Ist der Anbau von „Nutzhanf“ in Deutschland legal?

Privatpersonen, die die Landwirtschaft nicht als Beruf oder selbständig ausüben, dürfen in Deutschland keinen „Nutzhanf“ anbauen, egal wie niedrig der THC Gehalt ist und unabhängig davon, ob die Pflanze männlich oder weiblich ist. Von Privatpersonen anbaute Hanfpflanzen fallen unter die Beschränkungen durch § 9 KCanG.

Der Anbau von Nutzhanf ist Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten, wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht und muss dort angezeigt werden. Die näheren Bestimmungen zum Anbau von Nutzhanf in Deutschland regeln § 31 und § 32 KCanG.

Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt es viele Infos dazu und auch die Formblätter für die sogenannte Anbauanzeige und die Erklärung zum Beginn der Blüte. Privatpersonen oder Organisationen können sich natürlich auch einen Bauern suchen, der die Anmeldung und die Betreuung des Feldes übernimmt.