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Ampelfunk: Legalisierung zu Anfang 2023? | DHV-Video-News #338

Die Hanfverband-Videonews vom 13.05.2022

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Nach und vor dem GMM
  • NRW-Wahl am Sonntag – wichtig für Legalisierung!
  • Ampelfunk: Legalisierung zu Anfang 2023?
  • Thailand: Regierung verschenkt 1 Mio Hanfpflanzen an Bürger
  • USA: viele Drogentote und Schindluder mit Cannabinoiden
  • Termine

Nach und vor dem GMM

NRW-Wahl am Sonntag – wichtig für Legalisierung!

Ampelfunk: Legalisierung zu Anfang 2023?

Thailand: Regierung verschenkt 1 Mio Hanfpflanzen an Bürger

USA: viele Drogentote und Schindluder mit Cannabinoiden


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Termine der kommenden zwei Wochen

  • Freiburg: Infostand der DHV-Ortsgruppe, Freitag, 13. Mai 2022, PE ht Uhr, Ecke KaJo/Schiffstraße Freiburg
  • Darmstadt: Global Marijuana March 2022, Freitag, 13. Mai 2022, 15:00 Uhr, Friedensplatz, Darmstadt
  • Karlsruhe: Offenes hybrides Treffen der DHV-Ortsgruppe , Freitag, 13. Mai 2022, 19:00 Uhr, Schloss im Schlossgarten, Karlsruhe (Bei der großen grünen DHV Fahne)
  • Oldenburg: Global Marijuana March 2022, Samstag, 14. Mai 2022, 13:00 Uhr, Schlossplatz
  • Freiburg: Global Marijuana March 2022, Samstag, 14. Mai 2022, 14:00 Uhr, Platz der alten Synagoge
  • Frankfurt: Global Marijuana March 2022, Samstag, 14. Mai 2022, 15:00 Uhr, Goetheplatz
  • Oldenburg: Online-Hanfschnack der DHV-Ortsgruppe, Sonntag, 15. Mai 2022, 17:00 Uhr, Online über Discord
  • Heidelberg: Offener Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar , Dienstag, 17. Mai 2022, 19:00 Uhr, Merlin Cafebar Restaurant, Bergheimer Straße 85, 69115 Heidelberg
  • Berlin: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Berlin, Dienstag, 17. Mai 2022, 19:00 Uhr, Hallal Parra, Bahnhofstr. 26a, 10245 Berlin
  • Hamburg: Online Klönschnack, Dienstag, 17. Mai 2022, 20:00 Uhr, Online
  • Bern: CannaTrade Hanfmesse 2022, Freitag, 20. Mai 2022, 0:01< Uhr, BernExpo, Bern, Schweiz
  • Fürth: Global Marijuana March 2022, Samstag, 21. Mai 2022, 13:00 Uhr, Stadthalle, Fürth
  • Bern: CannaTrade Hanfmesse 2022, Sonntag, 22. Mai 2022, 23:59 Uhr, BernExpo, Bern, Schweiz
  • Oldenburg: offenes Online-Treffen der DHV-Ortsgruppe, Sonntag, 22. Mai 2022, 17:00 Uhr, Online über Jitsi
  • Heidelberg: Online Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar , Dienstag, 24. Mai 2022, 19:00 Uhr, Online
  • Hamburg: Treffen der DHV Ortsgruppe, Donnerstag, 26. Mai 2022, 19:00 Uhr,


Kommentare

11 Antworten zu „Ampelfunk: Legalisierung zu Anfang 2023? | DHV-Video-News #338“

  1. Bernhard

    Unglaubwürdig
    Das erzählen die einem schon seit 30 Jahren. Was Deutsche Politik angeht herrscht immernoch der zustand “anything goes” kurz vor jahres ende findet man dann wieder nen anderen vorwand warums nicht kommt. Ohne druck von der Masse wird das leider nichts weil von selber aus würde das eh nicht geschehen xD, mfg

  2. Zurück in die Zukunft
    Könnte vielleicht jemand eine Zeitmaschine nehmen und mit ein paar potenten Samen in die 80er zurückfliegen? Dort müssten sie vermehrt und in den Sortenkatalog der EU aufgenommen werden. Dann können die Bauern diese potenten, stabilen, getesteten Sorten großflächig in Deutschland anbauen und wären dann 2023 bereit zum Liefern von 200-400 Tonnen Blüten. In meiner Zeitachse sind selbst kleine Blätter der Pflanze höchst krimminell.
    Wenn das mit der Zeitmaschine nicht geht, könnte ein Import der Ware aus den USA helfen. Lass mich raten. Das geht auch nicht.

    Als dritte Option wäre eine schnelle Erlaubnis des Eigenanbaus noch zu nennen! So könnten schnell große Mengen in den Gärten produziert werden. Eine kostenlose Weitergabe müsste dann auch legal sein. Mit einem ersten Joint 2023 ist 4 Millionen Konsumenten nicht gedient.
    Die Fachgeschäfte können dann 2026 frühestens öffnen.

    1. Das sehe ich genauso, oder
      Das sehe ich genauso, oder zumindest 1:1 THC:CBD Sorten erlauben bis max 15%, und diese sind dann EU zertifiziert.

  3. Potz Blitz

    Internationale Verträge u. Zustimmung des Bundesrats
    Hallo Georg,

    der Zeitpunkt der Kündigung internationaler Verträge spielt meines Erachtens insofern eine größere Rolle, und sollte entsprechende Aufmerksamkeit erfahren, als dass sich daraus ergäbe, dass eine Änderung der Anlage I des BtMG nicht weiter zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sein dürfte (§1 Abs. 4 BtMG). Ein Einspruch des Bundesrats könnte dann vom Bundestag mit Mehrheit überstimmt werden. Die relevanten Übereinkommen können von der Regierung selbstständig auch ohne Zustimmung des Bundestages gekündigt werden.
    Da es mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, dass bei “zeitnah” geplanter Verabschiedung des Gesetzes für die Sache günstige politische Verhältnisse in der Zusammensetzung des Bundesrats vorherrschen, wäre zu wünschen das dieser Punkt nicht so lapidar mit “passt dann schon schon zu Anfang 2024” abgehandelt werden. Für einen Austritt aus den internationalen Vereinbarungen zum 01. Januar 2023 wäre eine Kündigung bis zum 01. Juli diesen Jahres notwendig, danach wäre sie erst zum 01. Juli 2023 wirksam.

    Ich bitte diesen Gedanken bei Bedarf mal aufzugreifen und bei den Verantwortlichen nachzuhaken.

    Grüße aus Bremen

    1. Ritchie

      Wichtiger Punkt!
      Vor allem bei dezidierten, rechts-konservativen Dogmaten die traditionell nicht über den Tellerrand schauen möchten bzw. können.
      Aber jetzt nicht den Teufel an die Wand malen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    2. Georg Wurth

      §1 Abs. 4 BtMG

      [quote=Potz Blitz]Hallo Georg, der Zeitpunkt der Kündigung internationaler Verträge spielt meines Erachtens insofern eine größere Rolle, und sollte entsprechende Aufmerksamkeit erfahren, als dass sich daraus ergäbe, dass eine Änderung der Anlage I des BtMG nicht weiter zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sein dürfte (§1 Abs. 4 BtMG). Ein Einspruch des Bundesrats könnte dann vom Bundestag mit Mehrheit überstimmt werden …[/quote]

      Danke für diesen Hinweis!
      Wenn das so funktionieren würde, könnte der Bundesrat m.E. gar keinen Einspruch einlegen und auch der Bundestag wäre nicht involviert. Das Ministerium könnte das einfach machen.
      §1 Abs. 4 BtMG ist ein ziemlicher Monstersatz. Ich breche das mal auf die relevanten Teile runter:

      Das Bundesministerium für Gesundheit (…) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung _ohne Zustimmung des Bundesrates_ die Anlagen I bis III (…) zu ändern, soweit das auf Grund von Änderungen der Anhänge zu [den internationalen Suchtstoffübereinkommen] in ihrer jeweils für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Fassung (…) erforderlich ist.

      Es ist eine sportliche Interpretation, dass damit Anlage 1 ohne Zustimmung des Bundesrats geändert werden kann, wenn Deutschland vorher die internationalen Verträge verlässt und diese damit in gar keiner Fassung mehr für Deutschland verbindlich sind. Ob man damit durchkommen könnte, kann ich nicht beurteilen, bin aber skeptisch. Ich werde das mal im Hinterkopf behalten.

      1. Anonymous

        Stimmt, es dürfte zutreffen,
        Stimmt, es dürfte zutreffen, dass Bundesrat und Bundestag komplett außen vor wären. Dann wäre die Verordnung allerdings noch über eine Normenkontrolle anfechtbar. Ich hätte zunächst vermutet, dass unter der Zulassungspflicht nach deren Wegfall das Einspruchsrecht erhalten bleibt. Das würde allerdings den Sinn eines schnellen Verfahrens einer solchen Verordnungsermächtigung konterkarieren.

        Sportlich ist die Interpretation bestimmt, skeptisch bin ich allerdings auch. Wenn die Absicht des Gesetzes an der Stelle offensichtlich die Durchsetzung der Verbindlichkeiten ist, die durch die Ratifizierung des Inhalts der Anhänge bestehen, dann möchte ich meinen, dass ein Wegfall dieser Verbindlichkeit als Änderung zu sehen ist, mit der eine Erfordernis einer Änderung der Anlagen des BtmG begründet werden könnte.

        Vielleicht geht das ja was – wäre gut für die Hoffnung.

      2. Potz Blitz

        Bundesrat doch kein Anlass zur Sorge?
        Bin durch einige Äußerungen von Steffen Geyer bei Twitter dazu hellhörig geworden:
        https://twitter.com/UsualRedAnt/status/1541836827597881344

        Demnach könnte, wenn ich es richtig verstehe, Cannabis mit Zustimmung des Bundestages aus der Anlage 1 des Btmg gestrichen werden. Zustimmungspflichtig ist die Änderung nur, wenn die Regierung per Rechtsverordnung am Parlament vorbei Änderungen vornehmen möchte. Ansonsten gilt das Einspruchsrecht.

        Klingt eigentlich ziemlich plausibel, auch was er sonst noch dazu schreibt.

        1. Georg Wurth

          Bundesrat

          Danke für den Hinweis!  In der Tat könnte es sein, dass mit diesem Blickwinkel §1 BtMG kein Problem ist und Cannabis auch per Bundestagsbeschluss aus Anlage 1 gestrichen werden könnte. Dazu werde ich mir gern weitere Meiungen hereinholen. Wäre ja klasse, wenn wenigstens ein Punkt in Sachen Zustimmungspflicht wegfallen würde.

          Allerdings muss der Bundesrat auch bei bestimmten steuerlichen Fragen zustimmen und wenn ein Gesetz Auswirkungen auf Behörden von Ländern und Kommunen hat, insbesondere wenn es um zusätzliche Aufgaben geht. Auch das wird nicht leicht zu umschiffen sein.

  4. Thomas

    Markus Lanz / CBG etc
    Hi Georg, wegen des Ausschnitts bei Markus Lanz wollte ich mich noch bei euch melden, und da es ja schon im Video erwähnt wird… im Abgang bemerkte Herr Lanz, daß man zu diesem Thema eine Sendung machen will/wird. Das wäre eine äußerst wertvolle Plattform, da dieses Format viele Konservative erreicht… Georg Wurth bei Markus Lanz – das wäre eine ganz große Nummer, mit der “Wir” eine enorm hohe Punktzahl einfahren würden! Bitte bewirb Dich da unbedingt als Gast, ich kenne diese Sendung sehr gut und kann versichern, daß es dort ein gutes Niveau hat und die Dinge fair diskutiert werden, zumal ist Herr Lanz ein äußerst wacher Fragesteller, der ernsthaft an Wissensbereicherung interessiert ist…

    Georg zu Lanz!!
    _________________________________________
    Was die extrahierten Cannabinoide angeht, so ist das in D schon längst Realität: sowohl reines CCBD als CBG als auch mit diesen Extrakten behandelte Blüten…
    Quasi alle dieser CBD-Blüten sind so behandelt: die werden erst wegen THC-Höchstwert gewaschen oder sonstwie THC-reduziert und dann mittels Extrakten “aufgepäppelt”, dito mit den Terpenen… sonst hätten die Blüten niemals so hohe CBD-Werte…

    Viele Grüße und schönes We!
    Thomas

    1. Georg Wurth

      Lanz

      Hi Thomas!

      Das Lanz-Thema erreicht mich seit Jahren immer wieder wie in deinem Kommentar hier. Das Problem dabei: Es ist nicht üblich, dass man sich selbst in so eine Show einlädt oder sich dafür bewirbt. Man wird eher gefragt. Von daher ist es in dem Fall wertvoller, wenn der Vorschlag für einen Studiogast von den Zuschauern kommt und nicht von der Person selbst.
      In diesem Fall, nachdem er das Thema selbst geteaser hat und weil wir mittlerweile personell besser aufgestellt sind, haben wir uns aber tatsächlich mal bei der Redaktion in der Sache gemeldet. Sie haben unsere/meine Bereitschaft registriert, ab er es bleibt unsicher, ob das Thema Cannabis tatsächlich demnächst mal aufgegriffen wird.

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