Bei Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung oder Missbrauch der Personensorge hat das Familiengericht die erforderlichen Maßregeln zu treffen. Zu diesem kann auch die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts der Eltern gehören.
Der Konsum oder Besitz von Cannabis rechtfertigt den Entzug des Sorgerechts jedoch alleine nicht! Gelegentlich “nutzen” Elternteile den Cannabiskonsum des Partners jedoch vor Gericht als Argument, um das Sorgerecht einzuschränken bzw. das alleinige Sorgerecht zu erhalten.