Hier findet ihr die Antworten des CDU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im Mai 2017.
1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?
Wir begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag Anfang 2017 einstimmig die Freigabe von Cannabis als Medizin auf Rezept beschlossen hat. Ärzte können damit schwerkranken Patienten künftig Cannabis verschreiben, wenn diese etwa unter chronischen Schmerzen und Übelkeit infolge von Krebstherapien leiden. Nur weil ein Stoff auch ein Schmerzmittel sein kann, ist er jedoch noch lange nicht harmlos. Dass der Eigenanbau durch Patienten weiterhin verboten bleibt, befürworten wir aus diesem Grund ebenso. Andernfalls würden aus unserer Sicht Gefahren in Kauf genommen, die den Gesundheitsaspekt geradezu auf den Kopf stellen. Denn: Beim Konsum im jugendlichen Alter oder bei intensivem Dauerkonsum drohen erhebliche Gefahren für die Gesundheit, insbesondere Schädigungen des Gehirns. Auch die Folgen einer psychischen Abhängigkeit dürfen nicht verharmlost werden. Deshalb ist und bleibt auch die Repression künftig eine wichtige Säule der Drogenpolitik.
2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Wir werden die von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vollzogene Aufweichung der Grenzen für den straflosen Eigenbesitz von Betäubungsmitteln wieder revidieren.
3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?
Siehe dazu die Antwort auf Frage 2.
4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Eine Aufnahme des Anbaus von Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur Anwendung des § 31a BtMG lehnen wir ab.
5. Nach § 3 Abs. 2 BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legalen Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?
Für einen entsprechenden Modellversuch besteht aus unserer Sicht kein Anlass.
6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen vor?
Wir verfolgen einen mehrdimensionalen Ansatz bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität, indem wir zum einen massiv gegen kriminelle Organisationen des Drogenhandels vorgehen. Andererseits schreiten wir aber auch gegen Kleinhandel und dealende Konsumenten konsequent ein – mit dem Ziel, Handelsstrukturen aufzubrechen und gerade Jugendliche vor dem Einstieg zu bewahren.
7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?
Eine allgemeine Legalisierung von Cannabisprodukten halten wir – gerade unter dem Aspekt der Schadensminimierung – für kontraproduktiv. Aus diesem Grund kommt auch die Einführung einer anonymen Substanzanalyse für uns nicht in Betracht.
8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung auf Landesebene ein? Halten Sie es für notwendig die Grenzwerte nach wissenschaftlichen Kriterien an internationale Standards anzupassen?
Eine Benachteiligung von Cannabiskonsumenten gegenüber Alkoholkonsumenten liegt nach unserer Ansicht nicht vor. Nach § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Die körperlichen und geistigen Anforderungen an die Fahreignung sind nach der Gesetzeslage nicht erfüllt, wenn bei dem Bewerber um eine Fahrerlaubnis eine Erkrankung oder ein Mangel vorliegt, und dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. In der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung sind häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel aufgeführt, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufheben können. Die Einnahme von Cannabis ist in dieser Anlage ausdrücklich aufgeführt. Hieraus folgt, dass die Einnahme von Cannabis grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinflussen bzw. beseitigen kann.
9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?
Derzeit planen wir keine Bundesratsinitiativen zu unseren drogenpolitischen Positionen.
10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
Keine.
11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?
Siehe dazu die Antwort auf Frage 2.
12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?
Die der Fragestellung zu Grunde liegende Ansicht, dass die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung „derzeit rasant steigt“, teilen wir nicht. Im Gegenteil: In der gleichen Zeit, in der Cannabis als Schmerzmittel an Zuspruch gewonnen hat, sind seine zerstörerischen klinischen Wirkungen – die direkten im Gehirn wie indirekten im Körper – bei intensivem Gebrauch immer klarer zutage getreten. In den USA, wo man Cannabis in einigen Bundesstaaten regional legalisiert hat, gibt es heute die sog. Cannabis-Konsumkrankheit, „Cannabis Use Disorder“. In Colorado, einem Vorreiter bei der Legalisierung, zieht die Polizei mittlerweile doppelt so viele Fahrer im Cannabisrausch aus dem Verkehr wie früher. Auch in den Niederlanden befindet sich die vormals liberale Cannabisgesetzgebung inzwischen in einem starken Wandel. Vor diesem Hintergrund lehnen wir einen regulierten Markt für Cannabisprodukte in Deutschland ab.