Es ist geschafft! Das CanG ist durch den Bundesrat gegangen, der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen und Cannabis wird schon bald teilweise legal in Deutschland sein! Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern der Aktion ganz herzlich! Ohne euch hätte das niemals geklappt!
Die Mailaktion ist damit beendet und die Links wurden deaktiviert.
Verschiedene Landesminister haben sich öffentlich für einen Aufschub des Inkrafttretens des CanG am 1.4. ausgesprochen und wollen dies durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat erreichen. Das würde zu einer anhaltenden Verfolgung und Kriminalisierung von Konsumenten führen. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar und könnte die Umsetzung des Gesetzes insgesamt noch kippen. Daher rufen wir euch erneut zu Mailaktionen auf!
Direkt zu den Mailaktionen:
Nachdem das CanG im Bundestag verabschiedet wurde, kündigten einige Landesminister ihren Widerstand gegen das Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesrat durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses an. So erklärte NRW-Justizminister Limbach, dass er eine Notbremse gegen das Inkrafttreten des CanG zum 1.4. organisiere. Auch aus Hamburg kam von der grünen Justizsenatorin Gallina Kritik an der Umsetzung des CanG zum 1.4. Es brauche “mehr Zeit, um das Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können”. Ähnliche Äußerungen tätigten auch der grüne Gesundheitsminister Manfred Lucha aus Baden Württemberg, die SPD-Justizministerin Wahlmann aus Niedersachsen sowie Justizminister Mertin (FDP) und Inneminister Ebling (SPD) aus Rheinland-Pfalz.
Kritik an einer weiteren Verzögerung des CanG seitens der Länder kam hingegen auch von Vertretern der Justiz. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” Kritisch zum Vorgehen der Landesminister äußerten sich ebenfalls die Organisation LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition) und die Wissenschaftler des Schildower Kreis.
Durch eine weitere Verschleppung des CanG um ein halbes Jahr fielen allerdings bundesweit weitere 90.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten an, die anschließend wiederum durch die Justiz bearbeitet werden müssten. Zudem könnte eine zeitlich ausufernde Diskussion im Vermittlungsausschuss das CanG insgesamt noch zum Scheitern bringen. Die Gegner des Gesetzes haben bereits angekündigt, jegliche Möglichkeiten zu nutzen, um das Gesetz noch zu verhindern. Eine Dauerblockade im Vermittlungsausschuss bis in die nächste Legislaturperiode dürfen die Grünen als älteste Legalize-Partei Deutschlands nicht zulassen! Daher fordern wie alle Hanffreunde auf, alle grünen Landtagsabgeordneten der unten genannten Bundesländer mit dieser Mailaktion zu kontaktieren, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verhindern!
Viele Bundesländer haben sich bisher nicht eindeutig öffentlich geäußert, wie sie im Bundesrat bezüglich einer möglichen Anrufung des Vermittlungsausschusses abstimmen wollen. Wir haben alle bisher positiven öffentlichen Äußerungen zum Vermittlungsausschuss zusammengetragen.
Hinweise zu den Links:
Wenn du die Links anklickst, öffnet sich eine E-Mail mit einem vorbereiteten Text an alle Mitglieder der Grünen-Fraktion im jeweiligen Landtag. Auch an uns geht eine Kopie, damit wir wissen, wie viele E-Mails verschickt wurden. (Wir nutzen die Mail-Kopien ausschließlich zum Zählen der Mails, keine darüber hinausgehende Datenverarbeitung/-verwendung.) Wenn ihr wollt, könnt ihr den unten genannten Text verändern, ansonsten einfach euren Namen darunter setzen und abschicken.
Wichtiger Hinweis: Bei einigen funktioniert der mailto-Link leider nicht (z.B. Chrome scheint als Browser problematisch zu sein). Beim ersten Link sind die Adressen mit Kommata getrennt und beim zweiten per Semikolon. Probiert also ruhig beide Links aus – jedes Emailprogramm ist anders. Falls das bei euch trotzdem nicht funktioniert, so müsst ihr die Emailadressen aus einer dieser beiden txt-Dateien kopieren und in euer Adressfeld einfügen.
Grüne Baden Württemberg
Anschreiben BW
Betreff: Grüne Baden Württemberg: Verräter oder Retter des Cannabisgesetzes?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass ausgerechnet die Grünen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die Grünen in Baden Württemberg mit ihrem Gesundheitsminister Manfred Lucha.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es durch die traditionsreichste Legalize-Partei in Deutschland zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs für Cannabiskonsumenten kommen sollte.
Die Grünen haben genug Kompromisse gemacht bei diesem Gesetz. Es ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist dieses Gesetz aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Von SPD-Ministern kam schon lange auf Landesebene Widerstand. Doch die Grünen haben in dieser Situation die einmalige Gelegenheit, durch ihre Regierungsbeteiligungen gegen diesen Widerstand das CanG im Bundesrat reibungslos und unverzüglich passieren zu lassen. Und genau das erwarte ich auch von den Grünen!
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich.
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden die Grünen gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.”
Ihr habt jetzt endlich die Möglichkeit, diese wichtige Reform nicht nur Lauterbach zu überlassen, sondern gegen alle Widerstände das CanG sicher durch den Bundesrat zu bringen, ohne weitere Verzögerung. Alles andere wäre ein Verrat an eurem Parteiprogramm. Das wird euch über viele Jahre Stimmen aus der Community kosten.
Lasst euch feiern oder verderbt es euch mit einem erheblichen Teil eurer Stammwähler.
Mit freundlichen Grüßen
Grüne Hamburg
Anschreiben Hamburg
Betreff: Grüne Hamburg: Verräter oder Retter des Cannabisgesetzes?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass ausgerechnet die Grünen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die Grünen in Hamburg mit ihrer Justizsenatorin Gallina.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es durch die traditionsreichste Legalize-Partei in Deutschland zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs für Cannabiskonsumenten kommen sollte.
Die Grünen haben genug Kompromisse gemacht bei diesem Gesetz. Es ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist dieses Gesetz aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Von SPD-Ministern kam schon lange auf Landesebene Widerstand. Doch die Grünen haben in dieser Situation die einmalige Gelegenheit, durch ihre Regierungsbeteiligungen gegen diesen Widerstand das CanG im Bundesrat reibungslos und unverzüglich passieren zu lassen. Und genau das erwarte ich auch von den Grünen!
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich.
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden die Grünen gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern.
Ihr habt jetzt endlich die Möglichkeit, diese wichtige Reform nicht nur Lauterbach zu überlassen, sondern gegen alle Widerstände das CanG sicher durch den Bundesrat zu bringen, ohne weitere Verzögerung. Alles andere wäre ein Verrat an eurem Parteiprogramm. Das wird euch über viele Jahre Stimmen aus der Community kosten.
Lasst euch feiern oder verderbt es euch mit einem erheblichen Teil eurer Stammwähler.
Mit freundlichen Grüßen
Grüne NRW
Anschreiben NRW
Betreff: Grüne: Verräter oder Retter des Cannabisgesetzes?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass ausgerechnet die Grünen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – allen voran die Grünen in NRW mit ihrem Justizminister Limbach.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es durch die traditionsreichste Legalize-Partei in Deutschland zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs für Cannabiskonsumenten kommen sollte.
Die Grünen haben genug Kompromisse gemacht bei diesem Gesetz. Es ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist dieses Gesetz aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Von SPD-Ministern kam schon lange auf Landesebene Widerstand. Doch die Grünen haben in dieser Situation die einmalige Gelegenheit, durch ihre Regierungsbeteiligungen gegen diesen Widerstand das CanG im Bundesrat reibungslos und unverzüglich passieren zu lassen. Und genau das erwarte ich auch von den Grünen!
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich.
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden die Grünen gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern.
Ihr habt jetzt endlich die Möglichkeit, diese wichtige Reform nicht nur Lauterbach zu überlassen, sondern gegen alle Widerstände das CanG sicher durch den Bundesrat zu bringen, ohne weitere Verzögerung. Alles andere wäre ein Verrat an eurem Parteiprogramm. Das wird euch über viele Jahre Stimmen aus der Community kosten.
Lasst euch feiern oder verderbt es euch mit einem erheblichen Teil eurer Stammwähler.
Mit freundlichen Grüßen
SPD Niedersachsen
Die SPD Niedersachsen blockiert alle Mails der Mailaktion und leitet sie an uns weiter. Daher bitten wir euch, euer Anliegen telefonisch bei den Landtagsabgeordneten vorzutragen. Hier findet ihr die Telefonnummern der Fraktionsvorsitzenden. Alle weiteren Telefonnummer der Mitglieder des Landtags findet ihr hier: Mitglieder des SPD-Fraktion. Das Anschreiben unten könnt ihr als Gesprächsleitfaden nutzen.
Telefon:
Tonne, Grant Hendrik (Fraktionsvorsitzender), Tel: 0511 3030-4035 (Büro)
Bratmann, Christoph (Stellv. Vorsitzender), Tel: 0531 4809823 (Büro)
Immacolata Glosemeyer (Stellv. Vorsitzende), Tel: 05361 8905291
Lesemann, Dr. Silke (Stellv. Vorsitzende), Tel: 0511 1674-342 (Wahlkreisbüro)
Politze, Stefan, (Stellv. Vorsitzender), Tel: 0511 1674341 (Wahlkreisbüro)
Watermann, Ulrich (Stellv. Vorsitzender), Tel: 05151 1073397 (Wahlkreisbüro)
Zinke, Sebastian (Stellv. Vorsitzender), Tel: 05161 4810-703
Anschreiben Niedersachsen
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die SPD Niedersachsen mit ihrer Justizministerin Kathrin Wahlmann.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich sendet die SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4)
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion, gegen Ihren Bundesgesundheitsminister Lauterbach und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
SPD und FDP Rheinland-Pfalz
Anschreiben Rheinland-Pfalz
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei FDP und SPD in Rheinland-Pfalz mit Justizminister Herbert Mertin und Innenminister Michael Ebling.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden FDP und SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
Linke und SPD Mecklenburg-Vorpommern
Anschreiben Mecklenburg-Vorpommern
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei Linke und SPD in Mecklenburg Vorpommern mit Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Gesundheitsministerin Stefanie Drese.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden Linke und SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
SPD und Grüne Sachsen
Anschreiben Sachsen
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei SPD und Grüne in Sachsen mit Gesundheitsministerin Petra Köpping und Justizministerin Katja Meier.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden SPD und Grüne gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
SPD Sachsen-Anhalt
Anschreiben Sachsen-Anhalt
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die SPD mit Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich sendet die SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
Grüne Brandenburg
Anschreiben Brandenburg
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen. Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte. Auch Antworten einiger Brandenburger Grünen, dass man das Mehr an Zeit für bessere Prävention einsetzen wolle, wirken in diesem Kontext wie blanker Hohn.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich senden einige Landesregierungen gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
SPD Saarland
Anschreiben Saarland
Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass einige Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen. Für weitere Änderungen am Gesetz sprach sich auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Pascal Arweiler im Saarland öffentlich aus.
Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.
Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.
Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.
Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).
Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.
Unter dem Strich sendet die SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.
Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!
Mit freundlichen Grüßen
(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/
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