Nein, pauschal muss niemand seinen Arbeitgeber über die Einnahme von medizinischem Cannabis informieren. Jedoch seid ihr als Angestellte im Rahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nach DGVU Vorschrift 1 § 15 “Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten” dazu verpflichtet, keine Medikamente einzunehmen, die euch selbst oder andere gefährden können. Wenn dies also ausgeschlossen ist und ihr nach Rücksprache mit eurem Arzt gut medikamentös eingestellt seid, könnt ihr ganz normal arbeiten und müsst euren Arbeitgeber auch nicht über eure Medikamenteneinnahme unterrichten. Anders ist dies bei einer amtsärztlichen Untersuchung. Gegenüber dem Amtsarzt seid ihr verpflichtet, die Einnahme von Medikamenten offenzulegen.
Es gibt zudem Berufsgruppen, bei denen auch die Nutzung von Cannabis als Medikament problematisch oder gar ein Ausschlusskriterium für bestimmte Einsatzbereiche sein kann. Dazu gehören z.B. die Polizei oder die Bundeswehr.
