Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 26.09.2024
Die Cannabisreform soll laut Bundesregierung aus zwei Säulen bestehen. Mit “Säule Eins”, dem Cannabisgesetz (CanG), das im April in Kraft trat, wurden Cannabiskonsumenten entkriminalisiert, inklusive Eigenanbau und gemeinsamem Anbau in Vereinen. Schon im April 2023 (!) hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach für “nach der Sommerpause” einen Gesetzentwurf für “Säule Zwei” angekündigt, mit der wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe ermöglicht werden sollten. (Siehe z.B. Lauterbach-Interview der Tagesschau vom 12.04.2023 ab Minute 4:53)
Im Grunde sind sich alle Akteure einig, dass der Schwarzmarkt nicht weitgehend zurückgedrängt werden kann, wenn es abgesehen von Eigenanbau und Anbauvereinen keine legalen Zugangsmöglichkeiten für Cannabis gibt. Darauf weisen auch Gegner der Cannabisreform wie die Unionsparteien und Polizeigewerkschaften immer wieder hin. Deshalb soll “Säule Zwei” zumindest eine wissenschaftliche Erprobung eines legal regulierten Cannabismarktes mit Fachgeschäften für Erwachsene bringen, regional und zeitlich begrenzt und damit EU-konform.
Bis heute hat Lauterbach keine Zeile eines solchen Gesetzentwurfs geliefert. Auch in den Reihen der Ampel-Koalition setzt sich offenbar mittlerweile die Erkenntnis durch, dass das BMG ein solches Gesetz nicht mehr liefern wird. Da ein Gesetz für Säule Zwei wahrscheinlich im Bundesrat zustimmungspflichtig wäre, ist ein solcher Versuch aus unserer Sicht ohnehin nicht umsetzbar.
Es ist aber auch möglich, Modellprojekte nach § 2 (4) KCanG durchzuführen. Seit April 2024 gibt es einen Entwurf des BMEL für eine Verordnung, die das Bundesinstitut für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde festlegt. Bis heute ist diese Verordnung nicht in Kraft getreten.
Die Ampelvertreter blockieren sich also einmal mehr gegenseitig und laufen Gefahr, bei der Cannabisreform auf halbem Wege stehen zu bleiben, weil man sich nicht über die Zuständigkeit einigen kann.
“Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen. Das BLE sollte so schnell wie möglich zur zuständigen Behörde erklärt und personell in die Lage versetzt werden, Anträge auf Cannabis-Modellprojekte zu bearbeiten”, so DHV-Sprecher Georg Wurth. “Nur so wird es möglich sein, noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr solche Modellprojekte zu starten.”
Realistisch ist diese Strategie auch deshalb, weil es mehrere konkrete Initiativen gibt, die relativ schnell in der Lage wären, entsprechende wissenschaftliche Projekte auf die Beine zu stellen. So hat die Stadt Wiesbaden angekündigt, zusammen mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung und bis zu 25 weiteren Städten einen Antrag stellen zu wollen. Letzte Woche gab es außerdem einen solchen Beschluss im Berliner Bezirk Pankow, der ein solches Projekt zusammen mit der “Sanity Group” angehen will, die in der Schweiz bereits ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe betreibt.
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