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PKS 2024: Drastischer Rückgang der Cannabis-Verfahren

Laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik gab es in 2024 insgesamt 118.662 Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis. Das ist gegenüber 2023 (215.865) ein Rückgang um 45 Prozent bzw. 97.203 Fälle.

Die Gesamtzahl von 118.662 Straftaten setzt sich zusammen aus 101.345 Cannabis-Strafverfahren nach dem BtMG, 17.276 Fälle nach dem neuen KCanG und 41 Verstößen nach dem MedCanG.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Die konsumbezogenen Cannabisdelikte nach dem BtMG („allgemeine Verstöße“ ohne Handel, Schmuggel etc) sind von 173.945 in 2023 auf 61.670 gesunken, also um 65%. Da das CanG am 01.04. in Kraft trat und danach gar keine Cannabis-Verstöße gegen das BtMG mehr möglich waren, hätte der Rückgang ohne anderweitige Einflüsse eigentlich bei 75% liegen müssen. Das spricht dafür, dass im ersten Quartal 2024 entweder überdurchschnittlich viele Cannabiskonsumenten angezeigt wurden oder dass die Abgrenzung der Statistik zum Stichtag 01.04. nicht sauber durchgeführt wurde.

Abgrenzungsprobleme in der Statistik?

Dass es Probleme bei der Abgrenzung der Statistik zwischen BtMG und CanG gegeben haben könnte, legt noch mehr der Rückgang der Gesamtzahl der Strafverfahren nach BtMG von 215.865 auf 101.345, also um nur 53% nahe. Wenn die Abgrenzung richtig funktioniert hätte, würde das ansonsten bedeuten, dass im ersten Quartal 2024 fast doppelt so viele Strafverfahren wie üblich eröffnet wurden, was eher unwahrscheinlich erscheint.

Statistik zum KCanG: Alles eine Soße

Die PKS 2024 unterscheidet bei den Verstößen gegen das neue KCanG leider nicht zwischen Handel, Schmuggel und großen Mengen einerseits und konsumbezogenen Delikten andererseits. Auch nach der Entkriminallisierung a la CanG können Konsumenten noch mit dem Gesetz in Konflikt kommen, etwa durch Anbau von mehr als drei Pflanzen oder den Besitz von mehr als 50 Gramm zu Hause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit. Während bei den ausgewiesenen Verstößen gegen das BtMG der Anteil der Strafverfahren gegen Konsumenten mit ca. 61% deutlich geringer ausfiel als in den Vorjahren, lässt sich dieser Anteil bei den Verstößen gegen das KCanG leider nicht mehr aus der PKS herauslesen.

PKS beweist Erfolg des CanG

Trotz der etwas komplizierten Deutung der Daten im Jahr der Umstellung von BtMG auf CanG lässt sich auf jeden Fall sagen, dass das Gesetz ein deutlich messbarer Erfolg war in Bezug auf die Reduzierung der Verfolgung der Konsumenten und der Arbeitsbelastung von Polizei und Justiz. Bei der Polizei dürfte die Arbeitsbelastung sofort nach dem 01.04. nachgelassen haben, während die Justiz zunächst wegen der Amnestieregelung Altfälle durchforsten müsste. Mittlerweile dürfte aber auch dort die Erleichterung deutlich spürbar sein.


Kommentare

2 Antworten zu „PKS 2024: Drastischer Rückgang der Cannabis-Verfahren“

  1. Peter

    Was ich allerdings auch als Konsument nicht mag (ich habe Kinder!) ist das Rauchen in der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Belästigung und auch Arbeitsbelastung. 100m von einer Kita weg, Pa das gute Zeug riecht man mindestens doppelt so weit. Kiffen in der Öffentlichkeit wäre besser zwischen 6:00 und 20:00 in der Öffentlichkeit einfach einfach gar nicht erlaubt. Dann wäre die Polizei wirklich entlastet!

  2. Georg Wurth

    In diesem Jahr war die PKS durch die Umstellung von BtMG auf CanG besonders kompliziert und teilweise m.E. wahrscheinlich nicht korrekt zwischen den beiden abgegrenzt. Es mag aber auch sein, dass ich hier undurchsichtige Dinge teilweise falsch interpretiert habe. Hinweise dazu sind willkommen.

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