Meldung des DHV vom 03.03.2011
Einige Abgeordnete der LINKEN reichen eine kleine Anfrage im Bundestag ein und beziehen sich auf die Petition des Deutschen Hanf Verbands. Mit einer Antwort ist bis 18. März zu rechnen.
Am 14. Dezember 2010 startete der Deutsche Hanf Verband seine Online-Petition “Cannabiskonsumenten entkriminalisieren”. Mehr als 20.000 Leute haben bis jetzt die Petition unterzeichnet. Jetzt reagiert auch die Politik. Die Fraktion der LINKEN hat am 24. Februar eine kleine Anfrage mit insgesamt 10 Fragen in den Bundestag eingebracht und bezieht sich dabei auf die Petition und die Ergebnisse der EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes. Wir haben uns die Anfrage von Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der LINKEN, zuschicken lassen und stellen sie hier zum Download zur Verfügung.
Die Anfrage hakt nach bei der bundeseinheitlichen Geringen Menge,
1.Wird die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Spezifizierung von „geringen Mengen“ in §§ 29 Abs. 5 und 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umsetzen? Wenn nein, warum nicht?2. Für welche Betäubungsmittel wurde in der Vergangenheit für den Besitz geringer Mengen von der Bestrafung bzw. Verfolgung abgesehen (gem. §§ 29 Abs. 5 oder 31a BtMG)?
bei den massiven regionalen Unterschieden bei der Verfahrenseinstellung,
3. Wie viele Gerichtsurteile sind der Bundesregierung bekannt, in denen von einer Bestrafung gem. § 29 Abs. 5 BtMG abgesehen wurde? Wie verteilt sich dies auf die einzelnen Bundesländer im Verhältnis zu den Urteilen, in denen von der Bestrafung nicht abgesehen wurde? Wie beurteilt die Bundesregierung regional unterschiedliche Rechtspraxen dazu? Um welche Mengen von welchem Betäubungsmittel handelte es sich jeweils?4.Welche Vorgaben für Staatsanwaltschaften sind der Bundesregierung bekannt, in denen diese von einer Verfolgung gemäß § 31a BtMG abzusehen haben? Um welche Mengen von welchem Betäubungsmittel handelte es sich jeweils? Welche regionalen Unterschiede in der Praxis sind der Bundesregierung dazu bekannt und wie beurteilt sie diese, insbesondere auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes? Für welche Bundesländer sind keine Vorgaben bekannt?
beim Eigenanbau,
5. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch der Anbau von Hanfpflanzen entkriminalisiert wird, bspw. nach dem Vorbild von Anbauvereinen wie sie in Spanien existieren? Wenn nein, warum nicht?10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diejenigen, die Hanfpflanzen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf anbauen, diese dem Schwarzmarktumsatz entziehen und damit kriminellen Strukturen schaden?
beim THC-Grenzwert im Straßenverkehr
6. Wird sich die Bundesregierung für einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr, analog zur Alkoholkontrolle, einsetzen, welcher wissenschaftlich nachvollziehbar ist? Wenn nein, warum nicht?
und bei der Entkriminalisierung von Cannabisendkonsumenten.
7. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der Ermittlung zum Besitz und Anbau kleiner Cannabismengen zum Eigenverbrauch von schweren Grundrechtseingriffen wie Hausdurchsuchungen und der erkennungsdienstlichen Behandlung abgesehen wird? Wenn nein, warum nicht?8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich der überwiegende Teil der polizeilichen Ermittlungsarbeit gegen
Cannabis-Konsumenten und nicht gegen Händler richtet? Wenn nein, warum nicht und welche Zahlen untermauern diese Einschätzung? Hält die Bundesregierung das Vorgehen der Polizei für sinnvoll und geht die Polizei bei der Verfolgung von BtMG-Verstößen mit anderen Substanzen genauso vor?9. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Cannabiskonsumenten in Deutschland entkriminalisiert sind? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen sowie stattfindende Gerichtsprozesse und Verurteilungen, jeweils aufgrund des Besitzes geringer Mengen Cannabis?
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