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Stecklings-Frage vor Gericht – DHV-Ortsgruppe Halle verurteilt

Am 03.09.2025 haben wir in Halle den Prozess gegen die Sprecherin der DHV-Ortsgruppe Angelika Saidi begleitet.

Angelika organisierte eine Verschenkaktion für Stecklinge im Rahmen einer Aufklärungsveranstaltung zum legalen Eigenanbau. Doch von der Staatsanwaltschaft wurde ihr der Anbau von 117 Cannabispflanzen vorgeworfen. Das Amtsgericht verurteilte Angelika in erster Instanz. Gegen dieses Urteil werden Rechtsmittel eingelegt, um den Stecklingsbegriff auf höchstrichterlicher Ebene zu klären. Der DHV finanziert diesen Prozess im Rahmen unser Kampagne zu richtungweisenden CanG-Prozessen vollständig. Alle Infos zu weiteren Prozessen findet ihr auf unserer Kampagnen-Seite.

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Kommentare

2 Antworten zu „Stecklings-Frage vor Gericht – DHV-Ortsgruppe Halle verurteilt“

  1. Hey Leute,

    also falls Ihr Probleme mit der Rechtssicherheit von Stecklingen habt zitiert doch beim nächsten Mal das hier:

    … da es sich hierbei gemäß KCanG nicht um Cannabis handelt. Was Cannabis ist, regelt § 1 Nummer 8 KCanG und darunter fällt nach § 1 Nummer 8 Buchstabe c) KCanG eben kein Vermehrungsmaterial. Was unter Vermehrungsmaterial zu verstehen ist, erläutert wiederrum § 1 Nummer 7 KCanG und danach definiert sich Vermehrungsmaterial als Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen. Die Definition eines Stecklings ergibt sich aus § 1 Nummer 6 KCanG.

    Ich verrate jetzt mal nicht welche Behörde mir diese Auskunft erteilt hat, ich will mir nicht zu viel Konkurrenz heran züchten. Aber Stecklinge sind zu 100 % legal abzugeben und sogar zu handeln. Es gibt auch noch einige andere Gesetze, aber ich glaube das oben sollte vor Gericht reichen. Gruß an Angelika

    Mit harzigen Grüßen aus Wuppertal

    Stefan Schäfer
    Lords of Weed

    PS: Falls Ihr noch Stecklinge braucht sagt Bescheid, wir fahren gerade die Produktion massiv hoch weil bei uns sogar einige holländische Samenbanken Schlange stehen.

    1. Georg Wurth

      Dass Stecklinge legal sind, da sind sich eigentlich alle einig. Das Problem ist die Definition von Steckling. Manche Staatsanwälte sagen, sobald sie in ein Medium eingepflanzt sind, sind es keine Stecklinge und kein Vermehrungsmaterial mehr.
      Davon abgesehen ist auch die Produktion von Stecklingen in Deutschland rechtlich umstritten. Damit seid ihr im Moment nicht auf der sicheren Seite!

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