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Bremer SPD enttäuscht auf ganzer Linie | DHV-Video-News #152

Die Hanfverband-Videonews vom 02.02.2018

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

• Das Ergebnis der DHV-Weihnachtsspendenaktion
• DHV-Ortsgruppe München sucht Patienten ohne Arzt
• Niema Movassat ist neuer drogenpolitischer Sprecher der Linken
• Bremer SPD enttäuscht auf ganzer Linie
• Urteil: Cannabispatient verliert Waffenschein
• Cannabis & Führerschein: der Beschluss des Verkehrsgerichtstags
• Lindenstraße: Ziegler wird Großdealer
• Termine

Das Ergebnis der DHV-Weihnachtsspendenaktion

DHV-Ortsgruppe München sucht Patienten ohne Arzt

Niema Movassat ist neuer drogenpolitischer Sprecher der Linken

  • Homepage Niema Movassat, 30.01.2018: Niema Movassat wird Drogen- und Verfassungspolitischer Sprecher im Bundestag

Bremer SPD enttäuscht auf ganzer Linie

Urteil: Cannabispatient verliert Waffenschein

Cannabis & Führerschein: der Beschluss des Verkehrsgerichtstags

Lindenstraße: Ziegler wird Großdealer

  • Folge 1657 “Ali”
  • Folge 1658 “Babykram”

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Medienberichte über den DHV


Termine der kommenden zwei Wochen

  • Berlin: Treffen des Selbsthilfenetzwerks Cannabis-Medizin Berlin, Freitag, 2. Februar 2018, 18:00 Uhr, Berliner Aids-Hilfe e.V.
  • München: Treffen der DHV-Ortsgruppe München, Sonntag, 4. Februar 2018, 14:00 Uhr, Weltwirtschaft, Schwanthalerstr 80, 80336 München
  • Heidelberg: Treffen der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar, Montag, 5. Februar 2018, 19:00 Uhr,
  • Halle/Saale: Treffen der Ortsgruppe Halle/Saale, Mittwoch, 7. Februar 2018, 17:00 Uhr, Linker Laden Halle, Leitergasse 4, 06108 Halle
  • Berlin: 37. Peira-Matinée Cannabis , Sonntag, 11. Februar 2018, 11:00 Uhr, Cum Laude das Restaurant Humboldt-Universität zu Berlin, Platz der Märzrevolution, 10117 Berlin
  • Berlin: Treffen der DHV-Ortsgruppe Berlin, Mittwoch, 14. Februar 2018, 19:00 Uhr,
  • Mannheim: Cannabis – Jahrtausende alte Heilpflanze, Donnerstag, 15. Februar 2018, 19:00 Uhr, Kombinat Mannheim, U3 16-17, 68161 Mannheim
  • Berlin: Treffen des Selbsthilfenetzwerks Cannabis-Medizin Berlin, Freitag, 16. Februar 2018, 18:00 Uhr, Berliner Aids-Hilfe e.V.


Kommentare

12 Antworten zu „Bremer SPD enttäuscht auf ganzer Linie | DHV-Video-News #152“

  1. Philos…

    (Ent)-täuscht? Um (Ent)
    (Ent)-täuscht? Um (Ent)-täuscht zu sein, muss man erst mal (ge)-täuscht werden. Wer die Täuschung nicht erkannte, ist so gesagt selbst schuld, (Ent)-täuscht zu werden. Diese dogmatische Führung wird solange seitens CDU/CDU-SPD bestehen, bis eine neue leaderpolitik an die ^macht^ kommt. Ändern werden die sich nie, bis das Volk gemeinsam anpackt und eine Revolution startet. Die werden uns immer weiter täuschen, um ihre Stimmen zu erhalten. Wer in Hoffnung lebt, ändert im Endeffekt auch nichts. Außer wählen zu gehen, cannabiskonsum zu befürworten und sich den Stoff dabei illegal zu besorgen, kann man nicht mehr machen. Leider.

  2. Philos…

    (Ent)-täuscht? Um (Ent)
    (Ent)-täuscht? Um (Ent)-täuscht zu sein, muss man erst mal (ge)-täuscht werden. Wer die Täuschung nicht erkannte, ist so gesagt selbst schuld, (Ent)-täuscht zu werden. Diese dogmatische Führung wird solange seitens CDU/CDU-SPD bestehen, bis eine neue leaderpolitik an die ^macht^ kommt. Ändern werden die sich nie, bis das Volk gemeinsam anpackt und eine Revolution startet. Die werden uns immer weiter täuschen, um ihre Stimmen zu erhalten. Wer in Hoffnung lebt, ändert im Endeffekt auch nichts. Außer wählen zu gehen, cannabiskonsum zu befürworten und sich den Stoff dabei illegal zu besorgen, kann man nicht mehr machen. Leider.

  3. Klaus Zimmer

    statt Cannabis-Patienten den
    statt Cannabis-Patienten den Waffenschein zu entziehen oder zu verweigern,wäre Selbiges sicher für Alkoholkonsumenten sinnvoller.

  4. Klaus Zimmer

    statt Cannabis-Patienten den
    statt Cannabis-Patienten den Waffenschein zu entziehen oder zu verweigern,wäre Selbiges sicher für Alkoholkonsumenten sinnvoller.

  5. WeedforPete

    Ich freue mich schon auf die
    Ich freue mich schon auf die Reaktionen auf die Studie. Hoffe nur, dass sie positiv ist und zumindest den ein oder anderen Politiker Geldzeichen in den Augen haben lässt xD

  6. WeedforPete

    Ich freue mich schon auf die
    Ich freue mich schon auf die Reaktionen auf die Studie. Hoffe nur, dass sie positiv ist und zumindest den ein oder anderen Politiker Geldzeichen in den Augen haben lässt xD

  7. Ritchie

    Waffenschein?
    Waffenschein?
    Wenn man die Sache wirklich objektiv betrachtet sollte übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Verbot führen.
    Da müssten die Schützenvereine wohl dicht machen 🙂

  8. Ritchie

    Waffenschein?
    Waffenschein?
    Wenn man die Sache wirklich objektiv betrachtet sollte übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Verbot führen.
    Da müssten die Schützenvereine wohl dicht machen 🙂

  9. marian

    Müssen Jetzt alle Cannabis
    Müssen Jetzt alle Cannabis Patienten mit Führerschein Verlust rechnen? Verstehe bei der Rechtlage bezüglich. Führerschein leider nichts mehr. Der Deutsche Staat bringt mich noch ……:-(

  10. marian

    Müssen Jetzt alle Cannabis
    Müssen Jetzt alle Cannabis Patienten mit Führerschein Verlust rechnen? Verstehe bei der Rechtlage bezüglich. Führerschein leider nichts mehr. Der Deutsche Staat bringt mich noch ……:-(

  11. Matthias Rudelt

    Ich denke niemand will, dass
    Ich denke niemand will, dass Leute – von welcher Substanz auch immer – berauscht Auto fahren oder mit scharfer Waffe im Wald herumlaufen. Die Frage ist doch wo fängt Rausch an und wie drückt er sich aus? Ist man noch zurechnungs- und reaktionsfähig? Trifft man Entscheidungen so, wie man sie im nüchternen Zustand treffen würde?
    Die bloße Konzentration einer Substanz im Blut sagt darüber aber nicht wirklich viel aus, sondern höchstens, dass ein Konsum irgendwann vorher vorlag. Genauso unterscheiden sich die Wirkungen vieler Drogen. Bei manchen korrelliert die Konzentration mit der Wirkung (Alkohol), bei manchen akkumuliert sich die Konzentration bei gleichbleibender Wirkung (Cannabis), manche sind kaum noch oder gar nicht mehr messbar aber immer noch wirksam (LSD/Psilocybin).
    Insofern ist das Festlegen eines Grenzwertes nicht in jedem Fall sinnvoll, sondern nur dann, wenn absolute Konzentration und Wirkung auch direkt voneinander abhängen und weniger von anderen Attributen wie Stoffwechsel oder Wirkstofftoleranz.
    Man sollte also zuerst einmal definieren was Rausch überhaupt ist und was die Kriterien sind anhand derer man einen Rauschzustand erkennen kann. Sind diese erfüllt, kann man eigentlich erst von einer “Drogenfahrt” im Sinne einer “Fahrt im Rausch” sprechen, die dann natürlich auch pönalisiert werden sollte.
    Mein Vorschlag wäre also: Wird jemand bei einer Polizeikontrolle aufgegriffen und zeigt Auffälligkeiten eines Rausches, wird ein Schnelltest durchgeführt, der zeigt, ob Drogen konsumiert wurden (für Cannabis z.B. aktives THC). Falls ja wird die Konzentration im Blut sofort festgestellt (z.B. per Atemtest). Liegt der Grenzwert unterhalb einer Minimalschwelle (das wären nach meinem Verständnis die besagten 3ng/ml im Blutserum für Cannabis / vglb. 0,3 Promille bei Alkohol) passiert nichts weiter als evt. ein drohender Zeigefinger. Liegt der Wert unterhalb einer definitiven Rauschkonzentration (z.B. 50ng/ml – wo auch der schlimmste Dauerstoner noch einen Rausch verspürt, vglb. 0,8 Promille bei Alkohol), wird er sofort einem “Rauschtest” unterzogen, der zeigt ob und wie stark berauscht er ist. Wird ein Rausch festgestellt, gibt es die jeweiligen Maßnahmen: kurzzeitiges Fahrverbot (ausnüchtern), Geldstrafe / Punkte und nur in schweren und wiederholten Fällen Führerscheinentzug. Liegt der Wert über der “Rauschgrenze”, wird generell ein kurzzeitiges Fahrverbot ausgesprochen und wie bereits beschrieben bestraft.
    Eine MPU sollte m.M.n. nur dem Zweck dienen den Führerschein nach dem Führerscheinentzug wiederzuerlangen und auf gar keinen Fall “präventiv” verlangt werden können, um den Führerscheinentzug zu verhindern.
    Was Medizinalhanfpatienten angeht, sollte man davon ausgehen, dass diese Menschen vom Arzt wie bei jedem anderen Medikament “eingestellt” werden und, solange der Arzt dies bescheinigt, auch fahrtauglich sind bzw. in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen (z.B. als Jäger inkl. scharfer Waffe). Andernfalls sind sie, ggf. auch dauerhaft, krank zu schreiben.

  12. Matthias Rudelt

    Ich denke niemand will, dass
    Ich denke niemand will, dass Leute – von welcher Substanz auch immer – berauscht Auto fahren oder mit scharfer Waffe im Wald herumlaufen. Die Frage ist doch wo fängt Rausch an und wie drückt er sich aus? Ist man noch zurechnungs- und reaktionsfähig? Trifft man Entscheidungen so, wie man sie im nüchternen Zustand treffen würde?
    Die bloße Konzentration einer Substanz im Blut sagt darüber aber nicht wirklich viel aus, sondern höchstens, dass ein Konsum irgendwann vorher vorlag. Genauso unterscheiden sich die Wirkungen vieler Drogen. Bei manchen korrelliert die Konzentration mit der Wirkung (Alkohol), bei manchen akkumuliert sich die Konzentration bei gleichbleibender Wirkung (Cannabis), manche sind kaum noch oder gar nicht mehr messbar aber immer noch wirksam (LSD/Psilocybin).
    Insofern ist das Festlegen eines Grenzwertes nicht in jedem Fall sinnvoll, sondern nur dann, wenn absolute Konzentration und Wirkung auch direkt voneinander abhängen und weniger von anderen Attributen wie Stoffwechsel oder Wirkstofftoleranz.
    Man sollte also zuerst einmal definieren was Rausch überhaupt ist und was die Kriterien sind anhand derer man einen Rauschzustand erkennen kann. Sind diese erfüllt, kann man eigentlich erst von einer “Drogenfahrt” im Sinne einer “Fahrt im Rausch” sprechen, die dann natürlich auch pönalisiert werden sollte.
    Mein Vorschlag wäre also: Wird jemand bei einer Polizeikontrolle aufgegriffen und zeigt Auffälligkeiten eines Rausches, wird ein Schnelltest durchgeführt, der zeigt, ob Drogen konsumiert wurden (für Cannabis z.B. aktives THC). Falls ja wird die Konzentration im Blut sofort festgestellt (z.B. per Atemtest). Liegt der Grenzwert unterhalb einer Minimalschwelle (das wären nach meinem Verständnis die besagten 3ng/ml im Blutserum für Cannabis / vglb. 0,3 Promille bei Alkohol) passiert nichts weiter als evt. ein drohender Zeigefinger. Liegt der Wert unterhalb einer definitiven Rauschkonzentration (z.B. 50ng/ml – wo auch der schlimmste Dauerstoner noch einen Rausch verspürt, vglb. 0,8 Promille bei Alkohol), wird er sofort einem “Rauschtest” unterzogen, der zeigt ob und wie stark berauscht er ist. Wird ein Rausch festgestellt, gibt es die jeweiligen Maßnahmen: kurzzeitiges Fahrverbot (ausnüchtern), Geldstrafe / Punkte und nur in schweren und wiederholten Fällen Führerscheinentzug. Liegt der Wert über der “Rauschgrenze”, wird generell ein kurzzeitiges Fahrverbot ausgesprochen und wie bereits beschrieben bestraft.
    Eine MPU sollte m.M.n. nur dem Zweck dienen den Führerschein nach dem Führerscheinentzug wiederzuerlangen und auf gar keinen Fall “präventiv” verlangt werden können, um den Führerscheinentzug zu verhindern.
    Was Medizinalhanfpatienten angeht, sollte man davon ausgehen, dass diese Menschen vom Arzt wie bei jedem anderen Medikament “eingestellt” werden und, solange der Arzt dies bescheinigt, auch fahrtauglich sind bzw. in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen (z.B. als Jäger inkl. scharfer Waffe). Andernfalls sind sie, ggf. auch dauerhaft, krank zu schreiben.

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