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Feedback zur Aktion:
Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!


Ein Ziel des DHV- Protestmailers ist es, Reaktionen der von dir angeschriebenen Personen und Behörden zu erhalten. Das erhaltene Feedback dokumentieren wir auf dieser Seite. Auch Reaktionen von Teilnehmern auf die Antworten der Behörden werden dokumentiert.

Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer , Bildquelle: Wikipedia
Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!Gestartet
05.10.2010
Teilnehmer
570

Worum geht es?

Fordert die verantwortlichen Politiker in Bayern auf, Cannabisnutzer zu entkriminalisieren, die aggressive Strafverfolgung zu beenden und Verfahren bei "geringer Menge" konsequent einzustellen!


Feedback auf die Protestmail

Es gibt 7 Antworten auf diesen Protestmailer.

Antwort der SPD Landtagsfraktion

Antwort Nr.1 vom 29.10.2010
Absender:
Walter Rehberg
Text der Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang schicke ich Ihnen im Auftrag unseres Fraktionsvorsitzenden Herrn Markus Rinderspacher, MdL und unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Frau Kathrin Sonnenholzner, MdL unsere Antwort auf Ihre Mail zum Cannabiskonsum in Bayern.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Rehberg
Arbeitskreis Umwelt und Gesundheit

wr
Telefon 089 4126 2344
Telefax 089 4126 592344
walter.rehberg@bayernspd-landtag.de

München, 25.10.2010

Cannabiskonsumenten in Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre Anfrage bezüglich der Bayerischen Drogenpolitik erhalten und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen: Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt in der Sucht- und Drogenpolitik nach wie vor auf die vier Säulen Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung. Dabei wollen wir suchtstoffübergreifend die strukturelle Prävention und den Kinder- und Jugendschutz stärken, Abhängigkeiten senken sowie die Reintegration ermöglichen. Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabis-Arzneimitteln sollen in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt werden.

Es ist unstrittig, dass die Wirkung von Alkohol mindestens so schädlich ist, wie diejenige von Cannabis. Eine weitergehende Liberalisierung des Cannabiskonsums wäre aber trotzdem der falsche Ansatz. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird sich auch nicht für eine entsprechende Initiative im Bundesrat stark machen.

Das Problem, dass in Bayern der Konsum von Cannabis-Produkten besonders restriktiv verfolgt wird, ist uns bekannt. Wir treten deshalb für eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern ein, müssen aber zu bedenken geben, dass an der bisherigen restriktiven Praxis nicht nur die Staatsanwaltschaften und die Polizei beteiligt sind, sondern auch unabhängige Gerichte, was die politische Einflussnahme erschwert.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Sonnenholzner, MdL
Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion

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Kommentar zur Antwort der SPD Landtagsfraktion

Antwort Nr.2 vom Antwort kam am 29.10.2010
Absender:
Walter Rehberg
Text der Antwort:
Ich habe die selbe Antwort erhalten und leider hat derjenige der geantwortet hat, schön ALLE Namen ins CC genommen anstelle von BC. Man fragt sich ob das aus \"Versehen\" geschah oder ob es Absicht war. Gut ich habe keine Angst das mein Name mit auftaucht in dem Verteiler, kann aber gut verstehen wenn der oder die ein oder andere beim nächsten Protestmailer nicht mehr mitmachen möchte.

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Antwort der Grünen Landtagsfraktion

Antwort Nr.3 vom 09.11.2010 / 09.11.2010
Upload von:
heiko.bechstein(et)web.de
Absender:
Thomas Mütze
Text der Antwort:
Ihre Serienmail \"Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!\"

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihren Serienmails, die uns seit vier Wochen erreichen und die ich hiermit gleichlautend beantworte, sprechen Sie ein mir gut bekanntes Problem an. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Januar 2009 den Antrag \"Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch entkriminalisieren - Glaubwürdige und am Menschen orientierte Cannabisprävention umsetzen\" gestellt, er ist unter dem Link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611762.pdf zu finden. Ich schließe mich der Meinung der Bundestagsfraktion an, dass der Ansatz, mit Hilfe des Strafrechts den Konsum von Cannabis zu verhindern, den Nachweis seiner Wirksamkeit bislang schuldig geblieben und faktisch gescheitert ist.

Trotzdem überwiegen bislang immer noch die ordnungspolitischen bzw. repressiven Instrumente gegenüber den gesundheitspolitischen. Dieser Umstand behindert eine glaubwürdige Cannabisprävention mit dem Ziel der Reduzierung des riskanten Gebrauchs.

In einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) wurde festgestellt, dass in den Bundesländern eine \"deutlich unterschiedliche\" Anwendung des § 31 a BtMG erfolgt, was als \"problematisch\" hinsichtlich der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewertet wird. Danach erfolgte nur in 20 % der untersuchten Straffälle von Cannabis-Missbrauch eine in etwa gleiche Strafverfolgungspraxis, in ca. 80 % der Fälle wurden die Straftaten (vor allem von Jugendlichen und Heranwachsenden) sehr unterschiedlich behandelt. Das ist aus Gründen der einheitlichen Rechtsverhältnisse in der Bundesrepublik abzulehnen. Deswegen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag in der letzten Legislaturperiode die Staatsregierung aufgefordert sich für eine bundeseinheitliche Regelung der Strafverfolgungspraxis im Bereich des § 31 a BtMG im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung einzusetzen.

Außerdem hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag unter meiner Federführung vor drei Jahren eine Interpellation zu Drogen, Sucht, Suchthilfe und Prävention in Bayern an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Diese Interpellation ist im Internet unter dem Link https://www.bayern.landtag.de/intranet/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004000/0000004268.pdf einsehbar.

Über eine Million Menschen in Bayern sind Süchten unterworfen. 2007 gab das Institut für Therapieforschung etwa 36.000 Menschen als abhängig von Cannabisprodukten an. In den Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen findet man im Gegensatz zur Politik der Bundesregierung nur drei Säulen: Prävention, Repression und Hilfe. Wobei Repression interessanterweise gleich an zweiter Stelle steht. Die vierte Säule der Überlebenshilfe fehlt.

Der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum eigenen Konsum ist straffrei. Am Straßenverkehr darf man aber solange der Cannabis Wirkstoff THC im Blut nachweisbar ist nicht teilnehmen. Hier wird die Diskrepanz bei der Behandlung unterschiedlicher Suchtformen deutlich.

Forscher haben sich dafür ausgesprochen im Straßenverkehr einen Grenzwert für THC einzuführen. Das Limit soll zwischen sieben und zehn Nanogramm pro Milliliter Blut betragen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Grad an Beeinträchtigung in diesem Bereich jenem von 0,5 Promille Alkohol entspricht. Die sehr verfeinerten Nachweismethoden beim THC widersprechen auch dem Ziel des Gesetzgebers Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis verkehrsrechtlich zu ahnden, nicht aber einen länger zurückliegenden Konsum. Gerade aber unter diesem Aspekt muss das ausschlaggebende Kriterium die Fahrtüchtigkeit sein, egal welches Suchtmittel konsumiert wurde, denn Autofahren ist unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss bis zu einem gewissen Grad ja auch erlaubt.

Eine Kriminalisierung des Eigenverbrauchs lehne ich ab, wir brauchen eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen, so wie es das Bundesverfassungsgericht von der Innenministerkonferenz gefordert hat. Dies vollständig umzusetzen wurde bisher vernachlässigt, aber wie Sie oben ja schon gelesen haben, arbeiten Grüne Fraktionen daran, dass die Situation besser wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mütze

Thomas Mütze, MdL
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag
Maximilianeum
81627 München

Tel.: 089/4126-2451
Fax: 089/4126-1494
E-Mail: thomas.muetze@gruene-fraktion-bayern.de
www.gruene-fraktion-bayern.de
www.thomas-muetze.de

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Antwort auf die Email der SPD-Fraktion

Antwort Nr.4 vom 09.11.2010
Absender:
Georg Wurth / DHV
Text der Antwort:
Sehr geehrter Herr Rehberg!
Sehr geehrte Frau Sonnenholzner!
Sehr geehrter Herr Rinderspacher!

Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen herzlich dafür bedanken, dass Sie den Absendern der DHV-Protestmail geantwortet haben.
Auch wenn Ihre Antwort für uns sicherlich nicht gerade befriedigend ausfällt, zeigt Ihre Antwort doch, dass Sie die Kommunikation mit dem Bürger ernst nehmen.

Dass Sie allerdings alle Absender des Protestmailers sichtbar in die Adresszeile Ihrer Antwort kopiert haben, anstatt sie per \"BCC\" zu verstecken, darf man wohl getrost als datenschutztechnischen Supergau bezeichnen. Wir beim DHV nehmen den Datenschutz sehr ernst und speichern selbst die Email-Adressen der Absender nur auf deren ausdrücklichen Wunsch. Sie haben nun allen Absendern die restlichen Teilnehmer offengelegt.
Ich möchte Sie dringend bitten, die Antworten an weitere Teilnehmer nicht mehr so zu verschicken, dass jeder die Email-Adressen einsehen kann.

Inhaltlich möchte ich Sie nochmal darauf hinweisen, dass laut EMNID-Umfrage auch in Bayern eine Mehrheit der Bevölkerung für ein liberaleres Cannabisrecht ist:
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1340-emnid-umfrage-auch-in-bayern-ist-die-mehrheit-fuer-ein-liberaleres-cannabisrecht

Mit freundlichen Grüßen
Georg Wurth

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freies recht zu konsumieren

Antwort Nr.5 vom 20.11.2010
Absender:
Protestbrief
Text der Antwort:
wären die mächtigen drogen kartelle nicht durch eine
legalisierung geschwächt da ihnen die finanzmittel entzogen werden


und meinen sie nicht das der deutsche staat damit ein haufen geld einspart und
auch an steuern einnehmen kann

denken sie nur an die ganzen therapien,gerichtsverfahren und ihre kosten
für personal und transport der knast alles kosten die man sparen kann

wieso kämpft man gegen etwas an das trotzt allem kampf normaler mehr und intesiver wird
wir leben in einer rauschgesellschaft und müssen lernen damit umzugehen
mit einer welt´weiten anti.drogenkampanie in der werbung wie die anti-tabak oder alkohol kampanie
über die medien die jugendlichen erreichen und das thema das inzwischen nicht nur ein paar leute sondern einen großen teil der bevölkerung betrifft in die gesellschaft aufnehmen und lernen damit umzugehen

hat es tatsächlich einen sinn dagegen zu kämpfen es kommen immer wieder ander sachen
(drogen,räuchermischungen usw.) auf den markt die wesentlich ungesünder sind aber LEGAL

wenn sie meinen worten keine aufmerksamkeit schenken dann
lesen sie die zitate des spanisch-peruanischen schriftstellers und politikers Jorge Mario Pedro Vargas Llosa der außerdem den literaturnobelpreis erhielt bleiben sie fair genüber den menschen die andere berauschende mittel nicht vertragen und denen diese mittel wie cannabis
helfen ihren alltag einfacher zu meistern

ich glaube nicht das sie sich in die lage dieser menschen versetzen können
die sich eigentlich nichts anderes wünschen als von der gesellschaft in ruhe und anerkannt zu werden

wir können sie nicht einfach ignorieren und wegschauen
sie sind in allen gesellschaftsschichten vertreten
was es um so normaler für unsere gesellschaft macht die sich heutzutage als eine rauschgessellschaft bezeichnen lässt da so ca. jeder mensch mindestens einmal die erfahrung mit rausch macht

sie können menschen nicht helfen die sie bekämpfen
weil diese kein vertrauen zu ihne aufbauen können
doch wenn sie vertrauen wollen müssen sie diese menschen erst einmal in der gesellschaft akzeptieren

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freies recht zu konsumieren welch ein witz

Antwort Nr.6 vom 20.11.2010
Absender:
Protestbrief
Text der Antwort:
wenn der konsum net strafbar ist frag ich mich warum ich alleine für den konsum den sie mir nur im blut nachgewiesen haben und nie etwas bei mir fanden bestraft wurde

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Antwort der Grünen

Antwort Nr.7 vom
Text der Antwort:
Seit wann ist der Besitz von geringen Mengen straffrei? Das stimmt doch gar nicht.

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