Das Jahr 2025 kommt im Vergleich zum vorherigen Jahr der Entkriminalisierung etwas nachdenklicher und durchwachsener daher. Nach dem Bruch der Ampel und dem Start der schwarz-roten Koalition befindet sich die Hanfszene in Deutschland in einer Mischung aus Abwehrkampf, um das Erreichte zu verteidigen, und anhaltender Aufbruchstimmung, um das CanG weiter mit Leben zu füllen. Unser Rückblick auf 2025 offenbart schmerzhafte Rückschläge, aber auch viele positive Ereignisse und Entwicklungen, auf die die Hanfszene mit Stolz zurückblicken kann!
Die Spendensammlung im Video ist Teil der traditionellen DHV-Weihnachtsspenden-Aktion, die noch bis zum 15.01.2025 läuft. Alle Infos zur Aktion findet ihr in unserem Spendenaufruf.
International
Die legalisierte Weltbevölkerung ist zum zweiten Mal in Folge leider nicht angestiegen und verblieb bei 212,8 Millionen Menschen. Dennoch gab es auf internationaler Ebene durchaus erfreuliche Entwicklungen in Bezug auf Cannabis.
Tschechien
Unsere tschechischen Nachbarn folgen mit der im Sommer verabschiedeten umfangreichen Entkriminalisierung Malta und Deutschland ab 01.01.2026. Damit vergrößert sich die Phalanx der progressiven Staaten in Europa um ein weiteres Land. Tschechische Hanffreunde dürfen ab Beginn des nächsten Jahres ebenfalls drei Pflanzen daheim kultivieren und sogar 100 g Cannabis dort lagern. In der Öffentlichkeit gelten ebenfalls 25 g wie in Deutschland. Anbauvereine sind jedoch bei unseren Nachbarn bisher nicht vorgesehen. Ursprünglich hatte Tschechien, wie auch Deutschland unter der Ampel, eine vollständige Legalisierung als Ziel ausgegeben, dieses Vorhaben aber nach einem langwierigen Diskussionsprozess auch erst einmal aufgegeben. Ebenfalls legal ist in Tschechien ab dem 01.01. die medizinisch-therapeutische Nutzung von Psilocybin.
Schweiz
Die Modellprojekte, die in der Schweiz bereits seit 2023 laufen, lieferten in diesem Jahr die ersten wissenschaftlichen Erkenntnisse und diese wussten anscheinend grundlegend zu überzeugen. So sehr, dass die Schweiz im Sommer einen Gesetzentwurf für eine umfassende Legalisierung vorgelegt hat. Laut diesem wäre sowohl der Verkauf als auch der gewerbliche Anbau von Cannabis legal. Allerdings würden für kommerzielle Produkte THC-Obergrenzen gelten. Verkaufte Cannabisblüten dürften maximal 20% THC und Haschisch und Extrakte maximal 60% THC haben. In der Öffentlichkeit sieht der Gesetzentwurf eine Besitzobergrenze von Cannabisprodukten bis zu 5 g reinem THC vor. Dies entspricht laut Entwurf 30 g Blüten bzw. 15 g Hasch aus Eigenproduktion. Der Eigenanbau wäre auf drei weibliche Pflanzen beschränkt. Die Lagermenge für Cannabis aus Eigenanbau würde 75 g reines THC (oder 500 g Blüten) betragen. Eine unentgeltliche Weitergabe zwischen Erwachsenen würde das Gesetz ebenfalls bis zu den festgelegten Obergrenzen für den Besitz in der Öffentlichkeit akzeptieren. Im aktuellen Prozess der Stellungnahmen von betroffenen Verbänden und Institutionen sind auch kritische Stimmen zum Gesetzentwurf laut geworden. Dennoch markiert dieser neuerliche Aufschlag zu einer echten Legalisierung in Europa einen wichtigen Schritt. Die Schweiz ist derzeit das einzige Land in Europa, das eine vollständige Regulierung des Cannabismarktes anstrebt. Das Nicht-EU-Land könnte als dritter Nationalstaat nach Uruguay und Kanada einen Meilenstein in der weltweiten Legalize-Bewegung setzen. (Mal abgesehen von der chaotischen Situation in Thailand, siehe unten)
Niederlande
In den Niederlanden ist im April mit einiger Verzögerung das sogenannte “wietexperiment” gestartet. In diesem wird erstmals eine 100% legale, regulierte und nachverfolgbare Produktionskette vom Anbau bis zur Abgabe im Coffee Shop getestet. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Modellversuch in den teilnehmenden Provinzen sind zufriedenstellend. Die Qualität der Blüten wird als sehr gut beschrieben, beim Haschisch gab es zunächst Schwierigkeiten mit der lokalen Produktion an das traditionelle Import-Haschisch heranzukommen. Ein Erfolg des wietexperiments dürfte jedoch die Kritik aufgrund der Hintertür-Problematik verstummen lassen (bisher illegaler Einkauf der Ware in Coffee Shops) und langfristig zu einer weiteren Normalisierung von Cannabis beitragen. Außerdem zeigt dieses Beispiel, dass eine zeitlich und regional begrenzte wissenschaftliche Erprobung einer vollständig legal regulierten Produktions- und Handelskette im Rahmen des EU-Rechts möglich ist.
Slowenien
Slowenien hat neben der Legalisierung des medizinischen Einsatzes von Cannabis auch einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung vorgelegt. Laut dem Gesetzentwurf dürften Erwachsene vier Cannabispflanzen pro Person bzw. maximal sechs Pflanzen pro Haushalt anbauen und 150 Gramm pro Person bzw. 300 Gramm pro Haushalt daheim lagern. In der Öffentlichkeit dürften 7 Gramm mitgeführt werden und kleinere Mengen Cannabis auch verschenkt werden. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist ein Volksentscheid im Rahmen der Europawahl 2024, in dem sich 51,57 Prozent der Bevölkerung für die Legalisierung des privaten Anbaus ausgesprochen hatten.
USA
Die Erwartungen an die zweite Amtszeit von Donald Trump waren in den USA sehr unterschiedlich. Und die Bilanz des ersten Jahres fällt zumindest in Bezug auf Cannabis durchaus gemischt aus. Im Rahmen des Haushaltsgesetzes verabschiedete der Kongress im November auch eine Novelle des Farm Bills von 2018 und schloss damit ein Schlupfloch für berauschende Cannabinoide, die aus legalem Nutzhanf gewonnen wurden und in den gesamten USA vor allem in Form von Edibles und Drinkables legal erhältlich sind. Die Änderungen treten jedoch erst im November 2026 in Kraft und die Vertreter der Hanfindustrie hoffen darauf, die Änderungen bis dahin noch zu stoppen.
Im Dezember unterzeichnete Trump eine präsidiale Anordnung, die den Generalstaatsanwalt dazu aufforderte, eine Reklassifizierung von Cannabis in Kategorie III vorzunehmen. Dies würde den medizinischen Nutzen von Cannabis offiziell anerkennen und somit zukünftig sowohl die Forschung an Cannabis als auch die medizinische Nutzung von Cannabis auf Bundesebene ermöglichen. Dieser Schritt ist zwar weit entfernt von einer Entkriminalisierung oder gar Legalisierung, markiert aber eine erste Bewegung im Umgang mit Cannabis auf Bundesebene. Denn trotz Legalisierung in einigen Bundesstaaten war Cannabis auf US-Ebene noch in Kategorie I (kein medizinischer Nutzen) gemeinsam mit Heroin gelistet.
Auf der Negativ-Seite ist wiederum zu verbuchen, dass die Trump-Administration Drogenverbote wie in früheren Zeiten missbraucht, um völlig andere Ziele zu verfolgen. Zum Beispiel werden seit Jahrzehnten in den USA lebende Migranten plötzlich wegen geringer Cannabisvergehen ausgewiesen, die lange zurückliegen und dort, wo sie begangen wurden, heute gar kein Vergehen mehr sind. Der Abschuss von angeblichen Drogenbooten vor der Küste Venezuelas wird als Grund für einen massiven militärischen Aufmarsch vor den Küsten des Landes vorgeschoben, obwohl es offenbar um die Absetzung des Präsidenten Maduro und den Zugriff auf die Ölreserven des Landes geht. Zuletzt wurde Fentanyl, an dem in den letzten Jahren tatsächlich tausende Amerikaner gestorben sind, als Massenvernichtungswaffe deklariert. Damit will Trump unter anderem Militäreinsätzen im Inland legitimieren.
Thailand
Die Zukunft von Cannabis in Thailand bleibt auch Ende 2025 nebulös. Im Juni hatte sich die neue Regierung nach langen Diskussionen dazu entschlossen, Cannabis wieder als kontrollierte Substanz einzustufen und die medizinische Nutzung nur in Zusammenhang mit einer ärztlichen Verschreibung zu erlauben. Damit endete der unregulierte medizinische Zugang, der von vielen auch für den Freizeitkonsum genutzt wurde und zu einer Vielzahl von Cannabis-Shops in Thailand geführt hat. Mittlerweile ist die aktuelle Regierung bereits wieder gescheitert, es stehen Neuwahlen an. Was das genau bedeutet, wird sich 2026 zeigen.
Deutschland
Bundestagswahl und Koalitionsvertrag
Ende Februar stand nach dem Bruch der Ampel die außerplanmäßige Bundestagswahl an. Die Cannabisreform der Ampel war ohne die versprochene zweite Säule samt Fachgeschäften auf halber Strecke stehen geblieben. CDU und CSU machten eine Rücknahme des CanGs prominent zum Wahlkampfthema. Umso wichtiger war es also, dass die anderen Parteien stabil zu “ihrem” Cannabisgesetz stehen würden. Um die Parteien daran zu erinnern haben wir eine E-Mail-Aktion gestartet, in der Teilnehmer ihren Wahlkreiskandidaten anschreiben konnten, um ihn auf die Wichtigkeit des Themas hinzuweisen. Viele von euch haben mitgemacht und dafür möchten wir uns hier noch einmal herzlich bedanken!
Ergänzend haben wir zusammen mit der Ortsgruppe Berlin Kundgebungen vor den Parteitagen der CDU sowie von SPD und Grünen in Berlin organisiert und bei letzteren die Delegierten mit unserer Bierdeckel-Rechnung, die auch der Spitzenkandidat der CDU/CSU verstehen würde, für etwaige Koalitionsverhandlungen argumentativ bewaffnet und auf die Wichtigkeit ein klares Bekenntnisses zum CanG hingewiesen. Ein solches Bekenntnis stand letztendlich auch bei beiden Parteien im Wahlprogramm.
Nach der Wahl kristallisierte sich relativ schnell ein mögliches Bündnis von Union und SPD heraus. In den bald darauf stattfindenden Sondierungsgesprächen verzierten fleißige Aktivisten der OG Berlin mit Sprühkreide die Zugangswege am Willy-Brandt– und Konrad-Adenauer-Haus, um auf die politische Relevanz von Cannabis hinzuweisen. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth schickte eine Offene Mail an die Chefunterhändler der SPD, in der er die einschlägigen Scheinargumente von CDU und CSU widerlegte.
Im beschlossenen Koalitionsvertrag der neuen Regierung fand sich nichts mehr von einer Rücknahme des CanGs. Vielmehr verständigten sich die drei Parteien darauf, das Thema in den Herbst zu verschieben und dann zu prüfen: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“
Anbauvereinigungen zwischen Aufbruch und Widerständen
2025 ist das Jahr, in dem vielerorts in Deutschland Anbauvereinigungen begonnen haben, Cannabis an ihre Mitglieder auszugeben, nachdem der Weg zur Anbaulizenz für viele mit einigen Hürden versehen war. In einigen Bundesländern war dieser Weg besonders steinig. Bayern und das Saarland gaben ihre ersten Anbaulizenzen erst im April bzw. August an Vereine aus. Doch wer dachte, dass mit der Lizenz nun der schwierigste Aspekt geklärt sei, wurde besonders in den beiden großen südlichen Bundesländern eines Besseren belehrt. So bleibt z.B. die tragische Geschichte um franken.cannabis e.V. in Erinnerung. Der Verein begann als erster in Bayern mit der Ausgabe von Cannabis an seine Mitglieder, bekam jedoch postwendend eine Nutzungsuntersagung seitens des Bauamtes trotz vorliegender Anbaugenehmigung ins Haus.
Das Baurecht gestaltet sich aktuell leider noch immer für viele Vereine besonders in Bayern und Baden-Würtemberg als unüberwindbare Hürde. Zuständige Bauämter fordern die teure Beantragung von Sondernutzungszonen für die Baugenehmigung von Anbauvereinigungen ein, wie sie sonst nur bei großen Einkaufszentren, Flughäfen oder Windparks notwendig sind. Ein Hoffnungsschimmer für die Vereine war die Bauministerkonferenz im November, auf der die Bildung einer die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen wurde, die Hinweise zur baurechtlichen Einordnung von AVs geben soll. Wann diese Empfehlung jedoch kommt, ist bisher noch unklar.
Doch auch fernab des Baurechts kämpfen Anbauvereinigungen mit unerwarteten Problemen. Ein großes Problem ist die fehlende Sichtbarkeit von Vereinen für potenzielle Mitglieder. Aufgrund einer sehr strikten Auslegung des gesetzlichen Werbeverbots durch die Genehmigungsbehörden in den Ländern, ist die Wahrnehmung von Anbauvereinen extrem eingeschränkt. Dies resultiert zum Teil in der absurden Konstellation, dass erste Ernten bereits eingefahren wurden, aber keine Abnehmer für diese vorhanden sind. Auch hier bedarf es grundlegender Änderungen, um den Erfolg des Modells nicht nachhaltig zu gefährden.
Nina Warkens Angriff auf die Telemedizin
Die Entwicklung des medizinischen Cannabismarktes in Deutschland war eine der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichten 2024, die sich auch 2025 mit starkem Wachstum der Branche fortsetzte. Es wurden allein in diesem Jahr ca. 200 t medizinisches Cannabis nach Deutschland importiert. Durch den niederschwelligen Zugang per Privatrezept nutzen auch Menschen mit leichten Beschwerden diesen Weg, um an getestetes, legales Cannabis zu kommen und nicht mehr auf den Schwarzmarkt als Bezugsquelle angewiesen zu sein. Doch dieser unerwartete Erfolg des MedCanGs missfiel der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sehr, da sie den Anstieg der Verschreibungen auf Privatrezept pauschal als Missbrauch von Arzneimitteln brandmarkte. Anstatt in der Konsequenz einen niederschwelligen Zugang zu Genusscannabis über Modellprojekte zu fördern, brachte sie stattdessen einen Gesetzentwurf ein, der die telemedizinische Verschreibung von Cannabis und ein Versandverbot für Cannabisblüten bedeuten würde.
In unserer offiziellen DHV-Stellungnahme haben wir eindeutig auf die negativen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs für die Versorgungslage mit medizinischen Cannabis hingewiesen. Weiterer Widerstand gegen Warkens Gesetz äußerte sich in der erfolgreichen Bundestagspetition, die innerhalb kürzester Zeit das Quorum erreichte und die stärkste Petition des Jahres 2025 ist. Der DHV organisierte zudem eine E Mail-Aktion, die sich an alle Fraktionsmitglieder der Regierungsparteien richtet. Der Gesetzentwurf ging Anfang Dezember in die erste Lesung im Bundestag und wird nun im Gesundheitsausschuss beraten. Der DHV wird die Interessen der Patienten in der Anhörung im neuen Jahr vertreten.
Das CanG auf dem Prüfstand – Evaluation und Polizeidaten
2025 war das erste Jahr, in dem sich das CanG anhand von “harten” Fakten bewähren musste. Mit Spannung warteten viele auf die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik von 2024. Die PKS 2024 zeigte jedoch das zu erwartende Bild. Ein deutlicher Rückgang um 45% bei Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis. Besonders stark fiel der Rückgang mit 65% bei konsumbezogenen Cannabisdelikten aus. Trotz Problemen bei der statistischen Erfassung rund um die Umstellung zum 1.4. zeigte die PKS eindrucksvoll die positiven Auswirkungen der Entkriminalisierung vor allem für normale Konsumenten.
Im Herbst folgte dann der erste Zwischenbericht der offiziellen CanG-Evaluation im Rahmen des EKOCAN-Projekts, in dem der DHV als Vertretung der Cannabiskonsumenten im beratenden Beirat vertreten ist. In der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Berichts sprachen die Forscher von der “quantitativ bedeutsamsten Entkriminalisierung” in der Geschichte der Bundesrepublik, die durch das CanG erreicht wurde, und sahen keinen dringenden Reformbedarf. Für konkrete Aussagen fehlte an vielen Stellen noch die Datengrundlage, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des Cannabismarktes gab es noch einige Unsicherheit. Wie sich Eigenanbau und Schwarzmarkt entwickelten, konnte z.B. nicht quantifiziert werden. Allerdings mahnten die Forscher die Hemmnisse von staatlicher Seite für Anbauvereinigungen an, die daher noch keinen großen Beitrag zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes leisten konnten.
Modellprojekte in der Schwebe
Viele hatten gehofft, dass wissenschaftliche Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in Deutschland anlaufen könnten. Es gibt zahlreiche Kommunen und Städte, die Interesse haben und teilweise auch Anträge gestellt haben und mit der Forschungsklausel im KCanG auch eine praktikable rechtliche Grundlage. Doch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beschied lange Zeit keine Anträge und veröffentlichte dann eine eigene rechtliche Einschätzung, wonach Modellprojekte zur Abgabe nicht genehmigungsfähig im Rahmen der Forschungsklausel seien. Nachdem nun einige Antragsteller (wie z.B. Frankfurt und Hannover) bereits Ablehnungsbescheide erhalten haben, haben diese bereits angekündigt, gegen die Ablehnung rechtlich vorzugehen.
DHV
DHV klagt – unsere Prozesse
In diesem Jahr sind viele unserer Prozesse, die mit Hilfe der Spendengelder aus der Spendenaktion von 2023/24 finanziell unterstützen können, in die heiße Phase gegangen. Auf unserer Übersichtsseite findet ihr alle Prozesse, die wir koordinieren und finanzieren. Im besonderen Maße erwähnenswert sind sicher unsere Klagen gegen den Bayerischen Freistaat. Neben einer gemeinsamen überparteilichen Popularklage, der wir uns angeschlossen haben, führen wir gemeinsam mit unseren betroffenen Klägern auch noch weitere Klagen und die erste davon konnten wir bereits gewinnen! In der Klage gegen die bayerische Parkverordnung gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof uns sowohl im Eilverfahren, als auch im späteren Hauptverfahren Recht und hob die unverhältnismäßige Sonderbehandlung von Cannabis auf. In einem weiteren Verfahren klagen wir gemeinsam mit einem Gastwirt gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, welches den Konsum von Cannabis in Außenbereichen von Gastronomien (z.B. Biergärten) verbietet.
Ein weiterer Prozess von Bedeutung ist der Stecklingsfall der DHV-Ortsgruppe Halle (Saale). Durch diesen und einen weiteren Prozess wollen wir eine rechtliche Klärung des aktuell unklaren Stecklingsbegriffs erreichen. Die Ortsgruppe hatte 2024 bei verschiedenen Aktionen in Halle Stecklinge verschenkt, um über den nun legalen Eigenanbau aufzuklären. Dies wurde von der Polizei unterbunden und eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben. In erster Instanz unterlag die angeklagte Sprecherin der Ortsgruppe Angelika Saidi. Wir gehen natürlich in die nächste Instanz und zur Not auch bis zum Bundesgerichtshof, um ein höchstrichterliches Urteil zur Klärung der Stecklingsfrage zu erreichen. Die nächste Prozessrunde am Landgericht Halle ist bereits auf den 12.01.2026 terminiert.
Cannabis Normal! Konferenz 2025
Auch weil aktuell so viel Gesprächs- und Koordinationsbedarf in der deutschen Hanfszene besteht, hatten wir uns entschlossen, nach 2024 auch 2025 eine CaNoKo zu veranstalten. Um die Organisation im Vorfeld überhaupt zu stemmen und die suboptimalen Sommerferien zu umschiffen, musste die CaNoKo jedoch in den Herbst “rutschen”. Erneut konnten wir ein Top-Programm mit den relevanten Experten Deutschlands auf die Beine stellen. Wer die Konferenz verpasst hat, kann nun auf unserem YouTube-Kanal alle Sessions in voller Länge nachverfolgen.
Ein wichtiges Ergebnis der CaNoKo sind zudem unsere politischen Forderungen, die die Lobbyarbeit des DHV in der kommenden Zeit maßgeblich prägen werden. Im Rahmen einer Session wurden alle wichtigen Forderungen der Community zusammengetragen und priorisiert. Nach einer weiteren Diskussion im Rahmen der Abschlussveranstaltung der CaNoKo wurden diese Forderungen und deren Top-10 als aktuelle Grundlage der politischen DHV-Arbeit beschlossen.
Ausblick für 2026
Im ersten Quartal stehen gleich zwei bedeutende Ereignisse an. Im Bundestag wird es zu einer Entscheidung über die Zukunft einer zeitgemäßen medizinischen Versorgung mit Cannabis in Deutschland kommen. Bleibt die SPD stabil und schiebt den Verbotsphatasien der Gesundheitsministerin einen Riegel vor?
Bis zum 1. April wird die nächste Evaluationsrunde zum KCanG ihre Ergebnisse präsentieren. Die Datenlage des neuen Berichts wird deutlicher umfangreicher ausfallen. Welche Auswirkungen dies auf die Evaluation hat und welche politischen Schlüsse aus der zweiten Runde gezogen werden, dürfte spannend werden.
Damit könnte eventuell auch das Thema Modellprojekte in dieser Legislaturperiode wieder an Fahrt gewinnen. Neben den bereits erwähnten rechtlichen Schritten von Seiten der abgewiesenen Antragsteller könnte so auch eine neue politische Chance erwachsen, wenn die CDU/CSU ihren fanatischen Bestandsschutz für den Schwarzmarkt endlich aufgibt.
In Europa stellt sich die Frage, wie geht es weiter in der Schweiz und in Slowenien? Welche Erfahrungen macht Tschechien in Jahr eins der Entkriminalisierung und können wir unter Umständen davon auch in Deutschland lernen?
International bleibt spannend, was in Thailand unter der neuen Regierung passiert und welchen Umgang mit Cannabis die USA auf Bundesebene etablieren, wenn die Reklassifizierung umgesetzt wurde. Gibt es womöglich weitere Erleichterungen oder war das Dekret von Trump nur ein Ablenkungsmanöver und die Repulikaner bleiben auf Bundesebene bei einem harten Kurs gegen Cannabis?
Neben diesem Jahresrückblick in Textform gab es auch einen dreistündigen Live-Jahresrückblick auf Youtube, den ihr hier bei Interesse noch einmal sehen könnt:


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