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Repressionsmelder: Positiver Schnelltest führt zu Anzeige wegen Besitz & Erwerb und Hausdurchsuchung

Meldung des DHV vom 16.11.2010


Niemand sollte im Straßenverkehr unterwegs sein, wenn er aufgrund des Konsums von Drogen fahruntauglich ist. Während es für die Droge Alkohol klare Richtlinie gibt, werden Kiffer hier willkürlicher Repression ausgesetzt.

Ein positiver Drogenschnelltest im Straßenverkehr – unabhängig davon ob tatsächlich eine Fahruntauglichkeit oder ein zeitnaher Konsum vorlag – führt immer öfter zu einer Strafanzeige wegen Besitzes oder gar des Erwerbs von Betäubungsmitteln. In einigen Fällen wurden sogar alleine aufgrund eines positiven Tests Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen durchgeführt.

Während in den meisten der täglich erscheinenden Artikel nur unspezifisch von einem “Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz” gesprochen wird, werden einige wenige Artikel konkreter:

“Fahrzeugführer stand unter Drogeneinfluss, Lauterbach Am Samstagabend wurde ein Pkw-Fahrer der im Bereich „An der Leimenkaute“ fuhr kontrolliert. Da bei dem Fahrer der Verdacht bestand, dass er unter Drogeneinfluss steht, wurde nach einem Drogenschnelltest eine Blutentnahme angeordnet. Den Fahrer erwartet nun ein Verfahren wg. Besitz, Erwerb von Betäubungsmittel gemäß § 29 BtMG. Weiterhin dürfte die Fahrerlaubnisbehörde weitere Maßnahmen einleiten.”Polizeireport Vogelsberg-Kreis, 31.10.10

“Der Drogenkonsument wird sich nun wegen der Drogenfahrt sowie dem Erwerb von Betäubungsmittel verantworten müssen.” – Schlangenlinienfahrt nach Drogenkonsum, 26. Oktober 2010, Boulevard Baden

Im letzten Herbst berichteten wir über zwei Fälle, bei denen es auch zu Hausdurchsuchungen kam. Im ersten Fall war der Anlass der Fund einer Wärmelampe bei einem 47-jähriger Mann im saarländischen Dillingen, im zweiten Fall reichten die “Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum” bei einem 43-Jährigen der Schweinfurter Polizei, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken – ob hier wieder einmal “Gefahr im Verzug” angenommen wurde oder ein Richter den Beschluss durchwinkte, ist unbekannt.

Dies sind keine Einzelfälle wie dieser Artikel zeigt:

“Während der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der junge Mann drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Gegen den jungen Mann wird nun eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss erstattet. Auch konnte bei dem Beschuldigten zu Hause eine größere Menge an Drogen aufgefunden werden.”  – Polizei stoppt Drogenfahrt vom 07.11.2010

Freiwillige Angaben? Nein Danke!

Bedauerlich sind auch die Fälle bei denen jemand freiwillig zugab am Vorabend einen Joint geraucht zu haben – jeder Hinweis auf ein Drogenkonsum kann zu Meldung an die Führerscheinstelle und zu einem Drogentest führen – so wie in diesem Fall:

“Bei der polizeilichen Verkehrskontrolle am 05.11.2010 gibt er gegenüber den eingesetzten Beamten an, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. In der Polizeidienstelle wird dem Beschuldigten durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet.” – Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter vom 07.11.2010

Der DHV rät deswegen:

Verhalten bei Verkehrskontrollen
Bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Mache keine Angaben zu deinem generellen Konsumverhalten! Dazu bist Du nicht verpflichtet und es kann nur schaden.
NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigt.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).
Cannabiskonsum und Führerschein – Der DHV Hanfführerschein

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Kommentare

3 Antworten zu „Repressionsmelder: Positiver Schnelltest führt zu Anzeige wegen Besitz & Erwerb und Hausdurchsuchung“

  1. Max Iker

    Kontrolle
    Hallo,

    Mir ist das selbe passiert. Keine Ahnung gehabt und Urin test zugestimmt dann Blutabnahme. Jetzt wird mir auch der besitz vorgeworfen. Geht das überhaupt durch ? Denn wenn ich zB. in einer Runde einen Joint gereicht bekomme dann besitze ich ihn rechtlich nicht. Die eventuelle Ordnungswidrigkeit nehme ich in kauf, ist ja auch meine Schuld, aber Verstoß gegen BtMG lass ich nicht auf mir sitzen. Muss jetzt abwarten was die Blutwerte sagen, vielleicht hab ich ja glück. Wie immer wieder harmlose konsumenten verfolgt werden die eventuell sogar so wie ich meistens mindestens 1 tag pause einlegen. Da hab ich im Straßen Verkehr schon viel schlimmeres gesehen aber wir sind ja die Bösen.

    Grüße

  2. Anonymous

    Sigg!
    Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).
    Nach eigenen erfahrungen ist sie sogar bis zu 6 wochen im blut feststellbar(vorraussetzung ist regelmäsiger konsum in nicht geringem maße).

  3. Anonymous

    RE: Repressionsmelder: Positver Schnelltest führt zu Anzeige weg
    http://www.mainpost.de/regional/franken/Drogenanbau-greift-in-Franken-um-sich;art1727,5828742

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