Heute stellen SPD und Grüne in Rheinland-Pfalz ihren Koalitionsvertrag vor, der am Wochenende auf Parteitagen abgesegnet werden soll. Darin haben sich die beiden Parteien auch drauf geeinigt, die in 2007 erfolgte Verschärfung der Verfolgung von Cannabiskonsumenten wieder zurückzunehmen.
In den Jahren 2006 und 2007 haben einige Reihe Bundesländer die “geringe Menge”, bis zu der Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eingestellt werden können, auf 6 Gramm reduziert. Das hatte zur Folge, dass weniger Strafverfahren eingestellt und mehr Cannabiskonsumenten für kleine Mengen bestraft wurden. Begründet wurde diese Maßnahme mit der bundesweiten Vereinheitlichung der Regeln. Allerdings ging diese Vereinheitlichung meist mit Regierungsbeteiligung der CDU in Richtung mehr Repression. Schleswig-Holstein hatte die “geringe Menge” sogar von 30 auf 6 Gramm reduziert.
Rheinland-Pfalz war 2007 das erste Bundesland, das ohne Beteiligung der CDU, nur in Verantwortung der SPD, die “geringe Menge” reduzierte – von 10 auf 6 Gramm. Diese Verschärfung wird jetzt unter Rot/Grün wieder zurückgenommen. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret:
Um die Justiz zu entlasten und Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, werden wir die Eigenbedarfsgrenzen für Cannabis wieder auf den Stand von 2007 anheben.
Das ist nicht gerade ein großer Schritt. Einige Medien werden jetzt wieder reißerisch titeln, In RLP werde Cannabis legalisiert, aber davon kann keine Rede sein. Es wird weiterhin Strafverfahren auch gegen einfache Cannabiskonsumenten geben. Aber es werden immerhin einige dieser Verfahren mehr eingestellt werden als in den letzten Jahren. Es ist also zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Auch in Nordrhein-Westfalen hatten SPD und Grüne sich auf diesen Schritt geeinigt. Auch dort wird die “geringe Menge” wieder von 6 auf 10 Gramm angehoben, auch dort ging es darum, die zwischenzeitliche Verschärfung durch die CDU-Regierung zurückzunehmen. Ein wichtiger Unterschied ist allerdings, dass die 10 Gramm in NRW, bevor die CDU-Regierung von Rüttgers kam, unter Grünen und SPD unstrittig war. Sie haben einfach ihre alte Regelung wieder zurückgeholt. In Rheinland-Pfalz dagegen war die SPD-Regierung für die Verschärfung verantwortlich.
Hier ist also klar davon auszugehen, dass es vor allem ein Erfolg der Grünen war, diese Liberalisierung in den Koalitionsvertrag hinein z uverhandeln. Hier hat sich die Analyse und Wahlempfehlung des DHV vor der Wahl also als Volltreffer herausgestellt. Unsere Zusammenfassung vor der Wahl begann so:
Am besten aufgestellt sind auf jeden Fall die GRÜNEN, auch wenn wir uns mehr Engagement im der Oppositionsarbeit gewünscht hätten. Als drogenpolitisch liberales Korrektiv könnten sie in einer Koalition die SPD zur Vernunft bringen.
Der DHV gratuliert den Grünen in Rheinland-Pfalz ausdrücklich, dass sie offensichtlich zu ihrem Programm standen, ernsthaft darüber verhandelt haben und letztlich zumindest einen kleinen Schritt in die richtige Richtung durchgesetzt haben!
Umso unverständlicher ist es allerdings, dass im Grün/Roten Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg Cannabis gar nicht erwähnt wird. Hier war mehr zu erwarten, hier sind die Grünen nicht der Juniorpartner in der Koalition, sondern führen sie an und stellen den Ministerpräsidenten. Sie haben zwar auch dort nicht die absolute Mehrheit und es wäre nachvollziehbar gewesen, dass sie ihren sinnvollen Vorschlag eines Modellprojekts zur Cannabisabgabe nicht durchsetzen konnten. Aber dass bei dieser Konstellation noch nicht einmal ein so kleiner Schritt wie die Erhöhung der “geringen Menge” konkret vereinbart wurde, ist aus Sicht des DHV nicht akzeptabel.
Deshalb hat der DHV gestern einen Protestmailer an den zukünftigen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann online gestellt, um ihn aufzufordern, auch ohne konkrete Vereinbarung im Koalitionsvertrag tätig zu werden und dafür zu sorgen, dass die in BaWü besonders massive Verfolgung von Cannabiskonsumenten beendet wird. Jetzt mitmachen:
Herr Kretschmann, entkriminalisieren Sie Cannabiskonsumenten in Baden-Württemberg!
Schreibe einen Kommentar