Hanf (Cannabis Sativa L.) ist eine uralte Heil- und Medizinalplfanze. Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen, die die Verwendung von Cannabis in der Medizin und seine Verschreibungsmöglichkeiten betreffen. Umfangreiche Informationen über Hanf als Medizin finden Sie in unserem Themenbereich unter der Überschrift "Hanf in der Medizin". Um Ihnen Recherchen in unserem Angebot zu erleichtern, können Sie unsere Webseite auch bequem nach Stichwörtern durchsuchen. Wenn Ihnen unsere Homepage Ihre Fragen leider nicht zufrieden stellend beantwortet, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Häufig gestellte Fragen - Cannabis als Medizin
Antworten zum Bereich Medizinalhanf- Ich möchte Cannabis als Medikament einsetzten/ zur Eigentherapie nutzen. Wo bekomme ich Informationen? Wo finde ich einen Arzt?
- Erstmal ein paar grundsätzliche Infos:
Es gibt für die meisten Betroffenen zwei Möglichkeiten, Cannabis als Medizin zu nutzen. Die dritte, neu geschaffene Möglichkeit, das Fertigarzneimittel Sativex, ist zur Zeit nur für Multiple-Sklerose-Patienten erhältlich. Relativ häufig ist das Verschreiben von Dronabinol (THC). Das ist aber teuer und wird von den Krankenkasse in der Regel nicht bezahlt. Die einzige Möglichkeit, an Hanfblüten legal heranzukommen, ist ein Antrag beim BfArM, s. http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/form/form-node.html runterscrollen bis: "Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie" Dort finden Sie die wichtigsten Infos dazu. Das wichtigste ist aber, einen Arzt zu finden, der Sie dabei unterstützt, ob nun Dronabinol-Verschreibung oder Blüten. Leider gibt nur wenige Ärzte und keine öffentliche Auflistung. Allerdings könnten Sie es mal bei der entsprechenden Patientenvereinigung versuchen, womöglich kann man Ihnen dort im Forum einen Arzt nennen. Oder Sie versuchen es bei der IACM. Wenn Sie dort nicht weiterkommst, bleibt Ihnen nichts andere übrig, als immer weiter zu suchen, bis Sie einen Arzt gefunden haben, der Ihnen hilft. Bevor Sie Cannabis in der Eigentherapie einsetzten, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Arzt über eventuelle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sprechen!
- Bei welchen Krankheiten hilft Cannabis?
- Cannabis wird heute bei unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt. So hilft er Patienten die an AIDS, Krebs, Spastik, Migräne, Multipler Sklerose, Morbus Krohn, Glaukom (Grüner Star), Asthma, Arthritis, Menstruationsschmerzen, Allergien, Juckreiz, Schluckauf, Tinnitus, Darmreizungen, Tourette- Syndrom oder Depressionen leiden.
Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen muss vom Konsum von Cannabis abgeraten werden. Mehr Informationen über die Anwendungsgebiete von Cannabis in der Medizin erhalten sie in unserem Themenbereich oder auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
- Ich bin Patient und möchte Cannabis anbauen. Was ist zu tun?
- Im Jahr 2005 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge von Schwerkranken für eine Genehmigung für den Anbau und Besitz von Cannabis nicht prinzipiell ablehnen kann.
Seitdem haben viele Patienten solche Anträge beim BfArM eingereicht. Bisher weigert sich die Behörde jedoch, entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Genehmigungsfähig würden solche Anträge laut BfArM erst, wenn ein umfangreicher Prüfkatalog erfüllt würde. Bisher wurde noch kein einziger Antrag tatsächlich genehmigt. Wenn Sie Patient und am Anbau von Cannabis interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin auf. Unter dem Dach dieser Organisation entstand auch eine Patienteninitiative, die versucht, Patienten bei der Erfüllung der strengen Auflagen zu unterstützen. Für welche Diagnosen bekommen Menschen Cannabis-Blüten beziehungsweise Cannabis-Extrakt ? - Chronische Schmerzen – 21 Fälle, - Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle, - Tourette-Syndrom – fünf Fälle, - Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle, - Blepharospasmus – ein Fall, - Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall, - Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall, - Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spas- men – ein Fall, - Morbus Crohn – ein Fall, - Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall, - schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall, - Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall, - Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall. Zu beachten is das es sich um Ausnahmeregelungen nach § 3 Absatz 2 BtMG handelt.
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