Am 25.1.2012 veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel “Wie gefährlich ist Cannabis?”. Anlass der 90-minütigen Sitzung ist der “Cannabis Social Clubs”-Antrag der LINKEN, Drucksache 17/7196. Der LINKE-Antrag fusst wiederum auf unserer Petition “Cannabiskonsumenten entkriminalisieren”, deren abschließende Behandlung aufgrund des Antrags und der Anhörung verschoben wurde. Update: Die Liste der Sachverständigen hat sich geändert und die ersten Stellungnahmen liegen vor.
Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Für interessierte Hanffreunde gibt der Ausschuss den Hinweis, dass sich diese “im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail () anmelden [können]. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.”
Folgende Sachverständige sind geladen:
- Neu auf der Liste: Dr. Rainer Dahlenburg, Bundeskriminalamt/KT 34 (Toxikologie) Wiesbaden
Der Pharmakologe Dahlenburg tauchte bei der Recherche mehr als einmal neben dem Namen Jörn Patzak auf (siehe unten), er lehnt Drugchecking ab und das BKA ist auch nicht unbedingt für seine progressiven Forderungen bekannt.
- Neu auf der Liste: Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Bundesärztekammer, Referent für Suchtprävention, Fortbildung, Illegale Suchtstoffe
Schon bei ihrer Stellungnahme zum Thema Cannabis als Medizin und der Drugchecking Anhörung fiel die Bundesätzekammer durch eine eher übervorsichtige (Cannabis nur als Fertigarzneimittel) und abstinenzorienterte (“Drugchecking als falsche Sicherheit”) Haltung negativ auf.
- Dr. Klaus Behrendt Hans-Günther Meyer-Thompson, Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
Update: Neuer Vertreter, gleicher Inhalt: Die DGS dürfte den Antrag eher positiv gegenüberstehen – Meyer-Thompson war auch bei der Drugchecking Anhörung.
- Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Sie war schon bei der Drugchecking Anhörung von der CDU geladen und sich genau so verhalten.
- Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Technische Universität Dresden
Soweit uns bekannt wird er dem Antrag auch eher positiv gegenüberstehen.
- Dr. Raphael Gaßmann (Geschäftsführer) und Rolf Hüllinghorst (ehemaliger Geschäftsführer), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
Update: Warum Hüllinghorst nun zusätzlich zu Gaßmann kommt, darüber darf gerätselt werden – der unten erwähnte Vorstandsbeschluss ist aus dem Jahr 2004, also zur Amtszeit von Hüllinghorst.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Dachverband aller in der Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden und gemeinnützigen Vereine, erwähnt die Repression in seinem aktuellen Positionspapier “Dem Cannabiskonsum wirksam begegnen” in gleich zwei der drei zentralen Forderungen und bezieht eindeutig Stellung:
1. Bislang wird der Cannabiskonsum ordnungspolitisch über- und gesundheitspolitisch unterbewertet. Dieses Missverhältnis äußert sich nicht zuletzt in einer unsachgemäßen Verteilung von Steuermitteln auf einerseits den Bereich der Repression, andererseits die Maßnahmen und Angebote von Prävention und Therapie. Es ist erforderlich, dass die politischen Prioritäten künftig den realen Risiken und Problemen entsprechen.
3. Das gegenwärtige Strafrecht ist den Beweis seiner Konsum begrenzenden Effektivität über Jahrzehnte schuldig geblieben. Vielmehr führt die massive Ahndung von Delikten im Umfeld des reinen Konsums (147.900 polizeilich festgestellte „Konsumentendelikte“ allein im Jahr 2002) zur sozialen Ausgrenzung eines ständig steigenden Anteils junger Menschen in Deutschland insbesondere über den Verlust Führerschein und Arbeitsplatz. Dies widerspricht den Erfordernissen glaubwürdiger Cannabisprävention. Besitz und Anbau von Cannabis ausschließlichen Eigenkonsum dürfen nicht länger Biografien gefährden. Die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1994 und 2002 sind unverzüglich umzusetzen.
- Dr. Nicole Krumdiek, Universität Bremen
Mitglied im Schildower Kreis…
- Jost Leune, Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (fdr)
Der FDR hat sich bei der Drugchecking-Anhörung überraschend positiv positioniert, es bleibt abzuwarten, ob er sich hier ebenso verhält.
- Staatsanwalt Jörn Patzak, Staatsanwaltschaft Trier
Zitat von ihm: “Ich teile die Ansicht der Bundeskanzlerin. Ich halte es auch für richtig, dass Cannabis als illegales Betäubungsmittel eingestuft ist. Ich habe in meiner beruflichen Praxis zu viele Menschen gesehen, die ihr Leben mit Cannabis ruiniert haben. Und sie sind nicht deshalb abgestürzt, weil Cannabis verboten ist, sondern weil Cannabis erhebliche Nebenwirkungen hat.”
- Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Rainer Thomasius ist als äußerst einseitiger Prediger der Gefahren von Cannabis und anderen Drogen bekannt.
Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius, Leiter der Drogenambulanz am Hamburger Universitätsklinikum, sorgt sich, daß durch positive Meldungen über Cannabis und andere Rauschmittel diese erst richtig hoffähig gemacht, ihre gefährlichen Wirkungen weiter bagatellisiert werden könnten.
Welt online, 28.08.2005: Haschpillen gegen Migräne
Dennoch – oder gerade deshalb – bekam er 2005 vom Bundesgesundheitsministerium den Auftrag, in einem Gutachten den aktuellen Forschungsstand zu Cannabis darzulegen – die Fachwelt reagierte empört.
- Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband
Der Antrag der Linken, über den wir in einer Nachricht vom 17.10.11 berichteten, greift einige Forderungen der Petition auf.
Der Antrag fordert, den Besitz von 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch zu legalisieren und den Eigenanbau von Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu gestatten. Konkret fordert die Linke auch, den Anbau in Clubs (Cannabis Social Clubs) zuzulassen, so dass Konsumenten ihre Blüten gemeinsam anbauen oder dies von dritten erledigen lassen können. Außerdem solle das Verbot von Hanfsamen zu diesem Zweck aufgehoben werden. Darüber hinaus fordern die Linken einen wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwert für den Straßenverkehr.
Damit greifen die Linken vier von fünf konkreten Forderungen aus der DHV-Petition auf, ich zitiere aus der Begründung der Petition:
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.
Damit ist jetzt schon sichergestellt, dass der Inhalt der Petition auf jeden Fall im Bundestag beraten wird, selbst wenn die Petition am Ende von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss abgeschmettert wird.
Der Antrag der Linken, über den wir in einer Nachricht vom 17.10.11 berichteten, greift einige Forderungen der Petition auf.
Der Antrag fordert, den Besitz von 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch zu legalisieren und den Eigenanbau von Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu gestatten. Konkret fordert die Linke auch, den Anbau in Clubs (Cannabis Social Clubs) zuzulassen, so dass Konsumenten ihre Blüten gemeinsam anbauen oder dies von dritten erledigen lassen können. Außerdem solle das Verbot von Hanfsamen zu diesem Zweck aufgehoben werden. Darüber hinaus fordern die Linken einen wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwert für den Straßenverkehr.
Damit greifen die Linken vier von fünf konkreten Forderungen aus meiner Petition auf, ich zitiere aus der Begründung der Petition:
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.
Damit ist jetzt schon sichergestellt, dass der Inhalt der Petition auf jeden Fall im Bundestag beraten wird, selbst wenn die Petition am Ende von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss abgeschmettert wird.
Schreibe einen Kommentar