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Cannabis & Führerschein: Was bedeutet der Beschluss des Verkehrsgerichtstags?

Am vergangenen Freitag hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar eine Empfehlung zu Cannabis und Führerschein veröffentlicht. Der DHV war live vor Ort dabei.
Hier ein Bericht über die Debatte und die möglichen Konsequenzen:

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT)

Der VGT wird von einem eigens zu diesem Zweck gegründeten Verein organisiert, er “dient der Wissenschaft, Lehre und Forschung auf allen Gebieten des Verkehrsrechts und angrenzender Fachgebiete.” Die Beschlüsse des VGT bzw. seiner Arbeitskreise haben keinerlei rechtlich oder politisch bindenden Auswirkungen. Wegen der großen Bedeutung des Gremiums finden die Beschlüsse in der Politik dennoch häufig Gehör. Immerhin wurden laut Presseberichten in diesem Jahr über 2.000 Fachleute erwartet und beim Arbeitskreis “Cannabiskonsum und Fahreignung” waren schätzungsweise 300 Personen anwesend.

DHV @VGT

Schon im Vorfeld des VGT berichteten viele Medien und zitierten dabei auch den DHV:

Vor Beginn des Kongresses meldete sich auch der Deutsche Hanfverband zu Wort. Er finde es diskriminierend, dass Cannabis-Konsumenten anders als Alkohol-Konsumenten ihren Führerschein auch dann verlieren können, wenn sie nie berauscht Auto gefahren sind. – Spiegel online

Der deutsche Hanfverband sieht das anders: „Die aktuellen Regeln dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumenten“, kritisiert Geschäftsführer Georg Wurth. – Frankfurter Rundschau

Durch die von sens media ermöglichte Führerscheinkampagne waren wir optimal vorbereitet, so dass Kampagnen-Koordinatorin Mariana Pinzon Becht und ich vor Ort Argumente vorbringen und Info-Material der Kampagne an die Teilnehmer verteilen konnten. Eines meiner Statements haben wir als Facebook-Video mit leider mäßiger Tonqualität veröffentlicht.

Man hat uns jedenfalls angehört und mehrfach reden lassen. Wir hatten auch Stimmkarten und konnten jeweils über die folgenden Absätze der Empfehlung des Arbeitskreises mit abstimmen. Insofern ist der VGT tatsächlich ein offenes Forum, an dem sich alle Experten beteiligen können. Insgesamt waren aber eher ältere und konservative Fachleute vor Ort, die sich noch im Drogenkrieg befinden und noch nicht verstanden haben, dass Cannabis jetzt wie jedes andere Medikament eingesetzt wird und insofern auch verkehrsrechtlich genauso behandelt wird. Die meisten Wortmeldungen kamen dann auch von Polizisten, MPU-Psychologen etc, die sich vor allem darum Sorgen machen, dass Freizeitkiffer sich nun über die “Hintertür Medizin” legalisieren und dann auch noch unbehelligt fahren wollen. Vernünftigere Wortmeldungen kamen eher von Anwälten und den Vertretern des Verkehrsministeriums und der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Die Empfehlung

Den Beschluss des Verkehrsgerichtstags zu Cannabiskonsum und Fahreignung dokumentiere ich hier vollständig mit entsprechenden Kommentaren:

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bedarf im Hinblick auf Arznei- und berauschende Mittel einer Überarbeitung durch den Verordnungsgeber.

Diesem Absatz haben wir nicht zugestimmt. Wir sehen zwar großen Überarbeitungsbedarf der FEV im Hinblick auf Cannabis als Genussmittel, nicht aber als Arzneimittel. Die führerscheinrechtlichen Rahmenbedingungen sind für Patienten ok so, wie sie sind. Der Absatz zielt auf eine strengere Kontrolle und Überwachung der Cannabispatienten ab.

Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass der erstmalig im Straßenverkehr auffällig gewordene, gelegentliche Cannabiskonsument nicht ohne Weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird, sondern lediglich Zweifel an seiner Fahreignung auslöst, die er mittels einer MPU ausräumen kann.

Dieser Absatz würde eine minimale Verbesserung für Cannabiskonsumenten bedeuten. Zur Zeit wird ihnen häufig nach der ersten Auffälligkeit über 1 ng THC/ml Blutserum ohne weitere Prüfung der Führerschein entzogen. Jetzt müssten sie sich einer MPU unterziehen. Das ist ein Geschenk an die MPU-Industrie, teuer für die Betroffenen und weiterhin eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Alkohol-Konsumenten. Auch das Wörtchen “erstmalig” halten wir für problematisch, denn 1ng kann noch lange nach dem letzten Konsum überschritten werden und in manchen Gegenden ist die Kontrolldichte so hoch, dass es nicht lange bei “erstmalig” bleibt. Deshalb haben wir auch diesen Absatz abgelehnt.

Der Arbeitskreis vertritt die Meinung, dass nicht bereits ab 1 ng/ml THC im Blutserum fehlendes Trennungsvermögen unterstellt werden darf. Er teilt die Feststellungen der Grenzwertkommission, wonach dies erst ab einem THC-Wert von 3 ng/ml Blutserum der Fall ist.

Dies ist der einzige Absatz der Beschlussempfehlung, dem wir zugestimmt haben. Wenn es um fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren geht, ist 3 ng immer noch ein sehr niedriger Wert, aber im Vergleich zu dem bisherigen 1 ng wäre das eine erhebliche Verbesserung. Die meisten Betroffenen, die am Abend vor der Fahrt konsumiert haben, sollten diesen Wert bei einer Kontrolle unterschreiten. Dieser Wert von 3 ng betrifft nicht die Frage, ob eine mögliche Rauschfahrt stattgefunden hat, sondern ist nur relevant für die Prüfung durch die Führerscheinstelle, ob jemand grundsätzlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Dieser Faktor für sich allein genommen würde zu weniger Führerscheinentzügen führen. Allerdings gilt für die Frage aus dem vorherigen Absatz, ob jemand im Straßenverkehr “auffällig” geworden ist, nach wie vor der Grenzwert von 1 ng, da Toxikologen nicht vollständig ausschließen mögen, dass bei Restwerten zwischen 1-3 ng in Einzelfällen noch zu einer verkehrsrelevanten Wirkung kommen kann. Außerdem besagt der vorherige Absatz ja auch, dass Cannabiskonsumenten bei mehr als “einmaliger” Auffälligkeit über 1 ng dann doch als “ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen” werden können, womit der Absatz mit den 3 ng in Bezug auf das Trennungsvermögen gar nicht mehr zum Tragen kommt. Diese ganze Logik folgt einem Beschluss der Grenzwertkommission, die diesen Umgang mit 1 und 3 ng bereits früher vorgeschlagen hatte. Immerhin hat eine Diskussion darüber begonnen, dass Cannabiskonsumenten unter 3 ng nicht ernsthaft berauscht am Verkehr teilnehmen und die Chancen stehen nicht schlecht, dass sich das früher oder später auch in den Regelungen wiederfindet.

Auch im Falle einer medizinischen Indikation, insbesondere für die Verordnung von Cannabis-Blüten, begründet eine Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis Zweifel an der Fahreignung. Aus dem Gebot der Verkehrssicherheit heraus ist es deshalb erforderlich, dass dann auch vor dem Hintergrund der Grunderkrankung die Fahreignung zu prüfen ist.

Diesen Absatz haben wir abgelehnt, weil er eine Ungleichbehandlung von Cannabispatienten im Vergleich zu anderen BTM-Patienten (Ritalin, Opiate, Benzos…) darstellt. In all diesen Fällen gilt grundsätzlich, dass die Betroffenen erst nach einer sorgfältigen Eingewöhnungsphase in Absprache mit dem Arzt und in eigenverantwortlicher Überprüfung des eigenen Zustandes vor Fahrtantritt fahren dürfen. Es bedarf hier keiner besondere Extrawurst-Prüfung für Cannabispatienten. In der Praxis geht es hier sowieso nicht um alle Cannabispatienten, da die Führerscheinstellen gar keine grundsätzlichen Kenntnisse über die Medikation der Bürger haben, es gibt keine Meldepflicht der Ärzte. Im Wesentlichen geht es also um Cannabispatienten, die bei Verkehrskontrollen auffallen. Obige Formulierung würde Polizisten aber motivieren, jeden Cannabispatienten an die Führerscheinstellen zu melden, um die entsprechende Überprüfung anzustoßen. Das bedeutet mindestens erheblichen Aufwand für alle Beteiligten. Derzeit können Polizisten Cannabis-Patienten auch einfach weiterfahren lassen.

Auch in diesem Sinne müssen die Patienten, die ein Kraftfahrzeug führen wollen, durch entsprechend qualifizierte Ärzte umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit informiert und begleitet werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.

Auch diesen Absatz haben wir abgelehnt. Es ist zwar eine Selbstverständlichkeit, dass Ärzte, die BTM verschreiben, ihre Patienten über die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit aufklären und beraten. Aber die Formulierung “entsprechend qualifizierte Ärzte” ist unklar und könnte noch mehr Ärzte abschrecken, überhaupt Cannabis zu verschreiben, weil sie sich fragen, ob sie nun irgendeine spezielle Schulung zur Verkehrssicherheit machen müssen. Auch hier wird eine Cannabis-Sonderregelung gefordert, die es so für andere BTM nicht gibt.

Der Gesetzgeber wird gebeten, für Kontrollen im Straßenverkehr ein geeignetes Nachweisdokument vorzusehen.

Es gibt bereits diverse Vorlagen für solche Cannabispatienten-Ausweise, die die Ärzte ausfüllen und unterschreiben können. Zum Beispiel werden diese Vorlagen von der ACM und der Firma “HAPA medical” angeboten. Solche Ausweise können den Patienten das Leben bei Kontrollen durchaus erleichtern. Wir haben uns der Forderung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Cannabisausweis bisher nicht angeschlossen, weil auch das ein “Lex Cannabis” wäre. Für andere BTM-Patienten gibt es auch keine verbindlichen Nachweisdokumente, sondern nur freiwillig zu nutzende Vorlagen. Deshalb haben wir auch diesen Absatz abgelehnt. Eine Umsetzung würde aber nicht nur den “Papierkramstress” der Patienten erhöhen, sie hätte durchaus auch praktische Vorteile für Patienten bei Kontrollen. Von daher ist diese Empfehlung kein großes Problem.

Fazit

Der Verkehrsgerichtstag hat extrem zaghafte, minimale Verbesserungen für Cannabiskonsumenten empfohlen und zumindest eine sehr zaghafte Einführung eines 3-ng-Grenzewertes für bestimmte Fragestellungen empfohlen. Für Patienten wünscht sich der Arbeitskreis dagegen eher mehr Kontrolle und Überwachung. Ob diese Empfehlungen zu tatsächlichen Änderungen der Regelungen führen werden, bleibt abzuwarten.


Kommentare

71 Antworten zu „Cannabis & Führerschein: Was bedeutet der Beschluss des Verkehrsgerichtstags?“

  1. Jonny

    Das Labor kann nicht zwichen
    Das Labor kann nicht zwichen Legalen CBD Blüten mit Restgehalt 0,2Thc und Illegalem Gras unterscheiden,(enterohepatischer Kreislauf
    https://de.wikipedia.org/wiki/Enterohepatischer_Kreislauf)
    nicht im Blut und auch nicht im Urin (mit GC/MS oder Lc/MS)da es Rückdiffundierungen im Fettstoffwechsel gibt,geh zum Anwalt/Grüne Hilfe und du sagst dem es muss zwingend bewiesen sein dass der Wert dazu geeignet ist zu beweisen dass du den Verkehr gefährdet hast und sag es war länger als 48std her das du konsumiert hast und dass du zwichen Verkehr und Konsum getrennt hast.dann können sie dir nichts und absolut wichtig ist dass du in den nächsten 6Wochen nichts rauchst ,weil fahrerlaubnissbehörde dir ein Urintest auferlegen kann(Verkehrsgutachten auf Abstinenz).
    Grundlage hierfür ist das Urteil wo einer mit 4,6 ngTHC sein Lappen behalten durfte!
    OLG Frankfurt Beschluss vom 20.08.2010 – 2 Ss-OWi 166/10 = BeckRS 2010
    Quelle:https://community.beck.de/2010/09/11/urteil-mit-segelanweisung-wann-ist-drogenfahrt-fahrlaessig
    Viel Glück

  2. Jonny

    Das Labor kann nicht zwichen
    Das Labor kann nicht zwichen Legalen CBD Blüten mit Restgehalt 0,2Thc und Illegalem Gras unterscheiden,(enterohepatischer Kreislauf
    https://de.wikipedia.org/wiki/Enterohepatischer_Kreislauf)
    nicht im Blut und auch nicht im Urin (mit GC/MS oder Lc/MS)da es Rückdiffundierungen im Fettstoffwechsel gibt,geh zum Anwalt/Grüne Hilfe und du sagst dem es muss zwingend bewiesen sein dass der Wert dazu geeignet ist zu beweisen dass du den Verkehr gefährdet hast und sag es war länger als 48std her das du konsumiert hast und dass du zwichen Verkehr und Konsum getrennt hast.dann können sie dir nichts und absolut wichtig ist dass du in den nächsten 6Wochen nichts rauchst ,weil fahrerlaubnissbehörde dir ein Urintest auferlegen kann(Verkehrsgutachten auf Abstinenz).
    Grundlage hierfür ist das Urteil wo einer mit 4,6 ngTHC sein Lappen behalten durfte!
    OLG Frankfurt Beschluss vom 20.08.2010 – 2 Ss-OWi 166/10 = BeckRS 2010
    Quelle:https://community.beck.de/2010/09/11/urteil-mit-segelanweisung-wann-ist-drogenfahrt-fahrlaessig
    Viel Glück

  3. Keko

    Kann mich jemand aufklären
    Am 07.02 würde ich aufgehalten musste ein Urin Test machen und der war wie erwartet positiv.
    Nach 2 Wochen wurde ich von dem Polizisten angerufen und mir wurde gesagt mein thc wert is 1,5 und der thc cooh wert liegt bei 16,8
    Er meinte 500 Euro Bußgeld
    2 Punkte
    1 Monat Fahrverbot , und ich fragte ihn dann ob ich zur mpu muss er meinte er denke nich weil meine Blutwerte an der Grenze sind und weil es das erste mal is mit btm.
    Hat jemand Erfahrung muss ich nun wegen mpu zittern oder komm ich diesmal mit nem blauen Auge davon

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Keko,

      unter Umständen kann es durchaus noch zu einer MPU Aufforderung/ einem fachärztlichen Gutachten durch die Führerscheinstelle kommen.

      http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/

      http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/rechtliche-dimensionen/fahrerlaubnisverordnung/

      Solltest du noch Post bekommen, empfehlen wir den DHV Mitgliederservice: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer
       

      LG, Sascha [DHV]

  4. Keko

    Kann mich jemand aufklären
    Am 07.02 würde ich aufgehalten musste ein Urin Test machen und der war wie erwartet positiv.
    Nach 2 Wochen wurde ich von dem Polizisten angerufen und mir wurde gesagt mein thc wert is 1,5 und der thc cooh wert liegt bei 16,8
    Er meinte 500 Euro Bußgeld
    2 Punkte
    1 Monat Fahrverbot , und ich fragte ihn dann ob ich zur mpu muss er meinte er denke nich weil meine Blutwerte an der Grenze sind und weil es das erste mal is mit btm.
    Hat jemand Erfahrung muss ich nun wegen mpu zittern oder komm ich diesmal mit nem blauen Auge davon

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Keko,

      unter Umständen kann es durchaus noch zu einer MPU Aufforderung/ einem fachärztlichen Gutachten durch die Führerscheinstelle kommen.

      http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/

      http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/rechtliche-dimensionen/fahrerlaubnisverordnung/

      Solltest du noch Post bekommen, empfehlen wir den DHV Mitgliederservice: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer
       

      LG, Sascha [DHV]

  5. Phunkateur

    Was bedeuten den diese ominösen 1 ng?
    Also ich wurde mit 6,9 ng kontrolliert und jetzt will man natürlich meinen Lappen haben.
    Aber mit dem Grenzwert kann ich nichts anfangen. Ich war nicht dicht. Ich habe mich mit den Cops völlig normal unterhalten, die mich angehalten hatten, während es eine Weile gedauert hat, bis ich eine Urinprobe abgeben konnte (klar positiv). Also auf zum Revier und Blutprobe abgeben. Dort war dann auch ein Arzt anwesend (der mir das Blut abgenommen hat) und es wurden verschiedene physische Tests gemacht (Zeigefinger mit ausgestreckten Armen zusammen führen etc.)
    Treffen die 6,9 ng irgendeine Aussage darüber, wann ich zuletzt wieviel konsumiert habe oder ob ich dicht bin?

    1. Georg Wurth

      “Treffen die 6,9 ng

      “Treffen die 6,9 ng irgendeine Aussage darüber, wann ich zuletzt wieviel konsumiert habe oder ob ich dicht bin?”

      Bei dem Wert ist zumindest ein Konsum am gleichen Tag wahrscheinlich (nicht sicher), aber nicht kurz vor der Fahrt.

  6. Phunkateur

    Was bedeuten den diese ominösen 1 ng?
    Also ich wurde mit 6,9 ng kontrolliert und jetzt will man natürlich meinen Lappen haben.
    Aber mit dem Grenzwert kann ich nichts anfangen. Ich war nicht dicht. Ich habe mich mit den Cops völlig normal unterhalten, die mich angehalten hatten, während es eine Weile gedauert hat, bis ich eine Urinprobe abgeben konnte (klar positiv). Also auf zum Revier und Blutprobe abgeben. Dort war dann auch ein Arzt anwesend (der mir das Blut abgenommen hat) und es wurden verschiedene physische Tests gemacht (Zeigefinger mit ausgestreckten Armen zusammen führen etc.)
    Treffen die 6,9 ng irgendeine Aussage darüber, wann ich zuletzt wieviel konsumiert habe oder ob ich dicht bin?

    1. Georg Wurth

      “Treffen die 6,9 ng

      “Treffen die 6,9 ng irgendeine Aussage darüber, wann ich zuletzt wieviel konsumiert habe oder ob ich dicht bin?”

      Bei dem Wert ist zumindest ein Konsum am gleichen Tag wahrscheinlich (nicht sicher), aber nicht kurz vor der Fahrt.

  7. Tina Pfaff

    Niederlande
    Wisst ihr zufällig die Grenzwerte, die in Holland gelten?
    LG Tina

    1. Patient

      …als ich dort mal wohnte
      …als ich dort mal wohnte wurde mir gesagt, daß es dort legal sei schon zwei Stunden nach Konsum eines Joint wieder Auto zu fahren. Dort werden die Dinge realistischer eingestuft – deswegen 0% Alkohol am Steuer und keinen Alkoholverkauf Tankstellen.

      Ähnliche Gesetze würde in der BRD wegen abhängiger Lobbyisten (mit irren Gedanken wie “Alkohol nicht so schlimm und keine Droge, sondern Kultur!”, “nur 120-Tausend pro Jahr”, “ein oder zwei Bier am Steuer ist OK”) kein Drogenbeauftragte(r) nicht mal fordern können.

  8. Tina Pfaff

    Niederlande
    Wisst ihr zufällig die Grenzwerte, die in Holland gelten?
    LG Tina

    1. Patient

      …als ich dort mal wohnte
      …als ich dort mal wohnte wurde mir gesagt, daß es dort legal sei schon zwei Stunden nach Konsum eines Joint wieder Auto zu fahren. Dort werden die Dinge realistischer eingestuft – deswegen 0% Alkohol am Steuer und keinen Alkoholverkauf Tankstellen.

      Ähnliche Gesetze würde in der BRD wegen abhängiger Lobbyisten (mit irren Gedanken wie “Alkohol nicht so schlimm und keine Droge, sondern Kultur!”, “nur 120-Tausend pro Jahr”, “ein oder zwei Bier am Steuer ist OK”) kein Drogenbeauftragte(r) nicht mal fordern können.

  9. Johnny

    Artikel Verkehrsgerichtstag56
    Bei all dem Jahrelangen Grenzwertgeschacher wird vollkommen unterschlagen dass eine Mpu egal ob bei
    1ng oder 4ng verstoss nicht innerhalb Fairer Rechtlicher+Demokratischer Rahmenbedingungen abbläuft

    (Staatl.Fahrerlaubnissbehörde fordert Mpu der Betroffene muss aber zur ausserstaatlichen Instanz um

    sich schreiben zu lassen dass er befähigt ist und damit geht er zurück und beantragt FS.neu), und

    zwar weil Betroffene die Beweislast haben aber nicht akkredditiert(befugt) sind die entsprechenden

    Beweise zu erbringen da Mpu(Verkehrsrecht) im Verwaltungsrecht stattfindet gilt dort die umgekehrte

    Beweislast und die Mpu Dienstleister haben keine Pflicht von Seitens der Gesetzgeber ihre

    Psychologengespräche aufzeichnen(Video,Ton)zu müssen(auf nachfragen sollen sie das aber anbieten dann

    weisen sie kunden ab da sie keine Geräte dafür haben.Es ist nicht vorgesehen),somit können Betroffene

    beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist in Mpu Teilnehmerschaft

    gehalten werden.
    Ohne Aufzeichnungen ist es jedoch unmöglich vor Gericht gegen Anbieter zu gewinnen d.h. der

    Psychologe kann immer negativ formulierend schreiben was er will und der Betroffene Kunde hat keine

    Beweise.!!!der Adac forderte Aufzeichnungpflichten bereits seit2006 ,der Lobbyverband im Goslaher

    Verkehrsgerichtstag konnte es immer verhindern mit der Argumentation die Qualität der Psychologischen

    Gespräche würde vermindert.Alles Humbug.
    Es geht drumm Abzocke legal betreiben zu können und Rechtsfreiwe Räume zu schaffen, man verdient sehr

    gut damit.Der Tüv e.V. in München sichert so offenbar sich seine Gewinne für die Verdeckt bleibenden

    Mehrheitsaktionäre da er ein nichtbörsendotiertes Aktienunternehmen ist kommt es zwangsläufig zum

    Interressenskonflikt zwischen Verkehrssicherheit+Bürger und Renditestreben.
    Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU fehlen gänzlich https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-

    fuehrerschein/mpu/aktuelles/
    Es ist natürlich auch fraglich warum die Bundesanstalt f.Strassenwesen 1996 dem Tüv und der Dekra

    einfach so das Monopol auf Begutachtung gegeben hat.Auf Informationsfreiheitsanfrage wurde mir vom

    Ministerium geschrieben dass es andere Anbieter gab die dagegen erfolglos klagten.—Die Informations

    Freiheitsanfrage war https://fragdenstaat.de/a/26616
    Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von 51.200Euro regulär ohne

    EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50Prozent der Kreis und Stadt sich teilen müssen da die meisten

    ausserstädtischen Jobs den Fs.aber erfordern sehe ich das als vorsätzliche Steuergeldverschwendung
    mit vorsätzlich erzeugter Altersarmut.
    Hochachtungsvoll Johnny

  10. Johnny

    Artikel Verkehrsgerichtstag56
    Bei all dem Jahrelangen Grenzwertgeschacher wird vollkommen unterschlagen dass eine Mpu egal ob bei
    1ng oder 4ng verstoss nicht innerhalb Fairer Rechtlicher+Demokratischer Rahmenbedingungen abbläuft

    (Staatl.Fahrerlaubnissbehörde fordert Mpu der Betroffene muss aber zur ausserstaatlichen Instanz um

    sich schreiben zu lassen dass er befähigt ist und damit geht er zurück und beantragt FS.neu), und

    zwar weil Betroffene die Beweislast haben aber nicht akkredditiert(befugt) sind die entsprechenden

    Beweise zu erbringen da Mpu(Verkehrsrecht) im Verwaltungsrecht stattfindet gilt dort die umgekehrte

    Beweislast und die Mpu Dienstleister haben keine Pflicht von Seitens der Gesetzgeber ihre

    Psychologengespräche aufzeichnen(Video,Ton)zu müssen(auf nachfragen sollen sie das aber anbieten dann

    weisen sie kunden ab da sie keine Geräte dafür haben.Es ist nicht vorgesehen),somit können Betroffene

    beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist in Mpu Teilnehmerschaft

    gehalten werden.
    Ohne Aufzeichnungen ist es jedoch unmöglich vor Gericht gegen Anbieter zu gewinnen d.h. der

    Psychologe kann immer negativ formulierend schreiben was er will und der Betroffene Kunde hat keine

    Beweise.!!!der Adac forderte Aufzeichnungpflichten bereits seit2006 ,der Lobbyverband im Goslaher

    Verkehrsgerichtstag konnte es immer verhindern mit der Argumentation die Qualität der Psychologischen

    Gespräche würde vermindert.Alles Humbug.
    Es geht drumm Abzocke legal betreiben zu können und Rechtsfreiwe Räume zu schaffen, man verdient sehr

    gut damit.Der Tüv e.V. in München sichert so offenbar sich seine Gewinne für die Verdeckt bleibenden

    Mehrheitsaktionäre da er ein nichtbörsendotiertes Aktienunternehmen ist kommt es zwangsläufig zum

    Interressenskonflikt zwischen Verkehrssicherheit+Bürger und Renditestreben.
    Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU fehlen gänzlich https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-

    fuehrerschein/mpu/aktuelles/
    Es ist natürlich auch fraglich warum die Bundesanstalt f.Strassenwesen 1996 dem Tüv und der Dekra

    einfach so das Monopol auf Begutachtung gegeben hat.Auf Informationsfreiheitsanfrage wurde mir vom

    Ministerium geschrieben dass es andere Anbieter gab die dagegen erfolglos klagten.—Die Informations

    Freiheitsanfrage war https://fragdenstaat.de/a/26616
    Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von 51.200Euro regulär ohne

    EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50Prozent der Kreis und Stadt sich teilen müssen da die meisten

    ausserstädtischen Jobs den Fs.aber erfordern sehe ich das als vorsätzliche Steuergeldverschwendung
    mit vorsätzlich erzeugter Altersarmut.
    Hochachtungsvoll Johnny

  11. Hallo, sind denn 3ng viel?
    Hallo, sind denn 3ng viel? Das hört sich so an, als wäre das bei einem Konsum überschritten. Ich sollte es wissen, denn mein Onkel arbeitet mit dem Verkehrsrecht. Ich kann die Vorsicht verstehen, da es sicherlich einiges an Auswirkungen haben kann. Vielen Dank für den super Blog!

    1. Florian Rister

      Hallo Gustav,

      Hallo Gustav,

      3 ng THC / ml Blutserum sind immer noch ein sehr niedriger Wert, verglichen mit Werten aus Colorado oder anderen legalen US-Staaten. Aber im Vergleich zu dem bisherigen 1 ng Grenzwert wäre das doch eine erhebliche Verbesserung.

      Florian Rister
      DHV

  12. Hallo, sind denn 3ng viel?
    Hallo, sind denn 3ng viel? Das hört sich so an, als wäre das bei einem Konsum überschritten. Ich sollte es wissen, denn mein Onkel arbeitet mit dem Verkehrsrecht. Ich kann die Vorsicht verstehen, da es sicherlich einiges an Auswirkungen haben kann. Vielen Dank für den super Blog!

    1. Florian Rister

      Hallo Gustav,

      Hallo Gustav,

      3 ng THC / ml Blutserum sind immer noch ein sehr niedriger Wert, verglichen mit Werten aus Colorado oder anderen legalen US-Staaten. Aber im Vergleich zu dem bisherigen 1 ng Grenzwert wäre das doch eine erhebliche Verbesserung.

      Florian Rister
      DHV

  13. Oliver Glockmann

    Hallo
    Hallo
    Bin mit einem Wert von 64,8 ng und cabonsäure 320 ng Blutkontrolle angehalten worden ,der Arzt im Krankenhaus hielt mich für Fahrtauglich!
    Die Führerscheinstelle nicht ,musste sofort mein Führerschein abgeben !! Jetzt 1 Jahr UK,s und MPU !!!
    Wenn man CPD konsumiert wird doch dies in einer sauren Umgebung (Magen) in THC Werte umgewandelt !!!
    Habt Ihr irgendwelche Klinische Studien oder andere Erfahrungen für mich !!????
    Währe sehr dankbar für die Hilfe !!!
    Mit grüssen OLI

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Olli,

      Hi Olli,

      wir bieten Menschen wie dir, die vor Problemen mit der Führerscheinstelle stehen, einen Beratungsservice an: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer Melde dich gerne diesbezüglich nochmal per Mail unter kontakt[at]hanfverband.de, dann kann ich dir dazu bei Bedarf weitere Infos zukommen lassen.  LG, Sascha [DHV]

  14. Oliver Glockmann

    Hallo
    Hallo
    Bin mit einem Wert von 64,8 ng und cabonsäure 320 ng Blutkontrolle angehalten worden ,der Arzt im Krankenhaus hielt mich für Fahrtauglich!
    Die Führerscheinstelle nicht ,musste sofort mein Führerschein abgeben !! Jetzt 1 Jahr UK,s und MPU !!!
    Wenn man CPD konsumiert wird doch dies in einer sauren Umgebung (Magen) in THC Werte umgewandelt !!!
    Habt Ihr irgendwelche Klinische Studien oder andere Erfahrungen für mich !!????
    Währe sehr dankbar für die Hilfe !!!
    Mit grüssen OLI

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Olli,

      Hi Olli,

      wir bieten Menschen wie dir, die vor Problemen mit der Führerscheinstelle stehen, einen Beratungsservice an: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer Melde dich gerne diesbezüglich nochmal per Mail unter kontakt[at]hanfverband.de, dann kann ich dir dazu bei Bedarf weitere Infos zukommen lassen.  LG, Sascha [DHV]

  15. Armin Nachname

    Frage: ich bin vor ca 7
    Frage: ich bin vor ca 7 Jahren durch hanfbesitz meinen Führerschein los geworden. Also war nicht im Auto unterwegs, hatte auch keines. MPU bin ich dann durchgerasselt weil ich meinen Alkoholkonsum, der wirklich unter dem was “normal” ist liegt, ganz ehrlich berichtet hab.
    Wenn ich jetzt eine Patientenverfügung vom Arzt hätte, die mir das Führen von Fahrzeugen erlaubt, bekäme ich dann meine Pappe wieder? Gibt’s da Erfahrungen? Danke schonmal

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Armin,

      Hi Armin,

      selbst bei Patienten gilt: Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden, muss geprüft werden, ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.

      Allgemein hier aber ein paar weitere Infos: https://hanfverband.de/faq/medizinisches-cannabis-im-strassenverkehr-kann-ich-als-patient-meinen-fuehrerschein-verlieren

      Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:

      http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer

      LG, Sascha [DHV]

      1. Führerschein
        Hallo,
        ich hatte wegen Hanf rechtliche Probleme.
        Nun wird sogar meine Fähigkeit einen Führerschein zu haben in Frage gestellt.
        Muss ich mir Sorgen um meinen Lappen machen?
        LG
        Stefan

        1. Sascha Waterkotte

          per E-mail beantwortet

          LG, Sascha [DHV]

  16. Armin Nachname

    Frage: ich bin vor ca 7
    Frage: ich bin vor ca 7 Jahren durch hanfbesitz meinen Führerschein los geworden. Also war nicht im Auto unterwegs, hatte auch keines. MPU bin ich dann durchgerasselt weil ich meinen Alkoholkonsum, der wirklich unter dem was “normal” ist liegt, ganz ehrlich berichtet hab.
    Wenn ich jetzt eine Patientenverfügung vom Arzt hätte, die mir das Führen von Fahrzeugen erlaubt, bekäme ich dann meine Pappe wieder? Gibt’s da Erfahrungen? Danke schonmal

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Armin,

      Hi Armin,

      selbst bei Patienten gilt: Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden, muss geprüft werden, ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.

      Allgemein hier aber ein paar weitere Infos: https://hanfverband.de/faq/medizinisches-cannabis-im-strassenverkehr-kann-ich-als-patient-meinen-fuehrerschein-verlieren

      Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:

      http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer

      LG, Sascha [DHV]

  17. M.z

    Bei meiner letzten
    Bei meiner letzten bblutabnahme hatte ich auch nach 2wochen kein konsum noch ein blut wert von 86 .Und urin auch nach 3 wochen noch über 180(der arzt meinte immer noch zu hoch zum messen) heist das ich muss 2-3monate pause machen bevor ich fahren dürfte?

    1. Georg Wurth

      Das lässt sich so schwer

      Das lässt sich so schwer nachvollziehen. Ich gehe mal davon aus, dass du von Abbauprodukten (THC-COOH) sprichst, nicht von THC. Für die Frage, ob du berauscht fährst, ist aber nur der THC-Wert relevant. So hohe Abbauwerte sprechen aber für einen regelmäßigen Konsum, der wiederum auch zu einem Führerscheinentzug führen kann. Mit einer MPU müsstest du wohl bei diesen Abbauwerten rechnen. Als regelmäßiger Konsument hast du also auf jeden Fall nach derzeitiger Rechtslage ein Problem, auch wenn du immer nüchtern fährst.

  18. M.z

    Bei meiner letzten
    Bei meiner letzten bblutabnahme hatte ich auch nach 2wochen kein konsum noch ein blut wert von 86 .Und urin auch nach 3 wochen noch über 180(der arzt meinte immer noch zu hoch zum messen) heist das ich muss 2-3monate pause machen bevor ich fahren dürfte?

    1. Georg Wurth

      Das lässt sich so schwer

      Das lässt sich so schwer nachvollziehen. Ich gehe mal davon aus, dass du von Abbauprodukten (THC-COOH) sprichst, nicht von THC. Für die Frage, ob du berauscht fährst, ist aber nur der THC-Wert relevant. So hohe Abbauwerte sprechen aber für einen regelmäßigen Konsum, der wiederum auch zu einem Führerscheinentzug führen kann. Mit einer MPU müsstest du wohl bei diesen Abbauwerten rechnen. Als regelmäßiger Konsument hast du also auf jeden Fall nach derzeitiger Rechtslage ein Problem, auch wenn du immer nüchtern fährst.

  19. Danke an allen.
    Danke an allen.
    Lese ständig Führerschein ohne mpu im “Ausland” bestimmt Abzocke!?
    Mfg

  20. Danke an allen.
    Danke an allen.
    Lese ständig Führerschein ohne mpu im “Ausland” bestimmt Abzocke!?
    Mfg

  21. 2fragen.
    2fragen.
    Ich rauche seit 24jahre,wenn ich Blutabnahme mache habe ich bestimmt ein Wert von über 10ng,oder? Werde ich irgendwie oder irgendwann meinen Führerschein wieder sehen oder nicht? Da ich kein Geld habe weil ich arbeitslos geworden bin Zwecks kein Führerschein mehr.

    1. Georg Wurth

      Ich kapier´ jetzt nicht ganz,

      Ich kapier´ jetzt nicht ganz, ob du den Führerschein schon verloren hast oder ob du davon sprichtst, was ist, wenn du ihn nach einer Verkehrskontrolle verlierst.
      Über 10 ng bist du auch als Dauerkonsument wahrscheinlich nicht, wenn du nicht vor der Fahrt konsumierst, sondern nur am Vorabend. Es kann dann aber gut sein, dass du dauerhaft über 1 ng liegst. Und das reicht im Moment schon, um den Führerschein zu verlieren oder zumindest erhebliche Konsten zu verursachen (MPU etc).

      1. Ja Führerschein schon weg
        Ja Führerschein schon weg seit fast 2jahre

        1. Sascha Waterkotte

          Hi Walter,

          Hi Walter,

          wenn du deinen Führerschein wieder bekommen willst ohne eine vorher durchgeführte MPU, dauert das insgesamt 15 Jahre. Die Tilgungsfrist beträgt nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG zehn Jahre. Nach § 29 Abs. 5 StVG beginnt diese jedoch erst mit einer Neuerteilung, spätestens aber nach 5 Jahren. Daraus werden dann insgesamt 15 Jahre. https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

          Liebe Grüße, Sascha [DHV]

          1. Hallo Sascha,danke für die
            Hallo Sascha,danke für die auskunft.also nicht einmal wenn ich auf Rezept rauchen dürfte habe ich eine Chance ohne mpu meinen Führerschein zu bekommen?

          2. Sascha Waterkotte

            Hi Walter,

            Hi Walter,

            Selbst bei Patienten gilt: Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden,  muss geprüft werden,ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.

            Ich zitiere hierzu das Bundesverkehrsministerium: "Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden, muss  geprüft werden, ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.
            Ein Beispiel hierfür wäre ein Patient, der heute wegen einer MS-Erkrankung Sativex vom Arzt verschrieben bekommt und in der Vergangenheit bereits mit Cannabis im Straßenverkehr gegen den § 24a StVG verstoßen hat. Die erneute Anordnung eines Gutachtens ist dann nicht erforderlich, wenn die Eignungszweifel in der Vergangenheit bereits durch ein positives Gutachten ausgeräumt worden sind und es zwischenzeitlich keine erneuten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen gab."

            Quelle: https://www.cannabis-med.org/nis/data/file/bundesverkehrsministerium_fuehrerschein_2015(1).pdf

            Allgemein hier aber ein paar weitere Infos: https://hanfverband.de/faq/droht-bei-der-verwendung-von-cannabis-aus-der-apotheke-ein-fuehrerscheinverlust

            Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:

            http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer

            Wenn du DHV-Mitglied bist, schick mir doch bitte einfach kurz noch deine Mitgliedsnummer an kontakt[at]hanfverband.de, dann kann ich dir den Kontakt weiterleiten.

            Liebe Grüße, Sascha [DHV]

          3. Johnny

            Fs. bekommt er aber nicht einfach so zurück wie zb.Alkis
            @Sascha W. Stimmt soweit alles,aber er muss dann vermutlich erneut eine Befähigungsprüfung sprich Fahrschule absolvieren ob er das erneut muss liegt im Spielraum der Fahrerlaubnissbehörde und ist nicht klar Gesetzl. geregelt, bei Kiffern+Drogis wird hier im Süden immer eine erneute Fahrstunden Absolvierung und Prüfung gefordert da man sich dann noch einen Abschlag durch durchfallen in Prüfung erhofft und auch nicht alle das Geld von ca 2500Euro haben,so macht man Sicherheit im Verkehr hier in Südhessen. lieben Gruss Jo Ortsgruppe Hd

    2. Benjamin Kluck

      1. Frage: Kann man nur mit
      1. Frage: Kann man nur mit einem Labortest beantworten. Deine Dosierung, dein Konsumverhalten, der Wirkstoffgehalt deines Krauts und dein Stoffwechsel sind nicht bekannt. Und selbst wenn, gibt es keine Formel um das leicht zu berechnen.
      2. Frage: Wenn Du vor dem 13.1.2010 erwischt wurdest, dann 15 (evtl. 12) Jahre. Wenn danach, dann 20 (17) Jahre.

    3. Seit wann du rauchst spielt
      Seit wann du rauchst spielt bei einer Blutabnahme eigentlich keine Rolle. Viel mehr ist entscheidend seit wann du nicht mehr rauchst 🙂

    4. Tobi F.

      Dank dem Rechtssystem haben
      Dank dem Rechtssystem haben wir einen weiteren Arbeitslosen, diese Stigmatisierung von Menschen die einfach nur eine Tüte abends rauchen wollen, wie andere ihre 1-2 Biere am Abend trinken ist einfach lächerlich. Aber das liegt daran das die meisten Menschen auch denken das man nach einer Tüte wie ein fixxer auf dem Bett liegt und nichts mehr kann. Ein Tipp an dich, schaue das du deine Freizeit die du hast mit dem Aufbau eines online-Geschäft zu verbringen um dich aus der Führerschein Abhängigkeit zu befreien. Nimm deine Situation nicht einfach so hin. Liebe Grüße Tobi

  22. 2fragen.
    2fragen.
    Ich rauche seit 24jahre,wenn ich Blutabnahme mache habe ich bestimmt ein Wert von über 10ng,oder? Werde ich irgendwie oder irgendwann meinen Führerschein wieder sehen oder nicht? Da ich kein Geld habe weil ich arbeitslos geworden bin Zwecks kein Führerschein mehr.

    1. Georg Wurth

      Ich kapier´ jetzt nicht ganz,

      Ich kapier´ jetzt nicht ganz, ob du den Führerschein schon verloren hast oder ob du davon sprichtst, was ist, wenn du ihn nach einer Verkehrskontrolle verlierst.
      Über 10 ng bist du auch als Dauerkonsument wahrscheinlich nicht, wenn du nicht vor der Fahrt konsumierst, sondern nur am Vorabend. Es kann dann aber gut sein, dass du dauerhaft über 1 ng liegst. Und das reicht im Moment schon, um den Führerschein zu verlieren oder zumindest erhebliche Konsten zu verursachen (MPU etc).

      1. Ja Führerschein schon weg
        Ja Führerschein schon weg seit fast 2jahre

        1. Sascha Waterkotte

          Hi Walter,

          Hi Walter,

          wenn du deinen Führerschein wieder bekommen willst ohne eine vorher durchgeführte MPU, dauert das insgesamt 15 Jahre. Die Tilgungsfrist beträgt nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG zehn Jahre. Nach § 29 Abs. 5 StVG beginnt diese jedoch erst mit einer Neuerteilung, spätestens aber nach 5 Jahren. Daraus werden dann insgesamt 15 Jahre. https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

          Liebe Grüße, Sascha [DHV]

          1. Hallo Sascha,danke für die
            Hallo Sascha,danke für die auskunft.also nicht einmal wenn ich auf Rezept rauchen dürfte habe ich eine Chance ohne mpu meinen Führerschein zu bekommen?

          2. Sascha Waterkotte

            Hi Walter,

            Hi Walter,

            Selbst bei Patienten gilt: Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden,  muss geprüft werden,ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.

            Ich zitiere hierzu das Bundesverkehrsministerium: "Wenn unabhängig von der jetzigen Erkrankung und ärztlichen Verordnung in der Vergangenheit Verstöße z.B. gegen das StVG oder die FeV im Zusammenhang mit Drogen begangen wurden, muss  geprüft werden, ob damit begründete Eignungszweifel noch bestehen. Gegebenenfalls muss eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.
            Ein Beispiel hierfür wäre ein Patient, der heute wegen einer MS-Erkrankung Sativex vom Arzt verschrieben bekommt und in der Vergangenheit bereits mit Cannabis im Straßenverkehr gegen den § 24a StVG verstoßen hat. Die erneute Anordnung eines Gutachtens ist dann nicht erforderlich, wenn die Eignungszweifel in der Vergangenheit bereits durch ein positives Gutachten ausgeräumt worden sind und es zwischenzeitlich keine erneuten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen gab."

            Quelle: https://www.cannabis-med.org/nis/data/file/bundesverkehrsministerium_fuehrerschein_2015(1).pdf

            Allgemein hier aber ein paar weitere Infos: https://hanfverband.de/faq/droht-bei-der-verwendung-von-cannabis-aus-der-apotheke-ein-fuehrerscheinverlust

            Unsere Mitglieder erhalten bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:

            http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinberatung-fuer-dhv-unterstuetzer

            Wenn du DHV-Mitglied bist, schick mir doch bitte einfach kurz noch deine Mitgliedsnummer an kontakt[at]hanfverband.de, dann kann ich dir den Kontakt weiterleiten.

            Liebe Grüße, Sascha [DHV]

          3. Johnny

            Fs. bekommt er aber nicht einfach so zurück wie zb.Alkis
            @Sascha W. Stimmt soweit alles,aber er muss dann vermutlich erneut eine Befähigungsprüfung sprich Fahrschule absolvieren ob er das erneut muss liegt im Spielraum der Fahrerlaubnissbehörde und ist nicht klar Gesetzl. geregelt, bei Kiffern+Drogis wird hier im Süden immer eine erneute Fahrstunden Absolvierung und Prüfung gefordert da man sich dann noch einen Abschlag durch durchfallen in Prüfung erhofft und auch nicht alle das Geld von ca 2500Euro haben,so macht man Sicherheit im Verkehr hier in Südhessen. lieben Gruss Jo Ortsgruppe Hd

    2. Benjamin Kluck

      1. Frage: Kann man nur mit
      1. Frage: Kann man nur mit einem Labortest beantworten. Deine Dosierung, dein Konsumverhalten, der Wirkstoffgehalt deines Krauts und dein Stoffwechsel sind nicht bekannt. Und selbst wenn, gibt es keine Formel um das leicht zu berechnen.
      2. Frage: Wenn Du vor dem 13.1.2010 erwischt wurdest, dann 15 (evtl. 12) Jahre. Wenn danach, dann 20 (17) Jahre.

    3. Seit wann du rauchst spielt
      Seit wann du rauchst spielt bei einer Blutabnahme eigentlich keine Rolle. Viel mehr ist entscheidend seit wann du nicht mehr rauchst 🙂

  23. Peter0815

    Die Grenzwertkommission hat
    Die Grenzwertkommission hat bereits im September 2015 empfohlen den Grenzwert auf 3 ng THC pro ml Blutserum anzuheben. Ich habe damals die Entwicklung aufmerksam verfolgt und alle Urteile der Verwaltungsgerichte gelesen (Gelsenkirchen, Berlin, München…). Die Urteile sind an den Haaren herbeigezogen. Nun empfielt der VGT gut 2 Jahre später auch die Erhöhung des Grenzwertes auf 3 ng. Leider wird diese Empfehlung auch wieder ins Leere laufen und zwar mit den selben ideologischen Begründungen. Es wird sich nichts ändern. Die Situation der Cannabispatienten wird sich sogar verschlechtern, weil sie ja toxikologisch gesehen nicht von Freizeitkonsumenten zu unterscheiden sind. Diese Aussage wird gerne aufgeschnappt und Einzug in zukünftige Urteile finden. Es ist nirgends die Rede davon, dass regelmäßige Cannabiskonsumenten durchaus in der Lage sind ein Fahrzeug sicher zu führen (wenn sagen wir mal 8 Stunden zwischen Konsum und Fahren liegen). Der Richtervorbehalt bei Blutproben wurde abgeschafft und somit ist die Grundlage für ein noch massiveres Eingreifen der Repressionspolitik gegeben. Staatstrojaner und Schleierfahndung schränken die Grundrechte zusätzlich noch mehr ein. Die Drogenpolitik wird nicht liberalisiert, sondern radikalisiert werden.

    Die Cannabispetition ist erfolgreich verlaufen. In einer Minderheitsregierung könnte das was bringen, aber in der GROKO eben nicht. Wenn es also zur GROKO kommt (und wer zweifelt noch daran?), wird es eher schlimmer als besser.

    Dabei ist ganz klar, dass unsere Bananerepublik eine Vielzahl von Grundrechten mit Füßen tritt. Ich finde das wäre ein Ansatzpunkt um es wenigstens zu versuchen gerichtlich gegen die Regierung vorzugehen. Sammelklagen sind ja leider nicht erlaubt, aber ich wäre dabei, wenn es darum ginge: Sammeln für die Klage.

  24. Peter0815

    Die Grenzwertkommission hat
    Die Grenzwertkommission hat bereits im September 2015 empfohlen den Grenzwert auf 3 ng THC pro ml Blutserum anzuheben. Ich habe damals die Entwicklung aufmerksam verfolgt und alle Urteile der Verwaltungsgerichte gelesen (Gelsenkirchen, Berlin, München…). Die Urteile sind an den Haaren herbeigezogen. Nun empfielt der VGT gut 2 Jahre später auch die Erhöhung des Grenzwertes auf 3 ng. Leider wird diese Empfehlung auch wieder ins Leere laufen und zwar mit den selben ideologischen Begründungen. Es wird sich nichts ändern. Die Situation der Cannabispatienten wird sich sogar verschlechtern, weil sie ja toxikologisch gesehen nicht von Freizeitkonsumenten zu unterscheiden sind. Diese Aussage wird gerne aufgeschnappt und Einzug in zukünftige Urteile finden. Es ist nirgends die Rede davon, dass regelmäßige Cannabiskonsumenten durchaus in der Lage sind ein Fahrzeug sicher zu führen (wenn sagen wir mal 8 Stunden zwischen Konsum und Fahren liegen). Der Richtervorbehalt bei Blutproben wurde abgeschafft und somit ist die Grundlage für ein noch massiveres Eingreifen der Repressionspolitik gegeben. Staatstrojaner und Schleierfahndung schränken die Grundrechte zusätzlich noch mehr ein. Die Drogenpolitik wird nicht liberalisiert, sondern radikalisiert werden.

    Die Cannabispetition ist erfolgreich verlaufen. In einer Minderheitsregierung könnte das was bringen, aber in der GROKO eben nicht. Wenn es also zur GROKO kommt (und wer zweifelt noch daran?), wird es eher schlimmer als besser.

    Dabei ist ganz klar, dass unsere Bananerepublik eine Vielzahl von Grundrechten mit Füßen tritt. Ich finde das wäre ein Ansatzpunkt um es wenigstens zu versuchen gerichtlich gegen die Regierung vorzugehen. Sammelklagen sind ja leider nicht erlaubt, aber ich wäre dabei, wenn es darum ginge: Sammeln für die Klage.

  25. Hanffreund

    Wir leben hier in einen
    Wir leben hier in einen Bananen staat!
    Bei Alkohol wird nicht das trennungsvermögen so schnell eingesetzt. Das müsste eher umgekehrt sein.
    Hier geht es nach wie vor um die Diskriminierung der cannabis consumenten!

  26. Hanffreund

    Wir leben hier in einen
    Wir leben hier in einen Bananen staat!
    Bei Alkohol wird nicht das trennungsvermögen so schnell eingesetzt. Das müsste eher umgekehrt sein.
    Hier geht es nach wie vor um die Diskriminierung der cannabis consumenten!

  27. Sativex-Nutzer

    Die Einnahme von Sativex wird
    Die Einnahme von Sativex wird bei mir diskriminierend in der Arbeitsvermittlung als Ausschlußgrund für jegliche Fahrtätigkeiten eingesetzt. Das bedeutet eine Einschränkung von Arbeitsmöglichkeiten, obwohl bei diesem Präparat die Teilhabe im Straßenverkehr nach 14 Tagen Eingewöhnungsphase offiziell zugelassen ist – wie bei vielen anderen BTM-Mitteln. Nicht nur die Polizei bereitet unnötig Probleme, welche ausschließlich mit Phobie und Diskriminierung zu erklären sind. Studien über Auswirkungen von Canabis im Straßenverkehr (u.a. in Utrecht) bei Patienten und Spaßkonsumenten zeigen, daß die Fahrtüchtigkeit erst nach einer größeren Menge THC eingeschränkt ist. Im Gegensatz zu Alkoholkonsumenten nehmen Canabiskonsumenten wahr, wann diese nicht mehr fahrtüchtig sind und fahren allgemein vorsichtiger.

    1. EDL

      Es ist auch nachgewiesen,
      Es ist auch nachgewiesen, dass nach einer geringen Menge Alkohol sich ein Verbesserung des Reaktionsverhaltens einstellen KANN. Auch Alkohol in geringer Menge vermindert ggf. Nervosität und verbessert die Konzentration. Wenn unter THC vorsichtiger gefahren wird, ist das auch immer ein Zeichen dafür, dass die Sinneswahrnehmung und geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt bzw. manipuliert sind und man sein Fahrverhalten entsprechend anpasst. Das hat m.E. allein mit der Tatsache zu tun, dass Cannabis im Gegensatz zu Alkohol eines eher weniger verursacht: Selbstüberschätzung.

  28. Sativex-Nutzer

    Die Einnahme von Sativex wird
    Die Einnahme von Sativex wird bei mir diskriminierend in der Arbeitsvermittlung als Ausschlußgrund für jegliche Fahrtätigkeiten eingesetzt. Das bedeutet eine Einschränkung von Arbeitsmöglichkeiten, obwohl bei diesem Präparat die Teilhabe im Straßenverkehr nach 14 Tagen Eingewöhnungsphase offiziell zugelassen ist – wie bei vielen anderen BTM-Mitteln. Nicht nur die Polizei bereitet unnötig Probleme, welche ausschließlich mit Phobie und Diskriminierung zu erklären sind. Studien über Auswirkungen von Canabis im Straßenverkehr (u.a. in Utrecht) bei Patienten und Spaßkonsumenten zeigen, daß die Fahrtüchtigkeit erst nach einer größeren Menge THC eingeschränkt ist. Im Gegensatz zu Alkoholkonsumenten nehmen Canabiskonsumenten wahr, wann diese nicht mehr fahrtüchtig sind und fahren allgemein vorsichtiger.

    1. EDL

      Es ist auch nachgewiesen,
      Es ist auch nachgewiesen, dass nach einer geringen Menge Alkohol sich ein Verbesserung des Reaktionsverhaltens einstellen KANN. Auch Alkohol in geringer Menge vermindert ggf. Nervosität und verbessert die Konzentration. Wenn unter THC vorsichtiger gefahren wird, ist das auch immer ein Zeichen dafür, dass die Sinneswahrnehmung und geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt bzw. manipuliert sind und man sein Fahrverhalten entsprechend anpasst. Das hat m.E. allein mit der Tatsache zu tun, dass Cannabis im Gegensatz zu Alkohol eines eher weniger verursacht: Selbstüberschätzung.

  29. Pseudomitch

    Ich verstehe das so, nach
    Ich verstehe das so, nach neuer Regelung, sollte es eins zu eins vom VGT übernommen werden:

    Fehlendes Trennungsvermögen (mehr als 3ng) + gelegenheits Kiffer
    = MPU vorladung, aber kein sofortiger FS verlust.

    Vorhandenes Trennungsvermögen (weniger als 3ng) + gelegenheits Kiffer
    = Ärztliches Gutachten, wenn positiv schöne weiterfahrt.

    Mit anderen worten wie gehabt außer höherer Grenzwert ( nur zur festellung des Trennungsvermögens)

    Und

    Bis zur MPU kannste den Lappen berhalten, bei Positiven Gutachten schön bei Negativen Gutachten tschüss FS.

    Bleibt es allerdings dabei, dass die Mindesanforderung zur Aufnahme bei der MPU, 6 Monate
    abstinenz bedeuten und man eine 2 wöchige Frist zur abgabe eines positiven Gutachten schon 4 Monate nach der Tat bekommt, kannste den Lappen auch abgeben. Die meisten werden wohl weiterhin die MPU zwei mal bezahlen.

    Ist abzuwarten was mister SPD und Frau Raute drauß machen, oder Mortler macht aus 3ng 0,3ng das passt dann auch zum Alkohol gehalt und müsste demnach richtig sein.

  30. Pseudomitch

    Ich verstehe das so, nach
    Ich verstehe das so, nach neuer Regelung, sollte es eins zu eins vom VGT übernommen werden:

    Fehlendes Trennungsvermögen (mehr als 3ng) + gelegenheits Kiffer
    = MPU vorladung, aber kein sofortiger FS verlust.

    Vorhandenes Trennungsvermögen (weniger als 3ng) + gelegenheits Kiffer
    = Ärztliches Gutachten, wenn positiv schöne weiterfahrt.

    Mit anderen worten wie gehabt außer höherer Grenzwert ( nur zur festellung des Trennungsvermögens)

    Und

    Bis zur MPU kannste den Lappen berhalten, bei Positiven Gutachten schön bei Negativen Gutachten tschüss FS.

    Bleibt es allerdings dabei, dass die Mindesanforderung zur Aufnahme bei der MPU, 6 Monate
    abstinenz bedeuten und man eine 2 wöchige Frist zur abgabe eines positiven Gutachten schon 4 Monate nach der Tat bekommt, kannste den Lappen auch abgeben. Die meisten werden wohl weiterhin die MPU zwei mal bezahlen.

    Ist abzuwarten was mister SPD und Frau Raute drauß machen, oder Mortler macht aus 3ng 0,3ng das passt dann auch zum Alkohol gehalt und müsste demnach richtig sein.

  31. —-

    @ Georg: Was bringt denn der
    @ Georg: Was bringt denn der Absatz mit der Heraufstufung auf 3ng überhaupt, er kommt doch gar nicht zum greifen. Zwischen 1-3 ng muss man zur MPU ohne direkten Führerscheinverlust wegen dem Absatz davor, es liegt ja trotzdem eine “Auffälligkeit” durch die Rauschfahrt über 1ng vor, über 3 ng muss man auch zur MPU und verliert den Führerschein nicht direkt. Somit erschließt sich mir der Sinn des ganzen 3ng Absatzes nicht. Gab es dazu Ausführungen, ob mit “Auffälligkeit” wirklich ein Fall unter 3ng gemeint ist? Wenn nicht sind die VGT Forderungen zu 100% deckungsgleich zu der neuesten Rechtssprechung des BayVGH von 2017 (Es war ja auch ein Richter mit dabei, oder?)

    1. Georg Wurth

      Mit “auffällig werden” sind

      Mit "auffällig werden" sind eindeutig Fälle ab 1 ng gemeint, das habe ich vor Ort ganz konkret nachgefragt.
      Heute wird in vielen Fällen nach der ersten Auffälligkeit ab 1ng sofort der Führerschein wegen fehlendem Trennungsvermögen entzogen. Nach diesem Beschluss gäbe es in diesen Fällen immer erst eine MPU. Das ist für Cannabis als Genussmittel der einzige wesentliche Unterschied zur jetzigen Regelung.

    2. Nklas

      Bei einer allgemeinen
      Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wegen 2,9 ng(vorher Tage lang nicht geraucht) musste ich zum psychologischen Test. Dort waren meine Werte Negativ. Trotzdem musste ich meinen Führerschein abgeben wegen ^gelegentlichem Konsum^. Wäre der Grenzwert höher – wäre ich bestimmt nicht nüchtern bestraft worden..

  32. —-

    @ Georg: Was bringt denn der
    @ Georg: Was bringt denn der Absatz mit der Heraufstufung auf 3ng überhaupt, er kommt doch gar nicht zum greifen. Zwischen 1-3 ng muss man zur MPU ohne direkten Führerscheinverlust wegen dem Absatz davor, es liegt ja trotzdem eine “Auffälligkeit” durch die Rauschfahrt über 1ng vor, über 3 ng muss man auch zur MPU und verliert den Führerschein nicht direkt. Somit erschließt sich mir der Sinn des ganzen 3ng Absatzes nicht. Gab es dazu Ausführungen, ob mit “Auffälligkeit” wirklich ein Fall unter 3ng gemeint ist? Wenn nicht sind die VGT Forderungen zu 100% deckungsgleich zu der neuesten Rechtssprechung des BayVGH von 2017 (Es war ja auch ein Richter mit dabei, oder?)

    1. Georg Wurth

      Mit “auffällig werden” sind

      Mit "auffällig werden" sind eindeutig Fälle ab 1 ng gemeint, das habe ich vor Ort ganz konkret nachgefragt.
      Heute wird in vielen Fällen nach der ersten Auffälligkeit ab 1ng sofort der Führerschein wegen fehlendem Trennungsvermögen entzogen. Nach diesem Beschluss gäbe es in diesen Fällen immer erst eine MPU. Das ist für Cannabis als Genussmittel der einzige wesentliche Unterschied zur jetzigen Regelung.

    2. Nklas

      Bei einer allgemeinen
      Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wegen 2,9 ng(vorher Tage lang nicht geraucht) musste ich zum psychologischen Test. Dort waren meine Werte Negativ. Trotzdem musste ich meinen Führerschein abgeben wegen ^gelegentlichem Konsum^. Wäre der Grenzwert höher – wäre ich bestimmt nicht nüchtern bestraft worden..