Pressemitteilung des Deutschen Hanfverband vom 10.07.2026
Bundestag und Bundesrat haben heute die Therapieoptionen mit medizinischem Cannabis für Kassenpatienten massiv eingeschränkt. Neben dem grundsätzlichen Wegfall der Erstattungsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten wurden durch eine kurzfristige Verschärfung auch sämtliche Rezepturarzneimittel für die Erstattung in den ersten sechs Monaten der Behandlung ausgeschlossen. Die Änderung betrifft also nicht nur hunderte Sorten Blüten, sondern auch eine große Bandbreite an Extrakten in Tropfen- und Sprayform.
Damit stehen zukünftig nur noch zwei verschiedene THC-haltige Fertigarzneimittel für den Therapiestart von Kassenpatienten zur Verfügung (Sativex, Exilby). Unter diesen befindet sich keines, das für einen inhalativen Gebrauch bei Schmerzspitzen nutzbar ist. Für viele Kassenpatienten mit einer Kostenübernahme für Cannabisblüten existiert somit keine adäquate Ersatztherapie.
Ebenso ist nicht davon auszugehen, dass durch die allgemeine Umstellung von Cannabisblüten auf teurere Fertigarzneimittel überhaupt Einsparungen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis erzielt werden können.
In der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni 2026 sprach sich der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Hecken auf Frage des CSU-Abgeordneten Stefan Pilsinger für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzentwurfes zugunsten von Fertigarzneimitteln aus. Er regte einen sechsmonatigen Zeitraum an, in dem keine Rezepturarzneimittel erstattet werden können. Der G-BA-Vertreter nannte zudem explizit das kürzlich neu zugelassene Fertigarzneimittel “Exilby” des Münchener Unternehmens Vertanical als mögliche Alternative.
Gründer und Gesellschafter von Vertanical ist Clemens Fischer. Dieser spendete vor der letzten Bundestagswahl u.a. 200.000 € an die CSU, 100.000 € an die SPD und 90.000 € an die CDU. Fischer und sein Unternehmen dürften die größten Profiteure der kurzfristigen Verschärfung sein, die auf eine Initiative der CSU zurückzuführen ist und letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien (CDU,CSU und SPD) in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses durchgebracht wurde.
Für das neu zugelassene Fertigarzneimittel Exilby gibt es noch keinen mit den Krankenkassen ausgehandelten Preis, so dass die tatsächlichen Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen aktuell noch nicht absehbar sind. Die Festsetzung des Preises in den ersten sechs Monaten der Markteinführung obliegt einzig und allein dem Unternehmen Vertanical. Erst anschließend wird mit dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungsbetrag verhandelt. Es verwundert also sehr, dass der G-BA-Vertreter Prof. Hecken vor dem Hintergrund dieses unklaren Erstattungspreises ein bestimmtes Arzneimittel vor dem Hintergrund des Spardikats so explizit empfiehlt. Verantwortung für diese Empfehlungen muss Prof. Hecken jedoch nicht übernehmen, da er auf eigenen Wunsch zum 30.06.2026 als Vorsitzender des G-BA ausgeschieden ist. Zurück bleibt ein fragwürdiger Gesetzgebungsprozess, der die Versorgung von Kassenpatienten mit medizinischem Cannabis nachhaltig verschlechtert und die Kosten für die Erstattung von Cannabismedikamenten erhöhen dürfte.

“Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft, zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.” – Georg Wurth


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