In vielen Veröffentlichungen sprechen wir vom DHV von sogenannten “Hanffreunden”. Damit meinen wir allerdings nicht Kiffer, sonst würden wir eher von Cannabiskonsumenten sprechen. Vielmehr ist ein Hanffreund jemand, der dem Hanf grundsätzlich positiv entgegensteht, egal ob als psychoaktive Substanz, Medizin, Industrierohstoff, Nahrungsmittel oder einfach nur als Zierpflanze. Ein Hanffreund ist daher auch in keinster Weise verdächtig, ein Straftäter zu sein. Insofern kann jeder sich öffentlich als Hanffreund bezeichnen, ohne damit das Risiko polizeilicher Verfolgung einzugehen.