Man hat als Beschuldigter bei der Polizei immer ein Aussageverweigerungsrecht. Daher muss man auch nicht zu polizeilichen Vorladungen erscheinen, sondern kann diese ignorieren.
Der DHV empfiehlt grundsätzlich: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft! Positive, entlastende Aussagen können immer noch vor Gericht bzw. nach Akteneinsicht gemacht werden. Die Befragungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dienen in erster Linie der Suche nach weiteren Indizien und Beweisen, die dich oder Dritte belasten sollen. Das kann man nur effektiv verhindern, indem man jede Aussage verweigert.
Nach Einholung der Akteneinsicht durch einen Anwalt kann dann eine solide Verteidigungsstrategie erarbeitet und eine Aussage vorbereitet werden.
Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt und Mitglied des DHV-Rechtteams