Cannabis Social Clubs (CSC)

Am 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Die Regelungen, die die Anbauvereine betreffen, treten erst zum 01.07.2024 in Kraft. Der DHV befürwortet CSCs grundsätzlich. Sie finden sich auch in unseren Eckpunkten zur Cannabisregulierung. Im CanG sehen wir allerdings viele Details kritisch. Was es mit den CSCs auf sich hat und welche Regeln das CanG vorsieht, erfahrt ihr auf dieser Seite.

Ein lächelnder Mann steht inmitten einer Cannabisplantage und hält einen Joint in seiner Hand.

Was sind CSCs und wie funktionieren sie?

Eine Frau steht in einem Hanffeld und hält zwei geerntete Cannabispflanzen in ihren Händen.

Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften, deren Ziel es ist, erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis zu versorgen. Cannabis Social Clubs sollten demnach nicht gewinnorientiert arbeiten. Ob und wieweit die Mitglieder in den Anbau von Cannabis eingebunden sind, unterscheidet sich stark. Die Bandbreite reicht hier von kleinen Clubs mit wenigen Mitgliedern, die sich selbstständig um die Aufzucht, Ernte, Trocknung und Verarbeitung des Cannabis kümmern, bis hin zu großen Clubs mit mehreren hundert oder zehntausenden Mitgliedern, die hauptberufliche Gärtner und andere Experten für die Produktion von Cannabis anstellen.
Ob den Mitgliedern des Clubs auch der gemeinsame Konsum vor Ort gestattet ist, unterscheidet sich von Land zu Land.

Historie

Zuerst aufgetaucht ist die Idee der Cannabis Social Clubs in Spanien, wo schon um die Jahrtausendwende der private Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung geduldet wurde. Dann sind einige Konsumenten auf die Idee gekommen, diesen geduldeten Anbau gemeinsam zu betreiben und ihre Pflanzen zusammenzustellen. Das hatte jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge, die die Vereine “Pannagh” und “Ganjazz” letztlich für sich entschieden. Die Organisation ENCOD hat daraufhin einen Leitfaden für nicht kommerzielle Cannabis Social Clubs entwickelt. Seitdem wurden in Spanien hunderte CSCs gegründet, die ihre Mitglieder mit Cannabis versorgen, obwohl es keine konkrete gesetzliche Regelung für die Clubs gibt. Üblicherweise findet dort auch ein soziales Vereinsleben und gemeinsamer Konsum statt.

Ein Indoor-Growraum mit zwei Pflanzreihen unter LED-Beleuchtung.

“Vorbilder” in Spanien, Uruguay und Malta

Cannabis (Social) Clubs existieren bereits in einigen Ländern. Deren legaler Status unterscheidet sich aber erheblich. In Uruguay sind die Clubs klar gesetzlich reguliert und stellen neben der Abgabe in Apotheken und dem privaten Eigenanbau die dritte Säule der legalen Versorgung mit Cannabis dar. Malta hat ebenfalls den gesetzlichen Rahmen geschaffen. Die Anbauvereinigungen sind dort jedoch momentan noch in der Entstehungsphase und kämpfen mit übertriebenen Anforderungen im Detail. Stand Mai 2023 existiert noch kein zugelassener Verein. 

In Spanien gibt es zur Zeit die meisten Cannabis Social Clubs. Diese operieren jedoch in einer Grauzone, da es keine klare rechtliche Grundlage gibt. Die Clubs werden zumeist geduldet, jedoch gibt es je nach Provinz vereinzelt immer wieder Razzien. Mangels Cannabis-Fachgeschäften gibt es dort mittlerweile auch Clubs, die dem Anschein nach durchaus Gewinne erwirtschaften, Touristen bedienen und teilweise zehntausende Mitglieder haben.
Neben diesen legalen oder geduldeten Cannabis Clubs existieren auch Vereinigungen, die illegal operieren aufgrund strikter Prohibition. Beispiele hierfür findet man z.B. in Großbritannien.

Welche Vorteile bietet ein Cannabis Social Club?

Ein Gewächshaus mit vielen reifen Cannabispflanzen.

Zusammen mit dem Eigenanbau zu Hause sind die Anbauvereine die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis in der nun beschlossenen “Säule Eins” der geplanten Cannabisreform. Anders als auf dem Schwarzmarkt ist bei Cannabis vom Verein nicht mit Streckmitteln, synthetischen Cannabinoiden etc. zu rechnen.
Im Gegensatz zum Eigenanbau ist man als CSC-Mitglied nicht auf eigenes gärtnerisches Geschick sowie das Vorhandensein des entsprechenden Platzes in der eigenen Wohnung angewiesen. Zudem sollen die Anbauvereine ihre Mitglieder zum Selbstkostenpreis (also ohne Gewinnerzielung) versorgen.

Ein Vorteil des klassischen Cannabis Social Clubs ist zudem das Miteinander der Mitglieder und die daraus resultierenden positiven sozialen Komponenten. Allerdings verbietet das CanG leider den Konsum in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen, was ein geselliges Zusammensein in den Räumlichkeiten des Vereins für Mitglieder weniger attraktiv macht. 

Was steht im CanG zu den CSCs?

Die als Anbauvereinigungen bezeichneten Cannabis Clubs sollen zusammen mit dem privaten Eigenanbau zunächst die legale Versorgung mit Cannabis ermöglichen. (Noch in dieser Legislaturperiode soll dieses Angebot nach den Plänen der Bundesregierung durch eine befristete wissenschaftliche Abgabe in Fachgeschäften für Erwachsene in Modellregionen erweitert werden.)
Konsum vor Ort soll in den Anbauvereinen nicht erlaubt werden, Lauterbach spricht deshalb ausdrücklich nicht von “Social” Clubs. Einige Beispiele für wichtige Details im CanG sind:

  • Rechtsform: eingetragener Verein (e.V.) oder Genossenschaft
  • Betriebserlaubnis durch Landesbehörden notwendig
  • Anträge auf Betriebserlaubnis möglich ab 01.07.2024
  • Behörden haben ab Antragseingang drei Monate Zeit zur Prüfung
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist Genehmigung zu erteilen
  • höchstens 500 Mitglieder
  • Alle Mitglieder sollen beim Anbau mithelfen, keine bezahlten Profis im Anbau (über einen Minijob hinaus)
  • Abgabe von Hanfblüten und Haschisch erlaubt, keine Edibles, Joints etc.
  • Kein Verkauf an Mitglieder mit einem Preis pro Gramm, sondern feste Bezugsmengen in unterschiedlichen Beitragskategorien
  • maximal 50 Gramm pro Mitglied pro Monat
  • maximale Tagesabgabemenge: 25 Gramm
  • Mindestalter für Mitglieder: 18 Jahre
  • zwischen 18 und 21 Jahren nur 30 Gramm pro Monat mit 10% THC-Obergrenze
  • Wohnsitz: Deutschland, keine Touristen
  • Mitgliedschaft nur in einem Anbauverein
  • kein Konsum im Verein, in angrenzenden Räumlichkeiten und in Sichtweite vom Eingang (max. 100 Meter)
  • 200 Meter Abstand der Anbauclubs zu Schulen, Kitas, Spielplätzen etc.
  • Überprüfung der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder auf “Zuverlässigkeit”, Ausschluss u.a. BtM-Verfahren, die über das neuerdings legale Maß hinausgehen, z.B. Verurteilung wegen Anbau von mehr als drei Hanfpflanzen oder wegen Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit/ 50 Gramm zu Hause
  • Vertrieb von Stecklingen und Samen zum Eigenanbau durch die Vereine erlaubt, auch an Nicht-Mitglieder

Ich will Mitglied in einem CSC werden, wie finde ich einen?

Der CSC Dachverband Deutschland bietet einen Überblick der vorhandenen Vereine. Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), ein weiterer CSC-Dachverband, empfiehlt den cscfinder.de.

Wie gründe ich einen CSC und was sollte ich beachten?

Das CanG sieht vor, dass Anbauvereinigungen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer Genossenschaft haben sollen. Bisher sind es fast ausschließlich Vereine, die zu diesem Zweck gegründet wurden. Ihr braucht mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder, die auf einer Gründungsversammlung einen Vorstand wählen und eine Vereinssatzung beschließen. Anschließend müsst ihr euren Verein beim zuständigen Amtsgericht registrieren lassen. Ab dem 01.07.2024 könnt ihr einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis bei der noch durch euer Bundesland zu bestimmenden zuständigen Behörde stellen und müsst dafür diverse Bedingungen erfüllen. Bisher ist noch nicht klar, welche Behörde dafür zuständig sein wird. Wichtiger ist also derzeit eine sorgfältige Planung im Vorfeld. Eine Art Businessplan und Preiskalkulation wäre z.B. sinnvoll oder die Suche nach einem geeigneten Ort für den Anbau und die Abgabe der Ernte an Mitglieder. Mustersatzungen und weitere Tipps im Detail bieten die oben genannten CSC-Vereinigungen.

Wann werden die ersten Clubs in Deutschland Menschen mit Cannabis versorgen?

Mehrere Einmachgläser mit getrockneten Cannabisblüten.

Die ersten Vereine werden am 01.07.2024 Anträge auf Betriebserlaubnis stellen. Die Behörden haben bis zu drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Anschließend müssen die CSCs ihre Produktionsabläufe aufbauen und einen Anbauzyklus samt Weiterverarbeitung durchlaufen, bevor Cannabis an die Mitglieder ausgegeben werden kann. Der reine Anbau vom Samen bis zum konsumfertigen Produkt dauert ca. vier Monate. In der Weihnachtszeit 2024 werden die ersten Vereine vermutlich Cannabis abgeben können.

Wie wird sich der Deutsche Hanfverband zum Thema CSCs positionieren?

Als euer Lobbyverband war es bisher wichtigste Aufgabe, die CSCs politisch durchzusetzen und das mit vernünftigen, praktikablen Detailregelungen, die den CSCs das Leben nicht unnötig schwer machen.
Im DHV-Forum haben wir einen Bereich speziell für Diskussionen rund um CSCs angelegt. Dort könnt ihr mit anderen Interessierten die Details der Regulierung, eure Pläne für Anbauclubs, Konzepte und Modelle, Probleme mit den Behörden etc. diskutieren.

Auch nachdem das Gesetz nun in Kraft getreten ist, werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass die CSCs möglichst praktikabel betrieben werden können. Der Verbraucherschutz steht für uns auch dabei an erster Stelle.

Kommentare

4 Antworten zu „Cannabis Social Clubs (CSC)“

  1. AnonBnonCnonDnon

    Da wird das wohl nicht pünktlich ab dem 1.Juli , möglich sein . Davon abgesehen , es sollte einheitliche Preise für die Abgabe geben. Die Leute werden weiter zu den dealern laufen bei den Preisvorstellungen von 10g für 70€ , Mitgliedsbeiträge so unterschiedlich in den Konzepten ein wirr warr. 20-30€ im Jahr wär okay. Berlin macht es vor mit 4€ pro g. absolut realistisch. Was manche für Vorstellungen haben .. 70.000€ Monatliches income usw. .. das geht nicht auf. Gut ,dass das growing wenigstens erlaubt ist. Das ist schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung.

  2. Was lange währt, wird endlich gut!

    Vielen Dank für den Artikel. Grade was Anbauvereinigungen angeht, muss leider noch viel Informationsarbeit geleistet werden. Ihr schreibt richtigerweise “Ab dem 01.07.2024 könnt ihr einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis bei der noch durch euer Bundesland zu bestimmenden zuständigen Behörde stellen und müsst dafür diverse Bedingungen erfüllen.” Bedauerlicherweise ist das in der Presse und bei vielen CSCs noch nicht angekommen. Wie häufig liest man “Ab 1. Juli bauen wir an.” oder “Ab 1. Juli haben wir die Genehmigung um…”

    Macht bitte unbedingt so weiter mit eurer Aufklärung!

  3. Matthias

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir würden gerne einen kleinen Club gründen. Vielleicht haben sie eine Anleitung für den Ablauf einer Clubgründung.
    Dokumente oder Beratungsfirma.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Simon Kraushaar

      Hallo Matthias,

      wir planen auf jeden Fall noch Mustersatzungen bereit zu stellen. Ansonsten wird das Thema Anbauvereinigung und deren Gründung, Planung und Konzept auf der diesjährigen Cannabis Normal! Konferenz Ende Juni eines der großen Themen sein. Wer sich für das Thema interessiert, ist da auf jeden Fall richtig. Mehr Infos zur Konferenz findest du auf https://cannabisnormal.de
      Die Ergebnisse der Konferenz werden natürlich im Nachhinein samt Materialien auch wieder zur Verfügung gestellt. Aber die Konferenz ist auch ein guter Ort zum Netzwerken und Austausch mit anderen Menschen aus der Szene. Wer es also zeitlich und finanziell einrichten kann, sollte nach Berlin kommen! Grüße Simon

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