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Hanfverband: Skandalöse Entscheidung zu GKV & Cannabis

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 10.07.2026

Bundestag und Bundesrat haben heute die Therapieoptionen mit medizinischem Cannabis für Kassenpatienten massiv eingeschränkt. Neben dem grundsätzlichen Wegfall der Erstattungsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten wurden durch eine kurzfristige Verschärfung auch sämtliche Rezepturarzneimittel für die Erstattung in den ersten sechs Monaten der Behandlung ausgeschlossen. Die Änderung betrifft also nicht nur hunderte Sorten Blüten, sondern auch eine große Bandbreite an Extrakten in Tropfen- und Sprayform.

Damit stehen zukünftig nur noch zwei verschiedene THC-haltige Fertigarzneimittel für den Therapiestart von Kassenpatienten zur Verfügung (Sativex, Exilby). Unter diesen befindet sich keines, das für einen inhalativen Gebrauch bei Schmerzspitzen nutzbar ist. Für viele Kassenpatienten mit einer Kostenübernahme für Cannabisblüten existiert somit keine adäquate Ersatztherapie. 

Ebenso ist nicht davon auszugehen, dass durch die allgemeine Umstellung von Cannabisblüten auf teurere Fertigarzneimittel überhaupt Einsparungen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis erzielt werden können. 

In der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni 2026 sprach sich der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Hecken auf Frage des CSU-Abgeordneten Stefan Pilsinger für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzentwurfes zugunsten von Fertigarzneimitteln aus. Er regte einen sechsmonatigen Zeitraum an, in dem keine Rezepturarzneimittel erstattet werden können. Der G-BA-Vertreter nannte zudem explizit das kürzlich neu zugelassene Fertigarzneimittel “Exilby” des Münchener Unternehmens Vertanical als mögliche Alternative. 

Gründer und Gesellschafter von Vertanical ist Clemens Fischer. Dieser spendete vor der letzten Bundestagswahl u.a. 200.000 € an die CSU, 100.000 € an die SPD und 90.000 € an die CDU. Fischer und sein Unternehmen dürften die größten Profiteure der kurzfristigen Verschärfung sein, die auf eine Initiative der CSU zurückzuführen ist und letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien (CDU,CSU und SPD) in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses durchgebracht wurde. 

Für das neu zugelassene Fertigarzneimittel Exilby gibt es noch keinen mit den Krankenkassen ausgehandelten Preis, so dass die tatsächlichen Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen aktuell noch nicht absehbar sind. Die Festsetzung des Preises in den ersten sechs Monaten der Markteinführung obliegt einzig und allein dem Unternehmen Vertanical. Erst anschließend wird mit dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungsbetrag verhandelt. Es verwundert also sehr, dass der G-BA-Vertreter Prof. Hecken vor dem Hintergrund dieses unklaren Erstattungspreises ein bestimmtes Arzneimittel vor dem Hintergrund des Spardikats so explizit empfiehlt. Verantwortung für diese Empfehlungen muss Prof. Hecken jedoch nicht übernehmen, da er auf eigenen Wunsch zum 30.06.2026 als Vorsitzender des G-BA ausgeschieden ist. Zurück bleibt ein fragwürdiger Gesetzgebungsprozess, der die Versorgung von Kassenpatienten mit medizinischem Cannabis nachhaltig verschlechtert und die Kosten für die Erstattung von Cannabismedikamenten erhöhen dürfte. 

Georg Wurth

“Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft, zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.” – Georg Wurth


Kommentare

44 Kommentare zu „Hanfverband: Skandalöse Entscheidung zu GKV & Cannabis“

  1. dotfifty

    Noch mehr Verarschung gefällig?

    https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/krankenkassen-immobilienfonds-100.html

    Die gesetzliche Krankenversicherung nutzt das Geld von den Mitgliedern, um an der Börse in riskante Anleihen zu investieren. Wenn dann aber das Geld weg ist, müssen Einsparungen gemacht werden und schwer kranken Menschen wird die bewährte Therapie mit medizinischem Cannabis weggenommen?! Oder wie?

    Wo leben wir eigentlich, dass solche Machenschaften möglich sind? Und dann kommt noch dazu, dass vorher nochmal Geld von Vertanical als Spende an die Parteien geflossen ist.

    Es gab mal Zeiten, da hätten die Bürger schon die Mistgabeln und Fackeln rausgeholt und wären gegen die Verantwortlichen auf die Straße gegangen. Die wenigen Leute, die in den letzten Dekaden zur Hanfparade kommen, machen das Problem nicht besser. Man hat fast das Gefühl, dass das alles nur noch süchtige Junkies sind, die sich günstig über Online-Arztangebote mit Drogen versorgen und sich die Birne bis zur Hutkante zudröhnen wollen – Blos nichts für die Allgemeinheit tun, hauptsache denen geht es gut.

  2. JAn A.

    „Skandalöse Entscheidung zu GKV & Cannabis“

    Bundestag und Bundesrat haben die Therapieoptionen mit medizinischem Cannabis für Kassenpatienten massiv eingeschränkt.
    Neben dem grundsätzlichen Wegfall der Erstattungsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten wurden durch eine kurzfristige
    Verschärfung auch sämtliche Rezepturarzneimittel für die Erstattung in den ersten sechs Monaten der Behandlung ausgeschlossen.

    🚨 U N T E R Z E I C H N E N – W E I T E R L E I T E N ! 🚨

    ☠️ Mitzeichnungsfrist 06.08.2026 ☠️

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_04/_19/Petition_198731.nc.html

    Weiterhin Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis (Blüten) als erstattungsfähige Leistung der GKV vom 19.04.2026

    Text der Petition

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, die gewährleistet, dass medizinisches Cannabis in Form von Blüten weiterhin als erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar bleibt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und keine gleichwertige therapeutische Alternative besteht.

    Begründung

    Medizinisches Cannabis ist für viele Patientinnen und Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Therapie, insbesondere bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder schweren Begleiterkrankungen. Die Möglichkeit, Cannabisblüten ärztlich verordnet und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet zu erhalten, stellt für viele Betroffene die einzige wirksame oder verträgliche Behandlungsoption dar.

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten würde die Versorgungssituation erheblich verschlechtern. Viele Patientinnen und Patienten wären gezwungen, auf weniger wirksame oder stärker nebenwirkungsbehaftete Medikamente auszuweichen. Dies kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer geringeren Lebensqualität und im schlimmsten Fall zu Folgekosten für das Gesundheitssystem führen.

    Cannabisblüten bieten gegenüber standardisierten Extrakten in bestimmten Fällen therapeutische Vorteile, etwa durch individuell steuerbare Dosierung oder ein breiteres Wirkspektrum. Die Therapieentscheidung sollte daher weiterhin im ärztlichen Ermessen liegen und sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.

    Zudem würde eine Einschränkung der Kostenübernahme soziale Ungleichheiten verschärfen, da sich viele Betroffene die Therapie privat nicht leisten können. Der Zugang zu einer notwendigen medizinischen Behandlung darf jedoch nicht vom Einkommen abhängen.

    Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bestehende Regelung zur Erstattungsfähigkeit beizubehalten und die patientenorientierte Versorgung mit medizinischem Cannabis sicherzustellen.

    Weitere Infos:

    https://hanfverband.de/hanfverband-skandaloese-entscheidung-zu-gkv-cannabis

    https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0411-26.pdf

    https://bdcan.de/cannabisblueten-gkv/

    1. JAn A.

      Im Messenger-Format zum weiterleiten.

      Wir müssen selbst aktiv werden!

    2. JAn A.

      Nach meiner Recherche kann quasi jede/r abstimmen.
      Auch im Ausland.

      Man braucht dafür scheinbar
      keine deutsche Staatsbürgerschaft, nicht mal einen Wohnsitz in Deutschland.

  3. Littleganja

    Der DHV betreibt hier Falschinformation Blüten wurden nicht von der Kostenerstattung gestrichen sie sind jetzt das Mittel der zweiten Wahl!
    Angst verkauft sich gut und bevor ich FakeNews verbreite würde ich mich doch vorher besser informieren?!?
    Daher prüft alles selbst nach und glaubt Organisationen nicht die auf Spender angewiesen sind.

    Euer LittleGanja

    1. Simon Kraushaar

      Keine Angstmache sondern bittere Realität, aber prüfe lieber besser selbst und verlass dich nicht auf Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind:

      „„ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit
      Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit
      den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon
      , wenn
      1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
      a) nicht zur Verfügung steht oder
      b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des
      behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und un-
      ter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwen-
      dung kommen kann und
      2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krank-
      heitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
      Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarznei-
      mittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Die Leistung bedarf bei der
      ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen
      abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, es sei denn die Leistung wird von einer oder einem
      vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach Satz 9 bestimmten Fachärztin oder Facharzt verordnet. Die
      Genehmigung ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 ist über
      den Antrag auf Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Sofern
      eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, ist abwei-
      chend von § 13 Absatz 3a Satz 1 über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von vier Wochen nach
      Antragseingang zu entscheiden; der Medizinische Dienst nimmt, sofern eine gutachtliche Stellung-
      nahme eingeholt wird, innerhalb von zwei Wochen Stellung. Verordnet die Vertragsärztin oder der
      Vertragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b oder im unmittelbaren
      Anschluss an eine Behandlung mit einer Leistung nach Satz 1 im Rahmen eines stationären Kranken-
      hausaufenthalts, ist über den Antrag auf Genehmigung nach Satz 3 abweichend von Satz 5 innerhalb
      von drei Tagen nach Antragseingang zu entscheiden. Leistungen, die auf der Grundlage einer Verord-
      nung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung
      eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen Extrakten in stan-
      dardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 3. Der Gemeinsame
      Bundesausschuss regelt das Nähere zur Leistungsgewährung sowie zu einzelnen Facharztgruppen, bei
      denen der Genehmigungsvorbehalt nach Satz 3 entfällt, und zu deren erforderlichen ärztlichen Qualifi-
      kationen in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6.““

      Siehe: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0411-26.pdf

      Grüße Simon

      1. Littleganja

        13.07.2026

        Werden Cannabisblüten jetzt gar nicht mehr von der Kasse erstattet?
        Nein, ein vollständiges Aus ist es nicht. Die Blüte bleibt grundsätzlich erstattungsfähig, rückt aber hinter die zugelassenen Fertigarzneimittel. Erst wenn ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem solchen Präparat erfolglos bleibt, kann die Kasse Blüten oder Extrakte übernehmen.

        https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/cannabis-auf-kassenrezept-bundestag-beschliesst-vorrang-fuer-fertigarzneimittel/

        1. Simon Kraushaar

          Ja Blüten werden gar nicht mehr von der Kasse erstattet – siehe Gesetz. Was das Hanf Magazin schreibt ist leider falsch. Grüße Simon

          1. Gruenzelman

            Ich stelle auch schon mehrfach fest, dass Seit dem das Hanf-Magazin von der neuen Geshäftsführung übernommen wurde, deren Qualität unter dem niveau gefallen ist und die häufiger auf Basis von Quantitativen Massenartikeln mit halluzinierenden KI-Mitteln agieren.

            Früher wurde das Hanf-Magazin von der Schweizer Whoole-AG geleitet und da war die Qualität noch stimmig. Irgenndwann Anfang 2026 sind die wohl von einem Kapitalisten aus Östereich geschluckt worden. Seit dem scheint es mehr oder weniger bergab zu gehen mit der Qualität bei denen.

            Ich meine Fehler machen alle, haben die früher vereinzelt auch schon gehabt, aber das was da mitlerweile bei denen abgeht… Naja, ich weis auch nicht.

            Einfach nur noch ekelig, der ganze Kapitalfaschismus! Breitet sich die seuche wohl auch schon bei der sonst Beliebt gewessenen Cannabis-Presse aus.

    2. Anonym

      Was laberst du ? Mein Arzt hat es mir eben selbst Bestätigt. Arbeitest wohl inna GKV oder 🤣🤷‍♂️

  4. Paul

    Klarstellung benötigt:
    Die im Video dargestellten Informationen zum GKV-Beschluss weichen ab von der Darstellung der ACM (https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/mitteilungen/acm-mitteilungen-vom-11-07-2026).

    Im Video klingt es so, als wäre die Kostenübernahme für Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr möglich. In der Mitteilung der ACM steht allerdings, dass eine Kostenübernahme von Blüten nach den erzwungenen 6 Monaten mit Fertigarzneimitteln wieder möglich sei.

    Wer hat Recht?

    1. Simon Kraushaar

      Keine Ahnung, warum der ACM anderes behauptet aber der Gesetzestext ist leider eindeutig:


      Als Antwort auf Littleganja.

      Keine Angstmache sondern bittere Realität, aber prüfe lieber besser selbst und verlass dich nicht auf Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind:

      „„ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit
      Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit
      den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
      1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
      a) nicht zur Verfügung steht oder
      b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des
      behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und un-
      ter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwen-
      dung kommen kann und
      2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krank-
      heitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
      Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarznei-
      mittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.“ usw..

      Siehe: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0411-26.pdf

      Grüße Simon

      1. LittleGanja

        Ich sag doch ihr habt kein Plan
        😉

        1. Simon Kraushaar

          Lies das Gesetz: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0411-26.pdf

          Der ACM wird diesen Fehler in Kürze berichtigen.

        2. whatever

          DU verbreitest also Unwarheiten, in einem ätzenden Zeter-Ton. Einfach nur noch peinlich.

  5. DobbyonDope

    Habe eben bei meiner Krankenkasse angerufen.
    Stand JETZT weiß da niemand NICHTS von einem VERBOT oder einerr Änderung. Sämtliche Leute die ich am Telefon hatte waren überrascht davon. Mir wurde gesagt, dass ich mein Rezept wie gewohnt einlösen soll und es bis jetzt keine Einschränkungen gibt. Sollte sich etwas ändern bekomme ich direkt einen Rückruf. Also Freunde, erstmal Luft holen und abwarten.

    1. Paul

      Darf man fragen, um welche Krankenkasse es sich handelt?
      Ich hoffe aktuell noch dass man mit bereits bestehender Kostenübernahme einen Bestandsschutz erhält.
      Meine Kostenübernahme musste ich damals sowieso einklagen, die Begründung mit der ich vorm Gericht Recht bekommen habe, hat sich nicht plötzlich geändert. Ein Wechsel von Blüten auf Extrakte wäre um einiges teurer für meine Krankenkasse, das sollte denen im besten Fall bewusst sein.

    2. Georg Wurth

      Klar gibt es bis jetzt noch keine Einschränkung. Das Gesetz ist ja auch noch nicht in Kraft getreten. Das wird sich in den nächsten Wochen ändern.

    3. H.Miesen

      Heute fast verzweifelt brauchte neue Rezepte . Mein Hausarzt hat Urlaub. 4 Vertreter 3 nur noch privat Rezept. 1 hatte sich erbarmt und hat mir teilrezept ausgefüllt .bekomme mittlerweile Panik Attacken . Weil diese blüten das einzige Mittel sind die mich von extremen schmerzspitzen bewahrt und mir die Nachtruhe wieder gibt. Ohne blüten wüsste ich nicht wie ich 24/7 Stunden Schmerzen bremsen kann . Das Gesetz ist in meinen Augen Vertragsbruch, unterlassene hilfeleistung ,schwere Körperverletzung und seelische Grausamkeit.

  6. Jasmin Marrali

    Ich als ab jetzt „ehemalige“ Cannabispatientin – schwere Schmerzen, nach unzähligen Operationen und langjähriger chronischer Erkrankung, leider erwerbsunfähig und Pflegegrad 2- freue mich besonders.

    Jahrelang gekämpft und so viel ertragen- die Organe haben einfach auch nicht mehr richtig funktioniert. Dank meiner jetzt hinfälligen Cannabistherapie hatte sich alles erholt und ich durfte Lebensqualität genießen.

    Gibt es eigentlich schon einen Link zum Antrag für Sterbehilfe auf der Seite vom Bundestag, oder muss man das noch selbst ergoogeln?

    1. Anonym

      Stimme da voll zu ohne die blüten wie von 6 jahren .Oft nachgedacht welche Brücke ist hoch genug. Jetzt sehe ich schwarz wenn die blüten nicht mehr kommen. Privat bei 750 Rente nicht machbar.

  7. Adrian

    Schon lustig wenn man auf die Webseite des Unternehmens geht:

    „We stay away from anything illegal, dishonest, or immoral“

    Wir leben in dystopischen Zeiten.

  8. Edgar Beck

    Wo wollen die jetzt sparen,wenn mein Cannabis wegfällt,brauche ich wieder 4-6 Schmerztabletten(Morphin) Tropfen für Augeninnendruck,Blutdruck Tablette und Schlaftabletten.alles das habe ich durch Cannabis nicht mehr gebraucht.

  9. JAn A.

    Rechtsberatungshilfeschein ist bereits online beantragt.

  10. Philipp

    Macht endlich was!!!! Die Situation ist untragbar, ich konnte gegenüber der Krankenkasse beweisen dass ich ein Wechsel von Cannabis Blüten zu Fentanyl höchstwahrscheinlich nicht überleben werde. Habe daraufhin die Kostenübernahme erhalten und nun streicht der Gesetzgeber einfach ohne Debatte den Anspruch unter solchen Umständen! Unglaublich gefährlich und Erbärmlich! 🙁

  11. Stephanie

    Gibt es bereits eine Bestrebung für eine Sammelklage gegen diese Entscheidung??? Es kann ja nicht sein, dass wir Patienten das klaglos akzeptieren. Ich habe 5Jahre für eine Kostenübernahme gekämpft und jetzt
    sowas?

    1. Philipp

      Geht mir exakt genauso!!!

    2. JAn A.

      Ist eine Sammelklage überhaupt möglich, da es sich um ein Medikament und nicht um eine Patientengruppe handelt, oder bleiben das alles Einzelfälle?

  12. Bero Souris

    Starten Sie bitte umgehend eine Online-Petition, um auf diese unglaubliche Situation aufmerksam zu machen. Hier können deutlich über 100.000 Unterschriften zusammenkommen.

    Schönen Sonntag!

    1. JAn A.

      Gibt es hier:

      https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_04/_19/Petition_198731.nc.html

      W E I T E R L E I T E N U N D T E I L E N !

      100.000? Schön wär’s.
      Stand 12.7.2026 15:11 Uhr 2310 Unterschriften. Mitzeichnungsfrist 6.8.2026.

    2. dotfifty

      Sehr zweifelhaft, dass aus so einer Petition was wird! Wenn Kiffer nicht mal in der lage sind die schon bestehende Petition: „Weiterhin Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis (Blüten) als erstattungsfähige Leistung der GKV vom 19.04.2026“ ( https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_04/_19/Petition_198731.html ) zu genüge mitzuzeichnen und Solidarität für Patienten mit geringen Finanziellen einkommen zu zeigen, muss man doch annehmen, dass das überwiegend alles Junkies sind die sich nur billig mit hochpotenten zeug von der Telemedizin bis zur Hutkannte zudröhnen wollen.

  13. DobbyonDope

    Das wird für mich als Morbus Crohn und Schmerzpatient ja richtig lustig. Darf ich mir dann wieder Tillidin und Fentanyl gönnen?
    Aber eventuell ist es einfacher direkt auf Opiate zu wechseln. Die bekommen die ganzen Junkies ja auch auf Kasse! 👍🏻Und erst die Alkoholiker die 3x im Jahr auf Kasse Urlaub in der Klinik machen. Gaaanz großes Kino.
    Aber die nächsten Wahlen kommen bestimmt.

  14. Maren Ehlbeck

    Und wieder wird Gesundheit und Wohlbefinden vom vielen Millionen Schmerzpatienten dem Geld, der Gier und der Macht geopfert. Wie weit moralisch verkommen müssen Menschen sein, um das bewusst in Kauf zu nehmen?

  15. Freddy

    Hallo Hanfverband,
    ich hätte da mal eine Frage. Kann man die Regierung eigentlich wegen Korruption verklagen? Wie das alles gelaufen ist, sieht es doch alles danach aus. Erstmal ordentlich Spenden kassieren um dann den Willen des Spenders durchzusetzen? Alles wegräumen damit man ein (fast) Monopol hat? Warum spielt die Regierung mit unserer Gesungheit und was passiert jetzt mit Patienten wie mir? Ich habe 2019 mit Extrakten begonnen die Nachweislich nichts brachten. Ende 2019 sind wir dann erst auf Blüten umgestiegen, letzte Möglichkeit! Und diese halfen mir sehr, ich konnte wieder am Leben teilnehmen und meine Begleiterscheinungen zu meinem Hirntumor wurden wie ein Wunder alle besser. Kaum noch Chemie etc, jetzt wird es sich wohl wieder in diese Richtung entwickeln, da ich als EM Rentner es mir gar nicht selber leisten kann. Ich denke und weiß, mir geht es nicht alleine so!

  16. Korruptes System… aber über Russland schimpfen…. kehrt erstmal vor der eigenen Tür

  17. MJ

    Das ist echt Korruption vom feinsten.
    Kann man da nicht mehr machen als einfach nur Bericht erstatten?

  18. Gabi Rothfuchs

    Was soll man dazu noch sagen. Diese korrupte Regierung muss aufgelöst werden. Neuwahlen sofort.

  19. lutz

    Nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_133.html handelt es sich hier um ein,,Wirtschaftsgebiet,,
    Also nicht unlogisch,gegen die Menschlichkeit zu handeln und immer solche Leute zu wählen

  20. Johannes

    Es ist wirklich der Wahnsinn, was hier gerade passiert. Ich hoffe, dass sich viele Patienten für eine Klage entscheiden, wenn Ihnen bisher verschriebene Medikamente entzogen werden.

  21. Anja Lusis

    Was kann ich jetzt machen um als schmerzpatient doch noch Blüten verschrieben zu bekommen? Gibt es eine Sammelklage?

  22. Mayr Manuela

    Hallo, haben Sie eventuell ein Musterschreiben für eine Klage? Lieben Dank

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