Wahlanalyse zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017

Am 14.05.2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Für alle Interessierten haben wir hierzu die Situation in Nordrhein-Westfalen sowie die Standpunkte der Parteien zum Thema Cannabis und Legalisierung analysiert und eine Zusammenfassung sowie ein Fazit erstellt.

Vorbemerkung

Ebenso wie Drogen nicht alles im Leben sein sollten, ist natürlich auch Drogenpolitik nicht der einzige ausschlaggebende Punkt bei einer Wahlentscheidung. Dennoch sagt Drogenpolitik mehr über die Gesinnung einer Partei aus, als nur die Frage, ob sie Cannabis legalisieren will oder nicht. Die Drogenpolitik einer Partei ist ein Maßstab dafür, wie viel Selbstbestimmung dem Einzelnen von staatlicher Seite eingeräumt wird oder auch nicht.

Weitere allgemeine Informationen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet ihr auf Wikipedia. Der Wahl-O-Mat liefert einen Überblick über die Positionen der Parteien zu unterschiedlichsten Themen. Der Wahl-O-Mat enthält diesmal keine Frage zu Drogenpolitik.

Die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen

Bis 2012 wurde Nordrhein-Westfalen von einer Minderheitenregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen regiert. Diese Koalition erhielt mit der Landtagswahl 2012 eine knappe Mehrheit dank eines deutlichen Stimmenzuwachs bei der SPD und konnte 2012-2017 fortgesetzt werden. Die CDU verlor bei dieser Wahl deutlich in der Zustimmung der Wähler und wurde nur noch zweitstärkste Fraktion. Grüne und FDP konnten erneut in den Landtag einziehen, für die LINKE hatte es bei der Wahl 2012 nicht gereicht. Dafür sind die Piraten mit 7,8% in den Landtag eingezogen. Ministerpräsidentin ist Hannelore Kraft von der SPD, die Stellvertretende Ministerpräsidentin ist Silvia Löhrmann von Bündnis90/Die Grünen. Die Ministerien für Inneres, Jusitiz und Soiziales werden von der SPD geführt, das Gesundheitsministerium wird von der Grünen Ministerin Barbara Steffens geführt. 

Der Koalitionsvertrag von 2012 enthält für den Bereich Cannabispolitik keine konkreten Maßnahmen: 

Im Bereich der Drogen- und Suchtberatung wie auch der Aids-Prävention und -beratung werden wir die Auswirkungen der Kommunalisierung kritisch überprüfen und Defizite aufzeigen. Die Aids-Prävention wollen wir gemeinsam mit der Aids-Hilfe zeitgemäß ausrichten. Wir werden prüfen, wie das Land insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung der Präventions- und Hilfestrukturen stärker Steuerungsaufgaben übernehmen kann. Da wo das Ziel, für alle Zielgruppen den Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten zu erhalten, nicht sichergestellt ist, müssen auf Landesebene geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden.
Darüber hinaus wollen wir insbesondere die zielgruppenspezifi schen und niedrigschwelligen Angebote stärken und das Landessuchtprogramm unter Einbeziehung neuer Ansätze und Konzepte zur Prävention weiterentwickeln. In einem Aktionsplan zu Drogen und Sucht werden wir die drogenpolitischen Schwerpunkte zu Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung ausweiten und fortführen.

Zur Bekämpfung der in vielen Fällen für die Straffälligkeit ursächlichen Drogenabhängigkeit werden Drogenberatungs- und Therapieangebote gefördert und ausgebaut. Vorhandene und in den Straftaten zum Ausdruck gekommene Defi zite bei den Gefangenen sollen dadurch nachhaltig aufgelöst und praktikable Möglichkeiten zu alternativen, sozial adäquaten Lebensformen angestrebt werden.

In Nordrhein-Westfalen hatte 2007 die schwarzgelbe Koalition die Geringe Menge nach §31a BtMG von 10 auf 6 Gramm abgesenkt. Die Rot-Grüne Minderheitenregierung hat diese Entscheidung 2011 wieder rückgängig gemacht und die Geringe Menge wieder auf 10 Gramm angehoben. Allerdings handelt es sich hier auch nur um eine “Kann-Regelung” und ist somit nicht so verbindlich wie die “Soll-Regelung” in Berlin oder Schleswig-Holstein. Sollte die CDU wieder eine Landesregierung in NRW anführen, können wir damit rechnen, dass die Geringe Menge in NRW wieder nach unten korrigiert wird. Insofern wird diese Wahl durchaus für Hanffreunde wieder richtungsweisend sein. Zudem gilt die Wahl in NRW als Stimmungstest für die Bundestagswahl im Herbst. 

Drogenpolitik spielte in dieser Legislaturperiode in NRW eine große Rolle. Wenn man das parlamentarische Dokumentenssystem nach dem Stichwort “Drogen” zwischen 2012 und 2017 durchsucht, landet man 181 Treffer. Den Aufschlag in der neuen Legislaturperioden machten Debatten zum Bericht über die organisierte Kriminalität und das Landeskonzept gegen Sucht im Oktober 2012. 

Die FDP-Fraktion hat Ende Oktober 2012 einen Antrag eingebracht, in dem sie der Erhöhung der Drogenspürhunde in den Justizvollzugsanstalten forderte (Drucksache 16/1273). Dieser Antrag wurde im Rechtsausschuss von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hat im November 2012 eine kleine Anfrage zum Thema “Legal Highs” gestellt (Drucksache 16/1367). Die Antwort der Landesregierung erfolgte im Dezember 2012 (Drucksache 16/1705). Mit der Frage hat sich der Gesundheitsausschuss im Februar 2013 weiter beschäftigt. 

Die CDU-Fraktion hat im Februar 2013 in einer großen Anfrage (Drucksache 16/2248) die Frage nach der Kriminalstatistik im Bereich der Rauschgiftkriminalität und der Situation der Polizei gestellt. Aus der Antwort der Regierung ist ersichtlich, dass bis mindestens 2008 für die Statistik nicht zwischen Konsum- und Handelsdelikten unterschieden wurde. 

Im Mai 2013 wurde im Rechtsausschuss über die Auswirkungen bei der Einstellungspraxis nach der Anhebung der Geringen Menge diskutiert. Allerdings konnte das Justizministerium darin noch keine belastbaren Zahlen nennen. 

Im Juni 2013 stellte die FDP-Fraktion eine weitere kleine Anfrage zu der “Drogenproblematik in den Justizvollzugsanstalten NRW” (Drucksache 16/3288). In der Antwort der Landesregierung liest man bedauerlicherweise wieder Sätze wie “Unter Zugrundlegung eines (niedrig angesetzten) Durchschnittskonsums der häufigen Einstiegsdroge Cannabis von einem Gramm pro Tag und Betroffenem würden bei einer hypothetischen Razzia statistisch allein drei Kilogramm illegale Drogen gefunden werden.”

Die Piraten-Fraktion stellte im April 2014 einen Antrag “Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten” (Drucksache 16/5478) in dem sie die Berichte von der Kriminalstatistik und der Suchtprävention aufgreift zur Begründung ihrer Forderungen. In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein präventionsorientiertes drogen- und suchtpolitisches Gesamtkonzept vorzulegen, die Geringe Menge auf 30 Gramm anzuheben und sich dafür einzusetzen, dass die Geringe Menge bundeseinheitlich auf 30 Gramm angehoben wird. Zudem fordern die Piraten die Landesregierung auf, mittels einer Bundesratsinitiative das BtMG in Hinblick auf eine generelle Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten zu reformieren. Dieser Antrag wurde gleich an meherere Ausschüsse zur weiteren Diskussion verwiesen und es fand eine Anhörung unterschiedlicher Experten (u. anderem auch von Georg Wurth) statt. Der Antrag wurde dann Ende April mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der PIRATEN-Fraktion abgelehnt.

Die Piraten-Fraktion hat auch im April 2014 eine kleine Anfrage zu dem “Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen auf die Kriminalstatistik” gestellt. Aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/5711) ist leider nur ersichtlich, welche Taten unter Alkoholeinfluss begangen wurden. 

Die CDU-Fraktion stellte im Oktober 2014 eine kleine Anfrage bezüglich des Polizeipräsidenten aus Münster, Hubert Wimber, und dessen Engagement bei LEAP (Law-Enforcement Against Prohibition). Innenminister Jäger äußerte sich im Innenausschuss zu dieser Angelegenheit. Dem Polizeipräsidenten wurde untersagt, an dem Pressetermin zur Gründung von LEAP Deutschland im Bundestag teilzunehmen. Daher wurde die Gründung um ca. ein halbes Jahr bis zur Pensionierung des Polizeipräsidenten Hubert Wimber verschoben. Die Antwort auf die kleine Anfrage (Drucksache 16/7310) enthält im wesentlichen die Stellungnahme des Innenministers im Innenausschuss.

Ende November 2014 stellte die FDP-Fraktion eine kleine Anfrage zu der Behandlung von jungen Cannabisabhänigen. Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/7604) kam Mitte Dezember. 

Im Februar 2015 stellte die Piraten-Fraktion eine kleine Anfrage zu “Verkehrssicherheit und berauschende Mittel” (Drucksache 16/7921) und eine kleine Anfrage zu “Drogenkonsumräumen” (Drucksache 16/7922). Aus der Antwort der Landesregierung zu der Anfrage zur Verkehrssicherheit (Drucksache 16/8140) geht deutlich hervor, das Alkohol am Steuer im Vergleich zu den Zahlen von Drogenfahrten ein viel größeres Problem darstellt. Dennoch werden erheblich mehr Drogenfahrten als Alkoholfahrten zur Anzeige gebracht. Wie viele Leute ihren Führerschein deswegen verlieren, wird von den Behörden leider nicht statistisch erfasst. In der Antwort der Landesregierung zu Drogenkonsumräumen wird klar gemacht, dass Cannabis Social Clubs kein gangbarer Weg für NRW sind.

Die CDU-Fraktion hat im März 2015 eine kleine Anfrage zu den Äußerungen der Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann, gestellt, die sich nach der Einbringung des Cannabiskontrollgesetzes der Grünen-Bundestagsfraktion für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hatte (Drucksache 16/8246). Die Antwort darauf kam von der Ministerin selbst (Drucksache 16/8512). Bei der Frage, wie die Landesregierung zur Legalisierung von Cannabis steht, verweist sie auf die Antwort auf die kleine Anfrage zu Polizeipräsident Wimber.

Im April 2015 hat das Gesundheitsministerium seinen “Aktionsplan gegen Sucht “vorgelegt. Ebenfalls im April 2015 gab es einen neuen Runderlass zur Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen”, welcher eine deutliche Verschärfung der Übermittlungspraxis an die Führerscheinbehörden beinhaltet. 

Im September 2015 hat die Piraten-Fraktion einen Antrag zu Modellprojekten für die kontrollierte Abgabe von Cannabis eingebracht (Drucksache 16/9587). Darin enthalten war die Forderung an die Landesregierung, geeignete Städte für einen solchen Antrag ausfindig zu machen, einen Runden Tisch zur Vorbereitung eines solchen Antrags einzurichten und einen Antrag beim BfArM zu stellen. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung für die Einrichtung einer Enquette-Kommission zur Überarbeitung des BtMG einsetzen. Die FDP-Fraktion hat zu diesem Antrag einen eigenen eingebracht, der die Landesregierung auffordert, die rechtlichen Möglichkeit einer Apothekenabgabe zu überprüfen (Drucksache 16/9658). Beide Anträge wurden mit den Stimmen aller anderen Fraktionen jeweils abgelehnt.

Im Dezember 2015 wurde eine Änderung in der Verordnung zu Drogenkonsumräumen vorgenommen.

Im Mai 2016 hat die Piraten-Fraktion den Antrag “Verkehrssicherheit gewährleisten – Diskriminierung von Cannabiskonsumenten verhindern!” (Drucksache 16/11887) eingebracht. In diesem Antrag forderten die Piraten eine Veränderung der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung, um eine Gleichbehandlung mit Alkohol zu erreichen sowie den Einsatz der Landesregierung für einen normierten Grenzwert von 5 Nanogramm THC im Blutserum auf Bundesebene. Der Antrag wurde vom Innenausschuss zur Ablehnung empfohlen und im März 2017 im Plenum mit Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd abgelehnt.

Auf eine Anfrage der Piraten zur Umsetzung des Gesetzes zu Cannabis als Medizin berichtete die Gesundheitsministerin im Sozialauschuss. Darin spricht sich die Grüne Ministerin gegen das Recht auf Eigenanbau für Cannabispatienten aus.

Nachdem die Städte Münster und Düsseldorf öffentlich über Modellprojekte zur legalen Abgabe von Cannabis diskutiert hatten, stellte die Piratenfraktion im Januar 2017 den Antrag “Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen!” (Drucksache 16/14003). Dieser Antrag forderte das Gesundheitsministerium auf, Mittel für die Antragsstellung und die Durchführung der Modellprojekte zur Verfügung zu stellen. Die FDP Fraktion stellte hierzu einen eigenen Antrag, (Drucksache 16/14099) der die Landesregierung aufforderte, sich über eine Bundesratsinitiative für die Rechtssicherheit solcher Projekte einzusetzen und die Städte finanziell und koordinatorisch zu unterstützen. Die Piraten beantragten eine namentliche Abstimmung, beide Anträge wurden abgelehnt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in dieser Legislaturperiode zu keinen weiteren Fortschritten bei der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten gekommen ist. Die Piraten-Fraktion hat im Düsseldorfer Landtag immer wieder wichtige Punkte in gut ausgearbeiteten Anträgen eingebracht. Diese wurden dennoch von der regierenden Koalition immer abgelehnt. Gleich mehrere Projekte hätten durchaus vorangetrieben werden können, die Piraten haben sie alle angesprochen. Rot-Grün hat ausschließlich Stilltstand verwaltet. 

Wahlprognosen

Laut der Wahlumfrage vom 28.04.2017 kommt die CDU auf 29% und die SPD auf 35%. Die Grünen kommen auf 6% und müssen derzeit um den Wiedereinzug in den Landtag kämpfen. Die FDP kommt auf komfortable 12% und ist damit sicher im Landtag. Die LINKE kommt auf 6% und die AfD auf 7% . Die Piraten kamen in einer Umfrage von YouGov auf 2% und werden höchstwahrscheinlich nicht wieder im Landtag vertreten sein. Laut der Umfrage vom 5.05.2017 kann die CDU deutlich zulegen und kommt gleichauch mit der SPD auf 32%. Die Grünen können sich auf 7,5% verbessern. Die FDP macht ein Sprung nach Vorne auf 12%. LINKE und AfD kommen beide auf 6%. Die Piraten werden leider in dieser Umfrage nicht mehr angezeigt. 

Mögliche Koalitionen

Laut den aktuellen Umfragen wird es für eine Wiederauflage von Rot-Grün im Landtag in NRW nicht reichen. Selbst für Rot-Rot-Grün reicht es nicht. Eine Schwarz-Gelbe Koalition verfehlt ebenso eine Mehrheit. Rechnerisch möglich ist eine Große Koalition, eine Ampel-Koalition von SPD-FPD-Grüne oder eine Jamaika Koalition von CDU-FDP-Grüne. Eine Ampel-Koalition hat die FDP bereits ausgeschlossen, die Jamaika-Koalition von den Grünen ebenfalls. Für eine sozialliberale Koalition aus SPD und FDP reicht es laut den neueren Umfrageergebnissen auch nicht. 

Wahlprogramme der Parteien

In den Wahlprogrammen der Parteien finden sich Hinweise auf deren Haltung hinsichtlich einer möglichen Legalisierung von Cannabis. Die relevanten Auszüge aus den Wahlprogrammen sind hier aufgeführt.

  • BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN: Drogenkonsum entkriminalisieren – mit Prävention vor Sucht schützen (S. 155)

Beim Umgang mit Drogen setzen wir weiter auf eine präventive, beratende, aber auch akzeptierende Politik. Jeder Mensch entscheidet selbstbestimmt über seinen Konsum; Bevormundungen lehnen wir ab. Sanktionen und Repressionen sind notwendig gegenüber Dealern und Kriminellen, Süchtige hingegen brauchen Hilfe und Unterstützung. An diesem Umdenken wollen wir weiterhin ansetzen. Dabei geht es uns um mehr Differenzierung in den Hilfeansätzen und Zuwendung für diejenigen, die bislang von den bestehenden Hilfestrukturen wenig oder gar nicht erreicht werden konnten.

Auf Bundesebene fordern wir eine grundsätzliche Neubewertung des Umgangs mit Cannabis. Unser Ziel ist eine kontrollierte, legale Abgabe an zertifizierten Verkaufsstellen, die die Einhaltung des Jugend- und Verbraucherschutzes garantieren. Für NRW wollen wir die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen von Modellprojekten die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige vorzunehmen. Gerade das Wissen über die Konzentration und die Inhaltsstoffe ist präventiv sinnvoll. Nachdem wir die Eigenbedarfsgrenze für den straffreien Erwerb bereits angehoben haben, wollen wir in einem nächsten Schritt die automatische Regeleinstellung von Strafverfolgung bei kleinen Mengen durchsetzen sowie ein Ende der Praxis, dass der Konsum kleiner Mengen an die Führerscheinstellen gemeldet wird.

NRW hält für suchtgefährdete, drogenkonsumierende und drogenabhängige Menschen bereits ein gutes Angebot an Hilfen und Beratung durch freie Träger, Selbsthilfe und die Kommunen vor, das vom Land mit gefördert wird. Dabei geht es um suchtvorbeugende, begleitende oder ausstiegsorientierte Hilfen. Niedrigschwellige Drogenhilfe, zielgruppenspezifische und aufsuchende Beratung und Hilfen spielen eine wichtige Rolle. Angebote wie Drogenkonsumräume, Spritzenvergaben und die Substitutionsbehandlung tragen entscheidend dazu bei, die gesundheitliche Versorgung und das Überleben vieler Betroffener zu ermöglichen. Diese Angebote wollen wir sichern und gemeinsam mit den Trägern bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dazu gehört auch flächendeckendes Drug-Checking, also die Möglichkeit für Konsument*innen, Substanzen auf ihre Bestandteile prüfen zu lassen. Vor allem geschlechtergerechte Unterstützungsangebote sind erforderlich, um auf geschlechterspezifische Ursachen von Sucht und Suchterkrankungen effektiv reagieren zu können.

  • SPD: Uns auch zukünftig für eine fortschrittliche Drogenpolitik stark machen. (S. 70)

Wir setzen uns dafür ein, dass die Suchtpotenziale in der Gesellschaft weiterhin minimiert werden. Suchtabhängige müssen entkriminalisiert und Substitutionsmodelle in NRW weiterentwickelt werden.
 

  • CDU: Prävention stärken 

Wir wollen die steigende Drogenkriminalität systematisch bekämpfen. Wir werden die von der rot-grünen Landesregierung vollzogene Aufweichung der Grenzen für den straflosen Eigenbesitz von Betäubungsmitteln wieder rückgängig machen, damit Drogenkriminalität schon in den Anfängen wirksam bekämpft werden kann. (S.5)

Wir wollen den Handel mit und den Konsum von Drogen in unseren Vollzugsanstalten konsequent verhindern. Dazu zählt der verstärkte Einsatz von Drogenspürhunden ebenso wie die harte Sanktionierung durch den Wegfall einer vorzeitigen Haftentlassung. (S.16)

  • LINKEDrogen: Nüchtern aufklären, Cannabis legalisieren (S.110 ff.)

Trotz der seit Jahrzehnten herrschenden Verbotspolitik sind auch illegale Drogen flächendeckend verfügbar. Wie die legalen Drogen Tabak, Alkohol und frei verkäufliche Medikamente werden auch illegale Substanzen gehandelt und konsumiert. Allerdings auf dem Schwarzmarkt, verbunden mit erheblichen zusätzlichen gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher*innen. Wir sind froh darüber, dass sich an der vorherrschenden Drogenpolitik immer mehr Zweifel breit machen und die Kritik lauter wird. Denn das Betäubungsmittelstrafrecht erfüllt nicht den Zweck einer Schutzfunktion. Vielmehr verursachen gerade die Illegalisierung diverser Substanzen und die Kriminalisierung der Konsument*innen erhebliche Probleme. Die strafrechtlichen Konsequenzen und Kosten sowie die gesundheitlichen und sozialen Schäden stehen in keinem Verhältnis zu dem fraglichen Nutzen der Verbotspolitik.

Drogenkonsum, erst recht übermäßiger, ist problematisch für die Verbraucher*innen und kann auch – zum Beispiel im Straßenverkehr – zum Risiko für andere werden. Das kann niemand bestreiten. Schließlich wird es uns tagtäglich von Alkoholkonsumierenden vor Augen geführt. Den Risiken und negativen Auswirkungen des Drogenkonsums kann man mit den Mitteln des Strafrechts und der Kriminalisierung allerdings in keiner Weise effektiv begegnen. Wir setzen uns für eine menschenwürdige Drogenpolitik ein, die präventiv, sachlich und glaubwürdig Aufklärung über die Wirkung und Risiken der unterschiedlichen Drogen leistet. Dies ist auch die Bedingung dafür, dass ein selbstverantwortlicher Umgang, also Drogenmündigkeit, mit Rauschmitteln entwickelt werden kann.

Wenn Drogenkonsum problematische Formen annimmt, muss schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht Hilfe geleistet werden können. Zu einer humanen und rationalen Drogenpolitik gehören neben Präventions- und Informationsangeboten vor allem akzeptanzorientierte und niedrigschwellige therapeutische Hilfen.

Was tun?
■■ Information und Aufklärung über Genuss- und Rauschmittel an den nordrhein-westfälischen Schulen, welche die Lebenswirklichkeit von Schüler*innen nicht ignorieren 

■■ Sachlicher Umgang mit legalen und illegalisierten Drogen durch die Landesregierung 

■■ Verbot von Werbung für Alkohol und Tabak

Wirklich an der Zeit: Legalize it!

Die volkswirtschaftlichen Kosten für die Strafverfolgung und nicht eingenommenen Steuern werden von Ökonom*innen auf 3 bis 4 Milliarden Euro bundesweit geschätzt. Die Ausgaben für die Strafverfolgung belasten den Landeshaushalt. Personal der Polizei wird für unsinnige Aufgaben gebunden, statt Menschen vor Gewalt zu schützen oder Wirtschaftskriminalität zu verfolgen.
Ein staatlich regulierter Verkauf von Cannabis würde den kriminellen Vereinigungen, die heute am Verkauf verdienen, den Markt erheblich entziehen.

Was tun?

■■ Strafverfolgung wegen Cannabis durch die Staatsanwaltschaften beenden

■■ Bundesinitiative aus NRW zur Legalisierung von Cannabis

■■ Als erster Schritt in Richtung Legalisierung von Cannabis ist die Erlaubnis des Anbaus zum Eigengebrauch zu gewährleisten; dies betrifft gleichermaßen die Erlaubnis zur Bildung von „Cannabis Social Clubs“ als Produzent*innen- und Konsument*innenvereinigungen

■■ Staatlich regulierte Verkaufsstellen (z. B. Drogenfachgeschäfte) für kontrolliert angebaute Cannabisprodukte 

Realistische Grenzwerte setzen:Keine willkürliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach Meinung des überwiegenden Teils entsprechender Experten ist ein „analytischer Grenzwert“ von 1,0 ng/ml THC im Blutserum viel zu niedrig festgesetzt. In der Praxis bedeutet dies, dass jemand den Führerschein verliert, obwohl er/sie eben nicht unter der Wirkung von THC am Straßenverkehr teilgenommen hat! Denn ein Wert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum wird häufig auch dann noch gemessen, wenn der letzte Konsum 10 bis 20 Stunden und länger zurück liegt und keine beeinträchtigende Wirkung mehr vorliegt. Auch ein hoher Carbonsäurewert (THCCOOH) lässt für sich allein keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahreignung zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Was tun?

■■ Den Grenzwert auf 5,0 ng/ml THC im Blutserum herauf setzen

Hilfe statt Verfolgung und Ausgrenzung

Die Kriminalisierung von Drogengebrauch und Sucht verhindert Hilfe, treibt Betroffene in die Illegalität und bindet finanzielle und personelle Mittel. Stattdessen wollen wir eine menschliche und vernünftige Politik in diesem Themenfeld voranbringen.

Was tun?

■■ Neben Aufklärungsarbeit zu Ecstasy und Speed in NRW auch anonym zugängliche „Drug-Checking-Projekte“ einsetzen

■■ Rechtsanspruch auf Diamorphinbehandlung mit flächendeckenden Vergabestellen verwirklichen

■■ Sicherung und Verbesserung der Qualität einer flächendeckenden Substitutionsbehandlung, auch mittels Berücksichtigung und Umsetzung entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Standards; konkret bedeutet dies unter anderem: Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen; die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein; das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt sein

■■ Niedrigschwellige Abgabe von Notfall-Sets mit dem Medikament Naloxon, um bei akuten Überdosierungen von Opiaten Leben retten zu können

■■ Die Drogenhilfe weiter ausbauen, insbesondere Projekte wie Spritzenautomaten und „Druckräume“ fortführen und weiterentwickeln

  •  FDP : Bürgerrechte und Datenschutz (S. 35)

Wir wollen eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene durch Apotheken oder durch lizenzierte Ausgabestellen. Eine kontrollierte Abgabe ist dabei mit strikter Einhaltung des Jugendschutzes und verstärkter Aufklärung zu verknüpfen. Das illegale Inverkehrbringen von Cannabisprodukten außerhalb der kontrollierten Abgabe soll weiterhin strafbar bleiben.

Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und deren Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft. Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen. Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist. 

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen. Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialien bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten. Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol. Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden. Wir fordern die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für jedermann verfügbar machen. Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein. Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Substitution

Wir fordern, dass die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische Behandlung von Opioidabhängigkeit folgende ethische Prinzipien berücksichtigt und erfüllt:

  • Der Zugang zur Behandlung und Betreuung muss für alle Betroffenen gleichberechtigt sein.
  • Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen.
  • Die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung und Betreuung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt werden.
  • Wir fordern die Kostenübernahme durch Krankenkassen für Behandlungen, die nicht nur das Abstinenzprinzip umsetzen.
  • Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt.
  • Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.
  • Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmer bereitzustellen.
  • Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten.
  • Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Medienkompetenz – nicht stofflich gebundene Abhängigkeiten

Wir wollen eine Verbesserung und einen Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie/psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten, sowie die Anerkennung dieser Störung im Sinne des ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Die Verschreibung cannabinoidhaltige Medikamente sollte von niedergelassenen Ärzten hürdenlos verschrieben werden können. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis – Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten: Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen, polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden. Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen wir ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin: Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen. Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids. Studien über die Wirkung der Inhalts- und Trägerstoffe sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen.
E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, Mengenbeschränkungen oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir ab. Eine umfassende objektive Aufklärung dagegen, ist gewünscht.

Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer

Tabak und Nikotin sowie Alkohol müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak und Alkohol aus der Wahrnehmung als “Alltagsdroge” herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak und Alkohol gelegt. Öffentliche Tabak- und Alkoholwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben wir ein allgemeines Werbeverbot für sämtliche psychoaktiven Substanzen an, die über einen informellen Charakter hinausgehen. Wir fordern die Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden. Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen. Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

  • AFD

Im Wahlprogramm der AfD findet sich nichts zum Thema Drogen, Cannabis, Sucht oder Suchtprävention. Dafür ein ausführliches Kapitel zur Inneren Sicherheit in der die Aufstockung der Polizei, eine härtere Bestrafung für Kriminelle und Schnellverfahren in der Justizt gefordert werden.

Wahlprüfsteine

Der Deutsche Hanfverband hat auch zu dieser Wahl seine Wahlprüfsteine an die Parteien geschickt. Die eingegangenen Antworten der Parteien findet ihr hier:


Zusammenfassung

SPD: Die SPD stellte bis auf das Gesundheitsministerium alle drogenpolitisch wichtige Ministerien in Düsseldorf. Weder die SPD-Fraktion noch die SPD-Minister haben irgendeinen wahrnehmbaren Vorstoß zur weiteren Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten getan. Im Gegenteil: mit einer neuen Verordnung an die Polizei wurde die Jagd auf cannabiskonsumierende Autofahrer noch verschärft, da die Polizei explizit angehalten wird, Drogenfunde und andere Anhaltspunkte für Cannabiskonsum an die Führerscheinstelle zu melden.

Im Wahlprogramm kennt die SPD nur Suchtkranke und fordert deren Entkriminalisierung. Mündige Konsumenten spielen bei der SPD in NRW keine Rolle. In den Antworten auf die Wahlprüfsteine merkt man, dass sie zumindest nicht mehr an Repression orientiert ist, es reicht aber, wenn “Kleinstmengen” nicht der Strafverfolgung unterliegen. Dabei könnte man zumindest aus der “Kann-Regelung” eine “Soll-Regelung” machen, um der Willkür bei den Verfahrenseinstellungen entgegen zu wirken. Einem Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis steht die SPD kritisch gegenüber und sieht keine Notwendigkeit hierfür. Das deckt sich mit ihrem Verhalten im Parlament. Drug-Checking hält sie für grundsätzlich unmöglich. Ganz deutlich wird es zum Schluss: Die SPD befürwortet die Legalisierung von Cannabis nicht, daher sieht sie auch keinen weiteren Handlungsbedarf.

Grüne: Die Grüne-Fraktion hat sich nahezu lächerlich gemacht. Laut ihrem Wahlprogramm wollten die Grünen in dieser Legislaturperiode viel mehr erreichen im Landtag, dennoch haben sie alle Anträge der Piraten abgelehnt. Das kann man noch aus Koalitionsräson verstehen. Die Ablehnung der Anträge haben sie aber oft damit begründet, dass diese fachlich nicht besonders gut ausgearbeitet seien und dass man dazu eigene Anträge mit dem Koalitionspartner vorlegen würde. Gekommen ist nichts. Die Grünen haben sich darauf beschränkt, die Anträge der Piraten und deren drogenpolitischen Sprechers Lukas Lamla zu diskreditieren. Eine Enttäuschung auf ganzer Linie! Die Gesundheitsministerin Steffens ist mit ihrer Unterstützung des Cannabiskontrollgesetzes der Bundestagsfraktion aufgefallen, doch nach der heftigen Reaktion im Land hat sie dann doch eher zurück gerudert und sich auch gegen den Eigenanbau für Patienten ausgesprochen.

Das Wahlprogramm liest sich wieder zufriedenstellend: Auf Bundesebene wollen die NRW-Grünen die vollständige Legalisierung unterstützen und auf Landesebene werden Modellprojekte, die “Soll-Regelung” bei der Einstellung der Verfahren zur Geringen Menge und ein Ende der Meldungspraxis kleiner Mengen Cannabis an die Führerscheinstelle angekündigt. Dass das Thema Cannabis und Führerschein es ins Wahlprogramm geschafft hat, freut uns natürlich, aber das Problem ist viel umfassender als die Meldungen an die Führerscheinstelle. Hinzu stellen die Grünen Begriffe wie Mündigkeit und Selbstverantwortung ihrem drogenpolitischen Kapitel vorne weg.

In den Antworten auf die Wahlprüfsteine macht die Partei deutlich, dass sie die Repression als Säule der Drogenpolitik für gescheitert erklärt, und setzt auf Prävention und Schadensminimierung. Die Frage zur Entkriminalisierung des Eigenanbaus haben die Grünen scheinbar nicht verstanden. Auch die Frage des Führerscheins haben sie in ihrer Komplexität nicht verstanden und werden in der Antwort schwammig. Immerhin sprechen sie sich für Drug-Checking als Mittel der Schadensminimierung aus. Zu den Initiativen im Parlament führen die Grünen die Anhebung der Budgets für die Drogenhilfe an. Außerdem geben sie an, einen umfassenden Antrag zu der Unterstützung der Modellprojekte ausgearbeitet zu haben, der aber vom Koalitionspartner nicht mitgetragen wurde und daher nicht das Licht des parlamentarischen Verfahrens erblickt hat. Hier nimmt man sich vor, bei den nächsten Koalitionsverhandlungen verbindlicheres festhalten zu wollen.

CDU: Die CDU hat sich in Landtag hauptsächlich durch Angriffe auf die Gesundheitsministerin und den ehemaligen Münsteraner Polizeipräsidenten Wimber hervorgetan. Im Wahlprogramm spricht sich die Landespartei deutlich für die Rücknahme der Erhöhung der Geringen Menge aus. Ebenso für mehr Drogenspürhunde in den Justizvollzugsanstalten. In den Antworten auf die Wahlprüfsteine begrüßt die CDU zunächst die Legalisierung von Cannabis als Medizin, spricht sich allerdings weiterhin für das Verbot zu Genusszwecken aus Jugendschutzgründen aus. Immerhin bemüht die Partei nicht die wissenschaftlich unhaltbare These der Einstiegsdroge. Deutlich wiederholt die Partei, dass sie die Grenzen für die Geringe Menge wieder herabsetzen will. Für Modellprojekte und Drug-Checking besteht kein Anlass in den Augen der CDU. Eine Benachteilung von Cannabis-gegenüber Alkohol-Konsumenten bei der Führerscheinregelung vermag die CDU nicht zu erkennen, sie zitiert zur Begründung die geltenden Regeln.

FDP: In NRW kann man die inhaltliche Neuausrichtung der FDP gut nachvollziehen. Im Parlament hat die FDP am Anfang eher mit der CDU in eine Kerbe geschlagen, später eine vorsichtige Annäherung an liberale Positionen erprobt. Zumindest für eine finanzielle und koordinatorische Unterstützung für die Modell-Projekt Städte Münster und Düsseldorf hat sich die FDP-Fraktion erwärmen können und einen eigenen Antrag dazu eingebracht. In ihrem Wahlprogramm fordet die FDP die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Apotheken oder Fachgeschäften, ohne das auf ein Modellprojekt zu begrenzen. Da haben die Liberalen wohl einfach die Bundesposition ins Wahlprogramm geschrieben, auf Länderebene geht das nur durch ein Modellprojekt.

In den Antworten auf die Wahlprüfsteine wird die FDP genauer: Sie sieht die Kriminalisierung von Konsumenten als falschen Weg, der die Ressourcen der Polizei nur unnötig bindet. Die FDP setzt sich für eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ein, ohne deutlich zu machen, dass dies ein bundesrechtliches Anliegen ist. An der Regelung zur Geringen Menge sehen die Liberalen keinen Änderungsbedarf, da sie eher auf die Legalisierung setzen. Die FDP unterstützt die Modellprojekte von Düsseldorf und Münster und will sich auf Bundesebene für eine rechtliche Absicherung solcher Modellprojekte einsetzen. Dem Drug-Checking stehen sie kritisch gegenüber und wiederholen noch einmal, dass sie für die legale und kontrollierte Abgabe von Cannabis sind. Mit der Frage zum Führerscheinrecht hat sich die NRW-FDP wohl eingehender befasst und eine ausführliche Antwort geschrieben. Gefordert wird ein bundeseinheitlich verbindlicher Grenzwert. Dass Cannabis-Konsumenten auch verwaltungsrechtlich benachteiligt werden und das dieses auf Landesebene änderbar ist, haben sie aber nicht in ihre Überlegungen aufgenommen.

LINKE: Die LINKE hat bei der letzten Wahl den Einzug in den Landtag verpasst und konnte somit parlamentarisch nicht tätig werden. Laut den Umfragen könnte sie es diesmal jedoch wieder über die 5%-Hürde schaffen. Das Wahlprogramm der LINKEN enthält ein ausführliches drogenpolitisches Kapitel mit konkreten Forderungen. Es wird die Beendigung der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft gefordert, eine Bundesratsinitiative sowie das Recht auf Eigenanbau und Cannabis Social Clubs. Erfreulich ist auch, dass es die Führerscheinthematik ausführlicher ins Wahlprogramm geschafft hat. Die LINKE-NRW fordert eine Grenzwerterhöhung auf 5 Nanogramm im Blutserum und kritisiert das Heranziehen von Werten des Abbauproduktes von THC zur Überprüfung der Fahreignung.

In den Antworten auf die Wahlprüfsteine sprechen sich die Linken gegen die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten aus, da dies eher zu Problemen als zu Lösungen führt, und sprechen sich für eine Legalisierung von Cannabis aus. Bei der Geringe-Menge-Regelung möchte die Partei erreichen, dass generell niemand mehr bestraft wird. Die LINKE hält die Geringe-Menge-Regelung in NRW für eine der liberalsten, ohne konkret auf die fehlende Soll-Regelung einzugehen. Sie wollen den Anbau von Cannabis in Cannabis Social Clubs generell ermöglichen und fordern daher, Modellversuche generell in diese Richtung zu gestalten. Auch lizenzierte Abgabestellen könnten durch Modellversuche erprobt werden. Ebenso sprechen sie sich für die Legalisierung von Drug-Checking aus. In der Führerscheinfrage prangern sie die Unverhältnismäßigkeit der Ersatzbestrafung an und fordern einen Grenzwert von 5 Nanogramm, der ständig überprüft werden sollte. Für den Fall des Einzugs in den Landtag haben sie auch schon mehrere Initiativen angegeben, die sie einbringen wollen. Die LINKE in NRW spricht sich sowohl für Cannabis Social Clubs als auch für staatlich regulierte und lizenzierte Abgabestellen aus.

Piraten: Die Piraten haben im Landtag von NRW bei weitem die beste Arbeit geliefert. Sie haben mehrere Initiativen zu wichtigen und aktuellen Themen eingebracht und versucht, die Regierung damit vor sich her zu treiben. Bedauerlicherweise hat sich bei den Regierungsfraktionen Ignoranz als Praxis durchgesetzt. Alles, was von den Piraten kam, wurde abgeschmettert ohne es zu würdigen oder entsprechend mit sachlicher Kritik zu versehen und in verbesserter Variante zu verabschieden.

Auch das Wahlprogramm der Piraten fällt in Sachen Drogenpolitik am ausführlichsten und am best begründetsten aus. Vor allem im Bereich der Prävention nennen sie konkrete Projekte zur Förderung der Drogenmündigkeit durch Programme an Schulen. Auch die Führerscheinthematik wird mit Sachkenntnis dargestellt und auch die verwaltungsrechtliche Ebene wird angesprochen. Die Geringe Menge möchten sie als Sofortmaßnahme bundeseinheitlich auf 30 Gramm angehoben sehen.

In den Antworten auf die Wahlprüfsteine machen die Piraten ihre Position für eine drogenmündige freiheitliche Gesellschaft deutlich und fordern mehr Forschung über psychoaktive Substanzen, um so die Prävention zu verbessern. Statt sich landesrechtlich an der Geringen Menge zu orientieren, sind die Piraten auch hier an einer bundeseinheitlichen Regelung interessiert, denn nur so könne Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie lehnen die Strafverfolgung des Eigenanbaus ab und forden die Einrichtung von Cannabis Social Clubs sowie die flächendeckende Einführung von Drug-Checking mit öffentlichen Datenbanken. Ebenso wird ein Ende der Doppelbestrafung von Cannabis-Konsumenten durch Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabisbesitz und die Erhöhung des Grenzwertes gefordert.

AfD: Die AfD in NRW ist eine eindeutige Law-and-Order-Partei. Sie hat keine Position zu Drogenpolitik, wohl aber zur Verschärfung von Polizeimaßnahmen. Auf unsere Wahlprüfsteine haben wir keine Antworten erhalten.

Fazit

In NRW wurde von Rot-Grün drogenpolitischer Stillstand verwaltet. Die Grünen haben auf voller Länge versagt, ihre Positionen bei der SPD auch nur zu einer Thematisierung zu bringen. Im Umgang mit den Anträgen von den Piraten haben die Grünen sich in unseren Augen einfach nur lächerlich gemacht. Von dieser Koalition wäre auch in einer Neuauflage wenig zu erwarten, da die Grünen geschwächter in diese Koalition eintreten würden. Diese Koalition wird aber voraussichtlich nicht fortgesetzt werden. Wenn es zu einem Dreier-Bündnis mit entweder der FDP oder den Linken kommen würde, kann man hoffen, dass mit zwei cannabisfreundlichen Parteien die Koalitionsverhandlungen für eine fortschrittliche Cannabispolitik günstiger ausfallen. Vor allem von der LINKEN kann man in Sachen Drogenpolitik mehr Kompetenz erwarten. Ob ein solches Bündnis realistisch ist, ist leider schwer zu sagen. Sollte die CDU wieder an die Regierung kommen, kann man davon ausgehen, dass sogar die Geringe Menge in NRW wieder zurück auf 6 Gramm geschraubt wird. Die Piratenpartei verdient die Unterstützung der Hanffreunde, denn sie haben ausgezeichnete parlamentarische Arbeit geleistet. In den Umfragen werden sie seit Kurzem wieder bei 2% angeführt. Ein Wahlkampf-Endspurtwunder scheint aber nötig, um sie noch über die 5%-Hürde zu bringen. Sie werden im Landtag in NRW definitiv fehlen. Eine gute Wahl für Hanffreunde sind die Piraten allemal. Die LINKE ist laut Programm und Wahlprüfsteinen auch eine gute Wahl. Ebenso die Grünen. Nur haben diese im Landtag bewiesen, dass ihr Programm nicht das Papier wert ist, auf dem ihre Versprechen gedruckt wurden. Erfolg ist nun mal sehr abhängig davon, ob es einen engagierten drogenpolitischen Sprecher gibt oder nicht. Die FDP in NRW bewegt sich auch in Richtung Legalisierung, wenn auch noch nicht sehr überzeugend in der parlamentarischen Arbeit.

Welche Partei auch immer ihr wählt: Teilt den Parteien eure Meinung mit!

Deshalb nun der vielleicht wichtigste Hinweis zum Schluss: Jeder, dem Cannabispolitik am Herzen liegt, sollte den Parteien mitteilen, warum er sie gewählt oder nicht gewählt hat. Das erhöht das Gewicht einer einzelnen Stimme enorm! Es reicht ein Dreizeiler wie:

LINKE, Piraten, Grüne, FDP: “Ich habe Ihnen diesmal meine Stimme gegeben, weil Sie sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzen und erwarte von Ihnen, dass Sie das Thema die nächsten fünf Jahre auch voranbringen!”

SPD, CDU: “Ich hätte mir vorstellen können, Sie dieses Jahr bei der Landtagswahl zu wählen, habe aber wegen ihrer repressiven Drogenpolitik davon Abstand genommen.”

Hier die passenden Email-Adressen der Parteizentralen:

FDP: 

Piratenpartei: 

Die LINKE:

SPD:

CDU: 

Grüne:

Archiv

Kommentare

4 Antworten zu „Wahlanalyse zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017“

  1. Mariana Pinzon

    Ende nächster Woche
    Ende nächster Woche spätestens. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck dran. LG
    Mariana

  2. Tom

    Super! Bitte macht das selbe
    Super! Bitte macht das selbe auch vor der Bundestagswahl und dann in Facebook posten! Bitte, bitteeee! Das sind Anhaltspunkte!

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Tom,

      Hi Tom,

      vielen Dank für dein Lob. du kannst davon ausgehen dass wir eine Analyse zur Bundestagswahl erstellen werden.

      LG, Sascha [DHV]

      1. M.k.

        Wann kommt das für die
        Wann kommt das für die Bundestag Wahl?welche Partei sollen wir am besten wählen für die Legalisierung?danke