller psychologischen Tricks versuchen, einen Urintest zu bekommen. Auf diesen Druck reagierst am besten gar nicht. In vielen uns berichteten Fällen lassen die Beamten nach 30-120 Minuten davon ab und ziehen weiter.
Wenn dennoch eine Blutentnahme nach § 81 a StPO erfolgt und aktives THC festgestellt wird und auch eine Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug stattgefunden hat, ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid nach § 24 a Abs. 2 StVG nebst Fahrverbot. Dies ist immer der Fall, wenn im Blut 3,5 ng/ml aktives THC oder mehr festgestellt wird (Fahranfänger 1 ng/ml). Wurde sogar eine Verkehrsstraftat verwirklicht, z.B. weil eine Fahruntüchtigkeit infolge von Drogenkonsum nach § 316 StGB vorliegt, muss im Regelfall mit einer Geldstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gerechnet werden. Meist wird sodann auch noch die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO vorläufig entzogen bzw. der Führerschein nach § 94 III StPO beschlagnahmt.Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen oder Überprüfungsmaßen wie fachärztliche Gutachten und/oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen, wenn der Verdacht auf einen missbräuchlichen Konsum von Cannabis bzw. eine Cannabisabhängigkeit besteht. Demnach ist es ratsam, den Konsum einzustellen und sich mit dem Thema „Erbringung von Abstinenznachweisen“ und dem Ablauf von Begutachtungen zu befassen bzw. sich auf eine mögliche Begutachtung vorzubereiten.
Die Abbauprodukte von THC sind abhängig von der Konsumintensität über einen längeren Zeitraum (meist über Wochen oder gar Monate) im Blut feststellbar und lassen auch auf die Konsumintensität schließen, wobei sowohl aktives THC als auch THC-COOH nicht linear abgebaut werden. Das führt dazu, dass viele Konsumenten sich ungerecht behandelt fühlen, z.B. wenn sie nüchtern kontrolliert werden und ihren Führerschein wegen eines positiven Urintests mit anschließender Blutentnahme verlieren bzw. sie ein medizinisch-psychologischen Gutachten beibringen müssen. Dennoch solltest du darauf nicht mit Wut und Ignoranz, sondern mit einer besonnenen Verteidigungsstrategie reagieren.
Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt.
- Drogentest – Wie lange ist THC im Blut und Urin nachweisbar?
Der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis THC wird in der Regel inhalativ (Vaporisieren, Rauchen) oder oral (z.B. als Gebäck) eingenommen. Der Anteil des THC, der dabei unverändert in den Blutkreislauf gelangt, beträgt bei der Inhalation im Mittel 30 % und bei der oralen Aufnahme 4–12 % (Bioverfügbarkeit). Bei letzterer Route vermindert die Leberpassage zusätzlich die Wirkung. Schließlich erreichen weniger als 1 % des verabreichten THC das Gehirn. Danach wird THC teilweise unverändert wieder ausgeschieden, teilweise in der Leber über das psychoaktive Zwischenprodukt THC-OH zu inaktivem THC-COOH metabolisiert.
Im Gegensatz zu der recht simplen, nahezu linearen Abbaukurve von Alkohol im Blut liegt bei THC ein komplizierterer zeitlicher Verlauf vor. Nachdem die THC-Konzentration im Blut bereits nach dem inhalativen Konsum einer kleinen Menge THC sprunghaft auf Werte bis über 100 Nanogramm pro Milliliter Blutserum ansteigt, sinkt sie ebenso schnell wieder ab, verbleibt aber recht lange bei niedrigen Werten zwischen 1 und 10 ng/mL – insbesondere dann, wenn häufiger konsumiert wird. Die THC-Konzentration in anderen Körperflüssigkeiten verhält sich nicht proportional zur THC-Konzentration im Blut, sondern folgt jeweils einem etwas anderen zeitlichen Verlauf.
Ursachen für das spezielle Abbauverhalten von THC
Dieses komplexe Abbauverhalten resultiert aus den Besonderheiten bei der Aufnahme und der Verteilung von THC:
Bereits unmittelbar nach dem Konsum gelangt ein großer Teil des lipophilen Wirkstoffs THC über den Blutkreislauf in fetthaltige Körpergewebe (Fettgewebe, Haut) und wird dort eingelagert. Gleiches gilt auch für die nicht-psychoaktiven Abbauprodukte. Von diesen Geweben werden THC und seine Abbauprodukte über einen längeren Zeitraum in niedriger Konzentration, welche die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, wieder ans Blut abgegeben („Hintergrundkonzentration“). Hierbei scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob in der Abstinenzphase Körperfett abgebaut wird, in dem das THC eingelagert war und so freigesetzt werden kann.
THC und seine Abbauprodukte zirkulieren lange in einem enterohepatischen Kreislauf: Die Stoffe werden in der Leber nur teilweise abgebaut, der nicht abgebaute Anteil gelangt über die Leber zur Gallenblase, von dort hin in den Darm, wird wieder ins Blut resorbiert und gelangt dann erneut zur Leber.
So kann aktives THC im Blut noch über 30 Tage und im Speichel bis zu acht Tage lang nachgewiesen werden. Im Urin können die Abbauprodukte von THC drei bis über 30 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.
Du hältst die aktuellen Regelungen in Bezug auf Cannabis und Führerschein sowie im Arbeitsrecht für ungerecht? Du willst daran etwas ändern? Dann unterstütze jetzt den Deutschen Hanfverband als festes Fördermitglied oder mit einer einzelnen Spende. Gemeinsam sind wir stark!
- Für DHV-Fördermitglieder
- Ich bin schon seit einigen Monaten dabei und habe noch keine Geschenke erhalten, wieso?
Wir versenden die Willkommensgeschenke 1-2 Monate nach der Rechnung. In Ausnahmefällen kann eine Sendung nicht zugestellt werden. Bitte wende dich an
- Ich möchte die Führerscheinberatung / Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Was tun?
Melde dich bei akuten rechtlichen Problemen wegen Cannabis telefonisch oder per E-Mail. Wir vermitteln dann ein kostenloses Erstgespräch mit einem Fachanwalt unseres Vertrauens. (Der Service gilt nur für aktuell gelistete DHV-Fördermitglieder, die mindestens 30 Euro Beitrag gezahlt haben.)
Die kostenlose Erstberatung zum Thema „Cannabis und Führerschein“ können wir durch den Tod unseres Service-Partners Theo Pütz leider bis auf Weiteres nicht mehr anbieten. - Woher weiß ich, dass ihr mein Geld bekommen habt?
Als Nachweis hast du die Abbuchung auf deinem Kontoauszug.
- Meine Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
Bitte teile uns Änderungen deiner Kontaktdaten so schnell wie möglich mit, damit wir dich gegebenenfalls erreichen können. Bei erteilten Einzugsermächtigungen ist eine Änderung der Kontodaten unbedingt mitzuteilen, da sonst Stornogebühren anfallen, die wir dir in Rechnung stellen müssten.
- Wie kann ich meine Fördermitgliedschaft kündigen?
Falls du uns nicht mehr unterstützen willst, kannst du deine Fördermitgliedschaft völlig unkompliziert jederzeit kündigen, entweder per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Wer nach mehrmaliger Aufforderung seinen Jahresbeitrag nicht bezahlt, wird von uns einfach aus der Kartei gelöscht. Kostenpflichtige Mahnungen oder gar Inkasso-Unternehmen gibt es bei uns nicht. Falls du dich ungewollt angemeldet hast, reicht es auch, wenn du einfach den Bestätigunslink, den du nach Anmeldung per Mail bekommst, nicht anklickst und uns per Mail informierst.
- Kann ich zu meinen Begrüßungsgeschenken noch Artikel XY aus dem Shop dazubestellen?
Nein, das ist leider nicht möglich, da Shopbestellungen und Geschenke für Fördermitglieder komplett getrennt bearbeitet werden. Die geringen Mehrkosten für Porto und Verpackung können wir euch also leider nicht ersparen.
- Ich will weniger Beitrag zahlen. Was ist der Mindestbeitrag?
Unser ermäßigter Jahresbeitrag für Arbeitslose, Studenten, Schüler etc. liegt bei 30€. Ein niedrigerer Jahresbeitrag ist nicht möglich, da sich sonst der organisatorische Aufwand nicht lohnt. Auch über kleinere Beträge als einmalige Spende freuen wir uns natürlich sehr.
- Ich kann momentan meinen Beitrag nicht zahlen, will aber Fördermitglied bleiben. Was tun?
Wenn du uns einen konkreten Zeitpunkt nennen kannst, wann du wieder zahlungsfähig bist, können wir das gerne so verzeichnen und uns dann wieder bei dir melden. Sollte deine Zahlungsunfähigkeit den Beitragszeitraum jedoch überschreiten oder auf ungeklärte Zeit fortbestehen, bitten wir dich, uns dies offen und ehrlich zu sagen. Dann buchen wir dich einfach als Fördermitglied aus und sparen uns die Arbeit, dich mehrfach anzuschreiben. Du kannst dich natürlich irgendwann wieder anmelden, wenn sich deine Finanzen gebessert haben.
- Mein Konto ist manchmal nicht gedeckt – sollte ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Nein. Wenn dein Konto nicht immer gedeckt ist, solltest du mit Einzugsermächtigungen vorsichtig umgehen. Wenn eine Abbuchung wegen fehlender Kontodeckung scheitert, entstehen Kosten in Höhe von bis zu 7,50 € , die wir an dich weitergeben müssten. Nach einer geplatzter Abbuchung müssen wir deine Einzugsermächtigungen stornieren und du müsstest deinen Beitrag selbst überweisen. Ratenzahlung wäre dann leider nicht mehr möglich.
- Was seid ihr – Firma, Verband, Verein oder was?
Der Deutsche Hanfverband ist von der juristischen Form her kein Verein, sondern ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, das im Auftrag seiner Mitglieder und Sponsoren Lobbyarbeit für eine bessere Cannabispolitik betreibt, ohne von „Vereinsmeierei“ aufgerieben zu werden. Es gibt aber zum Beispiel vereinstypische ehrenamtlich arbeitende Ortsgruppen. Wir vertreten tausende private Fördermitglieder. Diese Art der professionellen Interessenvertretung von Hanfliebhabern ist einmalig in Deutschland.
Die Gründung des DHV ging 2002 von der Agentur Sowjet aus. Dort wurde der Verband über zwei Jahre als eigenständige Abteilung geführt. Im Oktober 2004 wurde der DHV ausgegründet, da er nun in der Lage war, selbständig zu funktionieren. Neuer Inhaber des DHV ist seitdem der bisherige Geschäftsführer Georg Wurth. - Warum ist der DHV kein gemeinnütziger Verein?
Als wirtschaftliches Einzelunternehmen von Georg Wurth arbeitet der DHV ausschließlich im Sinne seiner Mitglieder und Sponsoren. Zahlungen an den DHV sind nicht als Spende von der Einkommensteuer absetzbar, wohl aber als Betriebsausgaben für Unternehmen der Hanfbranche.
Dadurch, dass wir kein klassischer Verein nach deutschem Vereinsgesetz sind, vermeiden wir aufwändige interne Diskussionen zwischen den Mitgliedern und können unsere Energie voll und ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren.
Eine Steuerbefreiung als gemeinnütziger Verein ist, nach allen Rücksprachen die wir zu diesem Thema mit verschiedenen Experten geführt haben, so oder so nicht möglich, solange wir unser klar erklärtes Ziel der Legalisierung von Cannabis in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Daher wäre eine Organisationsform als e.V. finanziell auch nicht von Vorteil.
- Internationales
- Ich würde gerne irgendwo im Ausland in der legalen Cannabisindustrie arbeiten, z.B. als Grower. Darf ich das als Deutscher? Kann der DHV mir Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern vermitteln?
Der DHV kennt natürlich verschiedene Personen & Unternehmen in der weltweiten Cannabisindustrie. Wir sind aber aktuell nicht in der Lage, dort konkrete Jobangebote zu vermitteln.
Sobald Cannabisanbau oder -verkauf im Ausland vollkommen legal, und nicht nur toleriert oder entkriminalisiert ist wie in den Niederlanden & Spanien, dürfen auch Deutsche dort diese Tätigkeit ausführen, ohne sich einer sogenannten Auslandsstraftat (§7 Abs. 2 StGB) schuldig zu machen. Daher ist es durchaus möglich, als Deutscher z.B. in Colorado als Cannabisgärtner zu arbeiten. Die Jobs in der Cannabisindustrie sind aber begehrt und ohne persönliche Kontakte ist es oft schwierig an einen solchen heran zu kommen. Grundbedingung sind nicht nur fachliches Know-How sondern auch Sprache und Leistungsfähigkeit. In den USA und Kanada sind Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis nötig, üblicherweise auch für Praktika.
- Sollte ich in Cannabis-Aktien investieren?
Die Situation rund um den aufstrebenden Markt mit Cannabis wird vielerorts als neuer Goldrausch bezeichnet. Einige Aktien konnten in kürzester Zeit ihren Wert vervielfachen. Die Entwicklung von einzelnen Cannabis-Aktien ist allerdings massiv durch gesetzliche Rahmenbedingungen und geschickten Umgang der Unternehmen mit den Gesetzen beeinflusst. Ein Investment ist nur in den Ländern zu empfehlen, in denen klare Rahmenbedingungen von bundesstaatlicher Seite bestehen. Insbesondere sind dabei zu nennen Kanada, Australien, die Niederlande und seit März 2017 auch Deutschland. Hier können Unternehmen langfristig kalkulieren und eine Perspektive aufbauen.
Da viele Unternehmen in diesem Bereich noch recht jung sind und sich darunter immer wieder auch schwarze Schafe befinden, wird eine Marktkonsolidierung früher oder später mit Sicherheit geschehen. Als Anleger braucht es Erfahrung, Weitblick und etwas Glück, um diese Situation einzuschätzen. Der Deutsche Hanfverband kann von blinden Investments in Marihuana produzierende Unternehmen nur abraten und keine spezifischen Tipps für Investments geben.
- Ich will einen Coffeeshop in den Niederlanden eröffnen. Geht das auch als Deutscher?
Im Prinzip ja, ABER: Die Zahl der Coffeeshops in den Niederlanden ist streng reglementiert und wird von den betroffenen Komunen festgelegt. Fast alle Städte verringern seit den 90er Jahren die Anzahl der Coffeeshops oder verlegen diese an die Stadtgrenzen. Neue Shop-Lizenzen gibt es kaum, und wenn, dann bekommen eher Niederländer den Zugriff.
Wenn Du deinen Traum vom eigenen Coffeeshop dennoch weiter verfolgen möchtest, sollten Du dich an den Bond van Cannabis Detaillisten (BCD – Bund der Cannabishändler) oder die Vereniging Officiële Coffeeshops Maastricht (VOCM – Vereinigung der offiziellen Coffeeshops in Maastricht) wenden.
- In welchen Ländern ist Cannabis legal?
Kambodscha war das letzte Land weltweit, das im Jahr 1997 Cannabis verboten hatte. Kurzzeitig schien es, als sei das Dogma des Cannabisverbots damit international fest verankert worden. Im Jahr 2013 beschloss jedoch das Parlament in Uruguay, Cannabis unter staatlicher Kontrolle zu legalisieren. Seitdem dürfen in Uruguay Privatpersonen bis zu 6 Pflanzen anbauen, und nach einer Registrierung Cannabisprodukte in Apotheken einkaufen. 2018 folgte mit Kanada ein G7-Staat und legalisierte Cannabis.
In den US haben einige Bundesstaaten wie z.B. Colorado und Washington Cannabis als Genussmittel ebenfalls legalisiert. Die Regularien unterscheiden sich jedoch von Bundesstaat zu Bundesstaat teils erheblich. So gibt es beispielsweise in der Landeshauptstadt Washington D.C. zwar keinen legalen Handel, aber es dürfen bis zu 6 Pflanzen legal angebaut und bis zu einer Unze (ca 28 Gramm) Cannabis besessen oder sogar verschenkt werden. Auf Bundesebene bleibt Cannabis jedoch weiterhin illegal. Gesetzesinitiativen für eine bundesweite Legalisierung scheiterten bisher immer wieder an Widerständen im US-Senat.
Malta, Luxemburg und Deutschland haben den privaten Besitz und Eigenanbau legalisiert, gestatten aber keinerlei Handel mit Genusscannabis.
Höchstrichterliche Urteile in Südafrika und Mexiko haben Klägern das Recht bestätigt, Cannabis besitzen zu dürfen und für den persönlichen Konsum anzubauen. Die Gerichte forderten die Gesetzgeber zudem auf, tätig zu werden und entsprechende Regulierungen zu verabschieden. In beiden Ländern ist bisher jedoch kein neues Legalisierungsgesetz verabschiedet worden.
In den Niederlanden war Cannabis nie richtig legal, sondern nur toleriert. Die sogenannten Coffeeshops dürfen dort bis zu 500 Gramm Cannabis im Laden aufbewahren und bis zu 5 Gramm pro Kunde verkaufen. Die gesamte Produktion und der Großhandel sind aber illegal, so dass eine sehr spezielle Hintertürproblematik entstand. Dadurch gibt es auch keinerlei staatliche Kontrolle über die genutzten Anbaumethoden und dadurch keinerlei Verbraucherschutz. 2021 startete ein Modellprojekt für den legalen Anbau von Genusscannabis in 10 Gemeinden.
- Wieso entfernt sich die Niederlande von ihrer liberalen Drogenpolitik? War diese nicht erfolgreich?
Die Drogenpolitik in den Niederlanden war insgesamt sehr erfolgreich. Der Konsum der meisten Drogen ist geringer als in den europäischen Nachbarländern, bei Cannabis liegt er im europäischen Durchschnitt. Die HIV Infektionsrate ist, dank wenig verbreitetem intravenösem Drogenkonsum, geringer als in anderen Ländern. Die Trennung der Märkte von Cannabis, dessen Verkauf in Coffeeshops toleriert wird, und anderen Drogen, hat im Grunde funktioniert und ihr Erfolg wird selbst von Kritikern der liberalen Handhabung kaum offen angezweifelt.
Allerdings versuchen viele konservative Politiker, einzelne Aspekte der Coffeeshops zu kritisieren und diese dadurch langsam zurückzudrängen. Insbesondere der Drogentourismus wird dabei als Hauptkritikpunkt angeführt. Dabei spielt auch der konstante politische Druck aus Nachbarländern wir Frankreich und Deutschland eine entscheidende Rolle.
So werden kaum neue Lizenzen vergeben aber sehr viele alte Shops auf Grund von unterschiedlichen Regelungen geschlossen. Die konservative Regierung der Niederlande versuchte auch 2012 aus den Coffeeshops eine Art Clubs zu machen, die nur für Anwohner geöffnet sein sollten. Damit scheiterte sie, weil kaum Niederländer sich dafür registrieren wollten. Heute haben einzelne Gemeinden die Möglichkeit, den Zugang zu den Shops nur für Menschen mit niederländischem Wohnsitz zu erlauben. In Amsterdam und vielen anderen Städten können volljährige Touristen aber weiter in den Coffeeshops Cannabis erwerben und konsumieren.
2021 startete ein Modellprojekt zum legalen Anbau an dem 10 Gemeinden teilnehmen. Durch staatlich lizensierten legalen Anbau soll so die Backdoor-Problematik des niederländischen Modells abgeschaft werden. Es ensteht erstmals eine legale Warenkette von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Der Erfolg bzw. Misserfolg dieses Modellprojekts dürfte maßgeblich die zukünftige Entwicklung der niederländischen Drogenpolitik beeinflussen.
- Webseite und Webforum des DHV
- Ich möchte den DHV-Newsletter erhalten. Was muss ich tun?
Um den Newsletter des DHV zu erhalten, rufe einfach die unsere Startseite auf und trag dich unten im Feld mit deiner Emailadresse ein. Wir senden dann eine Email zu, um deine Eintragung zu bestätigen. Danach erhältst den Newsletter bequem einmal im Monat per Email.
- Ich möchte einen Text von eurer Webseite an anderer Stelle verwenden. Was muss ich beachten?
Natürlich können Informationen oder ganze Texte unseres Webangebotes für Zeitung, Webseite, Diplomarbeit, Referat o.ä. verwendet werden. Allerdings bitten wir darum, unsere Texte mit entsprechenden Quellenangaben und Link zu versehen. Ein solcher Quellennachweis könnte z.B. so aussehen:
Der folgende Text stammt aus der Webseite des Deutschen Hanf Verbandes: LINK.
Beim Abdruck unserer Texte in Zeitungen, Büchern o.ä. bitten wir um die Übersendung eines Belegexemplars!
Für die Verwendung von Bildern oder kompletten Videodateien aus unserem Besitz bitten wir um vorherige Absprache.
- Ich möchte einen Webbannertausch machen. Geht das?
Ich möchte einen Webbannertausch machen. Geht das?
Wir sehen uns als seriöse Interessenvertretung aller Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter in Deutschland. Das Privileg der Platzierung eines Webbanners geniessen daher ausschliesslich unsere Mitglieder, Sponsoren und Partner. Ein Tausch oder Kauf von Webbannern ist deshalb leider nicht möglich!
- Ich möchte mit dem Deutschen Hanfverband Kontakt aufnehmen. Wie geht das?
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, besuchen Sie bitte unsere Kontakt-Seite. Dort finden Sie ein Kontaktformular, unsere Emailadresse, Telefon- und Faxnummer sowie Anschrift.
- Repression
- Ich wurde von der Polizei als Beschuldigter zu einer Anhörung vorgeladen. Was soll ich tun?
Man hat als Beschuldigter bei der Polizei immer ein Aussageverweigerungsrecht. Daher muss man auch nicht zu polizeilichen Vorladungen erscheinen, sondern kann diese ignorieren.
Der DHV empfiehlt grundsätzlich: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft! Positive, entlastende Aussagen können immer noch vor Gericht bzw. nach Akteneinsicht gemacht werden. Die Befragungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dienen in erster Linie der Suche nach weiteren Indizien und Beweisen, die dich oder Dritte belasten sollen. Das kann man nur effektiv verhindern, indem man jede Aussage verweigert.
Nach Einholung der Akteneinsicht durch einen Anwalt kann dann eine solide Verteidigungsstrategie erarbeitet und eine Aussage vorbereitet werden.
- Über den DHV
- Wenn Cannabis legalisiert wird, seid ihr dann nicht arbeitslos?
Nein. Erstens wird Cannabis sicherlich nicht sofort vollständig legalisiert, sondern es wird ein längerer Prozess mit schrittweisen Veränderungen. Wir freuen uns auch über kleine Schritte, z.B. eine Erhöhung der sogenannten „geringen Menge“, fordern aber die vollständige Legalisierung von Hanf.
Zweitens wird es auch nach einer Legalisierung von Cannabis möglicherweise weiterhin unterschiedliche Diskriminierungen gegenüber Cannabiskonsumenten geben, z.B. im Beruf oder beim Führerschein. Dagegen werden wir uns engagieren.
Drittens wird die Hanfgemeinde in Deutschland auch ohne ein staatliches Hanfverbot sicherlich noch Bedarf an Vernetzung und politischer Interessenvertretung haben. Wir sind überzeugt, dass nach einer Legalisierung eher mehr Menschen, Firmen und Organisationen sich mit diesem Thema beschäftigen werden und dafür auch mehr Geld investieren werden, als es zur Zeit der Fall ist. Schließlich gibt es auch immer noch unzählige Organisationen für die Rechte von Homosexuellen, obwohl oder sogar gerade weil das staatliche Verbot schon über 40 Jahre abgeschafft ist.
Viertens arbeiten wir nicht wegen des Geldes beim DHV, sondern mit Herzblut und aus der persönlichen Überzeugung heraus, dass das Verbot von Cannabis ein großer Fehler ist. Die meisten DHV-Mitarbeiter sind gut ausgebildet und könnten woanders mehr Geld verdienen als beim DHV. Einige von uns werden deshalb nach der Legalisierung vielleicht andere Wege gehen.
- Welche Flyer aus eurem Webshop sollte ich am Besten verteilen?
Unsere Flyer richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Der Flyer „Deine Stimme für Legalisierung“ wendet sich beispielsweise an Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter, während der Flyer „Cannabis legalisieren“ eher an kritische bzw neutral eingestellte Menschen gerichtet ist. Hier haben wir ausführliche Informationen zur Verwendung unserer einzelnen Materialien veröffentlicht.
- Kann man bei euch auch per Bitcoin (oder anderen Kryptowährungen) spenden?
Leider nein! Kryptowährungen wie Bitcoin ermöglichen es zwar, anonym zu spenden, aber sie stellen für uns als Empfänger dieser anonymen Spenden erhebliche Fallstricke bereit. In den letzten Jahren nahm der Umfang von Geldwäsche mittels Kryptowährungen stark zu. Im Falle eines durch die Bank geäußerten Verdachts auf Geldwäsche oder bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt müsste also der Deutsche Hanfverband nachweisen, woher die erhaltenen Spenden stammen. Diese Nachverfolgbarkeit ist trotz Blockchaintechnologie durch Tumbler- oder Mixingtools nicht immer gegeben. Das würde im Ernstfall große rechtliche Probleme nach sich ziehen, die letztendlich auch die Seriosität und den Ruf des DHV gefährdeten. Daher haben wir uns entschlossen, auf Spenden mittels Kryptowährungen zu verzichten. Des Weiteren behandeln wir natürlich alle Spenden stets vertraulich.
Außerdem fällt sowohl beim Mining als auch durch die Blockchaintechnologie ein sehr hoher Strombedarf an. Ein Großteil des weltweiten Minings von Kryptowährungen findet in der Volksrepublik China statt, die zumindest aktuell einen Großteil ihres Stroms aus Kohle gewinnt. Experten schätzten 2021 den jährlichen Energieverbrauch allein für Bitcoins auf 115 Terawattstunden – dies entspricht in etwa dem Gesamtstromverbrauch der Niederlande. Gerade in Anbetracht der globalen Klimakrise scheint Bitcoin daher auch ökologisch fragwürdig.
- Ich habe bei der Millionärswahl für den DHV gestimmt. Was habt ihr mit dem gewonnen Geld gemacht?
kurze Antwort:
Die gewonnene Million wurde zum Teil in die Produktion und Schaltung unserer Hanf-Spots gesteckt. Damit wollten wir die ganz normalen Bürger jenseits der Hanfszene erreichen und aufklären. Ein Teil des Geldes wurde auch an andere Organisationen gespendet, die mit uns gemeinsam für die Legalisierung von Cannabis kämpfen. Nicht zuletzt konnten wir auch die DHV-Struktur deutlich stärken. Mit mehr Personal und der dazugehörigen Büro-Infrastruktur konnten wir unsere Aktivitäten im Bereich Politik und Öffentlichkeitsarbeit erheblich verbessern.
Die verbleibende Rücklage hilft uns, das hohe Niveau unserer Arbeit aufrecht zu erhalten und weitere Aktivitäten vorzufinanzieren.Unsere Finanzen sind öffentlich einsehbar. Hier stellen wir die komplette Einnahme-Überschussrechnung des Jahres 2014 online, in dem ein erheblicher Teil des Millionengewinns ausgegeben wurde.
lange Antwort:
Zusätzlich zum laufenden Budget hat Georg Wurth als DHV-Inhaber und Geschäftsführer 1.000.000 Euro bei der TV-Show „Millionärswahl“ gewonnen. Davon hat er 2014 ca. 850.000 Euro als Privateinlage in den DHV eingelegt. Dieser Betrag findet sich in der Einnahme-/Überschussrechnung 2014 wieder. Den Rest des Geldes sowie eine Umsatzsteuer-Rückerstattung in Höhe von ca. 62.000 Euro in 2015 hat er zunächst einbehalten als Rücklage für die Zahlung von Einkommensteuer auf den Gewinn und dadurch gestiegene Krankenkassenbeiträge. Am 12.11.2015 hat er den Restbetrag von 46.527,85 Euro auf das DHV-Konto überwiesen. Von der Million sind also nun abschließend genau 834.380,12 Euro beim DHV angekommen. (1.000.000 -20.000 (private Spenden i.Z.m. der Millionärswahl, s.u.) -142.791,78 (Einkommensteuer auf den Gewinn) -2.828,1 (erhöhte Krankenkassenbeiträge wegen des Gewinns für 9 Monate).)
Abgesehen von zwei Spenden zu je 10.000 Euro an die beiden wichtigsten Mitbewerber bei der Millionärswahl („>viva con agua und „>Neele e.V.) und einer dringend erforderlichen Lohnerhöhung für das gesamte DHV-Team profitiert Georg Wurth in keiner Weise privat von dem Gewinn.
Wir danken allen Unterstützern, die das möglich gemacht haben! Wir freuen uns besonders über die vielen neuen Fördermitglieder und über die tolle Unterstützung bei der Millionärswahl!
Der DHV hatte am Jahresende 2014 noch eine zusätzliche Rücklage durch die Millionärswahl i.H.v. 200.000 Euro, die unsere verbesserten Organisationsstrukturen für einige Jahre sichern wird.
Ausgaben 2014:
650.000 Euro haben wir in 2014 zusätzlich zum normalen Budget – insbesondere für die Kino-Spot-Kampagne – ausgegeben. So lag der Posten „Werbekosten“ satte 430.000 Euro über dem Niveau des Vorjahres (10.000 Euro).
Die Stärkung der DHV-Strukturen schlägt sich vor allem in den Personalkosten (ca. 87.000 Euro) und der Büromiete (ca. 16.000 Euro incl. Kaution) sowie in den Posten Büroeinrichtung, Bürobedarf und Hardware (zusammen ca. 13.000 Euro) sowie Software (ca. 800 Euro) und Versicherungen (ca. 800 Euro) nieder.
Im Posten „Beiträge“ stecken etwa 50.000 Euro einmalige Spenden, mit denen wir diverse Partnerorganisationen am Erfolg bei der Millionärswahl teilhaben ließen.
Diverse kleinere Aktionen wurden ebenfalls durch die Millionärswahl möglich, etwas unsere umfangreiche Umfrage durch Infratest Dimap, PR-Aktionen und Prozess-Unterstützung im Bereich Cannabis als Medizin, die DHV-PR-Rikscha in Berlin und eine „>PR-Kampagne in Baden-Württemberg. Der umfangreiche Relaunch der DHV-Homepage hat etwa 21.000 Euro gekostet. Auch unser Warenlager konnten wir aufstocken (Zusatzausgaben ca. 5.000 Euro). Etwas gestiegen sind auch die kleineren Buchungsposten wie Führerscheinberatung für DHV-Mitglieder 2.400 Euro, Reisekosten 4.800 Euro, Porto/Telefon 5.000 Euro u.a.
Erwähnenswert ist noch, dass im Posten Umsatzsteuer ca. 62.000 Euro enthalten sind, die wir in 2015 erstattet bekommen haben. Neben den hohen Betriebsausgaben durch die Kinokampagne konnten wir so die Einkommensteuer auf die Million erheblich reduzieren. Wenn wir mehr zurückgelegt hätten und z.B. die Kinokampagne nicht gemacht hätten, wäre fast die Hälfte des Gewinns beim Finanzamt gelandet. Diese Steuereinsparung durch Investitionen in PR-Maßnahmen war nur möglich durch die Firmenstruktur des DHV, die so im Jahr 2014 einen massiven finanziellen Vorteil gebracht hat.
(Alle bisher genannten Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.)
- Wie steht der DHV zur Legalisierung von allen Drogen?
Wir als Deutscher Hanfverband setzen uns in erster Linie für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genußmittel sowie für eine gerechte, wissenschaftlich begründete Regelung im Führerscheinrecht für Cannabiskonsumenten ein. Die Legalisierung aller Drogen ist nicht unser Aufgabengebiet.
Da aber alle unsere Mitarbeiter sich bereits seit vielen Jahren mit Drogenpolitik und Drogenverboten beschäftigen, wissen wir einfach, dass Prohibition nicht funktioniert. Das gilt für Cannabis genauso wie für alle anderen berauschenden Substanzen. Schon die Alkoholprohibition in den 20er Jahren in den USA hat das deutlich gezeigt. Bei „harten“ Drogen wie Heroin und Kokain sind die durch das Verbot entstehenden Schäden oft sogar dramatischer, als bei Cannabis. Daher sind wir privat für eine staatliche Regulierung des Schwarzmarktes aller berauschenden Substanzen; und wir sagen das auch, wenn wir gefragt werden.
- Kann ich diskret Fördermitglied werden oder Bestellungen im Shop aufgeben?
Wir haben uns von Anfang an entschlossen, auf völlig neutrale Verpackungen und Absender zu setzen, da wir niemanden in eventuelle Erklärungsnöte bringen wollen, wenn der bayerische Dorfpostbote vor der Tür steht oder die neugierige Nachbarin euer Paket angenommen hat. Das gilt natürlich nicht nur für Shopbestellungen, sondern selbstverständlich auch für den Versand der Willkommensgeschenke für neue Sponsoren und alle anderen Sendungen auf dem Postweg. Unsere Emails verschicken wir allerdings immer von einer @hanfverband.de Adresse.
Überweisungen an unser Konto können sowohl an „Georg Wurth“ als auch an „Deutscher Hanfverband“ gerichtet werden. Abbuchungen durch uns werden grundsätzlich von „Georg Wurth“ getätigt.
Helft mit für eine echte Legalisierung in Deutschland und tretet uns als Fördermitglied bei. Schon ab 30 € pro Jahr könnt ihr mithelfen.
- Kann man bei euch auch per PayPal zahlen?
Ja. Einfach an Georg.Wurth[at]hanfverband.de, aber bitte die Bestellnummer bzw. Rechnungsnr. nicht vergessen. Wenn wir eine Zahlung nicht zuordnen können, wird diese ggf. als Spende verbucht. Spenden via Paypal können direkt an spenden[at]hanfverband.de gesendet werden.
- Ich habe einen spannenden Artikel zu Cannabis im Internet gefunden. Sollte ich den DHV darüber informieren?
Wir betreiben selber täglich Medienrecherche. In den meisten Fällen haben wir solche Artikel also selber schon gesehen oder würden sie noch entdecken. Außerdem ist die Beantwortung von einzelnen Emails vergleichsweise zeitaufwändig. Sinnvoller wäre es daher, den von dir entdeckten Artikel in unserem Webforum zu veröffentlichen, sofern er dort über die Suchfunktion nicht zu finden.
Besonders spannend sind für uns Berichte in denen wir als DHV erwähnt werden. Wir sammeln diese in unserem Presseecho. Artikel und Videos, die nicht direkt mit Cannabis oder Drogen zu tun haben bzw. in denen diese Begriffe nicht vorkommen, fallen häufig durch unsere Suchraster. Noch schwieriger ist es für uns, reine Printartikel, TV- und Radiobeiträge oder nur als PDF veröffentlichte Artikel zu entdecken. Bitte tragt solche Entdeckungen in unserem Webforum ein.
- Kann ich bei euch Haschisch oder Marihuana kaufen?
Der Handel mit THC haltigen Cannabisprodukten ist in Deutschland nicht legal. Der Deutsche Hanfverband kann dir weder Cannabis verkaufen, noch Informationen geben, wo du Cannabis erwerben kannst. Wir setzen uns für die Legalisierung von Cannabis ein, damit über 18-jährige ganz normal in einem Geschäft Cannabis erwerben können.
- Könnt ihr mir Werbegeschenke (Plakate, Feuerzeuge, Aufkleber etc.) schicken?
Werbeprodukte wie Plakate, Anstecker, Feuerzeuge, Aufkleber und ähnliches findest du in unserem Webshop. Dort findest du auch Infomaterialien rund um die Legalisierung von Cannabis. Die meisten unserer Produkte bieten wir zum Selbstkostenpreis, um euch die Möglichkeit zu geben, eure Mitmenschen von der Legalisierung zu überzeugen oder für den Hanfaktivismus zu begeistern. Durch den geringen Unkostenbeitrag refinanzieren wir die Kosten für den Neudruck und verhindern, dass kostenlos bestelltes Material ungenutzt weggeworfen wird.
- Wie bekomme ich einen Job in der Hanfbranche? Könnt ihr mir da helfen?
Die Arbeitsplätze in der Hanfbranche reichen von Landwirtschaft über Ingenieurswesen, Eletrik, Maschinenbau und IT-Arbeit bis hin zu kaufmännischen Tätigkeiten, Buchhaltung und Einzelhandel. Wir haben vor Jahren versucht, unter unseren Firmensponsoren eine Jobbörse zu installieren. Leider stieß das damals auf wenig Interesse.
Es gab lange Zeit zu wenige Jobs in der konsumnahen Hanfbranche. Das ändert sich zwar langsam, dennoch sind Jobs in diesem Bereich immer noch eher rar. Dazu kommt, dass unter den potentiellen Arbeitgebern in diesem Bereich viele kleine Firmen sind, die ihre Mitarbeiter bevorzugt aus dem eigenen Bekanntenkreis akquirieren. Auch in der Nutzhanfbranche sind Arbeitsplätze nicht zahlreich. Die meiste Arbeit in diesem Bereich wird von klassischen Landwirten geleistet.
Einfluß auf die Personalpolitik seiner Firmensponsoren kann und will der DHV nicht nehmen! Daher ist es nicht sinnvoll, sich diesbezüglich an uns zu wenden. Die Cannabis-Arbeitsagentur vermittelt seit dem Jahr 2017 Jobs in der Branche.
- Warum macht ihr das eigentlich?
Das politische System in Deutschland ist weniger durch direkte Demokratie als durch den Einfluss verschiedener Lobbyisten geprägt. Der Deutsche Hanf Verband (DHV) ist die logische Konsequenz aus dieser Erkenntnis. Der DHV ist die professionelle Interessenvertretung von Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürwortern.
Wir sind davon überzeugt, dass das Verbot von Cannabis keine Vorteile bietet, aber erheblichen Schaden bei Konsumenten und Gesellschaft anrichtet. Der DHV bietet uns den organisatorischen Rahmen, um Lobbyarbeit im direkten Kontakt mit Parteien und Abgeordneten zu betreiben und zum Beispiel mit Auftritten als Sachverständige bei Anhörungen in Parlamenten. Außerdem hat Öffentlichkeitsarbeit über eigene Kanäle, Printmaterial und Medien bei uns einen großen Stellenwert.
- Was wollt ihr erreichen?
Wir betrachten uns als Interessenvertretung von Hanffreunden, Legalisierungsbefürwortern und der legalen Hanfbranche in Deutschland. Unser finales Ziel ist die Legalisierung von Hanfprodukten als Genussmittel unter verbraucherfreundlichen Bedingungen. Das beinhaltet nicht nur den privaten Besitz und Anbau, sondern auch kommerzielle Produktion und Vertrieb. Wir kämpfen aber auch jetzt schon gegen alle Formen der alltäglichen Diskriminierung von Hanfkonsumenten, z.B. im Strafrecht, im Führerscheinrecht, am Arbeitsplatz oder bei der legalen Anwendung von Cannabis als Medizin und werden uns dabei auch für kleine, positive Schritte einsetzen.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist Hanf als ökologischer Rohstoff. Dieser Wirtschaftszweig existiert zwar mittlerweile in Deutschland wieder, wird aber nach wie vor durch viele bürokratische Hemmnisse gebremst und wenig staatlich gefördert. Das wollen wir ändern! - Was macht ihr mit meinem Geld?
Ziel des DHV ist die vollständige Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Wir betreiben professionellen Lobbyismus und Öffentlichkeitsarbeit, um sowohl politische Entscheidungsträger, Journalisten als auch die Öffentlichkeit von den Vorteilen der Legalisierung zu überzeugen.
Neben dieser alltäglichen Arbeit starten wir jedes Jahr eine thematische Kampagne, die wir aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Eine Übersicht der bisherigen Kampagnen findet ihr hier.
Darüber hinaus entstehen natürlich auch weitere Kosten für die alltägliche Arbeit des Hanfverbands z.B. Personalkosten, Miete und dergleichen.
Transparenz ist uns wichtig! Hier findet ihr die komplette Übersicht über die Finanzen des DHV der letzten Jahre. - Ich möchte euch unterstützen. Wie geht das?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen. Unternehmen können Mitglied des Deutschen Hanf Verbandes werden und uns so mit Ihrem Beitrag finanziell helfen. Privatpersonen und Unternehmen, die sich nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden können, haben die Möglichkeit, für einen Betrag von nur 50,- Euro pro Jahr (+ USt.) Sponsor des Deutschen Hanf Verbandes zu werden.
Auch wer sich nicht finanziell engagieren möchte, kann unsere Arbeit unterstützen. So hilft es uns z.B., wenn Sie unsere Webseite verlinken oder für den DHV mit Anzeigen werben.
Ausführliche Informationen über Ihre Möglichkeiten, unsere Arbeit zu fördern, erhalten Sie auf der Unterstützen-Seite. - Ich möchte Mitglied / Sponsor werden. Wie geht das?
Alle Informationen darüber, wie du Mitglied oder Sponsor des Deutschen Hanf Verbandes werden kannst, haben wir auf unserer Unterstützen-Seite für dich zusammengestellt. Dort findest du auch ein Online-Formular, mit dem du dich direkt anmelden kannst. Solltest du darüber hinaus Fragen haben, nimm bitte einfach Kontakt mit uns auf!
- Was seid ihr – Firma, Verband, Verein oder was?
Der Deutsche Hanfverband ist von der juristischen Form her kein Verein, sondern ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, das im Auftrag seiner Mitglieder und Sponsoren Lobbyarbeit für eine bessere Cannabispolitik betreibt, ohne von „Vereinsmeierei“ aufgerieben zu werden. Es gibt aber zum Beispiel vereinstypische ehrenamtlich arbeitende Ortsgruppen. Wir vertreten tausende private Fördermitglieder. Diese Art der professionellen Interessenvertretung von Hanfliebhabern ist einmalig in Deutschland.
Die Gründung des DHV ging 2002 von der Agentur Sowjet aus. Dort wurde der Verband über zwei Jahre als eigenständige Abteilung geführt. Im Oktober 2004 wurde der DHV ausgegründet, da er nun in der Lage war, selbständig zu funktionieren. Neuer Inhaber des DHV ist seitdem der bisherige Geschäftsführer Georg Wurth. - Kann ich meine Spende an den DHV bzw. Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzten?
Da wir kein gemeinnütziger Verein sind, ist es leider nicht möglich, private Spenden an den DHV von der Einkommensteuer abzusetzen.
Firmensponsoren können jedoch ihre Zahlungen als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen.
- Was macht ihr mit meinen Daten?
Neue Pivatsponsoren nennen uns ihre Post- und Email-Adresse, vielleicht auch die Telefonnummer. Diese Daten werden ausschließlich zur DHV-internen Sponsorenverwaltung und Kommunikation genutzt und in keiner Weise weitergegeben.
Wer beim Protestmailer mitmacht, gibt ebenfalls seine Adresse und Email-Adresse an. Diese Daten gehen an die Empfänger der Protestmails. Bei uns verbleibt nur die Email-Adresse, wenn sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt. Ansonsten wird auch sie gelöscht.
Mehr Informationen über den Umgang mit Ihren Daten. - Ist es ein Risiko für mich, Fördermitglied im Deutschen Hanfverband zu werden?
Nein, denn die Unterstützung des DHV lässt lediglich auf die Wahrnehmung der demokratisch geschützten Rechte auf freie Meinungsäußerung und politische Mitbestimmung schließen.
Desweiteren speichern wir die Daten ausschließlich intern in unserem Büro. Briefe versenden wir diskret ohne DHV als Absender, auch Banküberweisungen an den DHV können diskret an Georg Wurth adressiert werden. Nachbarn, Arbeitskollegen und Verwandte können also nur von deiner Fördermitgliedschaft im DHV erfahren, wenn du ihnen davon erzählst oder uns ausdrücklich bittest, dich in der öffentlichen Liste unserer Fördermitglieder aufzuführen.
- Wen genau meint ihr eigentlich mit „Hanffreunde“ ? Wollt ihr nur das Wort Kiffer vermeiden?
In vielen Veröffentlichungen sprechen wir vom DHV von sogenannten „Hanffreunden“. Damit meinen wir allerdings nicht Kiffer, sonst würden wir eher von Cannabiskonsumenten sprechen. Vielmehr ist ein Hanffreund jemand, der dem Hanf grundsätzlich positiv entgegensteht, egal ob als psychoaktive Substanz, Medizin, Industrierohstoff, Nahrungsmittel oder einfach nur als Zierpflanze. Insofern kann jeder sich öffentlich als Hanffreund bezeichnen, ohne damit das Risiko von Stigmatisierung einzugehen.
- Wäre es nicht sinnvoll, eine Hanfpartei zu gründen?
Diese Idee ist zunächst relativ nahe liegend. Es gibt aber auch viele Gründe, die dagegen sprechen und uns davon abhalten, eine Partei zu gründen.
Zunächst einmal ist es mit einem enormen Aufwand verbunden, eine Partei zu gründen, sie organisatorisch zu festigen und Wahlkämpfe zu führen. Das würde bedeuten, dass etliche Menschen einige Jahre lang nur mit der Organisation einer Partei beschäftigt wären und sich kaum inhaltlich mit der Legalisierung auseinander setzten könnten.
Selbst wenn es gelingen würde, die nötige große Zahl an aktiven Mitstreitern zu finden, was wir z.B. angesichts der nur langsam steigenden Beteiligung an der Hanfparade oder der noch vergleichsweise bescheidenen Zahl an DHV-Unterstützern bezweifeln, wäre das Überspringen der 5 % Hürde noch immer eher unwahrscheinlich. Der Einfluss einer solchen Partei würde also gering bleiben, so wie es in Deutschland immer bei Ein-Themen Parteien war.
Letztendlich müssen wir Hanffreunde eine Mehrheit im Bundestag von unseren Ideen überzeugen und werden dafür auch auf die etablierten Parteien angewiesen sein.
Das heißt nicht, dass die Gründung einer Hanfpartei völlig falsch wäre. Wir wollen das aber nicht machen, sondern lieber weiter allgemein für die Legalisierung werben und damit den öffentlichen Druck auf alle Parteien aufrecht erhalten.
- Ich würde den DHV gern für einen Vortrag / eine Diskussion einladen, geht das?
Im Rahmen unserer Verbandstätigkeit erarbeiten wir umfangreiche Informationen zu vielen Aspekten der Pflanze Hanf. Die angesprochenen Themen kann man in Vorträgen oft noch vertiefend beleuchten. Wenn Sie also Interesse daran haben, einen Verbandvertreter für einen Vortrag in Ihrer Universität, Schule, Ihrem Unternehmen oder Verein einzuladen, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf!
Interessant ist für uns in diesem Zusammenhang der Ort, das Datum, wie viele Personen teilnehmen werden, und ob Fahrtkosten bzw Übernachtungskosten gezahlt werden können.
- Welche Erfolge hatte der DHV bisher?
Die Lobbyverbände der Auto- oder Stromindustrie haben sicherlich wesentlich größere Budgets als der DHV. Aber durch effektiven Einsatz der Spendengelder und Dank der HIlfe vieler Unterstützer konnten wir schon viele wichtige Impulse setzen. Für Medien und Politik haben wir uns als wichtigster Player in der Legalize-Debatte ebabliert.
Ein wichtiger Teil unserer alltäglichen Arbeit ist die Pressearbeit. Durch tägliche Erreichbarkeit, persönliche Kontakte und Pressemitteilungen bringen wir hier Argumente für die Legalisierung ein. Viele Journalisten freuen sich, auch andere Positionen als die von Politik, Polizei und Drogenberatungsstellen erwähnen zu können. Auf unserer Website veröffentlichen wir ein Presseecho, in dem Presseberichte gelistet sind, in denen wir erwähnt oder zitiert werden.
Über unseren Streckmittelmelder konnten wir Hanffreunde und Öffentlichkeit für die Problematik von gestrecktem Cannabis sensibiliseren. Auf Grund des hohen Arbeitsaufwands und der immer weiter steigenden Anzahl der Beiträge musste dieser leider 2012 abgeschaltet werden.
Mit regelmäßigen Wahlanalysen zu Landtags- und Bundestagswahlen informieren wir Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter über die drogenpolitischen Inhalte der jeweiligen Parteien.
Ein erster Meilenstein in unserer Entwicklung war die Cannabis-Petition 2010 an den Bundestag, mit über 30.000 Unterzeichnern die größte offizielle Petition zu Cannabis die es jemals in Deutschland gab. Nachdem diese Petition lange Zeit scheinbar unberührt in irgendwelchen Schubladen lag, wurde sie letztendlich dank Unterstützung von Linkspartei und Grünen im Bundestagsausschuss beraten.
Die Bundesregierung führte im Oktober 2011 eine Bürgerbefragung auf dem neu geschaffenen YouTube- Kanal der Regierung durch. Die &t=0s“>Frage des DHV zur Cannabislegalisierung landete auf dem ersten Platz. Das „>Video zur Beantwortung durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel erreichte große mediale Aufmerksamkeit und veranlasste viele Menschen, sich mit dem Thema Cannabislegalisierung zu beschäftigen.
2012 veranstaltete die Bundesregierung im Rahmen des “Zukunftsdialogs” eine Online-Beteiligung für Bürger. Der Vorschlag des DHV, Cannabis zu legalisieren, wurde von den Abstimmenden auf den zweiten Platz gewählt. Ihrem Versprechen folgend musste Merkel DHV-Sprecher Georg Wurth ins Kanzleramt einladen und sich mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Daraufhin veranlasste Merkel trotz ihrer ablehnenden Haltung ein Treffen mit Experten, darunter Dr. Franjo Grotenhermen – Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).Viel unserer Arbeit läuft generell im Hintergrund ab. Die unzähligen Gespräche und Email-Kontakte mit Journalisten und Politikern, bei denen am Ende nicht immer etwas konkretes vorzuweisen ist, sind trotzdem wichtig und helfen mit, ganz gezielt an den Schaltstellen unserer Gesellschaft Informationen zu verbreiten. Oftmals wissen wir im Vorraus gar nicht genau, was aus einem Gespräch entstehen kann und dann steht plötzlich ein guter Artikel in einer Zeitung, und man erinnert sich an ein Telefongespräch mit dem schreibenden Journalisten oder den handelnden Politikern.
Neben diesen Kontakten haben wir natürlich auch täglich viele Emails, Instagram-, Twitter- und Facebook-Nachrichten mit Fragen rund um Repressionsprobleme, Cannabis als Medizin und Hanfaktivismus. Wir geben uns beste Mühe diese Anfragen zu beantworten, auch wenn das wegen der Fülle an Zuschriften und anderer Aufgaben nicht immer zeitnah möglich ist.
Über das Webforum hat der DHV nicht nur vielen Hanfaktivisten einen Ort zum gegenseitigen Austausch und Debattieren gegeben, sondern auch dazu beigetragen, dass es in vielen Gegenden Deutschlands lokale Gruppen gibt, die Aktionen für die Legalisierung durchführen. So konnte die Kraft und Energie vieler Hanfaktivisten genutzt und fokussiert werden. Aktuell besitzt der DHV mehr als 20 Ortsgruppen in ganz Deutschland.
Mit unserem Webshop bieten wir der ganzen deutschen Hanfszene einen Pool an Infomaterialien für kleine und große Aktionen, und das meist zu Druckkostenpreisen. Das ist sehr arbeitsintensiv und insgesamt eher ein Minusgeschäft. Aber es macht Sinn, da dadurch viele Aktivisten die Möglichkeit haben Infostände zu gestalten und Flyer zu verteilen, und so auch Menschen erreicht werden, die sich sonst nicht von sich aus mit Hanf und den politischen Zuständen beschäftigen würden.
Auf unserer Versammlung zum 10 jährigen Bestehen des DHV hat Georg Wurth einen Vortrag über die Geschichte des DHV gehalten, die ihr „>hier als Video ansehen könnt. Der Ton ist leider eher schlecht, aber inhaltlich ist das Video sehr informativ für alle, die den DHV noch nicht so lange kennen.
Seit 2012 sind wir auch auf Musik-Festivals mit DHV Infoständen präsent, und werden auch versuchen das auszubauen. Solche Projekte müssen langfristig angelegt sein, und lassen sich ohne eine offizielle Verbandsstruktur nur schwer umsetzen.
Am 25. Januar 2014 gewann unser Geschäftsführer Georg Wurth die Millionärswahl von Pro7/Sat1. Seitdem erleben wir einen unglaublichen Aufschwung bei Sponsoren, Shopbestellungen und Facebook-Likes. Der Laden brummt und mit dem Gewinn können wir zumindestens im Jahr 2014 auch vieles möglich machen. Langfristig benötigen wir natürlich weitere Einnahmen, um die gewachsene Struktur zu erhalten und unsere Arbeit weiter auszubauen.
Im September 2014 unterstützten wir die Petition für Cannabis als Medizin von Franjo Grotenhermen. Leider wurde das Quorum von 50.000 Stimmen in 4 Wochen verfehlt, aber immerhin konnten 36.000 Menschen in kürzester Zeit mobilisiert werden, um ihre Stimme abzugeben. Und: Die Petition wurde trotzdem im Bundestag beraten.
Ende 2014 veröffentlichten wir die ersten professionellen Werbespots für die Cannabislegalisierung in Deutschland, und sendeten diese in vielen hundert Kinos bundesweit. Dafür haben wir knapp eine halbe Million Euro ausgegeben.
2013 und 2014 halfen wir den vielen Organisatoren von Aktionen zum Global Marijuana March in Deutschland mit Rat und Tat: Es gab ein frei verwendbares, gemeinsames Plakat und einen Flyer, die wir den Gruppen jeweils individuell angepasst haben. Außerdem zentrale Werbung, Vermittlung von Pressekontakten und im Jahr 2014 dank der gewonnen Millionärswahl auch mit finanzieller Unterstützung. Auf unserer Sonderseite zum GMM sammeln wir alle Infos. Dadurch konnte die Zahl der Städte in Deutschland, die sich am GMM beteiligen, von 4 im Jahr 2012 auf elf im Jahr 2013 und schließlich 16 im Jahr 2014. Auch für die Zukunft wollen wir diese Bewegung unterstüzen.
Bei unserer Kampagne für Cannabis-Modellprojekte in deutschen Städten riefen wir 2013 dazu auf, unsere diesbezügliche Musterpetition einzureichen. Dadurch wurde die Möglichkeit solcher Projekte in vielen Stadträten diskutiert und in Münster sogar beschlossen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin war aber der erste, der einen solchen Antrag tatsächlich erarbeitete. Bei der Erstellung war der DHV über eine Steuerungsgruppe direkt involviert. Eine Veranstaltung des Bezirks wurde sogar finanziell durch uns unterstützt.Viele Jahre haben wir Cannabispatienten telefonisch, per Facebook und Email dazu beraten, wie sie eine Ausnahmegenehmigung für medizinisches Cannabis erhalten können. 2015 wurden diese Informationen in einem handlichen Patientenratgeber zusammengefasst. Vor allem aber haben wir „>von Anfang an Druck gemacht für eine gesetzliche Regelung, Cannabis als Medizin verschreibungsfähig zu machen, unter anderem „>in Bundestagsanhörungen oder durch Unterstützung von „>ACM-Aktionen.
2017 war es dann soweit: Das neue “Cannabis als Medizin”-Gesetz ermöglichte bereits über 100.000 Patienten den legalen Zugang zu Hanf aus der Apotheke.
Daraufhin haben wir unseren Ratgeber zum Thema komplett neu aufgelegt und kämpfen jetzt für weitere Verbesserungen im Detail.Im Jahr 2017 starteten wir die größte offizielle Bundestagspetition zur Legalisierung von Cannabis, die es in Deutschland je gab. Mit über 80.000 gesammelten Unterschriften war es die erfolgreichste Bundestagspetition des Jahres. So konnte das Quorum von 50.000 erstmals durch uns geknackt werden, was ein deutliches Zeichen an Politik und Öffentlichkeit darstellt. Die Legalisierung von Cannabis ist spätestens jetzt auch in Deutschland kein Nischen-Thema mehr.
Mit unserer Führerscheinkampagne „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ konnten wir das Thema Ungerechtigkeit bei Cannabis & Führerschein nicht nur durch Videos und Medienberichte ins öffentliche Bewußtsein rücken, sondern es auch direkt in die Sondierungsgespräche für eine mögliche Jamaika Koalition nach den Bundestagswahlen 2017 einbringen sowie die Diskussion unter Experten anregen, z.B. beim Deutschen Verkehrsgerichtstag.
Parallel gründeten wir die erste regelmäßig stattfindende Konferenz zur Legalisierung von Cannabis – die CannabisNormal! Schon im ersten Jahr kamen knapp 200 interessierte Besucher, um sich an Vorträgen und Diskussionsrunden mit dutzenden Experten zu beteiligen. Die Cannabis Normal Konferenz (CaNoKo) soll auch in Zukunft als Ort für leidenschaftliche, inhaltiche Debatten über das Warum, Wie und Wann einer Legalisierung dienen. Denn jede gesellschaftliche Bewegung braucht eine eigene Konferenz!
2018 konnten wir erstmals selbst eine Studie in Auftrag geben. Professor Justus Haucap hat für uns die Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland ausgerechnet. Die Studie ist nach wie vor die einzige umfassende Berechnung der entgangenen Steuereinnahmen und Repressionskosten, eine dauerhaft angelegte Diskussionsgrundlage. Die Studie wurde 2021 von Prof. Haucap aktualisiert und stellt bis heute die einzige seriöse Diskussionsgrundlage in diesem Bereich dar.
Den juristischen Weg haben wir mit unserer 2019 gestarteten Justizoffensive beschritten. Sowohl Richter als auch Angeklagte können unsere Mustervorlage benutzen, um das verfassungswidrige Cannabisverbot in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Aktuell sind drei Normenkontrollanträge von Gerichten aus Bernau, Münster und Pasewalk beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
2020 starteten wir eine umfangreiche Aufklärungskampagne, um eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von der Richtigkeit der Cannabislegalisierung zu überzeugen. Dazu wurde das Info-Portal cannabisfakten.de ins Leben gerufen und deutschlandweit mit Anzeigen, Plakaten und Flyern beworben. Cannabisfakten.de spricht Zielgruppen an, die der Legalisierung skeptisch gegenüber stehen und die wir mit der DHV-Seite nicht gut erreichen. Die Fakten sind dort einfach zugänglich aufbereitet, aber immer mit Quellen hinterlegt. Auch konnten einige deutsche Prominente dazu gewonnen werden, als Vorreiter öffentlich für die Cannabislegalisierung zu werben. Im Herbst 2021 wurde das Ergebnis dieser Arbeit sichtbar. In der jährlichen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des DHV sprach sich erstmals eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung für die Legalisierung von Cannabis aus!
2021 stand ganz im Zeichen der anstehenden Bundestagswahl. Ziel der Kampagne “Zeit für Legalisierung!” war es, Cannabis zum Wahlkampfthema zu machen. Neben klassischen Informationsmitteln wie Flyern, Postern und Postkarten warb der DHV auf über 150 Großplakaten in deutschen Städten für die Legalisierung. Zudem wurde politischer Druck auf die Wahlkreiskandidaten ausgeübt, indem der DHV auf seiner Homepage die Kontaktdaten aller Kandidaten und Formulierungsvorschläge für persönliche Anschreiben bereitstellte.
Am 24.11.2021 stellte die neu gewählte Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen ihren Koalitionsvertrag vor, in welchem sie die vollständige Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke auf ihre politische Agenda setzte. Dieser drogenpolitische Meilenstein ist sicherlich der bisherige Höhepunkt der Arbeit des Deutschen Hanfverbands.2022 hatten wir inhaltlich zwei Schwerpunkte: Den Legalisierungsprozess der Regierung inhaltlich begleiten und bei den Landtagswahlen eine Bundesratsmehrheit erreichen, um die Legalisierung politisch möglich zu machen. Um unseren Standpunkt für die inhaltliche Arbeit mit der Community abzustimmen, organisierten wir 2022 die dritte Auflage der Cannabis Normal! Konferenz und überarbeiteten zusammen mit euch die DHV-Eckpunkte für die Legalisierung. Mit diesen Eckpunkten ging es auch in den Konsultationsprozess “Cannabis – aber sicher” des Bundesdrogenbeauftragten, an dem der DHV als einziger Vertreter der Konsumenten an allen fünf Hearings teilnahm und somit auch den Betroffenen der Prohibition eine Stimme in dem Prozess gegeben hat.
Mit unseren Wahlwerbespots, die wir zu den Landtagswahlen bei Youtube und in sozialen Netzwerken geschaltet hatten, erreichten wir fast 4 Mio. Menschen in den betreffenden Bundesländern und brachten so das Thema Legalisierung auch in den Wahlkampf. Im Saarland und Niedersachsen konnte die CDU auch erfolgreich aus den Landtagen verdrängt werden und wir haben unseren bescheidenen Beitrag geliefert.2023 wurden als Sachverständige in die Konsultationsprozesse der Ministerien und die parlamentarischen Ausschüsse zum Cannabisgesetz (CanG) eingeladen. Dort haben wir im Gesetzgebungsprozess die Stimme der Konsumenten und Legalisierunsgbefürworter vertreten und so ein Gegengewicht gebildet zu den zahlreich vertretenen konservativen Vertretern von Polizei, Justiz und Medizinern.
2024 haben wir Anfang des Jahres zusammen mit euch zahlreiche umfangreiche Email-Kampagnen durchgeführt, um Widerstände gegen eine Verabschiedung des CanG im Bundesrat zu beseitigen. Gemeinsam haben wir dies erreicht! Und damit auch den bisher größten Erfolg in der Geschichte des DHV möglich gemacht: Am 1.4.2024 trat das CanG in Kraft und die Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland wurde Realität! Dieser erste Teilerfolg war nur mit eurer Unterstützung möglich und nur gemeinsam können wir auch unser aller großes Ziel von der Legalisierung möglich machen. Anschließend haben wir die vierte Ausgabe der Cannabis Normal! Konferenz organisiert, um mit euch und Fachleuten die Auswirkungen und neuen Möglichkeiten des CanG zu diskutieren.
Insgesamt profitiert die Hanf-Szene an vielen Punkten von einer großen, bundesweit agierenden Organisationen, die stark auf Wachstum und ein „Mehr“ in der Zukunft ausgerichtet ist. Die Legalisierung wird nicht morgen plötzlich vor der Haustür stehen, der DHV wird sich daher langfristig organisieren und Strukturen aufbauen, um Schlagkraft in der Debatte zu entwickeln. Die USA haben vorgemacht wie man professionelle Legalisierungsarbeit gestaltet. Und das geht nur mit professionellen Organisationen und guten Arbeitskräften, die nicht jeden Tag einer anderen Tätigkeit für ihren Broterwerb nachgehen müssen. Wenn man nebenbei ein Geschäft oder einen regulären Job hat, fällt es sehr schwer, sich jeden Tag Zeit für den Verbandsbetrieb zu nehmen. Wir freuen uns immer über ehrenamtliche Beiträge und Unterstützung von außen, aber wir wissen aus Erfahrung das Ehrenamtler niemals das Leistungs- und Wissenspensum eines richtigen Mitarbeiters haben. Und man kann es auch nicht von ihnen verlangen!
Natürlich ist der DHV auch nicht die einzige sinnvolle Organisation in Deutschland, die sich der Legalisierung widmet. Wir freuen uns über jeden, der sich engagiert auf anderen Wegen oder in anderen Gruppen einsetzt. Aber wir bieten mit unserem Verband jedem Legalisierungsbefürworter in Deutschland die Möglichkeit, sich als Fördermitglied einfach, günstig und 100%ig sicher für die Legalisierung zu engagieren, auch ohne mit dem eigenen Namen in die Öffentlichkeit zu treten. Wir danken den vielen tausend Menschen, die so oder durch Einzelspenden unseren Erfolg in den letzten Jahren ermöglicht haben.
- Ich werde strafrechtlich wegen Cannabis verfolgt und finde meinen Fall besonders spektakulär. Kann der DHV mir helfen, meinen Fall öffentlich zu machen?
Wir erhalten viele derartige Anfragen. Grundsätzlich sammeln wir solche Fälle, auch um interessierten Pressevertretern Fälle präsentieren zu können, aber wir können nicht in jedem Einzelfall garantieren, dass ein Bericht erscheinen wird. Schreib uns eine Email, in der du die wichtigsten Eckpunkte deiner Geschichte skizzierst.
Mit Repressionsbetroffenen und Cannabispatienten machen wir auch gelegentlich Videos, in denen sie ihre persönlichen Erfahrungen erzählen können. Wenn du in der Lage bist, für ein solches Video nach Berlin zu kommen, dann können wir auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
- Legalisierung & Drogenpolitik
- Wie stark ist die Firma Monsanto für die Legalisierung von Cannabis aktiv?
Gar nicht. Monsanto hat unseres Wissens nach bisher keinerlei Gelder an politische Organisationen oder Aktionen gespendet, die sich für die Legalisierung einsetzen.
Ein Einzelaktionär von Monsanto, George Soros, ist allerdings Finanzier der weltweit agierenden Open Society Foundations, die sich neben anderen politischen Themen auch sehr stark für die weltweite Legalisierung aller Drogen einsetzen. Daher kommen auch die entsprechenden Gerüchte über eine Verstrickung von Monsanto in die weltweit wachsende Debatte über Cannabislegalisierung, die von vielen Blogs und Online Medien weiter verbreitet wurden. Beweise für eine reale Tätigkeit von Monsanto selbst in diesem Bereich fehlen aber bisher.
Das Open Society Institut hatte im Jahr 2011 auch dem DHV eine Spende von ca. 15.000 Euro zukommen lassen. Die einzige Bedingung war, dieses für eine Kampagne, und nicht für die DHV-Struktur zu investieren. Mit dem Geld konnten wir unsere ersten Videos erstellen; die Betroffene zeigen, die wegen Hanf mit staatlicher Repression konfrontiert wurden.
- Was ist eine „Konsumeinheit“ Cannabis?
Eine „Konsumeinheit“ (KE) bei Cannabis und anderen illegalisierten Drogen ist ein Begriff aus der Rechtsprechung. Er beschreibt die übliche Menge Wirkstoff, die bei einer Gelegenheit – nicht bei einem Konsumvorgang – von einem üblichen Konsumenten eingenommen wird. Der übliche Konsument bei Heroin beispielsweise wird als jemand mit einer Toleranz angenommen, für einen Erstkonsumenten wäre diese übliche Dosis lebensgefährlich.
Über die KE wird die sog. „nicht geringe Menge“ bestimmt, ab dieser Menge gelten härtere Strafen für Besitz, Handel etc. Der Bundesgerichtshof, einigen Fällen auch Oberlandesgerichte haben in ihren Urteilen für die gängigen Stoffe des Betäubungsmittelgesetzes festgelegt, was jeweils eine Konsumeinheit ist. Je nach Gefährlichkeit der Droge wurde ein Multiplikator bestimmt, das Produkt mit einer KE ergibt die „nicht geringe Menge“.
Bei Cannabis liegt seit 1995 die Konsumeinheit bei 15mg und der Multiplikator bei 500. Damit sind 7,5g reines THC eine „nicht geringe Menge“.
Hier einige weitere Zahlen zu anderen Drogen, sortiert nach dem Gefährlichkeitsmultiplikator:
Ecstasy: 250 KE mit 120mg Wirkstoff ergibt eine „nicht geringe Menge“ von 30g Base
Kokain: 250 KE mit 20mg = 5g Kokainhydrochlorid
Amphetamin: 250 KE mit 50mg = 10g Amphetaminbase
Methamphetamin: 200 KE mit 25mg = 5g Base
Psilocin: 120 KE mit 10mg = 1,2g
Psilocybin: 120 KE mit 14mg = 1,7g
LSD: 120 KE mit 50 µg = 6mg bzw. 300 LSD-Trips
Diazepam: 60 KE mit 40mg = 2,4g
Heroin: 30 KE mit 50mg = 1,5g HeroinhydrochloridZwischen der „geringen Menge“ und der „nicht geringen Menge“ liegt noch die Standard-Menge, die im Gesetz gemeint ist, wenn nichts anderes genannt ist.
Das Urteil zum Thema „nicht geringe Menge bei Cannabis“: BGH 3 StR 245/95 – Beschluß vom 20. Dezember 1995 (OLG Schleswig)
Der Begriff der „nicht geringen Menge“ und damit auch die für dessen Berechnung zugrunde liegende Konsumeinheit spielen auch nach der Entkriminalisierung von Cannabis noch eine Rolle. Denn im CanG wird in Zusammenhang mit den Straftatbeständen noch immer auf den Begriff der „nicht geringen Menge“ zurückgegriffen. Laut BGH habe sich an der Berechnungsgrundlage nichts geändert und auch im Konsumcannabisgesetz gelte somit eine „nicht geringe Menge“ von 7,5g reinem THC.
- Ich möchte über Cannabis und Drogenpolitik informiert bleiben. Wo bekomme ich regelmäßige Informationen?
Ich möchte informiert bleiben. Wo bekomme ich regelmäßige Informationen?
Neben unseren Aktuellen Meldungen und dem DHV- Newsletter existieren unterschiedliche Informationsquellen zur Drogenpoltitik, die wir empfehlen können. Über unsere Social Media Accounts bei Facebook und X verbreiten wir täglich die wichtigsten Neuigkeiten. In den DHV-News fassen wir die wichtigsten Ereignisse der Woche zusammen. - Ich möchte mich in einem Legalisierungs – Verein engagieren. Welche könnt ihr empfehlen?
Wenn wir auch kein klassischer Verein sind, so empfehlen wir natürlich zunächst, Fördermitglied des Deutschen Hanfverbands zu werden. Es gibt aber auch darüber hinaus viele andere sinnvolle Organisationen, die grundsätzlich positive Arbeit leisten.
Der Deutsche Hanfverband arbeitet mit vielen Organisationen zusammen. Auch wenn sich unsere Partnerorganisationen in ihren Methoden oder konkreten Zielen unterscheiden, sind sie doch alle immer auf der Suche nach Unterstützern. Vielfach kann man dort auch konkret mitarbeiten und Infostände betreuen, an Konzepten basteln oder sich anderweitig einbringen
Zu den aktivsten und empfehlenswertesten zählen die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V., die Grüne Hilfe, LEAP Deutschland und der Hanf als Nutzpflanze fördern e.V., der unter anderem das Hanf Museum in Berlin betreibt. - Ich will mich in einer Partei für die Legalisierung engagieren. Lohnt sich das?
Die Mitarbeit in Parteien kann sehr sinnvoll sein, wenn man langfristig organisiert arbeiten will. Letztendlich kommt es für uns Hanffreunde schließlich darauf an, die Meinung in den etablierten Parteien zu verändern.
In manchen Parteien haben sich die drogenpolitisch engagierten Mitglieder bereits zu eigenen Netzwerken zusammengeschlossen. Aus diesen Interessensgemeinschaften entstand das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/ Die Grünen (BND) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Linkspartei (BAG Drogen). Dort empfehlen wir, sich diesen Netzwerken anzuschließen und sie zu stärken.
Bei den anderen Parteien könntest du vielleicht dazu beitragen, dass solche Strukturen für die Zukunft aufgebaut werden. Wir unterstützen und beraten dich gerne dabei.
- Ich will selbst etwas für die Legalisierung tun. Was kann ich machen?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie ihr für die Legalisierung aktiv werden könnt.
Zuerst möchten wir empfehlen, Mitglied einer DHV-Ortsgruppe zu werden. Dort könnt ihr mit Gleichgesinnten vor Ort konkrete Aktionen starten.
Schreibt außerdem z.B. dem direkt gewählten Bundestagsabgeordneten eures Wahlkreises. Wer das ist, erfahrt ihr auf der Webseite des Bundestages. Natürlich könnt ihr euch auch direkt an die zuständigen Fachpolitiker und Minister wenden. Diese sind der Bundesgesundheitsminister, der Bundesjustizminister und der Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Ihr könnt euch mit eurem Anliegen auch an die drogenpolitischen Kontaktpersonen der Parteien des Bundestages wenden.Ein Großteil der Parlamentarier nimmt die von Konsumenten und Angehörigen tagtäglich erlebte Ungerechtigkeit schlicht nicht war. Wenn mehr Betroffene entsprechende Fragen stellen, müssen sich auch mehr Politiker mit dem Wunsch nach einem Ende des Kriegs gegen Drogen auseinandersetzen. Wenn jeder seinen Abgeordneten befragt, wird dies Cannabis fast zwangsläufig zu einem Thema der parlamentarischen Arbeit machen.
Wenn ihr befürchtet, dass ein Brief an euren Abgeordneten in dessen Tagesgeschäft schlicht untergeht, dann empfehlen wir euch die Seite Abgeordnetenwatch. Sie bietet jedem die Möglichkeit, Abgeordneten des Bundestages und des Europäischen Parlaments Fragen zu aktuellen politischen Themen zu stellen.
Der Legalisierung dienlich ist es auch, mit Leserbriefen auf falsche oder ungenaue Medienberichte, Zeitungsartikel oder ähnliches zu reagieren. - Ich will Flugblätter / Flyer verteilen. Wo kann ich die erhalten?
Am besten bestellen Sie unser Flugblatt zur Cannabislegalisierung zu Druckkosten in unserem Webshop und verteilen Sie es in Ihrer Stadt an Passanten und Briefkästen! Damit können Sie viele Menschen erreichen und für das Thema Cannabislegalisierung sensibilisieren.
- Ist Cannabis in Uruguay legal?
Ja. Uruguay war Ende 2013 das erste Land der Welt, welches Cannabis wieder komplett relegalisiert hat. Der Anbau von bis zu 6 Pflanzen ist für Privatleute erlaubt. Außerdem dürfen sich 15 bis 45 Privatleute zu sogenannten Cannabisclubs zusammenschließen und gemeinsam bis zu 99 Pflanzen ziehen. Der kommerzielle Verkauf von Genusscannabis findet in Apotheken statt und bedarf wie der Anbau einer Registrierung.
- Welche regelmäßigen Termine für Hanffreunde gibt es jedes Jahr?
Auf unserer Terminseite sammeln wir alle uns aktuell bekannten Termine rund um Hanflegalisierung und Drogenpolitik. Hier findest du Informationen zu alljährlich stattfindenden Hanfdemonstrationen. Ansonsten gibt es mittlerweile zahlreiche Fachmessen für Cannabis in Deutschland, die jedes Jahr stattfinden.
- Wo finde ich die Aufzeichnungen der Anhörungen im Bundestag?
In der Mediathek des Bundestages finden sich alle verfügbaren Aufzeichnungen.
- Führt eine Legalisierung dazu, dass mehr Cannabis konsumiert wird?
Weltweit gibt es keine belastbaren Hinweise dafür, dass Drogenverbote den Konsum in der Bevölkerung nennenswert reduzieren bzw im Gegenzug eine Legalisierung den Konsum erhöhen würde. In den Niederlanden liegt beispielsweise der Konsum von Cannabis im europäischen Mittelfeld.
Gleichzeitig ist es in der Wissenschaft aber auch unbestritten, dass die Verfügbarkeit von berauschenden Substanzen ein entscheidender Faktor für die Konsumhäufigkeit ist. Eine gesteigerte Verfügbarkeit könnte also langfristig auch zu einem Anstieg des Konsums führen. Ob aber das Verbot wirklich die Verfügbarkeit reduziert, muss bezweifelt werden.
Der DHV fordert eine Regulierung des bestehenden Schwarzmarktes für Cannabis, die insbesondere für Jugendliche den Zugang eher erschweren, als erleichtern würde.
- Ist Cannabis in den Niederlanden legal?
Nein. Der Besitz bis zu fünf Gramm ist in den Niederlanden straffrei. Auch der Verkauf ist straffrei, wenn man ein lizensiertes Geschäft, also einen „Coffeshop“, betreibt. Der Handel in größeren Mengen ist jedoch weiterhin illegal. Damit stehen die Coffeeshop-Betreiber vor einem Problem, was auch als „Backdoor“-Problematik bezeichnet wird: Sie dürfen zwar legal Cannabis-Blüten und Haschisch bis zu 5 Gramm pro Kunden verkaufen, aber nicht in größeren Mengen einkaufen. Sie müssen ihre Produkte weiterhin vom Schwarzmarkt beziehen.
- Welche Bedeutung haben internationale Verträge auf die Drogenpolitik?
Internationale Verträge können eine Änderung der Gesetzeslage auf nationaler Ebene behindern. 1961 wurde das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von den UN-Staaten beschlossen und ist somit für alle Teilnehmer-Staaten bindend. Es bildet damit die Basis für die weltweite Prohibition, auch von Cannabis: jeder nichtwissenschaftliche oder nichtmedizinische Gebrauch der aufgeführten Pflanzen wurde verboten.
Damit ist jedes Land, das das Abkommen unterzeichnet hat, für die Einhaltung gewisser Standards verpflichtet. So auch Deutschland. Das bedeutet, dass eine Entschärfung der Gesetzeslage nur bis zu einem gewissen Grad der Entkriminalisierung möglich wäre. Durch eine komplette Legalisierung von Cannabis würde Deutschland jedoch gegen das Abkommen verstoßen. Auch auf internationaler Ebene muss eine Veränderung der Gesetzeslage erreicht werden.
- Wer ist in den Bundestagsfraktionen für das Thema Drogenpolitik zuständig?
In der 20. Legislaturperiode des deutschen Bundestages, die nach der Bundestagswahl 2021 begann, sind folgende Politiker zuständig:
Dirk Heidenblut (Mitglied im Ausschuss für Gesundheit & stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales, zuständig für Drogenpolitik, SPD),
Carmen Wegge (Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses, Berichterstatterin in Sachen Cannabislegalisierung, SPD),
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Drogen- und Suchtpolitische Sprecherin und Mitglied und stellvertetende Vorsitzende des Ausschuss für Gesundheit, Bündnis 90/ Die Grünen),
Linda Heitmann ( drogenpolitische Berichterstatterin, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Umweltausschuss, Schwerpunkte Harm Reduction/ Drug Checking, Bündnis 90/ Die Grünen),
Kristine Lütke (Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik, Mitglied im Gesundheitsausschuss, FDP),
Ateş Gürpinar ( drogenpolitischer Sprecher, Mitglied im Gesundheitsausschuss, Die Linke),
Simone Borchardt (Berichterstatterin der AG Gesundheit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mitglied im Gesundheitsausschuss, CDU).Die AFD hat bisher keinen drogenpolitischen Sprecher benannt.
- Was ist eine Petition?
Eine Petition ist ein Schreiben an eine Behörde oder Volksvertretung. Bürger können sich im Rahmen des demokratischen Prozesses über Behördenentscheidungen beschweren oder versuchen, auf die Änderung bestehender Gesetze einzuwirken.
In Deutschland ist das Petitionsrecht sogar im Grundgesetz verankert, nämlich im Artikel 17 des Grundgesetzes. Der Bundestag hat einen eigenen Petitionsausschuss eingerichtet, auf dessen Homepage können Bürger Petitionen einreichen oder mitzeichnen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, auf privaten Plattformen Petitionen einzureichen oder mitzuzeichnen. Petitionen auf privaten Plattformen wie change.org, Avaaz, OpenPetition o.ä. haben jedoch keine juristische oder politische Bindung.
Auf kommunaler Ebene gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer Petition, wobei hier meistens ein Unterzeichner genügt und keine Sammlung von Unterschriften nötig ist.
- Startet doch mal eine Petition auf change.org, Open Petition oder Avaaz!
Petitionen auf privaten Plattformen wie change.org, Avaaz oder OpenPetition erregen manchmal öffentliche Aufmerksamkeit, haben aber derzeit insbesondere auf Bundesebene keine direkte juristische oder politische Bindung. Deshalb unterstützen wir sie derzeit grundsätzlich nicht.
Für uns ist die direkte politische Wirkung einer offiziellen Petition wichtig, zumal auch diese die Chance auf Medienaufmerksamkeit bieten. Gleichzeitig zwingen erfolgreiche offizielle Petitionen den Bundestag, sich mit dem Thema zu befassen. Wir haben in den letzten Jahren zwei solche offiziellen Bundestagspetitionen selbst gestartet, die Cannabispetition 2010 und die Cannabispetition 2017. Eine weitere Petition haben wir intensiv beworben, die Petition der ACM für Cannabis als Medizin 2014.
Das Starten einer Online-Petition auf zivilgesellschaftlichen Plattformen ist für uns allerdings in Zukunft nicht unbedingt ausgeschlossen. Aktuell sind Online-Petitionen immer erfolgreicher und führen gerade auf Ebene von Kommunen und Ländern teilweise zu konkreten Resultaten. Sollte sich digitale Bürgerbeteiligung durch Online-Plattformen etablieren und insbesondere auf Bundesebene rechtlich verankert werden, wären sie für uns von größerer Bedeutung und hohem Nutzen.
- Wer ist die „Global Commission on Drug Policy“?
Die Global Commission on Drug Policy ist eine nicht-staatliche, internationale Kommission mit dem Ziel, Ansätze für eine fortschrittliche und wissenschaftlich begründete Drogenpolitik zu erarbeiten und in die öffentliche Diskussion einzubringen. Sie wurde im Jahr 2011 von vielen bedeutenden Politikern und anderen Persönlichkeiten gegründet, unter anderem dem ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan.
Die Berichte der Global Commission führten besonders in Lateinamerika, aber auch in vielen anderen Ländern der Welt zu einem schrittweisen Umdenken in der Drogenpolitik, hin zu einem weniger repressiven und mehr rationalen Ansatz. - Welche Folgen hat der Schwarzmarkthandel von Cannabis?
Cannabis ist die am meisten konsumierte illegale Droge, in Deutschland sowie weltweit. Dadurch entsteht ein riesiger Schwarzmarkt mit Milliardenumsätzen, der exklusiv für kriminelle Organisationen und Einzelpersonen bereitsteht. Der Staat hat keinerlei Regulations- oder Besteuerungsmöglichkeiten und tritt im normalen Marktgeschehen nicht auf. Die jetzige Situation kommt also einer „völligen Freigabe“ von Cannabis deutlich näher, als alle Modelle, die von Legalisierungsbefürwortern ins Spiel gebracht werden.
Hier einige Folgen, die der Schwarzmarkthandel von Cannabis für die Konsumenten und für die Gesellschaft hat:
- Leichter Zugang für Jugendliche, ohne staatliche Alterskontrolle und Regulation
- Keine Umsatzsteuereinnahmen von dem Milliardenmarkt Cannabis
- Weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungseinnahmen durch Händler oder Produzenten von Cannabis
- Kein Verbraucherschutz für Konsumenten
- Mangelnde Qualität des Cannabis und gesundheitliche Risiken auf Grund von Streckmitteln und Verunreinigungen
- Fehlende Rechtssicherheit beim Kauf führt zur Gefahr von Raub, Betrug und Selbstjustiz
- Kriminelle Organisationen mit höherem Gewaltpotential sichern sich größere Marktanteile
- Hohe Kosten für Strafverfolgung, Justiz und Haftanstalten
- Volkswirtschaftliche Schäden durch Inhaftierungen und Berufsverluste
- Gibt es in Deutschland eine Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis?
2021 gab es erstmals eine relative Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis. Diese fiel mit 49% zu 46% knapp aus. 2024 gab es mit 59% erstmals eine absolute Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis. Betrachtet man die Entwicklung der Zustimmungswerte seit 2014, so ist ein genereller Trend in Richtung Pro-Legalisierung zu beobachten. Hier findet ihr eine Übersicht aller Meinungsumfragen des DHV.
- Welche Meinung hat die Bevölkerung in Deutschland zum Thema Cannabis?
Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands von Dezember 2024 spricht sich eine Mehrheit von 59 Prozent der deutschen Bevölkerung für den regulierten Verkauf von Cannabis an Erwachsen in Fachgeschäften aus. Ebenso befürworten 59 Prozent die Entkriminalisierung den Besitzes durch das CanG. Beim privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Erwchasenen liegt die Zustimmung bei 56 Prozent.
- Welche Meinung hat die Bevölkerung in Deutschland zur Gefährlichkeit von Cannabis?
Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbands halten zwei Drittel der Deutschen Cannabis für nicht gefährlicher als Alkohol.
Nur 20 Prozent sehen bei Cannabiskonsum eine größere Gefährlichkeit als bei Alkoholkonsum. 66 Prozent betrachten demgegenüber Cannabis nicht als gefährlicher: 46 Prozent gehen dabei von einem dem Alkohol vergleichbaren Schädigungspotenzial aus. 20 Prozent stufen Cannabis sogar als weniger gefährlich ein, darunter überdurchschnittlich viele junge Deutsche (18-29 Jahre: 35 Prozent; 60 Jahre und älter: 11 Prozent).
- Was kann ich vor Ort für die Legalisierung machen?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Du für die Legalisierung aktiv werden kannst.
Zuerst möchten wir empfehlen, im DHV-Forum aktiv zu werden. Dort gibt es viele Möglichkeiten, an diversen Aktivitäten teilzunehmen und z.B. DHV-Ortsgruppen zu gründen oder einfach erstmal in Kontakt zu anderen Aktivisten aus deiner Gegend zu kommen.
Du kannst auch den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises anschreiben. Wer das ist, erfährt man auf der Webseite des Bundestages. Natürlich kannst Du dich auch direkt an die zuständigen Fachpolitiker wenden. Diese sind der Bundesjustizminister, der Bundesgesundheitsminister, der Bundesinnenminister und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Du kannst dich mit deinem Anliegen auch an die Kontaktpersonen der Parteien des Bundestages wenden.Oder du bestellst unser Flugblatt zur Cannabislegalisierung und verteilst diese in deiner Stadt an Passanten und Briefkästen!
Immer wieder starten wir vom DHV auch konkrete Aktionen wie Unterschriftensammlungen, bei denen wir eure Mithilfe vor Ort benötigen.
- Wo finde ich andere Aktivisten, um gemeinsam Aktionen für die Legalisierung zu planen?
In vielen Städten Deutschlands gibt es kleine Gruppen oder einzelne Personen, die sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzen. Über das DHV-Forum findest du Kontakt zu vielen davon und kannst dich mit ihnen vernetzen.
Auf Orgatreffen Hanfdemonstrationen, Podiumsdiskussionen und anderen themenbezogenen Veranstaltungen kannst du auch ganz real Menschen kennenlernen und sie vielleicht zur Durchführung von weiteren Aktionen für die Legalisierung begeistern. Auf unserer Website und in unserem Google Calendar veröffentlichen wir regelmäßig solche Termine.
Ansonsten bietet es sich natürlich auch an, in Grow- und Headshops oder anderen Szenegeschäften kleine Aushänge zu machen, um potentielle Mitstreiter zu finden.
Ein weiterer Weg, um neue Mitstreiter anzulocken, ist ein eigenes Treffen zu organisieren. Dafür benötigst du nur einen Raum, den du öffentlich bewerben kannst. Wir vom DHV bewerben solche Orgatreffen gerne, wenn wir rechtzeitig informiert werden, z.B. durch ein Posting in unserem Forum.
- Wie melde ich eine Demonstration an?
Grundsätzlich gilt in Deutschland Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen müssen bei der jeweiligen Stadt zwar angemeldet, eine Genehmigung ist aber nicht erforderlich. Spontan entstandene Demonstrationen können auch vor Ort bei der Polizei angemeldet werden. Eine Person muss diese Anmeldung mit vollem Namen und Anschrift durchführen. Die allermeisten Kommunen sind grundsätzlich sehr kooperativ dabei und unterstützen die Anmelder bei Fragen und Problemen. Der Anmelder muss am Tag der Demonstration vor Ort anwesend sein. Wenn er wegen einer Straftat verhaftet wird, oder aus anderen Gründen für die Polizei nicht mehr ansprechbar ist, kann die Demonstration aufgelöst werden.
Bei der Anmeldung wird üblicherweise neben den Daten des Anmelders auch die Route, der Start und Endzeitpunkt der Demonstration, die erwartete Teilnehmerzahl sowie zusätzliche Demonstrationsbestandteile wie Wägen, Banner und Megaphone abgefragt. Die Route solltet ihr vorher einmal abgelaufen sein, um mögliche Probleme zu erkennen. Die vom Anmelder angegebene erwartete Teilnehmerzahl hat für das Ordnungsamt verschiedene Konsequenzen. Bei sehr hohen Zahlen wird eine verstärkte Ordneranzahl zur Absicherung der Demonstration angefordert sowie möglicherweise auch die Polizeipräsenz verstärkt, bei sehr niedrig angegebenen Zahlen (<50) werden unter Umständen die Nutzung von Megaphonen und anderen Tonverstärkern untersagt, oder sogar die Route von der Straße auf den Bürgersteig verlegt.
Das Versammlungsgesetz ist Ländersache, manche Bundesländer haben sehr spezielle Regeln. Informiert euch am Besten vor der Anmeldung über euer jeweils geltendes Versammlungsrecht.
48 Stunden nachdem ihr eine Demonstration oder Kundgebung angemeldet habt, dürft ihr diese auch bewerben. Dann könnt ihr den Termin überall veröffentlichen, eine Facebook Veranstaltung erstellen und die lokalen Medien anschreiben. Es kann sein, dass das Ordnungsamt sich später noch meldet um Detailbesprechungen zu machen oder Probleme mit der Route zu regeln, aber grundsätzlich könnt ihr 48 Stunden nach Absendung der Anmeldung Werbung für eure Veranstaltung machen.
Sorgt auf jeden Fall dafür das ihr genügend Ordner und Ordner Binden habt. Weiße Stoffbahnen auf denen mit Edding „Ordner“ geschrieben steht, genügen dabei vollkommen. Im Normalfall benötigt man 4 Ordner pro Demonstrationswagen und ein bis zwei Ordner pro 100 Demonstranten. Die Ordner unterliegen oft bestimmten Auflagen, wie z.B. Alkoholverboten. Details könnt ihr mit eurer lokalen Versammlungsbehörde absprechen.
Hier gibt es noch einen Text von 2011, der einige Tipps und Tricks rund um Demos beinhaltet. Wenn ihr weitere Fragen zur Anmeldung und Durchführung einer Hanfdemonstration habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden.
Kundgebungen sind eigentlich nur Demonstrationen, die nicht laufen. Sie finden unter ähnlichen juristischen Bedingungen statt, wobei es in immer mehr Städten von der Polizei verhindert wird das Stühle, Bänke oder andere Sitzgelegenheiten genutzt werden. Kundgebungen unterscheiden sich von einem Infostand dadurch, das sie nur angemeldet und nicht genehmigt werden müssen. Außerdem kann man auf einer Kundgebung elektrische Tonverstärker nutzen, was bei einem Infostand üblicherweise untersagt ist.
- Wo finde ich Hilfe für eine Hanfdemonstration bei mir vor Ort?
Wir vom DHV unterstützen immer gerne Gruppen in ganz Deutschland, die eine Demonstration oder ein anderes Event für die Legalisierung organisieren wollen, sofern die Planungen realistisch sind. Unsere Optionen dabei sind aber leider begrenzt.
Auf Anfrage beraten wir euch gerne zu konkreten Fragen und Problemen bei der Organisation bzw Anmeldung einer Veranstaltung. Wir können auch immer versuchen, Kontakte zu potentiellen Rednern oder anderen Personen aus der Region zu vermitteln.
Über unser Forum bieten wir eine Möglichkeiten zum Austausch und zur Mitstreitergewinnung für Gruppen in ganz Deutschland.
Für besondere Anfragen schreibt uns einfach eine Email.
- Cannabis als Droge und Genussmittel
- Gibt es gentechnisch manipuliertes Cannabis?
Ja, mittlerweile existieren Firmen, die an gentechnischen Veränderungen des Erbgutes der Cannabispflanze forschen. Das Zentrum dieser Forschung liegt vor allem in den USA und Israel. Stand 2021 wird dieses Saatgut aber bisher noch nicht verkauft. Es existieren ferner auch keine Hinweise, dass gentechnisch verändertes Cannabis bisher auf legalen Märkten oder dem hiesigen Schwarzmarkt angeboten wird. Allerdings ist dies auch nicht zu 100% auszuschließen.
Die regelmäßigen Medienberichte und Polizeipressemitteilungen, die behaupten, der Markt werde mit gentechnisch manipuliertem Cannabis überschwemmt, beziehen sich meist auf den gestiegenen THC-Gehalt in gefundenem Marihuana. Dieser hängt allerdings nicht mit gentechnischer Manipulation, sondern mit gezielter konventioneller Züchtung von Sorten und den professionalierten Anbaumethoden unter Kunstlicht zusammen. - Was ist Brix bzw gebrixtes Gras?
Brix, oder auch Brixx genannt, ist ein kommerziell vertriebenes Streckmittel zur Steigerung des Gewichts von Marihuana. Es wurde bis etwa 2012 im Internet vermarktet und durch Produzenten oder Händler auf Cannabisblüten bzw blühende Hanfpflanzen aufgetragen. Hauptbestandteile waren diverse Kunststoff- und Zuckerarten. Insbesondere geraucht erzeugt Brix starke gesundheitliche Risiken, wie wir durch diverse persönliche Schilderungen eindrucksvoll erfahren konnten. Eine wissenschaftliche Analyse der möglichen Gesundheitsgefahren liegt aber bis heute nicht vor.
Heutzutage hat sich der Markt für Streckmittel deutlich diversifiziert. Es gibt viele verschiedene Produkte und Mittelchen, die zur Gewichtssteigerung bei Cannabisblüten eingesetzt werden. Für Konsumenten ist es dadurch noch schwieriger geworden, gestrecktes Cannabis überhaupt zu erkennen. Auf unserer Themenseite Streckmittel findest du viele Informationen über unterschiedliche Streckmittel und Möglichkeiten, diese zu identifizieren.
- Räuchermischungen, Kräutermischungen, Badesalze – Was hält der DHV von Legal Highs?
Grundsätzlich sollte jeder Mensch selbst entscheiden, womit er sich berauscht. Bei den üblichen „Räuchermischungen“, „Kräutermischungen“ und „Badesalzen“ ist jedoch für den Konsumenten völlig unklar, welche Wirkstoffe darin enthalten sind. Dadurch kann weder eine ordentliche Information über die zu erwartende Wirkung noch über die benötigte Dosierung erfolgen. Nebenbei sind die enthaltenen Substanzen meist komplett neu und unerforscht, weshalb langfristige aber auch kurzfristige Risiken durch die Einnahme oftmals noch vollkommen unbekannt sind.
Wir als Hanfverband warnen immer wieder vor dem Konsum solcher Mischungen mit unbekannten Wirkstoffen. Speziell seit Ende 2014 gibt es eine Vielzahl von sehr heftigen Unfällen, die auf den Konsum solcher Mischungen zurückgehen.
Mit dem 2016 verabschiedeten Neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG) wurden bisher identifizierte Legal Highs verboten. Jedoch sind die Substanzen auch heute noch im Internet erhältlich und es kommen immer wieder neue Substanzklassen auf den Markt, die nach ihrer Entdeckung im NpSG erfasst werden müssen und bis dahin formal legal sind. Zum Teil werden diese Substanzen auch als Beimengungen von Cannabisprodukten verwendet. Durch dieses „Panschen“ von normalen Cannabis mit synthetischen Drogen können erhebliche gesundheitliche Risiken entstehen. Auf der Website Legal High Inhaltsstoffe findet ihr viele Informationen zu den unterschiedlichen Mischungen und den jeweils enthaltenen Wirkstoffen sowie gesundheitlichen Gefahren.
- Mein Kind kifft. Was soll ich jetzt tun?
Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ein Großteil der jungen Cannabisnutzer stellt seinen Konsum nach einer kurzen Probierphase wieder ein. Selbst fortgesetzter Cannabiskonsum ist daher kein Grund für Hysterie oder überharte Reaktionen, sollte aber von den Angehörigen auch nicht ignoriert werden. Wenn möglich, sprechen Sie mit Ihrem Kind über sein Konsumverhalten und dessen Ursachen. Versuchen Sie behutsam auf die Risiken und Nebenwirkungen des Konsums hinzuweisen und fördern Sie durch ehrliche Informationen die Mündigkeit Ihres Kindes. Bilden sie sich selber über Cannabis und investieren sie Zeit in dieses Themengebiet, das für ihr Kind offensichtlich eine Bedeutung hat.
Strafen und Horrorgeschichten werden ihr Kind nicht vom Cannabiskonsum abhalten. Mit offenen Gesprächen können sie in Kontakt mit ihrem Kind bleiben, und eine langfristig positive Beziehung aufrecht erhalten.Sehen Sie über innerfamiliäre Gespräche hinaus Handlungsbedarf, empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Kind eine Drogenberatung aufzusuchen. Diese können ihrem Kind helfen, ihre Probleme mit dem Konsum zu verstehen und zu akzeptieren. Sie sollten sich aber auch darauf einlassen, dort ihr eigenes Wissen über Cannabis, mögliche Risiken und die Konsummotivationen junger Menschen zu erweitern.
Umfangreiche Informationen zum Thema und Hinweise für Eltern und Angehörige von jugendlichen Cannabiskonsumenten finden Sie auf der Seite cannabisfakten.de.
- Wie wirkt sich Cannabiskonsum auf das Sorgerecht von Eltern aus? Kann das Jugendamt mir wegen Cannabis mein Kind wegnehmen?
Bei Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung oder Missbrauch der Personensorge hat das Familiengericht die erforderlichen Maßregeln zu treffen. Zu diesem kann auch die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts der Eltern gehören.
Der Konsum oder Besitz von Cannabis rechtfertigt den Entzug des Sorgerechts jedoch alleine nicht! Gelegentlich „nutzen“ Elternteile den Cannabiskonsum des Partners jedoch vor Gericht als Argument, um das Sorgerecht einzuschränken bzw. das alleinige Sorgerecht zu erhalten. - Wie viele Menschen konsumieren in Deutschland Cannabis?
Laut des epidemiologischen Suchtsurveys 2021 haben 2021 fast 4,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 (8,8 Prozent) mindestens einmal innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert. Bei der letzten Erhebung des epidemiologischen Suchtsurveys im Jahr 2015 waren es mit 6,1 Prozent noch geschätzte 3,2 Millionen. Doch die Autoren gehen davon aus, dass die aktuelle Zahl zu niedrig angesetzt ist. Die Dunkelziffer der Cannabis konsumierenden Personen über 18 Jahren sei wahrscheinlich noch viel höher. Jugendliche und Menschen über 64 Jahre wurden nicht berücksichtigt. Damit dürfte die Gesamtzahl der Menschen in Deutschland, die mindestens gelegentliche Cannabiskonsumenten sind, deutlich über 4,5 Millionen liegen.
- Macht kiffen dumm?
Ob kiffen dumm macht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Tatsache ist, dass sich der Konsum von Cannabis auf Hirn und Körper auswirkt. Auf welche Weise und wie stark, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Alter des Konsumenten, Konsumdauer, körperliche Verfassung des Konsumenten. Mögliche spürbare „Nebenwirkungen“ des Konsums sind: Konzentrationsschwierigkeiten, Verschlechterung des Kurzzeitgedächtnisses/ Vergesslichkeit, leichte motorische Störungen, Schlafstörungen, Reizüberflutung.
Die Seite „Cannabis – Wirkung, Nebenwirkung, Risiken“ informiert umfassend über dieses Thema. Umfangreiche Informationen findest Du aber auch auf der Webseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und natürlich auf cannabisfakten.de.
- Wie lange kann man Haschisch und Marihuana lagern? Welchen Lagerungsfaktoren beeinflussen den THC-Abbau?
Bei richtiger Lagerung sind Cannabisprodukte viele Jahre haltbar, ohne dass der THC-Gehalt wesentlich sinkt. Die größere Oberfläche führt bei Marihuana im Vergleich zu Haschisch zu einem schnelleren THC-Abbau und einer höheren Empfindlichkeit gegenüber äußeren Einflüssen. So kann Haschisch auch nach Jahrzehnten noch einen Teil seiner Wirkung behalten, während Marihuana nach einigen Jahren, insbesondere bei schlechter Lagerung, erheblich an Geruch und Potenz verliert.
Luft und UV-Licht fördern den Zerfall von THC zu wenig bzw. nicht psychoaktiven Stoffen. Temperaturen bis zu 20° Celsius haben nur einen geringen Einfluss auf die Haltbarkeit. Höhere Temperaturen beschleunigen den Abbau des enthaltenen THCs. Bei zu hoher Feuchtigkeit kann Schimmel entstehen. Um einen Abbau von THC und Geruchsstoffen sowie die Bildung von Schimmelsporen zu vermeiden, sollte Cannabis also trocken, kühl und dunkel gelagert werden.
- Was ist der Unterschied zwischen Hanf, Cannabis, Haschisch und Marihuana?
Cannabis ist eigentlich das lateinische Wort für Hanf. In Deutschland und vielen anderen Ländern wird der Begriff Cannabis allerdings oft umfassend für Hanfpflanzen und THC-haltige Produkte der Pflanze genutzt.
Als Marihuana oder Gras bezeichnet man die getrockneten Blüten der weiblichen Hanfpflanze. An Drüsenhaaren auf diesen Blüten sitzt das „Harz“ der Pflanze, mit seinen hohen Konzentrationen von THC, CBD und anderen Cannabinoiden. Marihuana ist je nach Qualität, Herkunft, Anbaumethode und Trocknungsgrad üblicherweise grün bis bräunlich, teilweise auch weiß oder leicht lila.
Haschisch ist das gesammelte und meist gepresste „Harz“ der Hanfpflanze. Es kann nicht nur aus den Blüten, sondern auch aus mit Harzen besetzten Blättern gewonnen werden. Je nach Qualität und Herstellungsmethode schwankt seine Farbe von hellem grau-braun bis zu mattem schwarz.
- Welche Risiken und Nebenwirkungen hat der Konsum von Cannabis?
Die Risiken des Cannabiskonsums hängen von verschiedenen Faktoren ab: Art des Konsums, Dauer des Konsums, Alter des Konsumenten, körperliche und seelische Verfassung des Konsumenten uvm.
Konsumenten berichten oft von folgenden Nebenwirkungen: gerötete Augen (gesenkter Augeninnendruck), erhöhtes Hungergefühl, Konzentrationsschwierigkeiten, Verschlechterung des Kurzzeitgedächtnisses/ Vergesslichkeit, leichte motorische Störungen, Schlafstörungen, Reizüberflutung. Auch Angstzustände und psychische Probleme können direkte Folge einer Überdosierung mit Cannabis sein.
In der Regel wird Cannabis mit Tabak gemischt geraucht, hierbei entstehen natürlich die selben Risiken wie beim Rauchen allgemein: Erkrankungen der Atemwege, chronische Bronchitis, Krebs, Zahnfleischentzündung, Herz/ Kreislauferkrankungen usw. Der Konsum über die Nahrung oder über einen Vaporizer (Verdampfer) ist in jedem Fall weniger gesundheitsschädlich, als das Rauchen.
Der langfristige Konsum von Cannabis kann auch zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Gerade für Jugendliche besteht die Gefahr, dass ein übermäßiger Konsum von Cannabis sich negativ auf die körperliche und geistige Entwicklung auswirkt.
Die Seite „Cannabis – Wirkung, Nebenwirkung, Risiken“ informiert umfassend über dieses Thema. Umfangreiche Informationen findest Du aber auch auf cannabisfakten.de oder der Webseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
- Ist kiffen gesund?
Versteht man unter Kiffen das Rauchen von Cannabis, so ist das sicherlich nicht gesund. Insbesondere beim Rauchen von Cannabismischungen mit Tabak werden die Atemwege einer massiven Belastung ausgesetzt.
In bestimmten Einzelfällen kann Cannabis aber positive medizinische Effekte haben, die eine Anwendung sinnvoll erscheinen lassen. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einnahme von Cannabis als Nahrungsmittel oder mittels eines Verdampfers (Vaporizer).
- Wo finde ich Hilfe, wenn ich mit Cannabis ein Problem habe?
Wenn Du Probleme mit deinem Cannabiskonsum hast oder befürchtest, solche Probleme zu entwickeln, wende dich bitte an eine örtliche Drogenberatungsstelle. Die Mitarbeiter dieser Organisationen arbeiten vertraulich. Sie können dich bei der Bewältigung deiner Probleme mit kompetentem Rat und Tat unterstützen. Eine Drogenberatungsstelle in deiner Nähe findest Du, indem du dich an die örtliche Jugendgerichtshilfe wendest, oder z.B. auf den Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
Wenn Du den direkten, persönlichen Kontakt mit einem Drogenberater scheust, empfehlen wir die Nutzung entsprechender Webangebote wie z.B. www.drugcom.de oder von kostenlosen, telefonischen Hotlines. Seriöse Drogenberatungsangebote sind immer kostenlos!Viele Drogenberatungsstellen arbeiten akzeptanzorientiert. Das heißt, sie akzeptieren, dass ihre Klienten nicht sofort auf den Ausstieg aus dem Konsum abzielen, sondern ihn lieber nur auf ein gesundes Maß reduzieren wollen. Auch wenn Du also nicht vorhast, auf den Konsum von Cannabis in Zukunft komplett zu verzichten, kann ein Besuch bei einer Drogenberatung sehr sinnvoll sein.
- Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?
Diese Frage ist hochemotional und wird sowohl von Legalisierungsbefürwortern als auch -gegnern mit einiger Schärfe geführt. Unter wissenschaftlichen Experten gibt es aber kaum noch Stimmen, die von Cannabis als Einstiegsdroge ausgehen.
Natürlich kann jede Substanz irgendwie eine Einstiegsdroge sein, Cannabis hat hier keine Sonderfunktion. In Deutschland gibt es aber nur sehr wenige Jugendliche, die ihren Substanzkonsum mit Cannabis beginnen. Die meisten Cannabiskonsumenten haben davor bereits Alkohol oder Zigaretten konsumiert und nur die wenigsten fangen später im Leben an, weitere illegale Drogen zu konsumieren. Insofern ist die Theorie des zwangsweisen Umstiegs von einer auf die andere Droge nicht haltbar.
Das Bundesverfassungsgericht befand in seinem berühmten Cannabis-Urteil 1994, die These von der Einstiegsdroge werde „überwiegend abgelehnt“.
Natürlich führte das lange Verbot von Cannabis dazu, dass Cannabiskonsumenten auf dem Schwarzmarkt mitunter auch in Kontakt zu anderen Substanzen kommen. Die Trennung der Märkte von Cannabis und anderen Drogen war daher auch einer der bedeutendsten politischen Gründe für die jahrzehntelange Duldung der Coffeeshops in den Niederlanden und war auch auf dem Weg zur Entkriminalisierung in Deutschland ein wichtiges politisches Argument.
Weitere Informationen zum Mythos „Einstiegsdroge“ findest du auf cannabisfakten.de!
- Kann Cannabis abhängig machen?
Die allermeisten Cannabiskonsumenten entwickeln auch über langjährige Konsumphasen keine Abhängigkeitserscheinungen und können auch relativ problemlos auf den Konsum verzichten. Daher erscheint es für viele völlig unverständlich, warum Cannabis ein Abhängigkeitspotential zugesprochen wird.
Der regelmäßige Konsum von Cannabis kann wissenschaftlich betrachtet aber eindeutig psychisch abhängig machen. Das Risiko einer Abhängigkeit ist umso größer, je früher der erste Konsum erfolgte. Ein Entzug von Cannabis bei langjährigen, chronischen Konsumenten wirkt sich teilweise durch Antriebslosigkeit, Schlafprobleme, Schweißausbrüche und Unwohlsein aus. Diese Symptome sind eindeutig feststellbar, allerdings vorübergehend und lassen sich durch Sport, gesunde Ernährung und Beschäftigungstheraphie deutlich reduzieren.
Die Zahl der deutschen Cannabiskonsumenten, die sich wegen ihrem Konsum in Behandlung begeben, steigt laut offiziellen Statistiken seit Jahren an. Ob dies jedoch ein Zeichen für eine besondere Gefahr ist, oder vielmehr bis zur Entkriminalisierung 2024 auf Grund von juristischem Druck bzw vorauseilendem Gehorsam gegenüber einem bevorstehenden Gerichtsprozess oder einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) geschah, ist nicht sicher feststellbar. So oder so sind die Daten höchst zweifelhaft, da bei diesen Statistiken nicht zwischen sogenannten „Kräutermischungen“ mit synthetischen Wirkstoffen und natürlichen Cannabisprodukten unterschieden wird.
- Kann Cannabis Psychosen verursachen?
Seit immer mehr Deutsche realisieren, dass Cannabis nicht gefährlicher als Alkohol ist und auch nicht den zwangsweisen Abstieg in die Heroinabhängigkeit bereitet, konzentrieren sich Gegner einer Legalisierung verstärkt auf das Risiko einer Psychose durch Cannabiskonsum.
Es gibt verschiedene Studien die nahelegen, dass es einen Zusammenhang zwischen Cannabis und Psychosen gibt. Ob aber diejenigen Menschen, die Cannabis konsumieren, eher an Psychosen erkranken, oder umgekehrt diejenigen Menschen die sowieso ein erhöhtes Psychoserisiko mit sich tragen auch eher zum Konsum von Cannabis neigen, bleibt unklar. Statistisch gesehen steigt mit dem Cannabiskonsum die Wahrscheinlichkeit an einer Psychose zu erkranken etwa so stark, wie durch das Wohnen in einer Großstadt.
Einzelne Betroffene berichten dennoch immer wieder, dass Cannabiskonsum bei ihnen eindeutig zur Entstehung einer Psychose beigetragen hat. Dies ist nicht auszuschließen, da auch viele andere Faktoren kurzfristig zur Entstehung einer Psychose beitragen können. Auch Alkohol und andere Substanzen haben dieses Potential.
Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sollten auf jeden Fall besondere Vorsicht beim Konsum von Cannabisprodukten an den Tag legen oder vollständig darauf verzichten.
Weitere Informationen zum Thema Cannabis und Psychosen findest du auf cannabisfakten.de!
- Hanf als Nutzpflanze
- Ich suche den Kontakt mit einem Hanfbauern. Könnt ihr mir helfen?
Gerne versuchen wir dir den Kontakt zu einem Hanfbauern zu vermitteln. Du kannst dich mit diesem Anliegen aber auch direkt an Hanf verarbeitende Unternehmen wenden. Positive Erfahrungen haben wir diesbezüglich mit der Hanffaserfabrik Uckermark und der Badischen Naturfaseraufbereitung GmbH (BaFa) gemacht.
- Ich suche Produkte aus Hanf (Papier, Kleidung, Lebensmittel etc.). Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Der Deutsche Hanf Verband vertreibt selbst nur wenige Produkte aus Hanf. Eine große Auswahl von Hanfprodukten findest Du in Spezialgeschäften wie z.B. dem Greenhouse-Hanfkontor oder bei Hanf-Zeit. Oft erhält man Hanfprodukte aber auch in regulären Fachgeschäften. Hanftextilien sind in normalen Bekleidungsgeschäften leider noch selten, doch bestimmte Anbieter wie das Hanfhaus haben sich auf Hanftextilien spezialisiert.
Leider ist derzeit in ganz Europa kein bezahlbares Büropapier aus Hanf zu bekommen. - Ich bin Landwirt und möchte Nutzhanf anbauen. Wo bekomme ich Informationen, was muss ich beachten?
Der Anbau von Nutzhanf in Deutschland ist Anmeldungspflichtig. Um eine solche Anmeldung legal durchführen zu können, muss man lizenzierter Landwirt sein, was in diesem Fall durch eine Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu beweisen ist. Für Privatpersonen ist das also nicht möglich. Man kann sich natürlich auch einen Bauern suchen, der die Anmeldung und die Betreuung des Feldes übernimmt.
Eine vorherige Festlegung des Abnehmers für den Nutzhanf ist aktuell nicht mehr erforderlich. Es dürfen allerdings nur EU lizenzierte Sorten angebaut werden, und selbst gewonnenes Saatgut darf nicht wieder ausgebracht werden.
Wenn du selbst Nutzhanf anbauen möchtest, empfehlen wir dir, dich auf den Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung über die aktuellen Regeln für den landwirtschaftlichen Anbau von Nutzhanf zu informieren. Außerdem solltest Du frühzeitig mit einem Hanf verarbeitenden Unternehmen wie der Hanffaserfabrik Uckermark oder der Badische Naturfaseraufbereitung GmbH Kontakt aufnehmen, da diese mehr über die ökonomischen Risiken und Möglichkeiten des Hanfanbaus sagen können.
- Was ist „Nutzhanf“ / „Industriehanf“?
Im April 1989 verfügte die europäische Kommission in der Verordnung Nr. 1164/89, dass der Anbau von Hanf zur industriellen Nutzung von den Mitgliedsstaaten legalisiert werden muss. Diese Sorten (Stand 2025) haben einen Wirkstoffgehalt von unter 0,3 Prozent und damit keine berauschende Wirkung. Man bezeichnet sie als Faserhanf, Industriehanf oder Nutzhanf. Heute wird in Deutschland relativ wenig Hanf angebaut, obwohl es juristisch gesehen möglich ist. In den letzten Jahren ist jedoch ein beständiger Zuwachs beim Anbau von Nutzhanf zu beobachten. Von 422 Hektar im Jahr 2012 wuchs die Fläche für den Anbau von Nutzhanf in Deutschland auf 6400 Hektar im Jahr 2021 an. Somit ist ein positiver Trend zu beobachten, nachdem zeitweilig ein Rückgang der Anbauflächen Anfang der 2000er Jahre zu beobachten war .
- Ist der Anbau von „Nutzhanf“ in Deutschland legal?
Privatpersonen, die die Landwirtschaft nicht als Beruf oder selbständig ausüben, dürfen in Deutschland keinen „Nutzhanf“ anbauen, egal wie niedrig der THC Gehalt ist und unabhängig davon, ob die Pflanze männlich oder weiblich ist. Von Privatpersonen anbaute Hanfpflanzen fallen unter die Beschränkungen durch § 9 KCanG.
Der Anbau von Nutzhanf ist Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten, wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht und muss dort angezeigt werden. Die näheren Bestimmungen zum Anbau von Nutzhanf in Deutschland regeln § 31 und § 32 KCanG.
Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt es viele Infos dazu und auch die Formblätter für die sogenannte Anbauanzeige und die Erklärung zum Beginn der Blüte. Privatpersonen oder Organisationen können sich natürlich auch einen Bauern suchen, der die Anmeldung und die Betreuung des Feldes übernimmt.
- Cannabis als Medizin
- Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr: Kann ich als Patient meinen Führerschein verlieren?
Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a (1a) handelt Ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
Weiterhin gilt nach StVG § 24a (4): “Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.”
Die Frage nach der Fahrtüchtigkeit unter medizinischer Anwendung von Cannabis wird im jeweiligen Einzelfall entschieden – die pauschale Grenze von 3,5 ng/ml gilt nicht. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient unter Medikamenteneinfluss fahrbereit ist, darf er sich hinter das Steuer setzen. Das bedeutet, dass der Patient sich aus Sicht des behandelnden Arztes in einem stabilen, gut eingestellten Zustand befinden muss und die Einnahme des betreffenden Medikaments seinen Allgemeinzustand nicht wesentlich negativ beeinflusst.
Im Fall einer Verkehrskontrolle ist es daher empfehlenswert, neben dem aktuellen Rezept auch einen Arztbrief mitzuführen, in dem euer behandelnder Arzt bestätigt, dass ihr medikamentös gut eingestellt seid und keine Nebenwirkungen bestehen, die die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken.
In der Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien – StAB – zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabis Medikament heißt es, dass folgende Hypothese zu prüfen ist:
“Der Klient nimmt Cannabismedikamente oder –blüten zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung ein. Es sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.”
Weitereführende Infos bietet die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
- Wie werden die Medikamente angewendet?
Abgesehen von Sativex können die Produkte jeweils inhaliert, verbacken oder als Tee aufbereitet werden. Bei Letzterem ist allerdings zu beachten, dass die Cannabinoide nicht wasserlöslich sind, wohl aber fettlöslich. Bei derartiger Weiterverarbeitung ist eine standardisierte Einnahme allerdings schwierig. Dronabinol wird in der Regel in Form von öligen Tropfen ausgeliefert und kann direkt oral eingenommen, aber auch verdampft werden.
Die Inhalation ist durch Rauchen oder, unter der Verwendung eines Vaporisators, mittels Verdampfen möglich. Ärzte raten zum Verdampfen beziehungsweise Vaporisieren, da auf diesem Wege keine potenziell schädigenden Stoffe eingeatmet werden. Welche Einnahmeart zu bevorzugen ist, hängt von der Indikation des Patienten und möglicherweise zusätzlich vorhandenen Erkrankungen ab. Der Patient kann aber seinen Einnahme-Wunsch zum Ausdruck bringen.
- Wer entscheidet, in welcher Form Medizinalhanfblüten an die Patienten abgegeben werden?
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arztes und des Patienten zu entscheiden, ob die Cannabisblüten verarbeitet, also granuliert und portioniert werden sollen, oder ob sie nur umgefüllt und ansonsten unverändert an die Patienten abgeben werden. Granuliert und portioniert wird grundsätzlich, wenn der Arzt dies auf dem Rezept vermerkt. Teilweise bestehen die Apotheker aber auch auf den Vorgang, wenn der Arzt nur die vorgeschriebene Dosis auf dem Rezept vermerkt hat. Dies kann umgangen werden, indem der Arzt die Dosierung nicht auf dem Rezept vermerkt, sondern diese gesondert auf einer schriftlichen Anweisung festhält. Aber auch diese schriftliche Anweisung wollen Apotheker teilweise einsehen, was zum Teil schon zu unschönen Diskussionen in diversen Apotheken geführt hat.
- Ich bin Cannabispatient und will ins Ausland verreisen. Was muss ich beachten?
Für Auslandsreisen und die geplante Mitnahme der verschriebenen Betäubungsmittel gibt es standardisierte Regeln, die sich jedoch je nach Reiseziel unterscheiden. Laut § 14 MedCanG gilt die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung auch weiterhin für medizinisches Cannabis. Das Reisen mit medizinischem Cannabis ist grundsätzlich wie bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Patienten können die im Rahmen ihrer Behandlung mit Cannabis verschriebenen Medikamente gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung für die Dauer der Reise in einer angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführen. Dies gilt nur für Patienten, die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch vom Patienten beauftragte Personen ist nicht möglich, „da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen“.
Für Bürger, die aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens stammen, kann bei Reisen die Mitnahme der Medizin relativ einfach erfolgen. Hierfür muss der Patient die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mit sich führen. Zu den Ländern, in denen das Schengener Abkommen gültig ist, gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Folgende europäischen Länder gehören nicht zum Schengen-Raum, hier gilt also nicht das Durchführungsabkommen: Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern.
Die erforderliche Bescheinigung ist beim BfArM erhältlich.Diese Bescheinigung muss vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt werden. Wichtig an dieser Stelle: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich, zudem sind die Bescheinigungen maximal 30 Tage gültig!
Und was ist mit Reisen in andere Länder?
Aufgrund fehlender internationaler Abstimmung bei der grenzüberschreitenden Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengener Raums sind Patienten dazu angehalten, sich vor ihrer Reise über die jeweiligen nationalen Bestimmungen ihres Reiseziellandes zu informieren. Es gibt nämlich einiges zu beachten, da für manche Länder Importgenehmigungen notwendig sind, es Mengeneinschränkungen oder sogar das Verbot der Mitnahme gibt. Zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts empfiehlt das BfArM die Kontaktaufnahme zum Auswärtigen Amt.
Patienten, die Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen müssen, rät die Bundesopiumstelle, den Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu beachten. Dieser Leitfaden sieht bei mit Betäubungsmitteln reisenden Patienten eine maximale Reisedauer von maximal 30 Tagen vor. Gemäß dieses Leitfadens sollte sich der Patient von seinem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss an die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde des Reiseziellandes oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden. Patienten sollten diese Bescheinigung bei der Reise mit sich führen. Auch hier bietet das BfArM einen Vordruck. Sollte die Mitnahme der Medikamente nicht möglich sein, ist es Aufgabe der Patienten zu klären, ob diese im Reiseland durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können. Wenn auch das nicht möglich ist, bleibt als letztes Mittel nur die Beantragung einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle.
- Hilft Cannabis gegen Krebs?
Dass Cannabis für Krebspatienten hilfreich sein kann, um Schmerzen und die Nebenwirkungen einer Chemotherapie wie Übelkeit und Gewichtsabnahme zu lindern, ist unbestritten.
Manche Erfahrungsberichte, die im Internet zu finden sind, wecken auch Hoffnungen, dass Cannabis den Krebs selbst zurückdrängen könnte. Tatsächlich gibt es einige positive Untersuchungsergebnisse im Labor, in Tierversuchen und auch Fallbeispiele bei Menschen. Allerdings ist noch völlig unklar, welches Cannabinoid bzw. welche Kombination bei welcher Krebsart helfen könnte und unter welchen Umständen sogar ein negativer Effekt möglich wäre.
Wer sich weiter einlesen möchte, findet hier einen schönen Übersichtsartikel des Hanf-Magazins und hier eine Zusammenfassung von Dr. Franjo Grotenhermen, der dazu auch ein Buch verfasst hat.
Grundsätzlich ist dringend davon abzuraten, eine konventionelle Krebstherapie durch Cannabis ersetzen zu wollen!
- Bei welchen Krankheiten kann medizinisches Cannabis angewendet werden?
Da Cannabis ein breites und vielfältiges therapeutisches Spektrum hat, ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass medizinisches Cannabis durch die im Gesetz offen gehaltene Formulierung relativ frei verschrieben werden kann. Die Entscheidung, ob Cannabis als Medizin eingesetzt werden soll, liegt allein im Ermessen des Arztes in Absprache mit dem Patienten. Das wird natürlich nur der Fall sein, wenn der Arzt Hinweise auf eine Wirkung von Cannabis bei der entsprechenden Krankheit findet.
Es gibt also keinen expliziten Ausschlusskatalog von Krankheiten, für die medizinisches Cannabis angewendet werden kann.
Anhaltspunkt dafür kann die Liste von Krankheiten sein, für die das BfArM bis zur Gesetzesänderung Ausnahmegenehmigungen erteilt hat:
Häufig:
• chronische Schmerzen
• Multiple Sklerose
• Tourette-Syndrom
• depressive Störungen
• ADHSAußerdem:
• Allergische Diathese
• Angststörung
• Appetitlosigkeit und Abmagerung
• Armplexusparese
• Arthrose
• Asthma
• Autismus
• Barrett-Ösophagus
• Blasenkrämpfe
• Blepharospasmus
• Borderline-Störung
• Borreliose
• Chronische Polyarthritis
• Chronisches Müdigkeitssyndrom
• Schmerzsyndrom nach Polytrauma
• Chronisches Wirbelsäulensyndrom
• Cluster-Kopfschmerzen
• Colitis ulcerosa
• Epilepsie
• Failed-back-surgery-Syndrom
• Fibromyalgie
• Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen
• HIV-Infektion
• HWS- und LWS-Syndrom
• Hyperhidrosis
• Kopfschmerzen
• Lumbalgie
• Lupus erythematodes
• Migraine accompagnée
• Migräne
• Mitochondropathie
• Morbus Bechterew
• Morbus Crohn
• Morbus Scheuermann
• Morbus Still
• Morbus Sudeck
• Neurodermitis
• Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD)
• Polyneuropathie
• Posner-Schlossmann-Syndrom
• Posttraumatische Belastungsstörung
• Psoriasis (Schuppenflechte)
• Reizdarm
• Rheuma (rheumatoide Arthritis)
• Sarkoidose
• Schlafstörungen
• Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie
• Systemische Sklerodermie
• Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese
• Thalamussyndrom
• Thrombangitis obliterans
• Tics
• Tinnitus
• Trichotillomanie
• Urtikaria unklarer Genese
• Zervikobrachialgie
• Folgen von Schädel-Hirn-Trauma
• ZwangsstörungAllerdings gilt: Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen oder Vorerkrankungen am Herzen müssen beim Konsum von Cannabis Vorsicht walten lassen. Generell ist eine ärztlich begleitete, gezielt durchgeführte Anwendung von Cannabis immer einer selbst organisierten Anwendung vorzuziehen. Auf Grund der jahrzehntelang blockierten Forschung und des fehlenden staatlichen Interesses an einer verstärkten Anwendung erfahren viele Patienten aber oft erst durch eigene Experimente, dass Cannabis ihnen hilft.
- Welche Ärzte können medizinisches Cannabis verschreiben?
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten, können Cannabisblüten und Extrakte verordnen.
- Was kann verschrieben werden?
Neben Fertigarzneimitteln wie Sativex und Nabilon stehen die Rezeptursubstanz Dronabinol sowie Cannabisblüten und Extrakte aus diesen zur Verfügung.
Sativex ist ein in Alkohol gelöster Pflanzenextrakt, der als Mundspray ausgeliefert wird. Es sind also alle Cannabinoide der Hanfblüten enthalten, wobei die THC- und CBD-Werte standardisiert sind.
Nabilon und Dronabinol enthalten ausschließlich THC.
Cannabisblüten sind in diversen Sorten verschreibbar mit sehr unterschiedlichen Wirkstoffprofilen.
- Dürfen Cannabispatienten in der Öffentlichkeit medizinisches Cannabis rauchen?
Patienten dürfen ihre Medizin prinzipiell in der Öffentlichkeit zu sich nehmen. Jedoch existieren mit Verabschiedung des CanG einige gesetzliche Einschränkungen:
„MedCanG
§ 24
Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.”
„KCanG
§ 5
Konsumverbot(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der
in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.”in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.“
In wieweit dieses Verbot auch strafbewehrt ist, wird von Juristen noch diskutiert, da ein entsprechender Verweis auf die Bußgeldvorschriften im KCanG nicht erfolgt und im MedCanG nicht enthalten ist.
- Welche Mengen können verschrieben werden?
Seit der Verabschiedung des MedCanG existieren keine Höchstmengen für die monatliche Verschreibung von Cannabis mehr. Die therapeutisch sinnvolle Menge liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Besteht allerdings eine Kostenübernahme seitens des Krankenkasse, kann es sein, dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge pro Monat bezahlt.
- Mein Arzt will mir kein medizinisches Cannabis verschreiben. Was kann ich tun?
Prinzipiell kann jeder Arzt die Behandlung eines Patienten mit medizinischem Cannabis verweigern. In diesem Fall helfen entweder bessere Informationen für den Arzt oder ein Arztwechsel. Zum Teil reagieren Ärzte noch immer skeptisch und voreingenommen, da sie jahrzehntelang Cannabis primär als Droge wahrgenommen haben und noch immer wahrnehmen. Viele Ärzte sind auch uninformiert über die neuen Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz bietet. Zum Teil gibt es auch die Angst vor Regressforderungen aufgrund eines durch die Verordnung möglicherweise überstrapazierten Praxisbudgets. Manche haben sich aber auch bislang nicht mit medizinischen Studien beschäftigt, welche die Wirksamkeit von medizinischem Cannabis nachgewiesen haben. Hier können Patienten ansetzen und den behandelnden Arzt mit ergänzenden Informationen. Eine gute Anlaufstelle für seriöse Informationen zum Thema ist z.B. die Arbeitgemeinschaft Cannabis als Medizin. Ein aufgeklärter Arzt ist eventuell offener für diese Behandlungsform.
Außerdem existieren auch verschiedene telemedizinische Anbieter, die online Privatrezepte für Cannabis ausstellen. Für Menschen, die die Kosten ihrer Therapie selbst tragen können und keinen Hausarzt finden, der bereit ist ihre Behandlung zu begleiten, kann dies eine sinnvolle Lösung sein.
- Ist medizinisches Cannabis in allen Apotheken erhältlich?
Nein, nicht alle Apotheken führen Cannabisarzneien vorrätig. Allerdings ist die Anzahl der abgebenden Apotheken in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zudem existieren mittlerweile mehrere Versandapotheken, die sich auf Cannabis spezialisiert haben und dies deutschlandweit per Post versenden.
- Wie teuer ist medizinisches Cannabis aus der Apotheke? Wie wird es in den Apotheken verarbeitet?
Mit Ausnahme der Fertigarzneimittel handelt es sich bei Cannabisblüten um ein Rezepturarzneimittel. Wenn Apotheker die vorportionierten Dosen öffnen und die Blüten in unverändertem Zustand umfüllen oder abpacken, wird der Preis nach § 4 AMPreisV gebildet. Werden die Blüten durch Zerkleinern, Sieben oder Abpackung in Einzeldosen zu einem Rezepturarzneimittel verarbeitet, gilt § 5 AMPreisV. Neuportionieren, Granulieren, Sieben und Abwiegen durch den Apotheker verteuern das Medikament erheblich. Die Preise steigen also, wenn der Apotheker „Hand anlegt“ und die Medizin zu einem Rezepturarzneimittel weiterverarbeitet.
Anfangs lagen die Preise für medizinisches Cannabis in Deutschland meist über 20 Euro pro Gramm. Mittlerweile hat jedoch ein ein Markt mit zahlreichen Anbietern gebildet, auf dem preislich sehr unterschiedliche Kultivare verfügbar sind. Die Preisspanne ist recht groß und reicht von 6 – 7 Euro pro Gramm bis über 15 Euro für Blüten.
- Was müssen Ärzte und Patienten bei einer geplanten Kostenübernahme durch die Krankenkassen beachten?
Generell kann der behandelnde Arzt bei vorliegender Erkrankung und bereits erfolgter versuchter Behandlung mit anderen Medikamenten ein Privatrezept ausstellen, mit dem der Patient auf eigene Kosten medizinisches Cannabis in der Apotheke erwerben kann. Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beabsichtigt wird, sind laut Krankenkassen folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
– Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung
– nicht zur Verfügung stehende allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie oder nicht anwendbare Therapieformen
– eine Aussicht auf positive Entwicklung
Einen Genehmigungsvorbehalt seitens der Krankenkasse besteht seit dem 17. Oktober 2024 für viele Facharztgruppen nicht mehr. Dazu zählen auch Allgemeinärzte. Ein Antrag auf Kostenübernahme muss daher nicht mehr im Voraus gestellt werden, wie es bisher der Fall war. Allerdings besteht die Möglichkeit diesen Antrag freiwillig zu stellen, damit sich der behandelnde Arzt vor einem möglichen Regress seitens der Krankenkasse absichern kann. Wie sich diese Praxis in Zukunft entwickeln wird, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.
- Bei welchen Krankheiten hilft Cannabis?
Cannabis wird heute bei unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt. So hilft es Patienten die an AIDS, Krebs, Spastiken, Migräne, Multipler Sklerose, ADHS, Morbus Crohn, Glaukom (Grüner Star), Asthma, Arthritis, Menstruationsschmerzen, Allergien, Juckreiz, chronischem Schluckauf, Tinnitus, Darmreizungen, Tourette- Syndrom oder Depressionen leiden. Auch bei vielen anderen Krankheiten berichten Patienten von einer Linderung ihrer Beschwerden oder von Nebenwirkungen, die ihre normale Medikation auslöst.
Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen oder Vorerkrankungen am Herzen müssen beim Konsum von Cannabis Vorsicht walten lassen. Generell ist eine ärztlich begleitete, gezielt durchgeführte Anwendung von Cannabis immer einer selbst organisierten Anwendung vorzuziehen. Auf Grund der jahrzehntelang blockierten Forschung und des fehlenden staatlichen Interesses an einer verstärkten Anwendung erfahren viele Patienten aber oft erst durch eigene Experimente, dass Cannabis ihnen hilft.
Mehr Informationen über die Anwendungsgebiete von Cannabis in der Medizin erhalten sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
- Für welche Diagnosen bekommen Patienten in Deutschland legal Cannabis?
Seit der Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG existieren rechtlich keine Einschränkungen mehr für die medizinische Verwendung von Cannabis. Sofern euer behandelder Arzt den Einsatz von Cannabis als therapeutisch sinnvoll erachtet, kann er euch Cannabis verschreiben.
Eine strikte Beschränkung auf bestimmte näher definierte Diagnosen besteht nicht.
Wird eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse angestrebt wird, gibt es nach Arzneimittelrichtlinie § 44 Verordnungsvoraussetzungen:
- Eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen muss.
- Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht bzw. nicht zur Anwendung kommen kann.
- Es eine “nicht ganz entfernt” liegende Aussicht auf positive Wirkung gibt.
Bei einer Verschreibung per Privatrezept (als Selbstzahler) bestehen diese Einschränkungen jedoch nicht und es liegt im Ermessen des Arztes.
Die fünf häufigsten Diagnosen, wegen denen deutsche Patienten vor dem Cannabis als Medizin-Gesetz (2017) eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf und Besitz von medizinischem Cannabis erhalten, waren chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, ADHS, Tourette-Syndrom und depressive Störungen.
Hier eine Liste mit allen 62 Diagnosen bei denen vor der Gesetzesänderung im März 2017 eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. In unserem Patientenratgeber bieten wir Betroffenen Hilfestellung rund um Fragen von Cannabis als Medizin.