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Bundesverwaltungsgericht Leipzig erzwingt erste Anbaugenehmigung für medizinisches Cannabis

Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 6. April 2016 im Fall des Multiple-Sklerose Patienten Michael Fischer ist ein Meilenstein im Kampf der Cannabis Patienten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss ihm eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau erteilen. Da für den Kläger keine alternative Therapie zur Verfügung steht und die Krankenkasse die Kosten der Behandlungen mit Blüten nicht übernehmen will, wurde “das der Behörde eröffnete Ermessen auf Null reduziert”. 

Wann kommt die Genehmigung?

Viele Beobachter fragen sich jetzt, wann Michael Fischer seine Anbaugenehmigung erhalten wird und welche Auflagen ihm dazu erteilt werden. Auch ob aktuell laufende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten jetzt durch eine unbürokratische Genehmigungserteilung beendet werden, steht in den Sternen. Das BfArM sollte sich dabei keineswegs zuviel Zeit lassen, denn viele andere Kläger stehen bereits in den Startlöchern.

Bundesregierung ist unter Zugzwang

Da diese Einzellfallentscheidung vom obersten Verwaltungsgericht in Deutschland getroffen wurde, werden sich künftig weitere Patienten darauf berufen können. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat Patienten bereits vor dem Urteil aufgerufen, entsprechende Anträge auf Eigenanbau einzureichen.

Durch diese Entwicklung wird die Bundesregierung immer mehr unter Druck gesetzt, das geplante Gesetz zu Cannabis als Medizin bald zu verabschieden. Der Referentenentwurf, der sich gerade im europäischen Rückspracheverfahren befindet, sieht vor, dass die Kosten für eine Therapie mit Cannabisblüten von den Krankenkassen übernommen werden, falls die Patienten austherapiert sind und an einer begleiteten Studie teilnehmen. Dadurch wollte die Regierung verhindern, dass die Gerichte den Patienten das Recht auf Eigenanbau zusprechen oder immer mehr Freisprüche wegen rechtfertigendem Notstand ergehen. Spätestens mit dem Urteil aus Leipzig dürfte den Verantwortlichen in der Regierung jetzt klar sein, dass sie das Gesetz auch gegen den Widerstand von Apotheker- und Ärtzeverbänden beschließen müssen, wenn sie den Eigenanbau durch Patienten effektiv unterbinden wollen.

Gerichte treiben die Politik 

Das aktuelle Urteil ist das Ergebnis von über einem Jahrzehnt des Kampfes von schwerkranken Patienten gegen die Behörden. Seitdem ist einiges an Fortschritt für die Betroffenen erzielt worden, aber leider nicht durch die Bundesregierung, die in dieser Frage stets nur gebremst hatte. Alle Fortschritte wurden von Patienten und den sie unterstützenden Vereinigungen (ACM/SCM) mühsam vor Gericht erkämpft. Die Bundesregierung hat nur soweit nachgegeben, wie es durch Gerichtsurteile “alternativlos” wurde. Das war schon bei den ersten Genehmigungen für Cannabisblüten der Fall.

Selbst wenn der aktuelle Gesetzesentwurf möglichst bald und im Sinne der Patienten verabschiedet wird, so wird es noch einige Zeit dauern, bis die geplante Cannabisagentur und zukünftige Produktionsfirmen den Bedarf für deutsche Patienten decken können. Schon jetzt steigt die Zahl der Inhaber einer Genehmigung zum Erwerb von Cannabisblüten jedes Jahr. Mit den geplanten Änderungen zur Verschreibungsfähigkeit ist davon auszugehen, dass die Zahl der legalen Cannabispatienten noch deutlich schneller ansteigen wird. Da es jetzt schon zu Lieferengpässen durch Bedrocan kommt, könnte im Laufe von 2016 und 2017 weiterhin für viele Patienten die Notwendigkeit bestehen, ihr Cannabis selbst anzubauen.

Der DHV begrüßt das Urteil aus Leipzig und die aktuelle Entwicklung. Mit hunderten Beratungsgesprächen für Patienten sowie unserer finanziellen Unterstützung für die Petition zu Cannabis als Medizin und die Aktion “Straffreiheit für Patienten” konnten wir mit dazu beitragen, dass dieser Erfolg möglich wurde. Der größte Dank gebührt aber ganz klar den klagenden Patienten, ihren Anwälten, ACM/SCM und ganz besonders natürlich Dr. Franjo Grotenhermen, der sich mittlerweile als europaweit anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet etabliert hat.


Kommentare

4 Antworten zu „Bundesverwaltungsgericht Leipzig erzwingt erste Anbaugenehmigung für medizinisches Cannabis“

  1. comment
    very interesting information, thanks for sharing

  2. comment
    very interesting information, thanks for sharing

  3. Ich kann meinem Vorredner nur
    Ich kann meinem Vorredner nur recht geben. Man kann das ganze noch erweitern, indem man alle Vorteile von Hanf und die Produkte auflistet, die aktuell von den Großkonzernen hergestellt werden und durch Hanf ersetzt werden könnten.

  4. Sebastiao

    Die Bundesregierung will
    Die Bundesregierung will immer noch die Pfründe der Pharmakonzerne durch das Cannabisverbot schützen. Wohlwissend dass deren Medikamente oft mehr Schaden anrichten als sie gesund machen.
    Darin liegt doch der ganze Sinn des Verbots; die Lobbyisten und “Freunde” im Gesundheitsministerium können sich die Beute weiterhin teilen und der/die Cannabisproduzent/in und Verbraucher/in werden kriminalisiert und von der Gesellschaft entrechtet, sprich in den Knast gesperrt.

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