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Straßenverkehr: Cannabis-Patienten werden weiterhin gemeldet

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat in ihrem aktuellen Mitgliedermagazin “Polizeispiegel” zum Umgang mit Cannabispatienten im Straßenverkehr klar gestellt, dass diese weiterhin an die Führerscheinstellen gemeldet werden. Noch im März hatte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken festgestellt, dass

“Cannabispatientinnen und -patienten […] keine Sanktionierung gemäß § 24a Absatz 2 StVG [droht], wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt”

und

“Cannabispatientinnen und -patienten […] genauso behandelt [werden] wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen bzw. die ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenn gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Fahrerlaubnis-Verordnung eine missbräuchliche Einnahme des cannabishaltigen Arzneimittels nachgewiesen wird.”

Trotzdem müssen Cannabispatienten weiterhin mit einer Sonderbehandlung rechnen, wie der Fachgruppenleiter für Verkehrswissenschaften an der Hoch­schule für Po­lizei Baden-Württemberg, Polizeidirektor Ludwig Laub, in dem Artikel schreibt:

“Unabhängig von der ahndungsrechtlichen Betrachtung sind Polizeibeamte zur Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ein Fahrerlaubnisinhaber einer Cannabismedikamentation unterliegt. Gemäß Ziffer 9 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung stellt – unter bestimmten Voraussetzungen – sowohl die Einnahme als auch die Dauerbehandlung mit psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln für den Regelfall einen die Fahreignung ausschließenden Mangel dar, was grundsätzlich zur verwaltungsbehördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis führt.”

Doch anders als Laub behauptet, führt eine Dauerbehandlung mit psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln nicht fast automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Vielmehr ist der Sachbearbeiter nach der Polizeimeldung aufgerufen, das so genannte Compliance-Verhalten* des Patienten in einem Gespräch zu überprüfen. Ist ein solches therapietreues Verhalten gegeben, stellt auch die Einnahme verschreibungsfähiger psychoaktiver Substanzen keinen Fahrausschlussgrund dar. Der ganze Artikel im Magazin der Polizeigewerkschaft dreht sich darum, wie man Cannabispatienten trotz ihres anerkannten Status weiterhin das Leben schwer machen kann, selbst wenn im Rahmen einer Kontrolle keinerlei Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Rein rechtlich betrachtet ist die Haltung des Autors nicht anfechtbar und widerspricht auch der Auffassung der Bundesregierung nicht, weil eine Meldung an die Führerscheinbehörde an sich noch keine Sanktion darstellt. Doch angesichts der Realität, fehlender oder falscher Richtlinien und schlecht informierter Fallbearbeiter wird Cannabispatienten trotz offensichtlichem Compliance-Verhalten immer wieder die Fahreignung aberkannt. Eine Gleichbehandlung von Cannabispatienten mit denen, die seit Jahren aus gesundheitlichen Gründen andere verschreibungspflichtige Betäubungsmittel konsumieren müssen, ist die beschriebene Praxis nicht. Die Bundesregierung schätzt die Zuverlässigkeit von Cannabispatienten in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage anders ein als der Fachgruppenleiter der Polizeihochschule:

“Die Wirkung der Substanzen als Therapeutikum bei der Einnahme nach ärztlicher Verordnung unterscheidet sich deutlich von der Wirkung bei missbräuchlichem Konsum. Während ein Drogenkonsument eine Substanz zu sich nimmt, um berauscht zu sein, nimmt ein Patient eine Substanz zu sich, um seinem Leiden entgegen zu wirken. Wichtig ist insbesondere, dass Patientinnen und Patienten anders als Drogenkonsumenten über eine hohe Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit verfügen (Compliance). Sie verhalten sich eher regelkonform und sind achtsam im Umgang mit der Medikation und den Nebenwirkungen.”

Aber solange die Polizei keine konkrete Dienstanweisung zum Umgang mit dem neuen Phänomen erhält, werden Lehrkörper wie Laub weiterhin den Polizeinachwuchs lehren, wie man Cannabispatienten trotz medizinischer Indikation sanktionieren kann. In anderen Ländern müssen die Polizisten konkrete Ausfallerscheinungen glaubwürdig dokumentieren, um weiterführende Überprüfungsmaßnahmen in die Wege leiten zu dürfen. In Deutschland reicht bei Cannabispatienten der Status zum Anschwärzen.

*Compliance steht für das kooperative Verhalten von Patienten im Rahmen einer Therapie und bedeutet „Therapietreue“.


Kommentare

21 Antworten zu „Straßenverkehr: Cannabis-Patienten werden weiterhin gemeldet“

  1. Dr. Who

    Wie aktuell im Jahr 2022?
    Hallo,
    Der Artikel stammt aus dem Jahr 2017, dem Einführungsjahr von medizinischen Cannabis.
    Wie ist heute im Jahr 2022 der Umgang mit medizinischem Cannabis und der Fahreignung der Patienten?

  2. David

    Seit meiner Kindheit leide
    Seit meiner Kindheit leide ich unter Migräne. Nachdem ich in der Selbsttherapie festgestellt habe, dass Cannabis eine wirksame Prophylaxe darstellt, musste ich nun aufhören zu konsumieren, da ich den Führerschein machen will umd auch auf diesen bei meiner zukünftigen Ausbildung angewiesen bin. Nachdem ich diesen Artikel und die dazugehörigen Kommentare gelesen habe ist mir ehrlich gesagt nach Weinen zu mute. Seit dem Einstellen meines Konsums treten wieder vermehrt Migräneanfälle ein. Ich hielt es immer für eine Möglichkeit Cannabispatient zu werden, doch nachdem ich das hier gelesen habe geht mir alle Hoffnung verloren. Ich sehe mich gezwungen mich durch andere Therapiemöglichkeiten durch zu probieren, in der Hoffnung eine zu finden, die mir genauso hilft, aber warschl. mit deutlich unangenehmeren Nebenwirkungen verbunden ist. Wie gesagt mir ist zum Heulen und ich spüre eine Hoffnungslosigkeit, wie ich sie noch nie gespürt habe.

    1. Anna

      unglaublich
      Hallo,
      bei mir das aller gleiche! Ich habe zwar ein ärztliches Attest, jedoch habe ich seit diesem Artikel total Panik dass ich meinen Schein verliere bei einer Verkehrskontrolle… Hast du Neuigkeiten? (komme aus Bayern)

  3. David

    Seit meiner Kindheit leide
    Seit meiner Kindheit leide ich unter Migräne. Nachdem ich in der Selbsttherapie festgestellt habe, dass Cannabis eine wirksame Prophylaxe darstellt, musste ich nun aufhören zu konsumieren, da ich den Führerschein machen will umd auch auf diesen bei meiner zukünftigen Ausbildung angewiesen bin. Nachdem ich diesen Artikel und die dazugehörigen Kommentare gelesen habe ist mir ehrlich gesagt nach Weinen zu mute. Seit dem Einstellen meines Konsums treten wieder vermehrt Migräneanfälle ein. Ich hielt es immer für eine Möglichkeit Cannabispatient zu werden, doch nachdem ich das hier gelesen habe geht mir alle Hoffnung verloren. Ich sehe mich gezwungen mich durch andere Therapiemöglichkeiten durch zu probieren, in der Hoffnung eine zu finden, die mir genauso hilft, aber warschl. mit deutlich unangenehmeren Nebenwirkungen verbunden ist. Wie gesagt mir ist zum Heulen und ich spüre eine Hoffnungslosigkeit, wie ich sie noch nie gespürt habe.

  4. Stefan

    Hallo Mike,
    Hallo Mike,

    es geht sogar noch weiter. Ich wurde aufgrund meines Gutachtens auf die Gesellschaft für Verkehrsmedizin hingewiesen. Das habe mir, wohl entgegen der Vermutung der Gutachterin dann auch noch besorgt und es der TÜV Gutachtenstelle sogar zu gesendet. Darauf hin kam keine Antwort mehr.
    Das Gutachten ist abgeschlossen, Änderungen sind nicht mehr möglich.
    Desweiteren habe ich der Gutachtenstelle nach gewiesen das das Gutachten frei erfundenen Geschichten enthält. Schriftlich kann ich das nachweisen!
    Das Gutachten scheint entweder zusammen gelogen zu sein oder wurde intern verwechselt.
    Die Diagnosen und Briefe eines Chefarztes einer Staatlichen Klinik werden völlig ignoriert.
    Da ich der Auftraggaber bin habe ich das Recht auf Mängelbehebung laut BGB. Der TÜV verweigert diese Mängelbehebung.
    Eine TÜV Gutachtenstelle die sich mit Ihren Logos auf Webseiten für Korrektheit präsentiert, missachtet selber das BGB. Richtig heftige Sache die da abgeht.
    Auch eine Beschwerde bei der TÜV Hauptstelle hat keinen Erfolg gebracht.
    Hier ist nicht nur voreinagenommen, sie sind ignorant und verweisen einen dreister weise noch auf Dokumente in denen genau das Gegenteil steht.
    Selber irgnorieren Sie Schriftstücke, verweigern Mängelbehebung und setzen sich über Gesetze wie das BGB hinweg.
    Von einer Gutachtenstelle würde man etwas anderes erwarten.
    Mit Professionalität hat das leider garnichts mehr zu tun.
    Ich habe es aufgegeben mich mit denen zu streiten, meine Rechnung funktioniert anders.
    Der TÜV verweigert laut BGB die Mängelbehebung, somit kann ich den TÜV nie wieder in meinem Leben aufsuchen.
    Und wenn man das Ausmaß davon unter dem Strich sieht, macht der TÜV am Ende Verluste.
    Ich würde als Unternehmer niemals jemanden Empfehlen den TÜV auf zu suchen.
    Ich erzähle es überall rum und zeige den Leuten auch die Dokumente.
    Die Antwort ist nur ein Kopf schütteln. Die Leute können garnicht fassen, wir dreist in einem Gutachten nachweislich erlogene Geschichten erfaßt werden. Für die es überhaupt garkeine Unterlagen gibt und nachweisalich als Lügen problemlos beweisbar sind.
    Mein Fall ist wirklich der Hammer.
    Ja ich bin sehr aktiv geworden und das ist auch wohl das einzige was man da machen kann.
    Man muß es so vielen anderen zeigen wie nur möglich, damit sie sehen was der TÜV so treibt.

  5. Stefan

    Hallo Mike,
    Hallo Mike,

    es geht sogar noch weiter. Ich wurde aufgrund meines Gutachtens auf die Gesellschaft für Verkehrsmedizin hingewiesen. Das habe mir, wohl entgegen der Vermutung der Gutachterin dann auch noch besorgt und es der TÜV Gutachtenstelle sogar zu gesendet. Darauf hin kam keine Antwort mehr.
    Das Gutachten ist abgeschlossen, Änderungen sind nicht mehr möglich.
    Desweiteren habe ich der Gutachtenstelle nach gewiesen das das Gutachten frei erfundenen Geschichten enthält. Schriftlich kann ich das nachweisen!
    Das Gutachten scheint entweder zusammen gelogen zu sein oder wurde intern verwechselt.
    Die Diagnosen und Briefe eines Chefarztes einer Staatlichen Klinik werden völlig ignoriert.
    Da ich der Auftraggaber bin habe ich das Recht auf Mängelbehebung laut BGB. Der TÜV verweigert diese Mängelbehebung.
    Eine TÜV Gutachtenstelle die sich mit Ihren Logos auf Webseiten für Korrektheit präsentiert, missachtet selber das BGB. Richtig heftige Sache die da abgeht.
    Auch eine Beschwerde bei der TÜV Hauptstelle hat keinen Erfolg gebracht.
    Hier ist nicht nur voreinagenommen, sie sind ignorant und verweisen einen dreister weise noch auf Dokumente in denen genau das Gegenteil steht.
    Selber irgnorieren Sie Schriftstücke, verweigern Mängelbehebung und setzen sich über Gesetze wie das BGB hinweg.
    Von einer Gutachtenstelle würde man etwas anderes erwarten.
    Mit Professionalität hat das leider garnichts mehr zu tun.
    Ich habe es aufgegeben mich mit denen zu streiten, meine Rechnung funktioniert anders.
    Der TÜV verweigert laut BGB die Mängelbehebung, somit kann ich den TÜV nie wieder in meinem Leben aufsuchen.
    Und wenn man das Ausmaß davon unter dem Strich sieht, macht der TÜV am Ende Verluste.
    Ich würde als Unternehmer niemals jemanden Empfehlen den TÜV auf zu suchen.
    Ich erzähle es überall rum und zeige den Leuten auch die Dokumente.
    Die Antwort ist nur ein Kopf schütteln. Die Leute können garnicht fassen, wir dreist in einem Gutachten nachweislich erlogene Geschichten erfaßt werden. Für die es überhaupt garkeine Unterlagen gibt und nachweisalich als Lügen problemlos beweisbar sind.
    Mein Fall ist wirklich der Hammer.
    Ja ich bin sehr aktiv geworden und das ist auch wohl das einzige was man da machen kann.
    Man muß es so vielen anderen zeigen wie nur möglich, damit sie sehen was der TÜV so treibt.

  6. Stefan

    Fortlaufendes Geschehen:
    Fortlaufendes Geschehen:
    Ich habe die Mängel des Gutchtens bei der TÜV Gutachtenstelle angezeigt und um eine nachträgliche Stellungnahme wie von meinem Verkehrspsycholopgen empfohlen angefordert.
    Darauf hin habe ich heute eine vermutlich vorgefertigte Antwort bekommen.
    Das Schreiben ist bereits auf den 10.08.2017 datiert obwohl sich die Antwort, wie in dem Schreiben selbst erwähnt, auf den 23.10.2017 bezieht.
    Dewmnach ist davon aus zu gehen das die TÜV Gutachtenstelle Stuttgart Reklamationen pauschla ablehnt, ohne sich wirklich damit zu beschäftigen. Trotzdem ich doch als Auftraggeber eine Recht auf Mängelbeseitigung habe.
    Ich würde mich darüber freuen wenn der Hanfverband mir bei der Auflösung dieses Dubiosen Falles behilflich ist. Wie bereits angeboten würde ich alle Dokumente zu verfügung stellen um meine Behauptung zu untermahlen. Ich bin Wirtschaftsinformatiker, was ich an Bugs finde hat Hand und Fuß.
    So dubios sich das auch anhören mag, es ist wie es ist.

    1. Mike

      Lieber Stefan, auch ich habe
      Lieber Stefan, auch ich habe Erfahrungen mit der TÜV Begutachtungsstelle Stuttgart gemacht. Ich glaube die Gutachter sind voreingenommen. Sie sind nicht mal über den Inhalt der BAST bzw. DRUID Studien informiert, die ich ihnen kürzlich zukommen ließ. Es ist davon abzuraten diese Stelle für Gutachten zu nutzen.

  7. Stefan

    Fortlaufendes Geschehen:
    Fortlaufendes Geschehen:
    Ich habe die Mängel des Gutchtens bei der TÜV Gutachtenstelle angezeigt und um eine nachträgliche Stellungnahme wie von meinem Verkehrspsycholopgen empfohlen angefordert.
    Darauf hin habe ich heute eine vermutlich vorgefertigte Antwort bekommen.
    Das Schreiben ist bereits auf den 10.08.2017 datiert obwohl sich die Antwort, wie in dem Schreiben selbst erwähnt, auf den 23.10.2017 bezieht.
    Dewmnach ist davon aus zu gehen das die TÜV Gutachtenstelle Stuttgart Reklamationen pauschla ablehnt, ohne sich wirklich damit zu beschäftigen. Trotzdem ich doch als Auftraggeber eine Recht auf Mängelbeseitigung habe.
    Ich würde mich darüber freuen wenn der Hanfverband mir bei der Auflösung dieses Dubiosen Falles behilflich ist. Wie bereits angeboten würde ich alle Dokumente zu verfügung stellen um meine Behauptung zu untermahlen. Ich bin Wirtschaftsinformatiker, was ich an Bugs finde hat Hand und Fuß.
    So dubios sich das auch anhören mag, es ist wie es ist.

    1. Mike

      Lieber Stefan, auch ich habe
      Lieber Stefan, auch ich habe Erfahrungen mit der TÜV Begutachtungsstelle Stuttgart gemacht. Ich glaube die Gutachter sind voreingenommen. Sie sind nicht mal über den Inhalt der BAST bzw. DRUID Studien informiert, die ich ihnen kürzlich zukommen ließ. Es ist davon abzuraten diese Stelle für Gutachten zu nutzen.

  8. Stefan

    Um die Fragen zu beantworten.
    Um die Fragen zu beantworten.
    Mein Anwalt, der mir auch vom Hanfverband empfohlen wurde, hat mir dazu geraten das Gutachten in garkeinem Falle ein zu reichen. Sondern zu einem Verkehrspsychologen damit zu gehen und eventuell rechtliche Schritte ein zu leiten.
    Demnach habe ich es unterlassen und dem zu Folge wude mein Führerschein eingezogen.
    Hätte ich das Gutachten eingereicht, wäre der Führerschein aber auch weg.
    Seit dem habe ich meine Arbeit eingestellt und bezahle den Mindestunterhalt an meine Kinder die ich aufgrund fehlender Verkehrsmöglichkeit auch nicht mehr sehe, momentan noch aus finanziellen Reserven.

  9. Stefan

    Um die Fragen zu beantworten.
    Um die Fragen zu beantworten.
    Mein Anwalt, der mir auch vom Hanfverband empfohlen wurde, hat mir dazu geraten das Gutachten in garkeinem Falle ein zu reichen. Sondern zu einem Verkehrspsychologen damit zu gehen und eventuell rechtliche Schritte ein zu leiten.
    Demnach habe ich es unterlassen und dem zu Folge wude mein Führerschein eingezogen.
    Hätte ich das Gutachten eingereicht, wäre der Führerschein aber auch weg.
    Seit dem habe ich meine Arbeit eingestellt und bezahle den Mindestunterhalt an meine Kinder die ich aufgrund fehlender Verkehrsmöglichkeit auch nicht mehr sehe, momentan noch aus finanziellen Reserven.

  10. Marian

    Jetzt mal bitte die Fragen an
    Jetzt mal bitte die Fragen an Dronabinol und Sativex Patienten. Habt ihr eine Mpu absolvieren müssen? Der tolle Artikel verunsichert mich doch sehr:(

  11. marian

    Und wer von euch hat
    Und wer von euch hat tatsächlich seine Fahrerlaubnis verloren? Bzw. Eine MPU gemacht? Gruß

  12. Stefan

    Zu dem Artikel muß man
    Zu dem Artikel muß man folgende Tatsachen hinzu fügen.
    Ich kann nachweisen das das Vorgehen sehr viel weiter geht.
    In einem mir vorliegenden MPU Gutachten der TÜV-Gutachtenstelle Stuttgart wird sich auf Dokumente bezogen die nach meinen Recherchen nicht von der Klinik abgerufen wurden.
    Auch nach telefonischer Aussage der Führerscheinstelle sind diese Dokumente dort nicht vorliegend.
    Es ist domit sehr fraglich wo die Dokumente auf die sich die Gutachtenstelle stützt überhaupt her kommen.
    Desweiteren werden in dem Gutachten zu der fraglichen Herkunft der Schriftstücke auf die sich bezogen wird, frei erfundene Geschichten hinzu gefügt.
    So wird unter anderem behauptet das man Dronabinol von einer staatlichen Klinik zur behandlung einer Mainie eingesetzt wurde, trotzdem der Verschreibungsgrund ADHS ist. Dies entzieht sich jedlicher Realität und ist auch medizinisch none sense.
    Ich denke dem Artikel sollte man hinzu fügen das möglicher weise auch MPU Gutachter an einer Supression von Dronabinol Patienten interessiert sind.
    Den Fahreignungstest habe ich ohne Beanstandung gemeistert.
    Trotzdem wird in dem mir vorliegenden Gutachten der Entzug des Führerscheins empfohlen.
    Beim Urintest wurde behauptet das ich Cannabis rauchen würde, trotzdem ich den Nachweis einer Dronabinol Rezeptur erbracht habe, wird in dem Gutachten behauptet das ich Cannabis rauchen würde, da im Urin Cannaboide gefunden wurden.
    Das Gutachten ist gespickt von frei erfunden Geschichten für die es nichteinmal eine Medizinische Begründung gibt.
    Bei interesse Ihren Artikel zu erweitern, erkläre ich mich bereit für die Öffentlichkeitsarbeit das Gutachten der MPU Begutachtung Stuttgart incl. nötoger Unterlagen bereit zu stellen.
    Die Supression geht nachweislich sehr viel weiter als lediglich Polizei Meldung.
    Nach meinen Recherchen ist davon aus zu gehen das möglicher Weise der Daten- und Patientenschutz missachtet wird anabhängig von frei erfunden Geschichten.

  13. Michael Stronghand

    Erst 20 Jahre kaempfen um
    Erst 20 Jahre kaempfen um einen Arzt zu finden,dann der Kampf ob die Kosten uebernommen werden.Denn rest spar ich mir jeder der aus Bayern kommt weiss was ich mein.Und nun das noch diese dinger(das sind keine Menschen )machen weiter wie bisher,und haben auch noch spass dran unschuldigen Kranken Menschen das Leben zu versauen.Aber das ist wohl so in einem Land das Alkohol an Nummer 1 stellt und seine Kranken auf die Abschussliste setzt danke an alle die Csu und Co gewaehlt haben ihr seit keinen deut besser als diese dinger.

  14. Heiko

    …….
    …….

  15. Fred

    “Wichtig ist insbesondere,
    “Wichtig ist insbesondere, dass Patientinnen und Patienten anders als Drogenkonsumenten über eine hohe Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit verfügen”

    Alleine dieser Satz zeigt schon, in welchem Jahrhundert sich unsere Behörden befinden.

  16. marian

    Wird von seitens der
    Wird von seitens der Polizeibeamten, zwischen Cannabis Blüten und Dronabinol Tropfen unterschieden?

    1. Tony

      In Bayern definitiv nicht.
      In Bayern definitiv nicht. Bei mir erfolgte eine UK, die natürlich positiv war, daraufhin BE. Ärztliche Verordnung hat die Polizisten nicht Interessiert. Später folgte ein Bußgeldbescheid gegen welchen ich natürlich vorgehen werde. Letztenendes kostet mich die Unwissenheit der Polizei gewaltig viel Geld, Zeit und Nerven. (in meinem Fall Sativex)

      1. marian

        Hast aber keine MPU machen
        Hast aber keine MPU machen müssen, oder ?

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