Bayern hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem CanG veröffentlicht, welcher überzogene Bußgelder festsetzt. Dass dieser anderen Bundesländern nicht bei der Ausarbeitung ihres Bußgeldkataloges als Vorbild dienen sollte, darauf haben wir die gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien in den Ländern hingewiesen.
Hier der vollständige Text des Anschreibens an die Landtagsabgeordneten mit der Bitte, ihren jeweiligen Bußgeldkatalog zum CanG liberaler zu gestalten als Bayern:
An die drogenpolitischen bzw. gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen von SPD, FDP, Grünen, Linken u.a.
(Bitte leiten Sie diese Nachricht an die zuständigen Personen in Ihren jeweiligen Fraktionen weiter, wenn Sie nicht für Cannabispolitik zuständig sind.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bayern hat als erstes Bundesland einen Bußgeld-Katalog zur Anwendung des Cannabisgesetzes (CanG) veröffentlicht, um den nur grob vorgegebenen Rahmen des CanG zu konkretisieren. Darin spiegelt sich die Haltung des Bundeslandes wider, einen besonders harten Kurs gegenüber Cannabis einzuschlagen und das CanG maximal restriktiv auslegen und umsetzen zu wollen.
Herausgekommen sind dabei z.B.
- 500-1.000€ für den Besitz von 26-29g Cannabis in der Öffentlichkeit und für 51-59g zu Hause
- 1.000€ für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Jugendlichen
- 500€ für den Konsum von Cannabis in Sichtweite diverser Einrichtungen/Gebäude
Aus unserer Sicht sind das gar keine Vergehen, die mit Bußgeldern belegt werden sollten, da Entsprechendes auch nicht für Tabak und Alkohol gilt. Zumindest sehen wir bei diesen Bußgeldern aber jeweils eine Null zu viel. Rechtsanwalt Grubwinkler erläuterte diese Woche im ZDF sehr nachvollziehbar, warum er die bayerischen Bußgelder für unverhältnismäßig hält.
Grundsätzlich ist die Cannabispolitik ein Thema für die Bundesebene. Aber bei den Bußgeldern haben nun auch Landespolitiker wieder die Möglichkeit, den Umgang mit Cannabiskonsumenten zu beeinflussen.
Hiermit möchte ich Sie bitten, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit Ihr Bundesland beim Bußgeldkatalog nicht dem maximal restriktiven bayerischen Weg folgt, sondern die neue Realität anerkennt, dass Cannabiskonsumenten keine Verbrecher sind.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Wurth
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