Cannabiskonsum und Führerschein – neue Rechtslage 2024

Der Führerscheinentzug ist noch immer für viele Cannabiskonsumenten ein heikles Thema. Auch wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Hintergründe.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – MPU-Anordnung

Mit der Verabschiedung des CanG wurde auch die Fahrerlaubnisverordnung geändert. Dort wurde in einem neu eingefügten §13a Cannabis mit Alkohol gleichgestellt. Ein einmaliger Verstoß mit Cannabis oder regelmäßiger Konsum reichte nicht mehr als Grund für die Anordnung einer MPU aus. Analog zu Alkohol musste eine Abhängigkeit bzw. ein Missbrauch von Cannabis vorliegen oder ein mehrfacher Verkehrsverstoß mit THC.

Daraufhin haben viele, denen nach einem einmaligen Verstoß mit THC der Führerschein entzogen wurde, eine Wiedererteilung beantragt. Häufig haben sie daraufhin problemlos ihren Führerschein zurückbekommen, manchmal auch erst nach Einschaltung eines Anwalts. In anderen Führerscheinstellen scheint diese Änderung noch nicht angekommen zu sein. 

Missbrauch wurde zu diesem Zeitpunkt wortgleich mit Alkohol so definiert:

“Das Führen von Fahr­zeugen und ein die Fahr­sicherheit beeinträchtigen­der Cannabiskonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden.”

Im Juni 2024 wurde die entsprechende Stelle in der Anlage der FEV erneut leicht verändert. dort heißt es nun: 

“Missbrauch

Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.”

Wie sich diese Änderung auf den Umgang mit erstmaliger Auffälligkeit mit THC im Straßenverkehr und auf die Anordnungen von MPUs auswirken wird, ist derzeit noch unklar (Stand August 2024).

Bei der Formulierung, dass erst “wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss” eine MPU rechtfertigen, ist es aber geblieben. In Altfällen besteht demnach weiterhin die Chance, den Führerschein zurückzubekommen, wenn es nur um einen einmaligen Verstoß ging und keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit vorlagen.

Straßenverkehrsgesetz (StVG) – THC-Grenzwert

Im August 2024 trat eine Änderung des StVG in Kraft, die den Grenzwert für THC im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml Blutserum festlegt. Dies gilt nicht für Fahranfänger/Probezeit sowie für manche Fälle von Personenbeförderung. Für sie gilt weiterhin der bisherige Grenzwert. 

Zuvor lag die Grenze bei 1ng, wodurch vielen nüchternen Fahrern eine Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis unterstellt wurde. Mit dem neuen 3,5ng-Grenzwert wurde dieses Problem deutlich reduziert.

Regelmäßige Konsumenten laufen aber immer noch Gefahr, den Grenzwert zu überschreiten, wenn sie 1-2 Tage nach dem Konsum nüchtern Auto fahren. In manchen Fällen dauert es noch länger, bis der Wert unterschritten wird, da sich THC im Körper (vor allem Fettgewebe) anreichert und somit auch lange nach dem letzten Konsum noch ein etwas höherer THC-Wert im Blutserum vorliegen kann, obwohl eine verkehrsrelevante Wirkung schon wenige Stunden nach dem Konsum auch und gerade bei Dauerkonsumenten nicht mehr messbar ist.

Die meisten Gelegenheitskonsumenten hingegen sollten bei einem ausreichenden zeitlichen Abstand diesen Grenzwert einhalten können. Nach 10 Stunden unterschreiten auch viele tägliche Konsumenten bereits den 3,5ng-Grenzwert, wenn die tägliche Gesamtmenge und die zuletzt konsumierte Dosis nicht zu hoch ausfallen. Da THC von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich verstoffwechselt wird, sind pauschale Aussagen zum zeitlichen Abstand allerdings schwer zu treffen. Derzeit ist die einzige Möglichkeit, den eigenen THC-Wert (nicht THC-COOH!) vorsorglich zu ermitteln, eine freiwillige Blutprobe beim Hausarzt.

Die für den neuen THC-Wert verantwortliche Kommission hat zusätzlich die Einführung von Speichel-Schnelltests empfohlen, die die derzeit in den meisten Bundesländern üblichen Urintests ersetzen sollen. Während Urintests Abbauprodukte von THC messen und noch wochenlang positiv ausfallen können, messen Speicheltests tatsächlich THC, das im Speichel in der Regel nur einige Stunden nachweisbar ist. Wie lange genau, das hängt vom Cut-Off-Wert der benutzten Speicheltests ab. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat derzeit den Auftrag, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Ob und wann es tatsächlich zum flächendeckenden Einsatz von Speicheltests kommt und ob es gelingen wird, dass die Polizei in allen Bundesländern Speicheltests mit dem gleichen Cut-Off-Wert benutzt, bleibt vorerst unklar. Erst unter dieser Voraussetzung könnten Konsumenten die gleichen Speicheltests erwerben und nutzen, die auch die Polizei bei Verkehrskontrollen benutzt, um vor der Fahrt auf Nummer sicher zu gehen.

Generelle Tipps für Verkehrsteilnahme

  • Fahre nie unter Drogeneinfluss!
  • Keine Jointreste im KFZ hinterlassen!
  • Keinen Kontrollanlass bieten! (Gurtpflicht/Beleuchtung/Aufkleber etc.)
  • Fahrzeugpapiere immer griffbereit halten!

Verhalten bei Verkehrskontrollen

Bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Mache keine Angaben zu deinem generellen Konsumverhalten! Dazu bist Du nicht verpflichtet und es kann nur schaden.
NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigt. Diese Empfehlung ändert sich möglicherweise, falls zukünftig Speicheltest verwendet werden, die wirklich nur einen kurzzeitig zurückliegenden Konsum nachweisen.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).