Feedback zur Aktion: Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!
Ein Ziel des DHV- Protestmailers ist es, Reaktionen der von dir angeschriebenen Personen und Behörden zu erhalten. Das erhaltene Feedback dokumentieren wir auf dieser Seite. Auch Reaktionen von Teilnehmern auf die Antworten der Behörden werden dokumentiert.
Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden! | Gestartet 05.10.2010 | Teilnehmer 570 | | |
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Worum geht es? Fordert die verantwortlichen Politiker in Bayern auf, Cannabisnutzer zu entkriminalisieren, die aggressive Strafverfolgung zu beenden und Verfahren bei "geringer Menge" konsequent einzustellen!
Feedback auf die Protestmail Es gibt 7 Antworten auf diesen Protestmailer.
Antwort der SPD Landtagsfraktion Antwort Nr.1 vom 29.10.2010
- Absender:
- Walter Rehberg
- Text der Antwort:
- Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang schicke ich Ihnen im Auftrag unseres Fraktionsvorsitzenden Herrn Markus Rinderspacher, MdL und unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Frau Kathrin Sonnenholzner, MdL unsere Antwort auf Ihre Mail zum Cannabiskonsum in Bayern.
Mit freundlichen Grüßen Walter Rehberg Arbeitskreis Umwelt und Gesundheit
wr Telefon 089 4126 2344 Telefax 089 4126 592344 walter.rehberg@bayernspd-landtag.de
München, 25.10.2010
Cannabiskonsumenten in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihre Anfrage bezüglich der Bayerischen Drogenpolitik erhalten und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen: Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt in der Sucht- und Drogenpolitik nach wie vor auf die vier Säulen Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung. Dabei wollen wir suchtstoffübergreifend die strukturelle Prävention und den Kinder- und Jugendschutz stärken, Abhängigkeiten senken sowie die Reintegration ermöglichen. Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabis-Arzneimitteln sollen in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt werden.
Es ist unstrittig, dass die Wirkung von Alkohol mindestens so schädlich ist, wie diejenige von Cannabis. Eine weitergehende Liberalisierung des Cannabiskonsums wäre aber trotzdem der falsche Ansatz. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird sich auch nicht für eine entsprechende Initiative im Bundesrat stark machen.
Das Problem, dass in Bayern der Konsum von Cannabis-Produkten besonders restriktiv verfolgt wird, ist uns bekannt. Wir treten deshalb für eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern ein, müssen aber zu bedenken geben, dass an der bisherigen restriktiven Praxis nicht nur die Staatsanwaltschaften und die Polizei beteiligt sind, sondern auch unabhängige Gerichte, was die politische Einflussnahme erschwert.
Mit freundlichen Grüßen Kathrin Sonnenholzner, MdL Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion
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Kommentar zur Antwort der SPD Landtagsfraktion Antwort Nr.2 vom Antwort kam am 29.10.2010
- Absender:
- Walter Rehberg
- Text der Antwort:
- Ich habe die selbe Antwort erhalten und leider hat derjenige der geantwortet hat, schön ALLE Namen ins CC genommen anstelle von BC. Man fragt sich ob das aus \"Versehen\" geschah oder ob es Absicht war. Gut ich habe keine Angst das mein Name mit auftaucht in dem Verteiler, kann aber gut verstehen wenn der oder die ein oder andere beim nächsten Protestmailer nicht mehr mitmachen möchte.
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Antwort der Grünen Landtagsfraktion Antwort Nr.3 vom 09.11.2010 / 09.11.2010
- Upload von:
- heiko.bechstein(et)web.de
- Absender:
- Thomas Mütze
- Text der Antwort:
- Ihre Serienmail \"Schluss mit Krimi! - Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!\"
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihren Serienmails, die uns seit vier Wochen erreichen und die ich hiermit gleichlautend beantworte, sprechen Sie ein mir gut bekanntes Problem an. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Januar 2009 den Antrag \"Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch entkriminalisieren - Glaubwürdige und am Menschen orientierte Cannabisprävention umsetzen\" gestellt, er ist unter dem Link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611762.pdf zu finden. Ich schließe mich der Meinung der Bundestagsfraktion an, dass der Ansatz, mit Hilfe des Strafrechts den Konsum von Cannabis zu verhindern, den Nachweis seiner Wirksamkeit bislang schuldig geblieben und faktisch gescheitert ist.
Trotzdem überwiegen bislang immer noch die ordnungspolitischen bzw. repressiven Instrumente gegenüber den gesundheitspolitischen. Dieser Umstand behindert eine glaubwürdige Cannabisprävention mit dem Ziel der Reduzierung des riskanten Gebrauchs.
In einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) wurde festgestellt, dass in den Bundesländern eine \"deutlich unterschiedliche\" Anwendung des § 31 a BtMG erfolgt, was als \"problematisch\" hinsichtlich der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewertet wird. Danach erfolgte nur in 20 % der untersuchten Straffälle von Cannabis-Missbrauch eine in etwa gleiche Strafverfolgungspraxis, in ca. 80 % der Fälle wurden die Straftaten (vor allem von Jugendlichen und Heranwachsenden) sehr unterschiedlich behandelt. Das ist aus Gründen der einheitlichen Rechtsverhältnisse in der Bundesrepublik abzulehnen. Deswegen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag in der letzten Legislaturperiode die Staatsregierung aufgefordert sich für eine bundeseinheitliche Regelung der Strafverfolgungspraxis im Bereich des § 31 a BtMG im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung einzusetzen.
Außerdem hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag unter meiner Federführung vor drei Jahren eine Interpellation zu Drogen, Sucht, Suchthilfe und Prävention in Bayern an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Diese Interpellation ist im Internet unter dem Link https://www.bayern.landtag.de/intranet/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004000/0000004268.pdf einsehbar.
Über eine Million Menschen in Bayern sind Süchten unterworfen. 2007 gab das Institut für Therapieforschung etwa 36.000 Menschen als abhängig von Cannabisprodukten an. In den Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen findet man im Gegensatz zur Politik der Bundesregierung nur drei Säulen: Prävention, Repression und Hilfe. Wobei Repression interessanterweise gleich an zweiter Stelle steht. Die vierte Säule der Überlebenshilfe fehlt.
Der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum eigenen Konsum ist straffrei. Am Straßenverkehr darf man aber solange der Cannabis Wirkstoff THC im Blut nachweisbar ist nicht teilnehmen. Hier wird die Diskrepanz bei der Behandlung unterschiedlicher Suchtformen deutlich.
Forscher haben sich dafür ausgesprochen im Straßenverkehr einen Grenzwert für THC einzuführen. Das Limit soll zwischen sieben und zehn Nanogramm pro Milliliter Blut betragen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Grad an Beeinträchtigung in diesem Bereich jenem von 0,5 Promille Alkohol entspricht. Die sehr verfeinerten Nachweismethoden beim THC widersprechen auch dem Ziel des Gesetzgebers Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis verkehrsrechtlich zu ahnden, nicht aber einen länger zurückliegenden Konsum. Gerade aber unter diesem Aspekt muss das ausschlaggebende Kriterium die Fahrtüchtigkeit sein, egal welches Suchtmittel konsumiert wurde, denn Autofahren ist unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss bis zu einem gewissen Grad ja auch erlaubt.
Eine Kriminalisierung des Eigenverbrauchs lehne ich ab, wir brauchen eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen, so wie es das Bundesverfassungsgericht von der Innenministerkonferenz gefordert hat. Dies vollständig umzusetzen wurde bisher vernachlässigt, aber wie Sie oben ja schon gelesen haben, arbeiten Grüne Fraktionen daran, dass die Situation besser wird.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Mütze
Thomas Mütze, MdL Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag Maximilianeum 81627 München
Tel.: 089/4126-2451 Fax: 089/4126-1494 E-Mail: thomas.muetze@gruene-fraktion-bayern.de www.gruene-fraktion-bayern.de www.thomas-muetze.de↑↑ Zurück zur Übersicht ↑↑
Antwort auf die Email der SPD-Fraktion Antwort Nr.4 vom 09.11.2010
- Absender:
- Georg Wurth / DHV
- Text der Antwort:
- Sehr geehrter Herr Rehberg!
Sehr geehrte Frau Sonnenholzner! Sehr geehrter Herr Rinderspacher!
Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen herzlich dafür bedanken, dass Sie den Absendern der DHV-Protestmail geantwortet haben. Auch wenn Ihre Antwort für uns sicherlich nicht gerade befriedigend ausfällt, zeigt Ihre Antwort doch, dass Sie die Kommunikation mit dem Bürger ernst nehmen.
Dass Sie allerdings alle Absender des Protestmailers sichtbar in die Adresszeile Ihrer Antwort kopiert haben, anstatt sie per \"BCC\" zu verstecken, darf man wohl getrost als datenschutztechnischen Supergau bezeichnen. Wir beim DHV nehmen den Datenschutz sehr ernst und speichern selbst die Email-Adressen der Absender nur auf deren ausdrücklichen Wunsch. Sie haben nun allen Absendern die restlichen Teilnehmer offengelegt. Ich möchte Sie dringend bitten, die Antworten an weitere Teilnehmer nicht mehr so zu verschicken, dass jeder die Email-Adressen einsehen kann.
Inhaltlich möchte ich Sie nochmal darauf hinweisen, dass laut EMNID-Umfrage auch in Bayern eine Mehrheit der Bevölkerung für ein liberaleres Cannabisrecht ist: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1340-emnid-umfrage-auch-in-bayern-ist-die-mehrheit-fuer-ein-liberaleres-cannabisrecht
Mit freundlichen Grüßen Georg Wurth↑↑ Zurück zur Übersicht ↑↑
freies recht zu konsumieren Antwort Nr.5 vom 20.11.2010
- Absender:
- Protestbrief
- Text der Antwort:
- wären die mächtigen drogen kartelle nicht durch eine
legalisierung geschwächt da ihnen die finanzmittel entzogen werden
und meinen sie nicht das der deutsche staat damit ein haufen geld einspart und auch an steuern einnehmen kann
denken sie nur an die ganzen therapien,gerichtsverfahren und ihre kosten für personal und transport der knast alles kosten die man sparen kann
wieso kämpft man gegen etwas an das trotzt allem kampf normaler mehr und intesiver wird wir leben in einer rauschgesellschaft und müssen lernen damit umzugehen mit einer welt´weiten anti.drogenkampanie in der werbung wie die anti-tabak oder alkohol kampanie über die medien die jugendlichen erreichen und das thema das inzwischen nicht nur ein paar leute sondern einen großen teil der bevölkerung betrifft in die gesellschaft aufnehmen und lernen damit umzugehen
hat es tatsächlich einen sinn dagegen zu kämpfen es kommen immer wieder ander sachen (drogen,räuchermischungen usw.) auf den markt die wesentlich ungesünder sind aber LEGAL
wenn sie meinen worten keine aufmerksamkeit schenken dann lesen sie die zitate des spanisch-peruanischen schriftstellers und politikers Jorge Mario Pedro Vargas Llosa der außerdem den literaturnobelpreis erhielt bleiben sie fair genüber den menschen die andere berauschende mittel nicht vertragen und denen diese mittel wie cannabis helfen ihren alltag einfacher zu meistern
ich glaube nicht das sie sich in die lage dieser menschen versetzen können die sich eigentlich nichts anderes wünschen als von der gesellschaft in ruhe und anerkannt zu werden
wir können sie nicht einfach ignorieren und wegschauen sie sind in allen gesellschaftsschichten vertreten was es um so normaler für unsere gesellschaft macht die sich heutzutage als eine rauschgessellschaft bezeichnen lässt da so ca. jeder mensch mindestens einmal die erfahrung mit rausch macht
sie können menschen nicht helfen die sie bekämpfen weil diese kein vertrauen zu ihne aufbauen können doch wenn sie vertrauen wollen müssen sie diese menschen erst einmal in der gesellschaft akzeptieren↑↑ Zurück zur Übersicht ↑↑
freies recht zu konsumieren welch ein witz Antwort Nr.6 vom 20.11.2010
- Absender:
- Protestbrief
- Text der Antwort:
- wenn der konsum net strafbar ist frag ich mich warum ich alleine für den konsum den sie mir nur im blut nachgewiesen haben und nie etwas bei mir fanden bestraft wurde
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Antwort der Grünen Antwort Nr.7 vom
- Text der Antwort:
- Seit wann ist der Besitz von geringen Mengen straffrei? Das stimmt doch gar nicht.
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