Meldung des DHV vom 24.03.2011
Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN, nach dem Motto: “Strafe muss sein, weil das ja klar ist”. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.
Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.
„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.
Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.
Die interessanteren Antworten sind hier schnell zusammengefasst.
Einen einzigen positiven Aspekt kann man der Antwort als Hanffreund abgewinnen, wenn man die Antwort zur Frage der ED-Behandlungen und Hausdurchsuchungen wegen kleiner Cannabismengen genau liest. Diese besonders im Süden gängige Praxis wird vom DHV seit Sommer 2010 mit der Kampagne “Schluss mit Krimi. Cannabis normal.” kritisiert. Die Bundesregierung sagt zwar, dass ein solches Vorgehen zwar rechtlich nicht grundsätzlich auszuschließen sei, aber:
Aufgrund des bei der Anordnung und Durchführung dieser Ermittlungsmaßnahmen stets zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist in jedem Einzelfall abzuwägen, ob die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und Stärke des Tatverdachtes stehen. Eine Durchsuchung kommt deshalb in der Regel nicht in Betracht, wenn im konkreten Einzelfall lediglich eine geringfügige Strafe zu erwarten ist oder voraussichtlich von einer Bestrafung abgesehen wird. Dass bei bestimmten Straftaten generell eine Durchsuchung unzulässig wäre, ergibt sich daraus indes nicht. Entsprechendes gilt auch für die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten.
Diese Formulierung kann wohl durchaus als sanftes Signal Richtung Bayern gewertet werden, dass der Bundesregierung eine derart krasse Kifferhatz, wie sie im Süden Gang und Gäbe ist, zu weit geht.
Die bundesweite Vereinheitlichung der ‘geringen Menge’ soll nach Auffassung der Bundesregierung über die Justizministerkonferenz und nicht über eine bundesgesetzliche Regelung erwirkt werden. Etwas absurd liest sich der Verweis auf die Justizministerkonferenz von 2008, die eine „im wesentlichen einheitliche Rechtsanwendung“ festgestellt haben will. Peinlich und durchsichtig – sind doch die teilweise massiven regionalen Unterschiede in der Rechtsprechung hinlänglich bekannt und nur mit viel gutem Willen zu leugnen.
Eine Legalisierung des Eigenanbaus strebt die Bundesregierung „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.
Zum THC-Grenzwert für den Straßenverkehr wird auf das EU-Projekt DRUID („Driving under the Influrence of Drugs, Alcohol und Medicines“) verwiesen. Die EU-Kommission soll wissenschaftlich fundierte Grenzwerte – auch für illegale Drogen – bis Ende 2011 ermitteln. Die Umsetzung soll dann auf europäischer und nationaler Ebene diskutiert werden. Das DRUID Projekt wird seit mehreren Jahren vorgeschoben, um eine eigene Positionierung in der Frage um Grenzwerte zu vermeiden. Ursprünglich sollte das Projekt Ende 2010 beendet werden. Nun wurde es um ein Jahr verlängert.
Dass die kleine Anfrage eine Kehrtwende der Bundesregierung offenbaren würde, war nicht zu erwarten. Der Deutsche Hanf Verband wertet die kleine Anfrage dennoch als Erfolg, da sie einmal mehr zur Diskussion und zur Klärung der Positionen beigetragen hat. Die Anfrage hat gezeigt, dass sich CDU und FDP nicht bewegen. Ihre phrasenhaften Argumente werden durch beständiges Wiederkäuen nicht besser. Der Wähler weiß also einmal mehr, was er von den Regierungsparteien zu erwarten hat. Das gilt in positiver Hinsicht auch für die LINKEN, die sich mit der kleinen Anfrage des Themas Cannabispolitik angenommen haben und gewillt sind, eine politische Debatte anzustoßen. Die Cannabispetition und die über 20.000 Unterschriften beginnen ihre Wirkung zu entfalten.
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