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DHV-Stellungnahme zum Referentenentwurf „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“

Mit großer Eile möchte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen umfangreichen Gesetzesentwurf durchs Bundeskabinett bringen, mit dem die Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) reduziert werden sollen. Der DHV nimmt Stellung dazu, dass Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden sollen.

Der Referentenentwurf vom 16.04.2026 soll dem Bundeskabinett schon Ende April zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass die Verbände nur sehr wenig Zeit für eine Stellungnahme haben (Deadline 20.04.!)

Eines der vielen Vorhaben des Gesetzentwurfes ist die grundsätzliche Streichung der Kostenübernahme von Cannabisblüten durch die GKV. Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-Präparate sollen weiterhin unter den bisherigen strengen Voraussetzungen übernommen werden können.

Hier dokumentieren wir die DHV-Stellungnahme in voller Länge:

18.04.2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG vom 16.04.2026 „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“

Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die geplante Einstellung der Kostenübernahme für Cannabisblüten.

Diese Maßnahme lehnen wir ab, weil

  • manche Patienten auf Cannabisblüten angewiesen sind,
  • Inhalation nicht riskanter ist als orale Einnahme,
  • keine Kosteneinsparung zu erwarten ist.

Cannabisblüten sind notwendiger Bestandteil der medizinischen Versorgung

Dass Cannabis grundsätzlich einen medizinischen Nutzen hat und auch von der GKV übernommen werden sollte, wird vom Gesetzentwurf nicht in Frage gestellt, deshalb gehe ich darauf nicht weiter ein. Es geht lediglich um die Frage, welche Cannabisprodukte erstattet werden sollten und welche nicht. Und damit geht es auch um die Frage der Applikationsform.

Inhalation muss als Applikationsform erhalten bleiben.

Oral eingenommene Cannabisprodukte in Form von Extrakten oder Tabletten entfalten ihre Wirkung langsam, aber lang anhaltend, während die Wirkung bei Inhalation sofort einsetzt und weniger lange anhält. Viele Patienten sind auf den schnellen Wirkungseintritt per Inhalation angewiesen, z.B. zur Linderung von Schmerzspitzen. Bei der Verwendung oral einzunehmender Produkte könnten sie also nicht nur weniger gezielt reagieren, sondern sie ständen auch länger unter dem Einfluss von THC als notwendig. Solange nicht andere Produkte zur Inhalation von Cannabis in ausreichender Menge und Bandbreite zur Verfügung stehen, sind Blüten unverzichtbar.

Sortenvielfalt ist notwendig

Auch wenn derzeit sicherlich unübersichtlich viele verschiedene Sorten von Cannabisblüten in den Apotheken erhältlich sind, ist Sortenvielfalt grundsätzlich sinnvoll. Je nach Patient und Krankheit sind unterschiedliche Sorten mit ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung von Cannabinoiden und Terpenen am besten geeignet. Reines THC/Dronabinol, das weiterhin erstattet werden soll, wird von vielen Patienten weniger gut vertragen, wie uns immer wieder berichtet wird. Es gibt zwar auch viele unterschiedliche Extrakte zur oralen Einnahme, aber zur Inhalation ist bisher nur durch Cannabisblüten eine ausreichende Sortenvielfalt gegeben.

Inhalation ist nicht riskanter als orale Einnahme

Anders als es die Begründung des Referentenentwurfs nahe legt, ist Inhalation nicht per se eine gefährlichere Applikationsform als orale Einnahme. In Bezug auf langfristige körperliche Auswirkungen insbesondere auf die Atemwege ist Rauchen sicherlich schädlicher als orale Einnahme. Allerdings ist das bei der empfohlenen Inhalation per Verdampfer nicht relevant. Dass bei Inhalation wie in der Begründung behauptet die Suchtgefahr größer sein soll als bei oraler Aufnahme ist m.E. nicht wissenschaftlich erwiesen. Ich erinnere daran, dass mit genau umgekehrter Begründung die Abgabe von essbaren Cannabisprodukten in Anbauvereinen verboten bleibt. Anbauvereinigungen dürfen weder THC-haltige Lebensmittel noch Extrakte (!) an ihre Mitglieder abgeben. Die inhalierbaren Produkte Cannabisblüten und Haschisch wurden ganz offensichtlich von der Bundesregierung als die weniger riskanten Darreichungsformen für Konsumenten eingeschätzt. Dass dies bei Patienten umgekehrt sein soll und das „Suchtrisiko“ durch Cannabisblüten als höher eingeschätzt wird als durch Extrakte zum oralen Konsum, ist nicht nachvollziehbar.

Keine Kosteneinsparung durch Streichung von Cannabisblüten

Bezogen auf den tatsächlichen THC-Gehalt, auf den die Verschreibung i.d.R. standardisiert wird, sind Blüten das preiswerteste Cannabismedikament. Die gleiche verschriebene Menge THC kostet die Kassen also in Form von Extrakten oder reinen Dronabinol-Präparaten mehr als in Form von Cannabisblüten.

Ärzte verschreiben Cannabis immer noch sehr zurückhaltend auf Kassenrezept, u.a. weil sie Regresszahlungen befürchten. Das gilt insbesondere für Blüten. Es ist also davon auszugehen, dass es sich bei den Patienten, die derzeit Cannabisblüten von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen, ganz überwiegend um solche handelt, die schwer erkrankt und austherapiert sind. Sie werden wahrscheinlich ganz überwiegend die Nachteile der oralen Einnahme von Extrakten in Kauf nehmen und entsprechend in Absprache mit ihren Ärzten umschwenken. Die verschriebene Menge THC wird sich dabei nicht verringern, die Therapie also teurer werden. Deshalb ist die angegebene Einsparung für die GKV fragwürdig. Es könnte sogar sein, dass die Streichung der Kostenübernahme von Cannabisblüten durch explodierende Kosten bei Cannabisextrakten zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen würde.

Georg Wurth
Deutscher Hanfverband

Transparenz

Der Deutsche Hanfverband versteht sich im Sinne einer Bürgerrechtsbewegung ausschließlich als Interessenvertretung privater Legalisierungsbefürworter, Cannabiskonsumenten und Patienten. Privatpersonen machen mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen ca. 80 Prozent unseres Budgets aus. Der Rest kommt von Firmensponsoren, denen wir Werbeleistungen anbieten, aber keinerlei Lobbyarbeit oder sonstige branchenspezifische Dienstleistungen. Dies teilen wir interessierten Firmen auf unserer entsprechenden Informations- und Anmeldeseite auch so mit: “Wenn du dich für branchenspezifische Leistungen wie Beratung, Vernetzung oder Lobbyarbeit für bestimmte Marktregulierungen interessierst, beachte auch unseren Partner Branchenverband Cannabiswirschaft e.V.” Unter den Firmen, die unsere Arbeit dennoch unterstützen, sind auch einige Telemedizin-Anbieter. Im Vergleich zu den Beiträgen privater Unterstützer, deren Interessen wir vertreten, sind die Beiträge dieser Unternehmen für die Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebs nicht notwendig. Dementsprechend vertreten wir in dieser Stellungnahme ausschließlich die Interessen unserer privaten Unterstützer, hier insbesondere die von Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen.


Kommentare

8 Kommentare zu „DHV-Stellungnahme zum Referentenentwurf „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz““

  1. JAn A.

    Ich frage mich…
    …wieso Pressemitteilungen von ‚ambivalenten Verschreibungsmengen von 10 – 100 g pro Monat‘ schreiben.
    Ich kenne diese Phänomen, das liegt in erster Linie an den Bestell- und Versandzeiten, die wirken sich seltsam auf den Verschreibungstakt aus.
    Dann gibt es oft falsch ausgestellte Rezepte und die Versandapotheke ist zudem in einer andere Stadt, das verzögert alles.
    Da stauen sich schon mal Mengen in Form von Rezepten an, während der Patient zuhause womöglich in der Versorgungslücke verzweifelt auf sein Päckchen wartet.

    Am ALLERLÄCHERLICHSTEN jedoch ist künstlich Einheiten, wie ‚MONATSrationen‘, zu berechnen, bei einem Medikament, das man TÄGLICH in der selben Menge einnimmt.
    Das hat nichts mit dem ‚Ersten oder Letzten des Monats‘ zu tun, oder mit ‚Januar oder Dezember‘ – viel eher mit VERFÜGBARKEIT und VORRAT. Die Stringenz und der Takt ergeben sich aus dem täglichen Gebrauch, nicht aus einer verschriebenen Menge oder einer willkürlich berechneten Ration.
    Ein Rezept bekommt man, wenn ein Termin ist, oder – was viele auch nicht verstehen – ALS VORRAT
    BEVOR das Medikament leer ist NATÜRLICH! Wieso soll das bei Cannabis anders sein, als bei allen anderen Medikamenten? Wenn man rechtzeitig nachbestellt gibt es überhaupt keinen Grund zu leiden! Warum genau sollte man sich den Symptomen und Schmerzen hingeben?
    Ich verstehe die Argumentation nicht!

    Soll die Ration erstmal leer sein und dann soll man Wochen auf die neue warten und herumsiechen? Wenn man auf (irgend)ein Medikament angewiesen ist holt man sich rechtzeitig Rezepte.

  2. MeCaDt / Dr. H. Chr. Voss, M. A. / CANNABIS-SACHVERSTÄNDIGER // Die Streichung darf m.E. nach nicht erfolgen, da unmittelbar in die ärztliche Terpen-Behandlung eingegriffen wird. Der Verweis auf Kapseln ist unzureichend. Blüten-Patienten müssen weiterhin die Möglichkeit erhalten: – Die gegen Ihre spezifische Erkrankung vorhandenen Terpene unter den zahlreichen Sorten auszufiltern, THC/CBD-Angleichungen feinzufiltern, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung oder Kaltfusion Blütenbehandlung ab- oder anzufordern, Tag- und Nachtsorte festzulegen, Individualmengen berechnen lassen, Temperatur-Formulierungen einzusehen, etc..- Es ist unverantwortlich, den Patienten diese bislang äußerst erfolgreiche, zeitgemäße HighTech-Behandlung zu entziehen.-

  3. Msnuel Grau

    Ich habe Multiple Sklerose und bekomme gegen Schmerzen und Spastik Blüten verschrieben. Ich habe von 2017-2019 vorm Sozialgericht gekämpft. Mur wurden immer neue Medikamente verschrieben die nicht geholfen haben. Auch Öl oder Spray als Extrakte sind Witz und haben mir nicht Ansatzweise so geholfen wie das medizinische Cannabis. Ich sitze inzwischen im Rollstuhl steuere auf den Pflegegrad 3 zu. Wie soll ich künftig mich versorgen wenn ich das finanziell nicht schaffe. Extrakte kosten wesentlich mehr als Blüten also daran kann es ja nicht liegen. Ich habe Anfang 2019 gewonnen. Ein vom Gericht gestellter Gutachter bestätigte das Tabletten oder auch Extrakte nicht geholfen hatten. Ich hoffe die Politik berücksichtigt schwerstkranke Menschen wie mich. Wie soll mein Leben weitergehen wenn ich wieder non Stop Schmerzen bekommen sollte ? Werde dann erneut vor Gericht gehen und hoffen das die Richter mehr nachdenken und sowas nicht zulassen 😞

  4. Judith Pgötz

    Ich bin mit den Nerven am Ende. Bin seit 1997 an der chronische Form der MS erkrankt mit Pflegegrad 4 und erhalte seit 2017 med,Cannabis verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt, wenn das jetzt gestrichen wird, dann weiß ich nicht mehr weiter, bin austherapiert

  5. Geo Cache

    Ich mit Posttraumatischen Belastungen und ADHS habe Medikamentös, ( einschließlich Cannabis Extrakt ) alles durch!
    Sämtliche Kuren blieben erfolglos?
    Durch Zufall versuche meine Therapeutische Ärztin Cannabis auf Blütenbasis( 2023 ). Seither kann ich wieder am Leben teilnehmen, sowie ich wieder 3 Stunden schlafen kann.
    Als Leistungsträger unserer Gesellschaft, könnte ich ohne diese Rezeptfreie Medikation nicht mehr arbeitsfähig bleiben.
    Bräuchte wieder mehr Betreuung, teure Medikamente ( wo man kein Auto fahren darf )usw.
    Ein gutes hätte es ja, bräuchte auch nicht mehr zu Arbeiten ( wäre so Eingestuft ). Somit brauche ich ja kein Auto, nicht Tanken, keine Werkstatt,
    kein TÜV ?
    Vielleicht mal Nachdenken, was billiger ist?

  6. Claudia Becker

    Unverantwortlich sich an schwerstkranke Menschen zu vergreifen

    1. Sven

      Das trifft den Nagel auf den Kopf.

      Wie kann man bitte Alternativlos ein Medikament streichen, welches schwerstkranke Menschen die (halbwegs) normale Teilnahme am Alltags- und Arbeitsleben ermöglicht?

      Frau Warken sollte sich schämen!

      Sollte dieses Vorhaben so umgesetzt werden, reiche ich gerne – nach vorheriger Rechtsberatung und Abstimmung mit dem DHV – Klage ein.

      Dieses Vorhaben würde den Grundgedanken des Sozialstaates komplett aushebeln!

  7. Nils

    Mit „Inhalation nicht riskanter ist als orale Einnahme“ kann ich mich nicht ganz anfreunden, ich fände
    „Inhalation nicht PER SE riskanter ist als orale Einnahme“ besser.
    Ich habe nur diese Kleinigkeit auszusetzen und bin sehr erleichtert, dass ihr euch für meine Konsumform so sehr einsetzt.

    Wir bräuchten einen Disclamer: Die Bundesregierung fügt ihnen und ihren Liebsten erheblichen Schaden zu

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