Das Jahr 2024 ist ein entscheidendes Jahr für die Cannabisszene in Deutschland – mit der Entkriminalisierung am 1.4. wurde ein riesiger Erfolg erreicht und Deutschland steht drogenpolitisch zusammen mit Malta in Europa ganz vorn da. Doch bei aller Euphorie gab es dieses Jahr leider auch ein paar Rückschläge. Hier blicken wir für euch zurück auf ein Jahr, das wie eine Achterbahnfahrt anmutet.
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International
Die legalisierte Weltbevölkerung ist dieses Jahr leider zum ersten Mal seit langer Zeit nicht gestiegen und verbleibt bei 212,8 Mio. Menschen. Sämtliche Volksabstimmungen zur Legalisierung scheiterten bei den US-Wahlen und in Deutschland gab es nur eine weitreichende Entkriminalisierung ohne regulierten Handel.
Malta
In Malta bekam Anfang des Jahres der erste Cannabis Club Europas offiziell eine Anbaulizenz vom Staat mit gesetzlicher Grundlage – 100% legal und nicht nur geduldet. Damit geht Malta in die europäische Geschichte ein. Allerdings hat es in Malta nach Inkrafttreten des Gesetzes über zwei Jahre bis zur ersten Betriebsgenehmigung gedauert, in Deutschland waren es nur acht Tage. Mittlerweile existieren mehrere Anbauvereinigungen, die insgesamt ca. 4000 Mitglieder haben und mit sehr ähnlichen bürokratischen Hürden zu kämpfen haben wie ihre deutschen Pendants.
USA
In den USA waren im November wieder Wahlen. Neben dem Präsidenten wurden auch die Abgeordneten beider Häuser gewählt. Es standen zudem auch zwei Volksabstimmungen zur Cannabislegalisierung in Florida und North Dakota auf dem Wahlzettel. Beide Initiativen scheiterten jedoch. Vor allem das Ergebnis in Florida kam für einige überraschend, da einerseits niemals mehr Geld in eine Kampagne gesteckt wurde und zudem der kommende US-Präsident Donald Trump sich öffentlich für die Legalisierung aussprach. Ob er diese Meinung auch als amtierender Präsident vertreten wird, dürfte sehr spannend sein, zumal die DEA (Drug Enforcement Agency) überraschend im Januar angekündigt hatte, Cannabis als Droge neu einstufen zu wollen – die Anhörungen sollen Anfang 2025 beginnen. Es könnte also spannend werden.
Thailand
Cannabis stand in Thailand in diesem Jahr vor einer ungewissen Zukunft. Nachdem eine neue Regierungs angekündigt hatte, Cannabis wieder komplett verbieten zu wollen, vermeldeten viele Medien im Laufe des Jahres immer wieder, dass die „Quasi-Legalisierung“ spätestens Ende des Jahres vorbei sei. Passiert ist bisher nichts, weder ein Gesetz zur Regulierung noch ein neuerliches Verbot.
Tschechien
Tschechien galt lange als heißer Kandidat für das erste Land in Europa mit einer echten Legalisierung. Anscheinend hat die Regierung jedoch kalte Füße bekommen und orientiert sich nun an den gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Statt Legalisierung soll es nun nur eine Entkriminalisierung samt legalem Eigenanbau geben.
Deutschland
Der deutsche Teil des Jahresrückblicks steht natürlich ganz im Zeichen des CanG und der damit verbundenen Entkriminalisierung. Der Weg zu diesem Meilenstein der Drogenpolitik in Deutschland war allerdings durchaus steinig.
Die Organisation des Widerstands in zwei Akten
Bundestag
Zu Beginn des Jahres fieberten alle der Verabschiedung des CanG entgegen. Doch urplötzlich meldeten sich die konservativen Hardliner der SPD-Fraktion zu Wort und beklagten, dass ihre Bedenken nicht ernst genommen worden wären und sie noch erheblichen Änderungsbedarf am Gesetz hätten. Damit drohten die Konservativen aus dem Seeheimer Kreis den gesamten Gesetzgebungsprozess deutlich zu verzögern und den bereits sehr restriktiven Minimalkonsens des CanG noch weiter zu verschärfen. Gegen diese Blockadehaltung der SPD haben wir gemeinsam mit euch vielfältigen Widerstand organisiert. Neben unserer Pressemitteilung schalteten wir Werbeanzeigen auf Youtube und Socialmedia. “Unbekannte Aktivisten” plakatierten sogar SPD-Fake-Werbeposter rund um die SPD-Zentrale im Willy Brandt Haus, um die Zauderer in der SPD zu überzeugen. Um den Druck noch weiter zu erhöhen, organisierten wir eine E-Mail-Aktion an alle Mitglieder der SPD-Fraktion, an der viele Aktivisten teilnahmen. Zusammen haben wir es geschafft, das CanG stand am 23.02. endlich auf der Tagesordnung im Bundestag! In einer emotionalen Plenarsitzung wurde das CanG letztlich verabschiedet! In unserer Pressemitteilung wandten wir uns an die Grünen in den Landtagen mit der Aufforderung, das Gesetz reibungslos durch den Bundestag zu bringen.
Bundesrat
Und was machen die Grünen? Ihre Justizminister in den Ländern, allen voran Limbach aus NRW mit seiner “Notbremse”, fangen ebenfalls an, das Gesetz in einigen Aspekten (z.B. Amnestieregelung) in Frage zu stellen. Also noch einmal Protest organisieren, aber diesmal eine Nummer größer. In unserer großen Mailkampagne haben wir die Landtagsfraktionen der Ampel-Parteien in zehn Bundesländern mit jeweils mehreren tausend Zuschriften gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat geflutet. Eine große Tageszeitung mit vier Buchstaben titelte darauf hin: “Kiffer legen Landtage lahm”. In Dresden, Düsseldorf, Freiburg und Mainz gab es zudem Demos vor Landesparteizentralen, angemeldet von Aktivisten und Mitgliedern der DHV-Ortsgruppen. Und die gemeinsame Anstrengung wurde abermals belohnt. Am 22.3. passierte das CanG in einer dramatischen Sitzung inklusive offenem Disput zwischen Abgesandten eines Bundeslandes den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses!
Neue Freiheit, alte Lügen und ein holpriger Start
Pünktlich zu Ostern feierte Cannabis seine “Auferstehung” aus der Prohibition in Deutschland. In der Nacht zum 1.4.2024 fanden sich einige tausend Menschen zum Ankiffen am Brandenburger Tor zusammen und zelebrierten Punkt Mitternacht gemeinsam die neue Freiheit. Ein historischer Moment, der sicherlich allen, die dabei waren, lange im Gedächtnis bleiben wird.
Bußgeldirrsinn und die “geringe Menge”
Doch trotz aller Freude zogen bereits im April die ersten dunklen Wolken auf. Das Bundesland Bayern machte seinem Unmut über die erfolgte Entkriminalisierung Luft, indem es bereits kurze Zeit später einen extrem überzogenen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem CanG vorstellte. Dass sich diesem Irrsinn auch noch einige weitere Bundesländer anschlossen und den bayerischen Katalog einfach kopierten, ist jedoch der eigentliche Skandal.
Für einen solchen sorgte seinerseits auch das BGH mit einem Urteil zur “nicht geringen Mengen”. In Kommentar zum CanG hatte der Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass der Begriff der “nicht geringen Menge” (7,5 g THC) neu zu bestimmen sei aufgrund des geänderten Gefahrenpotentials von Cannabis, welches in der gesetzlichen Neuregelung Ausdruck finde. Die Festsetzung wollte man jedoch den Gerichten überlassen. Tolle Idee! Der BGH entschied darauf hin, dass er keinen Grund sehe, die “nicht geringe Menge” neu festzusetzen, und widersprach dem Wunsch des Gesetzgebers. Somit gilt aktuell das deutsche Cannabisparadoxon: Die legale Menge kann gleichzeitig auch “nicht geringe Menge” sein und damit strafverschärfend wirken. Da sollte sich der Gesetzgeber noch einmal dran setzen und seinen Wunsch besser selbst umsetzen.
Erster gesetzlicher Grenzwert für THC – News
Das Führerscheinrecht erfüllte in Deutschland lange die Funktion einer Ersatzstrafe für Cannabiskonsumenten. Der bisher gültige analytische Nachweiswert für THC von 1,0 ng/ml Blutserum setzte die Sanktionsspirale sofort in Gang und erforderte de facto eine absolute Abstinenz von Cannabis, um diesen Wert nicht zu überschreiten. Daher war die Forderung nach einem gerechten Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr über lange Jahre eine der Hauptforderungen der Hanf-Community in Deutschland. Umso größer war die Freude, als angekündigt wurde, dass ein neuer Grenzwert festgelegt werden solle. Das folgende Hickhack um die Zuständigkeit und die Weigerung von Verkehrsminister Wissing in den Jahren 2022 und 2023 sorgte wiederum für Ernüchterung. Als im Mai dann endlich der Gesetzentwurf kam, waren einige aufgrund des geringen Grenzwertes von 3,5 ng/ml enttäuscht. Grundlage für die Höhe des Grenzwertes war die Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe, zu deren Einrichtung das Verkehrsministerium durch §44 KCanG gesetzlich verpflichtet war. Besonders Menschen, die häufiger Cannabis konsumieren, laufen noch immer Gefahr, den Grenzwert zu reißen, obwohl sie Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen und keine Beeinträchtigung bei ihnen besteht. Für viele Gelegenheitskonsumenten dürfte durch die Verabschiedung des neuen Grenzwertes am 6. Juni jedoch eine Last entfallen sein. Auch der Auftrag des Gesetzgebers, geeignete Speicheltests für Verkehrskontrollen zu finden und von den entwürdigenden Urinkontrollen abzusehen, wird hoffentlich bald Früchte tragen.
Der lange Anlauf der Säule II
Kurz nach der Verabschiedung des CanG sorgte Landwirtschaftsminister Özdemir mit seiner “Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV)” für Aufsehen. Wir interpretierten die Verordnung als Startzeichen für die versprochenen Modellprojekte. Mit ihr sollte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde für die Beantragung von wissenschaftlichen Modellprojekten nach § 2 (4) Konsumcannabisgesetz festgelegt werden. Ein einfacher Vorgang sollte man meinen.
Da jedoch auch das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach noch immer versicherte, an einem Gesetz für Säule II zu arbeiten, verzögerte sich die Verabschiedung der Verordnung auf unbestimmte Zeit, da der Landwirtschaftsminister sich mit Verweis auf das BMG zunächst aus der Verantwortung stehlen konnte. Auch die Ankündigung von 25 Städten im August, ernsthaftes Interesse an der Durchführung von Modellprojekten zu haben, führte zunächst nicht zum Erlass der Verordnung. Das BMG befand sich angeblich noch immer in der Abstimmungsphase mit anderen Akteuren und Landwirtschaftsminister Özdemir schwieg beharrlich.
Als nach der parlamentarischen Sommerpause endlich allen klar war, dass von Lauterbach kein Gesetzentwurf mehr zu erwarten war, erhöhten wir den Druck auf Cem Özdemir, als grüner Minister die Modellprojekte mit seiner Verordnung zu retten. Doch dieser ließ sich bis Dezember Zeit, bis er die Verordnung endlich in Kraft setzte. Am Tag darauf reichten die Berliner Bezirke Friedrichshain/Kreuzberg und Neukölln ihren gemeinsamen Modellprojektantrag bei der BLE ein. Wir warten mit Spannung auf das Ergebnis!
Anbauvereine
Seit dem 1.7. können laut CanG Genehmigungen für den Betrieb einer Anbauvereinigung in Deutschland gestellt werden. Den Weg der Bundesländer zur Bestimmung der zuständigen Behörden darf man jedoch mit Fug und Recht als steinig bezeichnen. Das größte Chaos herrschte, ganz traditionell, in Berlin. Die Hauptstadt schaffte es gerade so, zunächst übergangsweise, die Bezirke als zuständig zu bestimmen. Eine endgültige Lösung brachte die schwarz-rote Landesregierung erst im November auf den Weg – Chapeau!
Noch dazu sah sich der Bundestag aufgrund der Protokollerklärung von Gesundheitsminister Lauterbach im Bundesrat genötigt, die bereits sehr restriktiven Regelungen für Anbauvereinigungen noch vor dem 1.7. zu verschärfen. In unserer Stellungnahme zur Gesetzesänderung kritisierten wir dies scharf.
Der anschließende Eiertanz um die Genehmigung von Anbauvereinigungen durch die Landesbehörden, die sich immer wieder neue Auflagen ausdachten, um die Vereine zu drangsalieren, kann nur als Behörden-Hickhack par excellence bezeichnet werden. Das Bundesland Niedersachsen mit der grünen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte muss hier als erfreuliche Ausnahme genannt werden. Dort ging man die neue Aufgabe pragmatisch und lösungsorientiert an und genehmigte bereits nach einer Woche den ersten Antrag. Glückwunsch an deutschlands erste Anbauvereinigung den CSC Ganderkesee!
Im vierten Quartal ging es dann deutlich vorwärts. Alle Bundesländer außer dem Saarland und Bayern haben mittlerweile Clubs genehmigt, insgesamt dürften es zum Jahresende nun grob geschätzt gut 100 Anbauvereine mit Betriebsgenehmigung in Deutschland geben.
Das Ende der Rauschlklausel?
Die leidige Rauschklausel in der Definition von Nutzhanf hatte es leider trotz aller Proteste auch ins CanG geschafft. Umso erfreulicher war die Ankündigung von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir im Mai, diese nun doch abschaffen zu wollen. Das folgende Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG) wurde vom Kabinett beschlossen, passierte den Bundesrat und wurde dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Aufgrund des Koalitionsbruchs ist seine Zukunft jedoch mehr als ungewiss.
Die alten Lügen der Ewiggestrigen
An die Schwarzmalerei von Seiten des verlängerten Arms der Prohibition in Deutschland (aka CDU/CSU) haben wir uns während des Gesetzgebungsprozesses zum CanG bereits gewöhnt. Mit dem Inkrafttreten des CanG befeuerten “Mocro-Merz” und sein Sidekick Herbert Reul allerdings eine perfide Lügenkampagne, die als neuerlicher Tiefpunkt der Debattenkultur im Zusammenhang mit Cannabis eingegangen ist. Ihr Märchen von der “Mocro-Mafia”, die nur aufgrund des CanG nach Deutschland expandiere und uns “niederländische Verhältnisse” bringe, wurde von vielen offiziellen Seiten (Innenministerium NRW, BKA) widerlegt und leider trotzdem von den meisten Medien über Monate aufgegriffen und nur selten kritisch hinterfragt. Die wahnhafte, nahezu pathologische Fokussierung der deutschen Konservativen auf Cannabis ist besorgniserregend – ist das diese Cannabispsychose, von der alle immer reden?
DHV
Auch beim DHV gab es 2024 wieder einige Highlights, die dieses sehr arbeitsreiche Jahr prägten. Neben dem riesigen Erfolg der Entkriminalisierung gab es auch scheinbar kleinere Ereignisse, die in ihrer Symbolkraft die beginnende Normalisierung im Umgang mit Hanf verdeutlichen. Ferner mussten wir einen Großteil unserer Website und Flyer redaktionell überarbeiten bzw. komplett neu erarbeiten, um dem CanG und den gesetzlichen Neuregelungen beim Führerschein Rechnung zu tragen.
CaNoKo 2024
Ende Juni veranstalteten wir die vierte Ausgabe der Cannabis Normal! Konferenz in Berlin. Ein erheblicher Arbeitsaufwand in einem bereits prall gefüllten Terminkalender. Doch kurz nach dem Inkrafttreten des CanG und kurz vor dem Start der Anbauvereinigungen gab es Einiges zu besprechen. Neben Aktivisten aus ganz Deutschland nahmen erstmals auch Vertreter von zuständigen Landesbehörden teil, um sich auf ihre zukünftige Aufgabe vorzubereiten und die Szene etwas zu beschnuppern. Außer den zahlreichen inhaltlichen Angeboten und Diskussionen über die neue Cannabis-Realität bot die CaNoKo natürlich auch Zeit, den unglaublichen Erfolg der Entkriminalisierung gebührend zu feiern. Für Interessierte haben wir auf cannabisnormal.de alle Sessions als Video hochgeladen.
DHV – Prozesse
Wir hatten in der letzten Weihnachtsspendenaktion bereits angekündigt, in diesem Jahr Gerichtsprozesse rund um das CanG zu unterstützen. Das Gesetz bietet einige Unklarheiten und schwammige Formulierungen. Es war absehbar, dass Staatsanwaltschaften versuchen würden, diese Ermessensspielräume zu nutzen, um eine rigorose rechtliche Auslegung des Gesetzes durchzudrücken. Daher ist es umso besser, dass wir mit dem Spendenergebnis vom letzten Jahr eine prall gefüllte Kriegskasse haben, um verschiedene richtungsweisende Prozesse (z.B. den Stecklingsprozess der OG-Halle/Saale) zu unterstützen, die langfristige Bedeutung für die Rechtsprechung in Zusammenhang mit Cannabis haben könnten. Zwei besonders zu nennende Vorhaben stellen dabei die Klagen gegen den Freistaat Bayern und die deutsche Bundeswehr dar.
Neue DHV-Ortsgruppe in Dortmund
Wir freuen uns, euch mitteilen zu dürfen, dass es seit diesem Jahr eine neue DHV-Ortsgruppe in Dortmund gibt! Seit dem ersten Treffen Anfang des Jahres entwickelte die Ortsgruppe einige Aktivität und hatte bereits im ersten Jahr ein paar tolle Aktionen.
1. Oberkircher Hanfmarkt
Im beschaulichen Oberkirch am Rande des Schwarzwaldes fand Dank der Organisation von Manuel Wiegert, Tobias Pietsch und Daniel Biehl (Hanfverband Freiburg) der wahrscheinlich erste Hanfmarkt Deutschlands statt. Neben interessanten Vorträgen gab es einige Stände mit spannenden Ausstellern zu erkunden und wie es sich für ein echtes Volksfest traditionell gehört, wurde auch eine Hanfkönigin gekürt! Ein tolles Event für die ganze Breite der Gesellschaft, dem über 3.000 Gäste beiwohnten. Besonders zu erwähnen ist auch, dass der Hanfmarkt auf Einladung des jungen CDU(!)-Bürgermeisters von Oberkirch Gregor Bühler stattfand. Großen Dank an den Bürgermeister und mögen sich die alten Herren in der Parteizentrale ein Beispiel am Nachwuchs nehmen!
DHV-Herbstfest
Dieses Jahr konnten wir endlich wieder ein DHV-Herbstfest veranstalten, um gemeinsam mit euch die Erfolge dieses Jahres zu feiern. Neben einem gemeinsamen Ausflug zum Hanfbauern Wilhelm Schaekel auf seine Bio-Ranch nach Zempow und spannenden Vorträgen war auch viel Zeit zum gemeinsamen Plausch und Kurzweil vorhanden – außer für Georg, der musste arbeiten und die News direkt vom Lagerfeuer bringen.
Infratest dimap – erstmals satte Mehrheit für Legalisierung!
Ein weiteres Highlight gab es unerwartet kurz vor Weihnachten. Erstmals in der Geschichte unserer professionellen Datenerhebung durch das Meinungsforschungsunternehmen infratest dimap sprach sich mit 59% eine deutliche Mehrheit der Wahlberechtigten in Deutschland für die Legalisierung von Cannabis aus. Angesichts der andauernden negativen Berichterstattung über die Entkriminalisierung in den Medien, befeuert durch die Lügen und Verleumdungen von konservativer Seite, verwunderte uns der deutliche Anstieg selbst ein wenig. Aber offensichtlich haben die Menschen in Deutschland verstanden, dass an den apokalyptischen Prophezeiungen der Prohibitionisten nichts dran ist. Ein beruhigendes Zeichen zum Ende des Jahres und ein deutliches Signal für die kommende politische Debatte!
Ausblick für 2025?
Ampel Aus – Wahlen
Das Aus der Ampel-Regierung vom November wird die erste Hälfte des Jahres 2025 bestimmen. Es erwartet uns ein knackiger Wahlkampf inklusive Parteitagen bis zur Wahl am 23. Februar. Anschließend stehen Koalitionsverhandlungen an, die je nach Wahlergebnis schwierig und vielleicht langwierig werden könnten. Ob Cannabis noch ein Wahlkampfthema werden wird, lässt sich kaum abschätzen. Bisher wurde es um das Lieblingsthema von Merz erstaunlich still nach dem Bruch der Regierung. Ebenfalls sicher dürfte sein, dass eine wahrscheinliche CDU-Regierung nicht ohne Beteiligung einer Ampel-Partei auskommt. Falls diese zu “ihrem” Cannabisgesetz stehen, dürfte eine komplette Rücknahme der Entkriminalisierung daher politisch nicht machbar sein. Es drohen aber Kompromisse mit Rückschritten im Detail.
Modellprojekte
Auch die Genehmigung von Modellprojekten wird maßgeblich davon abhängen, wer zukünftig im Landwirtschaftsministerium sitzt. Sollte der Posten wieder traditionell an einen CSU-Politiker gehen, dürften die Chancen für weitere Genehmigungen eher schlecht stehen, versteht sich Bayern doch als letzte Bastion gegen die Liberalisierung von Cannabis. Daher wird es interessant, ob der scheidende grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir seinem Nachfolger vielleicht noch ein kleines Abschiedsgeschenk hinterlässt und kurz vor Ende seiner Amtszeit bereits eingegangene Anträge für Modellprojekte (z.B. aus Friedrichshain/X-Berg-Neukölln) genehmigen lässt und somit Tatsachen schafft für die nächsten fünf Jahre.
Trump
Am 20. Januar beginnt die zweite Amtszeit von Donald Trump als US-Präsident. Trumps Sicht auf die Cannabisdebatte in den USA scheint von Pragmatismus geprägt zu sein. Er sagte selbst, dass es davon ausgehe, dass Cannabis auf absehbare Zeit legalisiert werde. Zudem unterstützte er die Legalisierungsabstimmung in seiner Wahlheimat Florida. Ob das jedoch dafür reicht, dass er als Präsident die Legalisierung in Opposition zu vielen Konservativen seiner Partei verantworten möchte, ist fragwürdig. Andererseits würde eine landesweite Legalisierung von Cannabis sicherlich zu Steuereinnahmen führen, die in Zeiten knapper Haushaltskassen gut gebraucht werden könnten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Trump wiederholt versprach, keine neuen Steuern einzuführen, wäre Cannabis somit eine verlockende Option, neue Gelder zu erschließen.
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