Bundesdrogenbeauftragte Dyckmans | „Ihren pauschalen Eindruck, dass Personen, die Cannabis illegal anbauen, härter bestraft werden als solche, die Cannabis illegal erwerben, teile ich nicht. Zunächst einmal haben die Staatsanwaltschaften in beiden Fällen die Möglichkeit, das Verfahren nach §31a BtMG einzustellen, und machen (...) auch Gebrauch davon...“ –Dyckmans zum Eigenanbau von Cannabis auf abgeordnetenwatch.de Nach DHV-Informationen kommt es auch bei wenigen Hanfpflanzen praktisch nie zu Verfahrenseinstellungen. Weitere Zitate zum Thema Drogen & Drogenpolitik |