Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin fordert anerkannte Cannabis-Patienten in Deutschland dazu auf, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Anbau der eigenen Medizin zu stellen. Kurz vor dem Beginn eines Prozesses um den Anbau von medizinischem Cannabis vor dem Bundesverwaltungsgericht wächst der Druck auf die Regierung dadurch weiterhin.
Am 06.April geht der Fall von Michael F., der seit 12 Jahren für sein Recht auf Medizinal-Hanfblüten gegen die Bundesrepublik Deutschland prozessiert, in die vorerst letzte Runde. Dann entscheidet das Gericht, ob der seit 1985 an MS erkrankte Mann in seiner Wohnung Cannabis zur Linderung seiner Symptome anbauen darf. Der Patient klagt, weil er trotz der bisherigen Gesetzesänderungen nicht regelgerecht mit Cannabis-Blüten versorgt wird. Ein Grund sind immer wieder auftretende Lieferengpässe, hauptsächlich aber weil er die immens hohen Kosten immer noch selbst tragen muss.
“Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Cannabisblüten verschreibungsfähig machen sowie die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten verpflichten soll. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass Patienten, die Cannabis benötigen, weil andere Therapieverfahren besagen, vor den Gerichten den Eigenanbau von Cannabis für ihre eigene Behandlung ihrer Erkrankung durchsetzen können. Der ACM-Vorstand rät allen Erlaubnisinhabern nun, den Eigenanbau von Cannabis bei der Bundesopiumstelle zu beantragen. Sollte später die eigene Krankenkasse entgegen den Hoffnungen der Bundesregierung die Kosten der Behandlung nicht übernehmen, so werden wir den Antragstellern helfen, den Eigenanbau juristisch durchzusetzen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung durch die Anträge motiviert, das Gesetz wirklich auch so zu formulieren, dass Ihre Krankenkasse in Ihrem konkreten Fall die Kosten nach Verabschiedung des Gesetzes auch tatsächlich übernimmt” heißt es auf der Homepage der ACM.
Wir vom DHV unterstützen diesen Aufruf. Jeder Betroffene sollte jetzt den bürokratischen Weg gehen, um dem BfArM und damit auch der Regierung klar zu signalisieren, wie dramatisch die Lage ist. Auch wer noch keine Ausnahmegenehmigung für den Besitz von Cannabis, aber eine entsprechende Indikation hat, sollte den Weg zum Arzt nicht mehr scheuen. Gerade in Anbetracht der geplanten Gesetzesänderung durch die Regierung ist dies besonders wichtig, denn von Seiten der Ärzte- und Pharmavertreter kommt starker Widerstand gegen eine Kostenübernahme für natürliche Cannabisblüten.
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