Ist der Anbau von “Nutzhanf” in Deutschland legal?

Privatpersonen, die die Landwirtschaft nicht als Beruf oder selbständig ausüben, dürfen in Deutschland keinen “Nutzhanf” anbauen, egal wie niedrig der THC Gehalt ist und unabhängig davon, ob die Pflanze männlich oder weiblich ist. Jede Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und es wird Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Anbau von Nutzhanf ist jedoch erlaubt,

  • wenn es sich um Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) handelt, deren Betriebsflächen die § 1 Abs. 5 ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten (§ 1 Abs. 2 S. 1 ALG), mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei.
  • oder Unternehmen, die für eine Beihilfegewährung nach der VO (EU) Nr. 1307/2013 in der jeweils geltenden Fassung in Betracht kommen,
  • und der Anbau ausschließlich aus Zertifiziertem Saatgut von Sorten erfolgt, welche am 15. März des Anbaujahres in dem in Art. 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind (vgl. Weber BtMG/Weber, 5. Aufl. 2017, BtMG § 24a Rn. 13-14).

Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt es viele Infos dazu und auch die Formblätter für die sogenannte Anbauanzeige und die Erklärung zum Beginn der Blüte. Privatpersonen oder Organisationen können sich natürlich auch einen Bauern suchen, der die Anmeldung und die Betreuung des Feldes übernimmt. Darüber hinaus kann gem. § 3 Abs. 2 BtMG ein Antrag auf Erlaubniserteilung zu wissenschaftlichen Zwecken oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Hiervon hat z.B. das Hanfmuseum in Berlin Gebrauch gemacht und einige Exemplare der Sorte “Fedora 17” in der Vitrine stehen.

Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt und Mitglied des DHV-Rechtsteams