Das Gesetz nennt folgende Bedingungen für eine Therapie mit Cannabis:
“Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
1.eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
a)nicht zur Verfügung steht oder
b)im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
2.eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.” §31 SBG V
Eine strikte Beschränkung auf bestimmte näher definierte Diagnosen besteht nicht.
Die fünf häufigsten Diagnosen, wegen denen deutsche Patienten eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf und Besitz von medizinischem Cannabis erhalten, sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, ADHS, Tourette-Syndrom und depressive Störungen.
Hier eine Liste mit allen 62 Diagnosen bei denen vor der Gesetzesänderung im März 2017 eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. In unserem Patientenratgeber bieten wir Betroffenen Hilfestellung rund um Fragen von Cannabis als Medizin.