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BGH: “Besonders schwerer Fall” ab 7,5g THC! | DHV-Video-News #419

Die Hanfverband-Videonews vom 26.04.2024

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • 420-Smoke-Ins in Berlin, London und San Francisco
  • BGH: Nicht geringe Menge THC weiterhin 7, 5 Gramm!
  • Kosumverbote
  • Null Toleranz für Fahranfänger geplant
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

420-Smoke-Ins in Berlin, London und San Francisco

BGH: Nicht geringe Menge THC weiterhin 7, 5 Gramm!

Kosumverbote

Null Toleranz für Fahranfänger geplant

Ortsgruppen-Funk

Termine

https://hanfverband.de/termine

Magdeburg: Infostand der DHV-Ortsgruppe auf dem CSD
27.04.2024, 12:00

Regensburg: Öffentliches Treffen der DHV-Ortsgruppe
27.04.2024, 19:00

Dortmund: Treffen der Ortsgruppe in Gründung
30.04.2024, 18:15 – 20:00

Halle (Saale): GMM 2024 – Hanf kann mehr, machts nicht so schwer!
04.05.2024, 12:00 – 18:00

Darmstadt: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 13:00

Erfurt: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 13:00

Nürnberg: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 13:00

Berlin: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00

Dresden: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00

Heidelberg: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00

Kiel: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00

München: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00

Regensburg: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 14:00 – 18:00

Frankfurt: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 15:00

Magdeburg: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 15:00

Stuttgart: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 15:00

Konstanz: GMM 2024 – Shops statt Cops
04.05.2024, 16:20

Darmstadt: GMM Aftershowparty „Darmstadt will LEGALIZE“
04.05.2024, 21:00

Dortmund: GMM 2024 – Shops statt Cops
11.05.2024, 14:00

Düsseldorf: GMM 2024
11.05.2024, 14:00

Koblenz: GMM 2024 – Shops statt Cops
11.05.2024, 15:00

GMM Deutschland
https://gmm-deutschland.de/

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Kommentare

9 Antworten zu „BGH: “Besonders schwerer Fall” ab 7,5g THC! | DHV-Video-News #419“

  1. Anonymous

    Hi!

    Zur geringen Menge habe ich mal bei 20%igem Gras ausgerechnet das man bei 15mg – was einer Konsumeinheit entsprechen soll 13,33 Joints bauen können. Bislang war von 3 Joints die Rede , die ja die Konsumeinheit darstellen.

    Also ist die Konsumeinheit schon 4 mal zu niedrig angesetzt.

    Die nicht geringe Menge wäre dann mindestens 30 g anzusetzen.

    Da die Berechung aber aus dem Jahr 1984 stammt war das Gras damals noch weniger Potent, so dass man damals schon 27 Joints aus 1 Gramm Gras drehen konnte.
    Ich würde mal sagen das ist eine Milchmädchenrechnung – und das von Juristen aus dem BGH ….. (“Unter den Talaren steckt der Muff von tausend Jahren” R. Dutschke)

    Armes Deutschland hier wird das Recht anscheinend mal wieder mit Füßen getreten …

    Und Lauterbach ist nicht zu sprechen … Buschmann schiebts auf Lauterbach und die CDU liegt lachend auf dem Boden …. Leben wir noch in einem Rechtsstaat und regiert jetzt die Justizwillkür ?

    Das schlimmste darin ist wie will man so den Schwarzmarkt zurückdrängen, wenn jeder der selber anbaut weiterhin in die kriminelle Ecke gedrängt wird obwohl es lediglich zum Eigenbedarf erfolgt.

    Die Clubs werden auch mit massiven Regelungen drangsaliert so dass eine legale Versorgung der Bevölkerung schier unmöglich erscheint.

    Das einzig positive ist, dass die einem nicht mehr gleich die Bude stürmen können, wenn es mal nach Gras riechen sollte ….. und man kann wenigsten schon Seeds im Internet bestellen.

  2. Tictak

    “Präventionsbeauftragte müssen spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch eine Bescheinigung der Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulung bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen (§ 23 Absatz 4 Satz 5 und 6 KCanG). ”

    Also legen die Länder die Inhalte der Schulung fest, und auch den öffentlichen Anbieter. Der Bund, kann Vorgaben zum Inhalt machen. Das kann aber noch dauern.

    Jetzt sind die Suchtberatungsstellen der Bundesländer gefordert, solche Schulungen anzubieten.
    Ich bin gespannt.

    1. Tictak

      In Hessen, gibt es wohl einen privaten Anbieter einer Onlineschulung zum Präventionsbauftragten. Eine Berufsschule.

      Das Angebot beinhaltet eine Onlineschulung mit ca. 16 Schulstunden und Zertifikat.
      Angeblich auf das neue KCannG angepasst.
      Der Preis liegt bei 750 Euro.

      Das ist hoffentlich nicht das einzige Angebot. Es werden hoffentlich noch andere Anbieter in Hessen schulen. Immerhin schon mal ein Anfang.

      Gibt es schon Schulungsangebote in anderen Bundesländern?

  3. Weedossi

    Nach dem 1.4. Hat sich eigentlich nichts geändert.
    Ich darf zwar 25 gramm dabei haben aber wenn ich abends 3 Tüten rauche und am nächsten Morgen wieder nüchtern fahre bin ich definitiv über 3,5 ng.
    Also alles beim alten!
    Straßendealer wird es freuen, mich nicht!

  4. FraFra

    Sucht & Drogen Hotline
    Telefon: 01806 313031
    kostenpflichtig. 0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz. Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID.

    Ein gemeinsames Angebot der Drogennotrufe aus Frankfurt und München unter der Schirmherrschaft des Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Die Sucht und Drogen Hotline bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen für Menschen mit Suchtproblemen, deren Angehörige, Freund/-innen oder Kolleg/-innen.

    Sprechzeiten: Montag bis Sonntag von 08.00 bis 24.00 Uhr

  5. FraFra

    Wann kommt die Säule2 ? Gibt es wenigstens Eckpunkte, oder gar einen frühen Gesetzentwurf? Was sagt der Professor Lauterbach?

  6. M.A.Haschberg

    Ein Wert von 3,5 ng ist gefährlich niedig angesetzt und wird auch weiterhin nicht wenige nüchterne Fahrer zu Straftätern machen. Da bin ich mir ganz sicher.
    Hierbei nun einen Wert zu etablieren, der mit etwa 0,2 Promille der Droge Alkohol identisch ist, die zu viel gefährlicherem, überschätztem Fahrverhalten mit schweren Unfällen animiert, zeigt nach wie vor die Ungleichbehandlung unserer Drogenpolitik.
    Wir brauchen schnellstens eine Statistik, die bei jedem Unfall genauen Aufschluss gibt über die eventuelle alleinige Schuld einer Cannabiseinwirkung.
    Das wurde bislang zum Nachteil der Cannabisuser nicht gemacht, obwohl gerade andere aufputschende Substanzen inklusive Alkohol (also Mischkonsum) in der Regel dafür verantwortlich waren.
    Ich bin mir sicher, dass die Zahlen von Unfällen, die einzig auf THC Konsum zurückzuführen sind, verschwindend gering ausfallen, zumal diese Wirkung per se zu vorsichtigem Fahren führt. Kann ich alles aus meiner früheren Zeit belegen, in der ich häufig bekifft, aber stets sicher unterwegs war.
    Natürlich führt langjähriger Konsum zu einer nachhaltigen Gewöhnung auch beim Fahren. Von daher sollte man bei älteren, unauffälligen und routinierten Konsumenten nicht gleich mit der vollen gesetzlichen Keule zuschlagen.

    1. FraFra

      Spätestens, wenn die ersten Polizisten, wegen dieser unangemessen neidrigen Grenzwerte, ihren Führerschein verlieren, wird die Grenze schnell nach oben angepasst werden. Da bin ich mir sicher.

  7. FraFra

    Wo sollte dieser Wert stehen?
    Muss es da eine Abstimmung geben?

    100g THC
    300g THC
    500g THC

    Es ist offensichtlich, dass 7,5g viel zu niedrig vom BGH angesetzt wurde. Welchen Wert sollte die Politik festlegen?

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