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Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Behandlungen wegen geringer Cannabismengen

Bereits im April 2011 stellte der Grüne Abgeordnete Thomas Mütze im bayrischen Parlament eine schriftliche Anfrage zu “Hausdurchsuchungen und Erkennungsdienstlichen Behandlungen von Cannabiskonsumenten”. Bisher haben wir nicht darüber berichtet. Anlässlich der anstehenden Landtagswahl in Bayern holen wir dies nun nach.

Leider ist dies die einzige Initiative im bayrischen Landtag zu dem Thema, die uns bekannt ist. Wenn es mehr gab, haben es uns die Grünen nicht mitgeteilt. In ihrer Antwort auf unsere Wahlprüfsteine kopieren die bayrischen Grünen lediglich die Antworten der Bundesebene. Naja, immerhin sind die Grünen damit den anderen Fraktionen um eine sinnvolle Anfrage voraus.

Aber nun erstmal zur Vorgeschichte der Anfrage.

Bayern fällt seit Jahren besonders übel auf, weil dort Hausdurchsuchungen und ED-Behandlungen (Fotos, Fingerabdrücke) besonders häufig auch schon durchgeführt werden, wenn Konsumenten mit sehr geringen Cannabis-Mengen auf der Straße erwischt werden. Diese Praxis ist uns durch zig Erfahrungs- und Medienberichte bekannt. Siehe zum Beispiel “das Allgäu online”, 05.06.2009:

Drogen: Wann darf die Polizei ins Haus?

Durchsuchung – Ermittlungen schon beim kleinsten Fund…

(…) 1,6 Gramm hatte ein 21-Jähriger dabei, der im Zug kontrolliert wurde. Und am Berliner Platz erwischten die Beamten der Schleierfahndung einen 29-Jährigen, der in seiner Hosentasche eine kleine Menge des Rauschmittels versteckte. Die Folge für beide Männer: Ihre Wohnungen wurden – bei dem 21-Jährigen unfreiwillig und bei dem 29-Jährigen freiwillig – durchsucht. Bis auf mehrere Gebrauchsgegenstände für Drogen samt daran haftenden Resten von Marihuana und Kokain bei dem Jüngeren fanden die Beamten nichts.

So viel Aufwand für zwei kleine Fische? «Ja, betont Polizeisprecher Christian Owsinski, «denn man weiß ja vorher nicht, was am Ende dabei herauskommt.» So hätten die Schleierfahnder bei so mancher Hausdurchsuchung bereits kiloweise Drogen gefunden – weil deren Besitzer zuvor mit einem Bruchteil davon erwischt worden war.

Zudem sei der Besitz von Drogen generell eine Straftat, die immer Ermittlungen nach sich ziehe – und in aller Regel eben auch eine Durchsuchung.

Und wie ist das generell? Darf die Polizei jederzeit jede Wohnung durchsuchen? «Einen konkreten Verdacht braucht man natürlich schon», sagt Owsinski. Dann jedoch gebe es nur mehr zwei Möglichkeiten: Entweder, der Verdächtige lasse die Polizei freiwillig ins Haus, oder aber die Polizei hole sich einen Beschluss vom Richter oder der Staatsanwaltschaft, wobei bei den Drogengeschichten meist letzteres der Fall sei. Owsinski: «Da wartet man natürlich nicht, bis alles in der Toilette heruntergespült ist, sondern holt sich telefonisch das Einverständnis vom Staatsanwalt.»

Gerade in Bezug darauf haben wir in unserer Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die Ende 2010 eingereicht und von über 30.000 Menschen unterschrieben wurde und die immer noch nicht vom Petitionsausschuss des Bundestages abschließend beraten wurde, dieses Thema aufgenommen:

5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

Am 24. Februar 2011 stellte die LINKEN-Fraktion im Bundestag eine kleine Anfrage mit diversen Fragen rund um die Verfolgung von Cannabiskonsumenten. Darunter auch diese:

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen sowie stattfindende Gerichtsprozesse und Verurteilungen, jeweils aufgrund des Besitzes geringer Mengen Cannabis?

Am 24.03.2011 berichteten wir über bzw. kommentierten die Antwort der Bundesregierung vom 09.03.2011. Zu obiger Frage antwortete die Bundesregierung:

Aufgrund des bei der Anordnung und Durchführung dieser Ermittlungsmaßnahmen stets zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist in jedem Einzelfall abzuwägen, ob die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und Stärke des Tatverdachtes stehen. Eine Durchsuchung kommt deshalb in der Regel nicht in Betracht, wenn im konkreten Einzelfall lediglich eine geringfügige Strafe zu erwarten ist oder voraussichtlich von einer Bestrafung abgesehen wird. Dass bei bestimmten Straftaten generell eine Durchsuchung unzulässig wäre, ergibt sich daraus indes nicht. Entsprechendes gilt auch für die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten.

Insgesamt sind die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der Linken natürlich ausgefallen, wie zu erwarten war, aber in diesem Punkt haben wir doch aufgehorcht. Diese Stellungnahme klingt schon nach vorsichtiger Kritik der Bundesregierung am bayrischen Vorgehen.

Und genau diesen Ball hat dann der bayrische Grüne Abgeordnete Thomas Mütze aufgenommen und ebenfalls eine schriftliche Anfrage im bayrischen Landtag gestellt:

1. Inwieweit sind Erkennungsdienstliche Behandlungen und Hausdurchsuchungen in Bayern üblich, ab welcher Menge von Cannabisbesitz werden sie durchgeführt, bzw. welche Voraussetzungen müssen vorliegen um eine Erkennungsdienstliche Behandlung oder eine Hausdurchsuchung durchzuführen?

4. Wie viele erkennungsdienstliche Behandlungen und Hausdurchsuchungen wurden in den letzten drei Jahren in Bayern durchgeführt?

Die Landesregierung antwortet auf diese Fragen folgendes:

zu Frage 1:

Die Staatsanwaltschaften sind gemäß dem in §152 Abs.2 StPO verankerten Legalitätsprinzip verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Sie haben, sobald sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten, zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage erhoben wird, den Sachverhalt zu erforschen und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist (§160 Abs.1 und 2 StPO).Zu diesem Zweck können unter anderem Durchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt werden.

Bei dem Verdächtigen einer Straftat ist eine Durchsuchung zulässig, wenn zu vermuten ist, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln führen werde (§102 StPO). Eine erkennungsdienstliche Behandlung darf durchgeführt werden, soweit es für Zwecke des Strafverfahrens notwendig ist (§81b 1.Alt. StPO). Darüber hinaus kann die Maßnahme aus polizeipräventiven Gründen zum Zwecke des Erkennungsdienstes vorgenommen werden (§81b 2.Alt. StPO), wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begeht und die Aufklärung dieser künftigen Taten durch die erkennungsdienstlichen Unterlagen erleichtert werden wird. Bei der Anordnung und Durchführung dieser Maßnahmen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen.

Diese Voraussetzungen gelten auch bei erkennungsdienstlichen Behandlungen und Hausdurchsuchungen aufgrund des Verdachts von Straftaten in Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Cannabis. Die Entscheidung, ob in diesen Fällen im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen eine Durchsuchung angeordnet wird, obliegt den Gerichten oder bei Gefahr in Verzug den Staatsanwaltschaften sowie den Beamten des Polizeidienstes als deren Ermittlungspersonen. Die Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlungen erfolgt durch die Staatsanwaltschaften oder die Beamten des Polizeidienstes. Die Entscheidungen werden unter Berücksichtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles getroffen. Dabei gibt es bei den Staatsanwaltschaften, den Gerichten und der Polizei weder bezirksübergreifend noch landesweit Richtlinien oder eine “übliche” Anwendungspraxis, wie dies in der Schriftlichen Anfrage unterstellt wird. Die Gerichte wären wegen ihrer sachlichen Unabhängigkeit bei ihren Durchsuchungsanordnungen ohnehin nicht an Richtlinien oder eine bestimmte Anwendungspraxis gebunden.

zu Frage 4:

Es können keine Angaben dazu gemacht werden, wie viele Hausdurchsuchungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Cannabis in Bayern in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden, da eine statistische Erhebung von Wohnungsdurchsuchungen getrennt nach Durchsuchungsanlässen nicht geführt wird. Eine manuelle Auswertung aller in Betracht kommender Fälle ist wegen des nicht vertretbaren personellen Aufwands und der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Erkennungsdienstliche Behandlungen werden hingegen in den polizeilichen Vorgangsverwaltungssystemen dokumentiert. Da sich die Fragestellung ausschließlich auf Cannabiskonsumenten bezieht und diese in den polizeilichen Datenbanken nicht explizit erfasst werden, wurde eine Auswertung anhand der dokumentierten konsumnahen Tathandlungen wie Besitz, Erwerb oder Abgabe von Cannabis unterhalb der nicht geringen Menge ohne entsprechende Erlaubnis, vorgenommen (“Allgemeine Verstöße gegen das BtMG mit Cannabis und Zubereitungen”). Im Jahr 2008 waren 3.846 Fälle mit erkennungsdienstlicher Behandlung zu verzeichnen (27,3% aller Fälle),im Jahr 2009 3.534 Fälle (24,7% aller Fälle) und 2010 2.955 Fälle (21,2% aller Fälle). Der Anteil der erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei entsprechenden Verstößen ist somit rückläufig.

Es bleibt also festzuhalten, dass in den genannten Jahren in Bayern bei 21-27 % der Strafverfahren wegen konsumnaher Cannabisdelikte eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wurde!
Das dürfte erheblich mehr sein als in anderen Bundesländern, auch wenn mir dazu leider keine konkreten Zahlen vorliegen.

Diese Anfrage hat natürlich nicht zu einer Änderung der Situation geführt, aber dazu beigetragen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Der DHV meint, dass Hausdurchsuchungen und ED-Behandlungen, erst recht in diesem Umfang, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Deshalb haben wir im Juni 2011 in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Honecker eine Kampagne gestartet, mit der wir rechtlich gegen Hausdurchsuchungen und ED-Behandlungen wegen geringer Cannabismengen vorgehen. Einige Datenlöschungen haben wir mittlerweile erreicht, aber noch kein “Grundsatzurteil”. Wir suchen weiterhin Betroffene. Wer diese erniedrigende Behandlung erlebt hat, kann sich gern bei mir melden.

Die kleine Anfrage von Thomas Mütze bezog sich noch auf weitere Themen bzgl. Verfolgung von Cannabiskonsumenten, “Geringe Menge”, Absehen von Strafe und Streckmittel in Cannabis, jeweils auf Bayern bezogen. Die vollständige Anfrage findet ihr hier, die vollständige Antwort hier.

Natürlich behauptet die bayrische Staatsregierung, es sei alles im Lot und man verhalte sich ganz normal. Allerdings stellt Staatsministerin Dr. Beate Merk in ihrem Schlusswort klar:

Ich wende mich weiterhin konsequent gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit Suchtmitteln, gegen die Aufweichung von rechtlichen Schutzwällen und Nachgiebigkeit gegenüber modischen, gesellschaftlichen Trends. Diese gilt beispielsweise gegenüber einem abnehmenden Unrechtsbewusstsein beim Konsum von Cannabis und gegenüber vermeintlichen Hilfeangeboten für Betroffene, wenn diesen jeglicher Anreiz für einen eigenverantwortlichen, suchtmittelfreien Lebensstil fehlt. Zur Eindämmung des illegalen Drogenkonsums und Drogenhandels sind auf mehreren Ebenen Anstrengungen notwendig. Neben einer leistungsstarken Prävention, Hilfe durch qualifizierte Beratungs- und Therapieangebote gehört hierzu auch eine wirksame Strafverfolgung.


Kommentare

20 Antworten zu „Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Behandlungen wegen geringer Cannabismengen“

  1. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote name=”Andy B.”]…Das ganze hat sich 2010 im Landkreis Günzburg in BY abgespielt.
    Wohne mittlerweile (u.a. deswegen) in Berlin und stehe gerne zur Verfügung.[/quote]
    Leider zu spät, die Fälle sollten nicht älter als 2 Jahre sein.

  2. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote name=”Andy B.”]…Das ganze hat sich 2010 im Landkreis Günzburg in BY abgespielt.
    Wohne mittlerweile (u.a. deswegen) in Berlin und stehe gerne zur Verfügung.[/quote]
    Leider zu spät, die Fälle sollten nicht älter als 2 Jahre sein.

  3. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Habe ebenfalls sowas erlebt. HD wegen der Aussage meiner Ex, ich hätte (einen Monat zuvor!) 2,5 g gekauft. Da kann man nun wirklich nicht mehr von dringendem Tatverdacht sprechen… Das ganze hat sich 2010 im Landkreis Günzburg in BY abgespielt.
    Wohne mittlerweile (u.a. deswegen) in Berlin und stehe gerne zur Verfügung.

  4. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Habe ebenfalls sowas erlebt. HD wegen der Aussage meiner Ex, ich hätte (einen Monat zuvor!) 2,5 g gekauft. Da kann man nun wirklich nicht mehr von dringendem Tatverdacht sprechen… Das ganze hat sich 2010 im Landkreis Günzburg in BY abgespielt.
    Wohne mittlerweile (u.a. deswegen) in Berlin und stehe gerne zur Verfügung.

  5. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote]Allerdings stellt Staatsministerin Dr. Beate Merk in ihrem Schlusswort klar.[/quote]
    Es müsste heissen: [i]Genau in dieses schiefe Horn bläst Frau Merk.[/i]

  6. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote]Allerdings stellt Staatsministerin Dr. Beate Merk in ihrem Schlusswort klar.[/quote]
    Es müsste heissen: [i]Genau in dieses schiefe Horn bläst Frau Merk.[/i]

  7. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Genau genommen kommen die Darlegungen in der Antwort dieser Landesregierung einem Freibrief für jegliche Formen der polizeilichen Strafverfolgung von Konsumenten u.a. gleich. Man muss sich das mal vorstellen : Erkennungsdienstliche Maßnahmen aus “polizeipräventativen Gründen”!!!, d.h. vorsorglich ( das sind dann noch immer Unschuldige / Verdächtige die das betrifft )zur Verhinderung möglicher künftiger Straftaten…..Da “bleibt einem glatt die Spucke weg”, unglaublich!!!
    Und dann noch dieses berühmte “Gefahr in Verzug” – von welcher Gefahr sprechen die? Ist es bereits als Gefahr anzusehen, dass jemand eine möglicherweise vorhandene geringe Menge / also Beweismittel verschwinden lässt – genau so wird es ja wohl immer wieder ausgelegt und demzufolge kann die Polizei auch hier letztlich machen, was sie will.
    Und wenn man sich so etwas nicht kommentarlos bieten lassen will, dann wäre das “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” oder wie?

    In einem Land, was so mit seinen Bürgern umgeht, möchte ich nicht leben!

  8. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Genau genommen kommen die Darlegungen in der Antwort dieser Landesregierung einem Freibrief für jegliche Formen der polizeilichen Strafverfolgung von Konsumenten u.a. gleich. Man muss sich das mal vorstellen : Erkennungsdienstliche Maßnahmen aus “polizeipräventativen Gründen”!!!, d.h. vorsorglich ( das sind dann noch immer Unschuldige / Verdächtige die das betrifft )zur Verhinderung möglicher künftiger Straftaten…..Da “bleibt einem glatt die Spucke weg”, unglaublich!!!
    Und dann noch dieses berühmte “Gefahr in Verzug” – von welcher Gefahr sprechen die? Ist es bereits als Gefahr anzusehen, dass jemand eine möglicherweise vorhandene geringe Menge / also Beweismittel verschwinden lässt – genau so wird es ja wohl immer wieder ausgelegt und demzufolge kann die Polizei auch hier letztlich machen, was sie will.
    Und wenn man sich so etwas nicht kommentarlos bieten lassen will, dann wäre das “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” oder wie?

    In einem Land, was so mit seinen Bürgern umgeht, möchte ich nicht leben!

  9. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote name=”jaja”]Ich dachte der Konsum ist nicht illegal![/quote]
    Auch wenn der Konsum nicht strafbar ist, wenn du in den Augen der Staatsmacht wie ein Konsument aussiehst, werden sie dich verfolgen, kontrollieren, durchsuchen und versuchen mit dir nach Hause zu kommen.
    Wenn sie nicht gleich was bei dir finden, werden sie versuchen dich zu einer unbedachten Aussagen zu bewegen, was dann weitere Möglichkeiten für sie eröffnet.
    Beispiele dafür gibt’s ja leider genug.

  10. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    [quote name=”jaja”]Ich dachte der Konsum ist nicht illegal![/quote]
    Auch wenn der Konsum nicht strafbar ist, wenn du in den Augen der Staatsmacht wie ein Konsument aussiehst, werden sie dich verfolgen, kontrollieren, durchsuchen und versuchen mit dir nach Hause zu kommen.
    Wenn sie nicht gleich was bei dir finden, werden sie versuchen dich zu einer unbedachten Aussagen zu bewegen, was dann weitere Möglichkeiten für sie eröffnet.
    Beispiele dafür gibt’s ja leider genug.

  11. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Ich dachte der Konsum ist nicht illegal!

  12. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Ich dachte der Konsum ist nicht illegal!

  13. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Der “Schlusssatz” ist echt toll. Von so einer Aufrichtigen Ministerin wie Frau Beate Merk. Beate Merk, war das nicht die mit dem Herrn Mollath und der HVB und so…?

  14. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Der “Schlusssatz” ist echt toll. Von so einer Aufrichtigen Ministerin wie Frau Beate Merk. Beate Merk, war das nicht die mit dem Herrn Mollath und der HVB und so…?

  15. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Wer hat denn in Germoney einen wirklich suchtmittelfreien Lebensstil? Gehören Bier, Wein und Schnaps etwa nicht zu den Suchtmitteln?
    Diese Scheinheiligkeit ist nicht zu übertreffen, selbst Bier oder Wein saufen, auch mal ein Klarer zwischendurch, und dann Gesetze schaffen damit Konsumenten anderer Drogen gejagt und eingesperrt werden können.
    Für Alkohol gibt es ja sogar noch Werbung.
    Und dann noch einen suchtmittelfreien Lebensstil propagieren, also unglaubwürdiger geht’s nicht mehr.
    Es ist einfach nur zum Kotzen was da seit Jahrzehnten abgeht.
    Hoffentlich erlebe ich noch bessere Zeiten, denn es gibt nichts was ewig währt, auch nicht dieses System und die Cannabisprohibition.

  16. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Wer hat denn in Germoney einen wirklich suchtmittelfreien Lebensstil? Gehören Bier, Wein und Schnaps etwa nicht zu den Suchtmitteln?
    Diese Scheinheiligkeit ist nicht zu übertreffen, selbst Bier oder Wein saufen, auch mal ein Klarer zwischendurch, und dann Gesetze schaffen damit Konsumenten anderer Drogen gejagt und eingesperrt werden können.
    Für Alkohol gibt es ja sogar noch Werbung.
    Und dann noch einen suchtmittelfreien Lebensstil propagieren, also unglaubwürdiger geht’s nicht mehr.
    Es ist einfach nur zum Kotzen was da seit Jahrzehnten abgeht.
    Hoffentlich erlebe ich noch bessere Zeiten, denn es gibt nichts was ewig währt, auch nicht dieses System und die Cannabisprohibition.

  17. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    naja warum schleppen die dann noch was mit,wen njemand in bayern wohnt oder sonst wo wo man weiss dass solche sachen passieren und kilos zuhause hat warum läuft er dann mit 1-2 g draussen rum?Dann muss er es griffbereit haben zum wegschmeissen oder in unterhose oder so verstecken.Aber nicht doch im portmonaine oder so übrigens ist mir KEIN anderes land bekannt wo hds wegen geringen mengen gemacht werden.Nicht mal in Singapur.

  18. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    naja warum schleppen die dann noch was mit,wen njemand in bayern wohnt oder sonst wo wo man weiss dass solche sachen passieren und kilos zuhause hat warum läuft er dann mit 1-2 g draussen rum?Dann muss er es griffbereit haben zum wegschmeissen oder in unterhose oder so verstecken.Aber nicht doch im portmonaine oder so übrigens ist mir KEIN anderes land bekannt wo hds wegen geringen mengen gemacht werden.Nicht mal in Singapur.

  19. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Das in Bayern Grundrechte (besonders bei Cannabiskonsumenten) mit Füßen getreten werden kann ich nur bestätigen. Ich liste hier meine persönlichen Fälle kurz auf. Bei Bedarf bin ich natürlich bereit die Fälle genauer zu erläutern – es sei nur soviel gesagt, dass keine der “vielen” Fälle rechtmäßig ablief.

    Observierung über 1 Jahr von Cannabiskonsumenten (kein Verkauf). Zivil-Polizei stand jedes Wochenende (Fr+Sa) von 20 bis mindestens 24 Uhr “versteckt” im Auto vor dem Haus. Leute die das Haus verlassen haben wurden kontrolliert.

    Nach Hausdurchsuchungen wurden die nahegelegen Waldstücke durchsucht, da die den Verdacht hatten, ich würde im Wald anbauen.

    Aufgrund von Zelofan-Tütchen mit Anhaftungen zu 2 Monatsgehälter verurteilt.

    Kollege zweite mal erwischt worden mit 1G – Urteil 2 Wochenenden Jugendknast.

    Aufgrund von Vorgeschichte Anhaftungen, gab es Auflagen für den Führerschein.
    Diesen hab ich erst relativ spät gemacht unter der Einschränkung über 6 Monate (natürlich auf meine Kosten) Drogentests abzuliefern.

    Telefon des “Dealers” wurde abgehört. Der Kontakt zu mir Bestand mit dem Hinweis dass eine geringe Menge gekauft wurde. Das Telefonat wurde gesetzeswidrig dafür verwendet auch bei mir eine Hausdurchsuchung anzusetzen. Nachdem die Polizei hierbei erfolglos war klärte Sie mich sogar noch darüber auf, dass es unrechtmäßig wär. Meine Befürchtung hierbei war wieder einmal die Führerscheinstelle… Der Beamte erklärte mir “Machen Sie keine Aussage und wenn von Ihnen nichts kommt, werde ich auch nichts an die Führerscheinstelle schicken”

    Dies ist meine Geschichte in Bayern zu leben. Und dies als Konsument (nie verkauft, nie große Mengen)

  20. Anonymous

    RE: Anfrage der Grünen in Bayern zu Hausdurchsuchungen und ED-Be
    Das in Bayern Grundrechte (besonders bei Cannabiskonsumenten) mit Füßen getreten werden kann ich nur bestätigen. Ich liste hier meine persönlichen Fälle kurz auf. Bei Bedarf bin ich natürlich bereit die Fälle genauer zu erläutern – es sei nur soviel gesagt, dass keine der “vielen” Fälle rechtmäßig ablief.

    Observierung über 1 Jahr von Cannabiskonsumenten (kein Verkauf). Zivil-Polizei stand jedes Wochenende (Fr+Sa) von 20 bis mindestens 24 Uhr “versteckt” im Auto vor dem Haus. Leute die das Haus verlassen haben wurden kontrolliert.

    Nach Hausdurchsuchungen wurden die nahegelegen Waldstücke durchsucht, da die den Verdacht hatten, ich würde im Wald anbauen.

    Aufgrund von Zelofan-Tütchen mit Anhaftungen zu 2 Monatsgehälter verurteilt.

    Kollege zweite mal erwischt worden mit 1G – Urteil 2 Wochenenden Jugendknast.

    Aufgrund von Vorgeschichte Anhaftungen, gab es Auflagen für den Führerschein.
    Diesen hab ich erst relativ spät gemacht unter der Einschränkung über 6 Monate (natürlich auf meine Kosten) Drogentests abzuliefern.

    Telefon des “Dealers” wurde abgehört. Der Kontakt zu mir Bestand mit dem Hinweis dass eine geringe Menge gekauft wurde. Das Telefonat wurde gesetzeswidrig dafür verwendet auch bei mir eine Hausdurchsuchung anzusetzen. Nachdem die Polizei hierbei erfolglos war klärte Sie mich sogar noch darüber auf, dass es unrechtmäßig wär. Meine Befürchtung hierbei war wieder einmal die Führerscheinstelle… Der Beamte erklärte mir “Machen Sie keine Aussage und wenn von Ihnen nichts kommt, werde ich auch nichts an die Führerscheinstelle schicken”

    Dies ist meine Geschichte in Bayern zu leben. Und dies als Konsument (nie verkauft, nie große Mengen)

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