Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, kann in Deutschland nicht Inhaber eines Jagdscheins bzw. einer Waffenbesitzkarte sein. Dies stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München 2018 fest und daran hat sich auch durch die Verabschiedung des CanG nichts geändert. Ein regelmäßiger Cannabiskonsum wurde durch das Gericht als fehlende persönliche Eignung für den Umgang mit einer Waffe nach § 6 Waffengesetz definiert. Anders sieht es aus, wenn die Einnahme des medizinischen Cannabis nur nach Bedarf stattfindet und nicht regelmäßig ist. Aber auch dann ist es wahrscheinlich, dass ihr eine waffenrechtliche Begutachtung (Jäger MPU) absolvieren müsst, um eure persönliche Eignung zu beweisen.
