Pressemitteilung vom 30.07.2025
Heute wurden eine Verfassungsbeschwerde und eine Klage gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz eingereicht, in dem ein Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Außenbereichen aller Gaststätten in Bayern festgelegt wurde.
Kläger sind der Cannabis-Patient René Korcak und der Konsument Emanuel Burghard (beide von Bayrisch Kraut) sowie der Betreiber der Tortuga-Bar in Fürstenfeldbrück, Dr. Andreas Rothenberger. Die Kläger werden vertreten von Rechtsanwalt David Werdermannn (Kanzlei KM8). Koordiniert und finanziert werden die Verfahren vom Deutschen Hanfverband. Die Verfassungsbeschwerde wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Parallel dazu wehren sich die Kläger vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Einschränkung ihrer Freiheiten.
Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt hat, schränkt der Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein. Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten („Biergarten-Verbot“) und auf Volksfesten stellt aus unserer Sicht einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar. Es beschneidet nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greift auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein.
In einer Online-Pressekonferenz wurden heute die Hintergründe der Klage, die juristische Strategie und die persönlichen Auswirkungen der bayerischen Verbotspolitik aus Sicht der Betroffenen erläutert.
Am 24.04.2025 haben wir bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen Garten grundsätzlich untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin am Montag das Cannabis-Konsumverbot vorläufig im nördlichen Teil des Englischen Gartens aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren geht es weiterhin um die vollständige Aufhebung des Verbots im gesamten Englischen Garten.
Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.
Zitate:
Emanuel Burghard: “Ich möchte endlich die Möglichkeit haben, in bewirteten Bereichen zu konsumieren, wenn es für den Gastwirt und das Umfeld okay ist.”
René Korcak: “Als Patient würde es mein Leben erheblich erleichtern, wenn Gastwirte die Freiheit hätten, selbst über ihre Betriebe zu entscheiden.”
Andreas Rothenberger: “Ich bin generell ein liberaler, politisch eingestellter Mensch, der sich seit Längerem politisch engagiert und für Freiheitsrechte einsetzt. Aber ich klage auch, weil ich Umsatzeinbußen befürchte, wenn potentielle Gäste wegen des Cannabis-Verbots lieber zu Hause bleiben und meinen Biergarten meiden.”
David Werdermann: “Mit seinem Cannabisverbot in Biergärten und auf Volksfesten ignoriert Bayern nicht nur die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, sondern greift auch unverhältnismäßig in die Grundrechte von Gastwirten, Patienten und Konsumenten ein.“
Georg Wurth, DHV: “Auch Bayern muss sich an Bundesgesetze halten. Es kann nicht sein, dass sich die CSU aus ideologischen Gründen ein eigenes Anti-Cannabis-Gesetz strickt.”
Update 31.07.2025: Aus prozessualen Gründen hat das Verwaltungsgericht entschieden, die Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz in zwei separaten Verfahren zu führen, die nun parallel vorangetrieben werden. Die korrigierte Klageschrift kann hier eingesehen werden.
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