Cannabis Social Clubs (CSC)

Am 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Die Regelungen, die die Anbauvereine betreffen, treten erst zum 01.07.2024 in Kraft. Der DHV befürwortet CSCs grundsätzlich. Sie finden sich auch in unseren Eckpunkten zur Cannabisregulierung. Im CanG sehen wir allerdings viele Details kritisch. Was es mit den CSCs auf sich hat und welche Regeln das CanG vorsieht, erfahrt ihr auf dieser Seite.

Ein lächelnder Mann steht inmitten einer Cannabisplantage und hält einen Joint in seiner Hand.

Was sind CSCs und wie funktionieren sie?

Eine Frau steht in einem Hanffeld und hält zwei geerntete Cannabispflanzen in ihren Händen.

Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften, deren Ziel es ist, erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis zu versorgen. Cannabis Social Clubs sollten demnach nicht gewinnorientiert arbeiten. Ob und wieweit die Mitglieder in den Anbau von Cannabis eingebunden sind, unterscheidet sich stark. Die Bandbreite reicht hier von kleinen Clubs mit wenigen Mitgliedern, die sich selbstständig um die Aufzucht, Ernte, Trocknung und Verarbeitung des Cannabis kümmern, bis hin zu großen Clubs mit mehreren hundert oder zehntausenden Mitgliedern, die hauptberufliche Gärtner und andere Experten für die Produktion von Cannabis anstellen.
Ob den Mitgliedern des Clubs auch der gemeinsame Konsum vor Ort gestattet ist, unterscheidet sich von Land zu Land.

Historie

Zuerst aufgetaucht ist die Idee der Cannabis Social Clubs in Spanien, wo schon um die Jahrtausendwende der private Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung geduldet wurde. Dann sind einige Konsumenten auf die Idee gekommen, diesen geduldeten Anbau gemeinsam zu betreiben und ihre Pflanzen zusammenzustellen. Das hatte jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge, die die Vereine “Pannagh” und “Ganjazz” letztlich für sich entschieden. Die Organisation ENCOD hat daraufhin einen Leitfaden für nicht kommerzielle Cannabis Social Clubs entwickelt. Seitdem wurden in Spanien hunderte CSCs gegründet, die ihre Mitglieder mit Cannabis versorgen, obwohl es keine konkrete gesetzliche Regelung für die Clubs gibt. Üblicherweise findet dort auch ein soziales Vereinsleben und gemeinsamer Konsum statt.

Ein Indoor-Growraum mit zwei Pflanzreihen unter LED-Beleuchtung.

“Vorbilder” in Spanien, Uruguay und Malta

Cannabis (Social) Clubs existieren bereits in einigen Ländern. Deren legaler Status unterscheidet sich aber erheblich. In Uruguay sind die Clubs klar gesetzlich reguliert und stellen neben der Abgabe in Apotheken und dem privaten Eigenanbau die dritte Säule der legalen Versorgung mit Cannabis dar. Malta hat ebenfalls den gesetzlichen Rahmen geschaffen. Die Anbauvereinigungen sind dort jedoch momentan noch in der Entstehungsphase und kämpfen mit übertriebenen Anforderungen im Detail. Stand Mai 2023 existiert noch kein zugelassener Verein. 

In Spanien gibt es zur Zeit die meisten Cannabis Social Clubs. Diese operieren jedoch in einer Grauzone, da es keine klare rechtliche Grundlage gibt. Die Clubs werden zumeist geduldet, jedoch gibt es je nach Provinz vereinzelt immer wieder Razzien. Mangels Cannabis-Fachgeschäften gibt es dort mittlerweile auch Clubs, die dem Anschein nach durchaus Gewinne erwirtschaften, Touristen bedienen und teilweise zehntausende Mitglieder haben.
Neben diesen legalen oder geduldeten Cannabis Clubs existieren auch Vereinigungen, die illegal operieren aufgrund strikter Prohibition. Beispiele hierfür findet man z.B. in Großbritannien.

Welche Vorteile bietet ein Cannabis Social Club?

Ein Gewächshaus mit vielen reifen Cannabispflanzen.

Zusammen mit dem Eigenanbau zu Hause sind die Anbauvereine die einzige legale Bezugsquelle für Genusscannabis nach dem 1.4. in Kraft getretenen CanG. Anders als auf dem Schwarzmarkt ist bei Cannabis vom Verein nicht mit Streckmitteln, synthetischen Cannabinoiden etc. zu rechnen.
Im Gegensatz zum Eigenanbau ist man als CSC-Mitglied nicht auf eigenes gärtnerisches Geschick sowie das Vorhandensein des entsprechenden Platzes in der eigenen Wohnung angewiesen. Zudem sollen die Anbauvereine ihre Mitglieder zum Selbstkostenpreis (also ohne Gewinnerzielung) versorgen.

Ein Vorteil des klassischen Cannabis Social Clubs ist zudem das Miteinander der Mitglieder und die daraus resultierenden positiven sozialen Komponenten. Allerdings verbietet das CanG leider den Konsum in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen, was ein geselliges Zusammensein in den Räumlichkeiten des Vereins für Mitglieder weniger attraktiv macht. 

Was steht im CanG zu den CSCs?

Die als Anbauvereinigungen bezeichneten Cannabis Clubs sollen zusammen mit dem privaten Eigenanbau zunächst die legale Versorgung mit Cannabis ermöglichen. (Noch in dieser Legislaturperiode soll dieses Angebot nach den Plänen der Bundesregierung durch eine befristete wissenschaftliche Abgabe in Fachgeschäften für Erwachsene in Modellregionen erweitert werden.)
Konsum vor Ort soll in den Anbauvereinen nicht erlaubt werden, Lauterbach spricht deshalb ausdrücklich nicht von “Social” Clubs. Einige Beispiele für wichtige Details im CanG sind:

  • Rechtsform: eingetragener Verein (e.V.) oder Genossenschaft
  • Betriebserlaubnis durch Landesbehörden notwendig
  • Anträge auf Betriebserlaubnis möglich ab 01.07.2024
  • Behörden haben ab Antragseingang drei Monate Zeit zur Prüfung
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist Genehmigung zu erteilen
  • höchstens 500 Mitglieder
  • Alle Mitglieder sollen beim Anbau mithelfen, keine bezahlten Profis im Anbau (über einen Minijob hinaus)
  • Abgabe von Hanfblüten und Haschisch erlaubt, keine Edibles etc.
  • Kein Verkauf an Mitglieder mit einem Preis pro Gramm, sondern feste Bezugsmengen in unterschiedlichen Beitragskategorien
  • maximal 50 Gramm pro Mitglied pro Monat
  • maximale Tagesabgabemenge: 25 Gramm
  • Mindestalter für Mitglieder: 18 Jahre
  • zwischen 18 und 21 Jahren nur 30 Gramm pro Monat mit 10% THC-Obergrenze
  • Wohnsitz: Deutschland, keine Touristen
  • Mitgliedschaft nur in einem Anbauverein
  • kein Konsum im Verein, in angrenzenden Räumlichkeiten und in Sichtweite vom Eingang (max. 100 Meter)
  • 200 Meter Abstand der Anbauclubs zu Schulen, Kitas, Spielplätzen etc.
  • Überprüfung der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder auf “Zuverlässigkeit”, Ausschluss u.a. BtM-Verfahren, die über das neuerdings legale Maß hinausgehen, z.B. Verurteilung wegen Anbau von mehr als drei Hanfpflanzen oder wegen Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit/ 50 Gramm zu Hause
  • Vertrieb von Stecklingen und Samen zum Eigenanbau durch die Vereine erlaubt, auch an Nicht-Mitglieder

Ich will Mitglied in einem CSC werden, wie finde ich einen?

Der CSC Dachverband Deutschland bietet einen Überblick der vorhandenen Vereine. Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), ein weiterer CSC-Dachverband, empfiehlt den cscfinder.de.

DHV-Transparenzregeln für Anbauvereinigungen

Das Angebot an Anbauvereinigungen in spe, die momentan um Mitglieder werben, ist groß und unübersichtlich. Es existieren viele verschiedene Modelle, die sich an unterschiedliche Interessenten bzw. Typen zukünftiger Mitglieder wenden. Neben vielen seriösen Vereinigungen werden sicherlich auch einige “schwarze Schafe” sein. Die nachfolgenden Fragen sollen euch helfen, die richtige Anbauvereinigung für euch zu finden und unseriöse Anbieter zu erkennen.

Bei vielen Fragen gibt es kein Richtig oder Falsch. Es kommt darauf an, was ihr von einem Club erwartet. Die DHV-Transparenzregeln stellen für uns eine Art Goldstandard an Informationen seitens der Anbauvereinigungen dar, die wir gern als potentielle Mitglieder zur Verfügung haben würden, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Es kann vorkommen, dass nicht alle Infos immer öffentlich kommuniziert werden. Dann kann es helfen, bei der Anbauvereinigung einfach nachzufragen. Unter Umständen erkennt die Anbauvereinigung die Relevanz der Information für potentielle Mitglieder und kommuniziert sie zukünftig auf ihrer Homepage. Dass momentan mit dem Aufbau der Anbauvereinigungen Neuland beschritten und viel über Ehrenamtliche organisiert wird, sollte man immer im Hinterkopf haben. Außerdem sind derzeit noch viele rechtliche Rahmenbedingungen unklar und Betriebsgenehmigungen werden erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 erteilt werden. Unsere Transparenzregeln beziehen sich also auf Anbauvereinigungen, deren Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind.

  • Müssen weitere Verträge neben der Mitgliedschaft eingegangen werden?

    Müssen weitere Pflichtmitgliedschaften/Verträge mit anderen Organisationen/ Firmen eingegangen werden, um Mitglied der Anbauvereinigung zu werden? Wird dies offen kommuniziert im Anmeldungs- bzw. Aufnahmeprozess? Bei rechtlichen Konstruktionen, die weitere Verträge/Mitgliedschaften erfordern, solltet ihr auf jeden Fall ganz genau hinschauen!

  • Welche Sorten werden angeboten?

    Cannabis ist nicht gleich Cannabis. Die Sorten unterscheiden sich stark in THC/CBD-Gehalt, Wirkung, Geschmack usw. Gibt es Haschisch oder Rosin? Bietet die Anbauvereinigung Sorten/Produkte an, die euch gefallen?

  • Welche Preise/Mitgliedsbeiträge/Aufnahmegebühren werden aufgerufen?

    Einer der wichtigsten Punkte, die ihr beachten solltet, bevor ihr eine Mitgliedschaft eingeht. Welche Kosten kommen auf euch zu, kommuniziert die Anbauvereinigung diese transparent?

  • Welche externen Dienstleister werden für welche Dienstleistungen angeheuert, für welche Beträge?

    Ein wichtiger Punkt hinsichtlich der finanziellen Transparenz einer Anbauvereinigung. Welche Aufgaben/ Bereiche sind an externe Dienstleister ausgelagert und wie werden diese vergütet? Hohe und marktunübliche Entlohnungen für externe Dienstleister können ein Hinweis dafür sein, dass Geld aus der Anbauvereinigung abgeschöpft wird.

  • Besitzt der Verein das nötige Equipment selbst oder wird angemietet? Wie wurde/wird ggf. die Investition finanziert?

    Hat der Verein beispielsweise Schulden aufgenommen für die Anfangsinvestition? Diese Informationen sind wichtig, um die Kalkulation des Abgabepreises für Cannabis besser einschätzen zu können. Sowohl das Miet- als auch das Besitzmodell haben ihren Vorteil und können je nach Umstand sinnvoll sein.

  • Finanzielle Transparenz/Veröffentlichung der Jahresbilanz auf der Homepage

    Ein Anbauvereinigung sollte finanziell transparent auftreten und die Jahresbilanz öffentlich zugänglich machen. Ungewöhnlich hohe Kapitalabflüsse lassen sich so schnell erkennen. Diese Transparenz schafft Vertrauen bei eurer Entscheidung für eine Mitgliedschaft.

  • Arbeitsdienste/ Wie häufig muss ich wann ran?

    In den Anbauvereinigungen soll gemeinschaftlich Cannabis angebaut werden. Doch was heißt das ganz konkret? Wie oft sind Arbeitseinsätze für Mitglieder vorgesehen? Passt das zu dir? Bist du motiviert und möchtest anpacken oder willst du lieber möglichst wenig praktische Gartenarbeit?

  • Die Anbaubedingungen in der Anbauvereinigung

    Wie wird konkret angebaut? Welches Anbaumedium wird verwendet? Welche Anbaumethode? Wird indoor, outdoor bzw. im Gewächshaus angebaut? Wird Ökostrom genutzt? Auch hier gilt: Es gibt kein Richtig oder Falsch aber du solltest dir überlegen, was dir wichtig ist! Und kommuniziert die Anbauvereinigung dies offen?

  • Angestellte der Anbauvereinigung

    Wie viele Angestellte beschäftigt die Anbauvereinigung? In welchen Bereichen werden diese beschäftigt? Wie hoch sind die Ausgaben für Gehälter?

  • Datenschutz und Verwendung von Software in der Anbauvereinigung

    Wie sieht es mit dem Datenschutz in der Anbauvereinigung aus? Welche Software wird für Verwaltung, Behördenmeldungen etc. verwendet? In welchem Land steht der Server, auf dem die Daten liegen (Deutschland/EU/Nicht-EU)?

  • Welche Vereinsgröße ist angestrebt?

    Wie viele Mitglieder möchte die Anbauvereinigung aufnehmen? Welche Art von Anbauvereinigung passt zu euch? Wollt ihr lieber in einen kleinen “familiären” Verein, bei dem ihr ordentlich mit anpacken könnt, oder ist Anonymität eher euer Ding?

  • Gibt es ein soziales/kulturelles Angebot?

    Sucht ihr nur eine Bezugsquelle für legales Cannabis oder wollt ihr gern mit den anderen Mitgliedern eure Freizeit gestalten und vielleicht sogar Freundschaften schließen?

Wie gründe ich einen CSC und was sollte ich beachten?

Das CanG sieht vor, dass Anbauvereinigungen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer Genossenschaft haben sollen. Bisher sind es fast ausschließlich Vereine, die zu diesem Zweck gegründet wurden. Ihr braucht mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder, die auf einer Gründungsversammlung einen Vorstand wählen und eine Vereinssatzung beschließen. Anschließend müsst ihr euren Verein beim zuständigen Amtsgericht registrieren lassen. Dann könnt ihr einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde eures Bundeslandes stellen und müsst dafür diverse Bedingungen erfüllen. Wichtig ist also eine sorgfältige Planung im Vorfeld. Eine Art Businessplan und Preiskalkulation ist z.B. notwendig oder die Suche nach einem geeigneten Orten für den Anbau und die Abgabe der Ernte an Mitglieder. Mustersatzungen und weitere Tipps im Detail bieten die oben genannten CSC-Vereinigungen.

Übersicht der zuständigen Behörden beim Genehmingungsverfahren

Auflistung der zuständigen Behörden für die AV Genehmigung

CSC-Sessions auf der Cannabis Normal! Konferenz 2024

CSCs waren ein Schwerpunkt der CaNoKo 2024. In insgesamt sechs Sessions findet ihr interessante und sehr detaillierte Informationen rund das Thema CSCs, die so vielfältige Aspekte wie Anmeldung, Betrieb, Prävention und rechtliche Fragen abdecken. Die vollständigen Aufzeichnungen der Sessions findet ihr in dieser Youtube-Playlist.

Wann werden die ersten Clubs in Deutschland Menschen mit Cannabis versorgen?

Mehrere Einmachgläser mit getrockneten Cannabisblüten.

Die ersten Vereine werden am 01.07.2024 Anträge auf Betriebserlaubnis stellen. Die Behörden haben bis zu drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Anschließend müssen die CSCs ihre Produktionsabläufe aufbauen und einen Anbauzyklus samt Weiterverarbeitung durchlaufen, bevor Cannabis an die Mitglieder ausgegeben werden kann. Der reine Anbau vom Samen bis zum konsumfertigen Produkt dauert ca. vier Monate. Die erste Ernte Deutschlands hat der CSC Ganderkesee aus Niedersachsen im Oktober 2024 eingefahren. In anderen Bundesländern läuft die Lizenzierung jedoch schleppender, so dass Vereine vermutlich erst Ende 2024/ Anfang 2025 Cannabis abgeben können.

Wie wird sich der Deutsche Hanfverband zum Thema CSCs positionieren?

Als euer Lobbyverband war es bisher wichtigste Aufgabe, die CSCs politisch durchzusetzen und das mit vernünftigen, praktikablen Detailregelungen, die den CSCs das Leben nicht unnötig schwer machen.
Im DHV-Forum haben wir einen Bereich speziell für Diskussionen rund um CSCs angelegt. Dort könnt ihr mit anderen Interessierten die Details der Regulierung, eure Pläne für Anbauclubs, Konzepte und Modelle, Probleme mit den Behörden etc. diskutieren.
Auch nachdem das Gesetz nun in Kraft getreten ist, werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass die CSCs möglichst praktikabel betrieben werden können. Der Verbraucherschutz steht für uns auch dabei an erster Stelle.
CSCs mit Betriebsgenehmigung, die unsere politische Arbeit unterstützen wollen, können sich jetzt mit einem extra CSC-Tarif anmelden und werden auf unserer Seite als Unterstützer gelistet.

Kommentare

20 Antworten zu „Cannabis Social Clubs (CSC)“

  1. Florian

    Hallo,
    in wieweit muss ein CSC seine Produkte vor Abgabe testen/testen lassen? Also hinsichtlich Pestizide und Schadstoffe. Aber auch Wirkstoffgehälter THC, CBD, …?
    Muss das von einer offiziellen Stelle getestet werden? Vielleicht von ein akkreditiertes Labor oder dergleichen?

    Viele Grüße,
    Florian

    1. Simon Kraushaar

      Ja Anbauvereinigungen müssen ihr Cannabis auf Pestizide und Schadstoffe testen und bei der Abgabe auch Wirkstoffgehälter angeben (also müssen diese auch bestimmt worden sein = testen). Allerdings wurden durch das BMEL bisher noch keine Grenzwerte für Schadstoffe bekannt gegeben. Auch die Frage, wer genau testen darf, stellt sich. Im CanG wird noch nur von Testung durch Behörden gesprochen. Ob die Behörden dies letztendlich wirklich selbst machen oder doch bestimmte Labore akkreditieren, ist offen. Grüße Simon

  2. Jörg Geduhn

    Der Präventionsbeauftragte hat gegenüber dem Club nachzuweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt. Die kann er etwa erlangt haben durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder „bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen“.

    Wie kann ich mich dafür zertifizieren? Wo finde ich die Vorgaben für Baden-Wü* bzw. Was genau beinhaltet diese Tätigkeit in einem Club?

    1. Simon Kraushaar

      Diese Antworten kann dir nur die Behörde in Baden-Würtemberg geben, daher müsstest du dich beim Regierungspräsidium Freiburg bzw. Tübingen melden. Grüße Simon

  3. Anna

    In Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) darf ein Verein als erster in Niedersachsen Cannabis anbauen. Landwirtschaftsministerin Staudte hat dem “Cannabis Social Club Ganderkesee” die Anbauerlaubnis am 8.7.24 überreicht.

  4. Wolfgang Jakob

    Für einen vollständigen Antrag für eine Anbauvereinigung zum Stand 09.07.2024 in Brandenburg benötigen wir noch

    1. eine aktuelle Schulungsbescheinigung der präventionsbeauftragten Person
    2. Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu risikoreduziertem Konsum und zur Suchtprävention
    3. Konzept zur Qualitätssicherung des für den Eigenkonsum bestimmten Cannabis
    4. Konzept zur Kontrolle des THC und CBD-Gehaltes des im Eigenanbau gewonnen Cannabis.

    Kann uns der DHV dabei helfen, wer weiß sonst ernsthaft zu diesen vier Punkten Bescheid?

    Gerade Punkt (1) (Schulungsbescheinigung der präventionsbeauftragten Person) stellt sich als Herausforderung dar.

    Gibt es bereits bestätigte Muster zu den Konzepten 2-4?

    Unser Verein ist natürlich bereits im Vereinsregister eingetragen etc.

    1. Simon Kraushaar

      Hallo Wolfgang,

      bei Punkt 1 können wir euch leider nicht wirklich helfen. Es soll demnächst ein Mustercurriculum für Präventionsbeauftragte erscheinen, aber wann dies passiert, können wir nicht sagen. Vllt hakt ihr mal bei der ersten genehmigten Anbauvereinigung in Niedersachsen nach, wie Sie es trotz dessen geschafft haben: http://www.csc-ganderkesee.de

      Zu Punkt 2 hat die BZgA vor kurzem einen Leitfaden und ein Infoblatt zu den Gefahren von Cannabis veröffentlicht. Da sollten hilfreiche Infos für euch drin sein:
      https://www.cannabispraevention.de/fileadmin/pagefiles/landingpage_infos-cannabis/Leitfaden_Jugend-_und_Gesundheitsschutz_Cannabispraevention_010724.pdf
      https://www.cannabispraevention.de/fileadmin/pagefiles/landingpage_infos-cannabis/Infoblatt_Cannabis-Anbauvereinigungen_010724.pdf

      Zu den Punkten 3 und 4: Uns sind keine Muster bekannt. Aber bei Punkt vier könnte man sich natürlich erstmal bei umliegenden Laboren erkundigen und der Behörde ein Angebot machen, was man mit welchem Dienstleister testen möchte. Wenn euer Angebot nicht ausreichend ist, wird man euch sicher mitteilen, wo nachgebessert werden muss. Im Endeffekt werden die Behörden der verschiedenen Länder besonders in der Anfangsphase sicherlich sehr unterschiedlich agieren, da alle Neuland betreten. Wenn ihr euch ernsthafte Gedanken zu Konzepten macht, seid ihr u.U. weiter als die Behörde und schafft damit ein Musterkonzept. Im Zweifel kann es auch nie schaden einfach mal sehr freundlich anzurufen bei der Behörde – sind alles auch nur Menschen.

      Grüße Simon

      1. Wolfgang Jakob

        BMG Mustercurriculum Cannabis – CSC CAV Präventionsbeauftragter – Bietet in Deutschland denn nun schon jemand solche Schulungen an, die dann auch von den Landesbehörden (hier Berlin und Brandenburg) anerkannt werden? Gibt es beim DHV eine Liste mit diesen Anbietern?

        1. Simon Kraushaar

          Hallo Wolfgang,

          über eine Liste mit anerkannten Anbietern verfügen wir nicht. Aktuell scheint es auch noch sehr unübersichtlich zu sein, ob beispielsweise die Bundesländer Schulungen aus anderen Bundesländern anerkennen oder nicht. Wenn eine solche Liste existiert, dann sicherlich bei den für die Genehmigung zuständigen Behörden. Aktuell ist mir im Berlin Brandenburger Raum nur ein seriöser Anbieter bekannt, der aufgrund der bestehenden Unsicherheiten sein Schulungsangebot aktuell pausiert. Frag doch am besten dort einmal nach, die kennen sich sicher aus: https://cannabis-kompetenz.de/schulung-fuer-praeventionsbeauftragte-der-anbauvereinigungen-nach-%c2%a7-23-kcang/ Grüße Simon

  5. Andreas Lengert

    Könnt ihr uns helfen und her rausbekommen, wer in Mecklenburg für die Genehmigung zuständig ist???

    1. Simon Kraushaar

      Hi Andreas, wir werden eine Anfrage bei der Regierung stellen. Immerhin ist das KCanG ein Bundesgesetz und muss umgesetzt werden von den Ländern. Grüße Simon

      1. Simon Kraushaar

        Das “Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) muss die Anmeldung der Vereine jetzt bearbeiten und diese dann auch kontrollieren.” Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schwesig-macht-Agrarministerium-MV-fuer-Cannabis-Clubs-zustaendig,cannabis916.html

  6. Aaron Roach

    Mein Name ist Aaron Roach und ich habe einen Kiosk, der Cannabis-Zubehör verkauft. Ich würde gerne wissen, ob Sie Verbindungen zu Canibis-bezogenen Newslettern, Magazinen von Informationspapieren haben, die ich für meine Kunden zum Lesen im Geschäft oder zum Lesen mit nach Hause nehmen kann. Wenn sie mir infomatierial zusenden könnten wäre ich sehr verbunden.
    Mit freundlichem Grüßen Aaron Roach

  7. Tom

    Ein kontrollierte Abgabe in Fachgeschäften empfinde ich als deutlich sinnvoller als CSC.

  8. AnonBnonCnonDnon

    Da wird das wohl nicht pünktlich ab dem 1.Juli , möglich sein . Davon abgesehen , es sollte einheitliche Preise für die Abgabe geben. Die Leute werden weiter zu den dealern laufen bei den Preisvorstellungen von 10g für 70€ , Mitgliedsbeiträge so unterschiedlich in den Konzepten ein wirr warr. 20-30€ im Jahr wär okay. Berlin macht es vor mit 4€ pro g. absolut realistisch. Was manche für Vorstellungen haben .. 70.000€ Monatliches income usw. .. das geht nicht auf. Gut ,dass das growing wenigstens erlaubt ist. Das ist schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung.

    1. Kiffer

      Ich würde lieber etwas aus nem csc kaufen. Wie war das nochmal ? Darf man in mehrere Vereine? Muss der Verein Wohnort bezogen sein ?

      1. Simon Kraushaar

        Mehrere Mitgliedschaften sind nicht erlaubt. Du kannst allerdings Mitglied in einem Verein außerhalb deines Wohnortes/Landkreises sein (sofern der Verein dies gestattet). Grüße Simon

  9. Was lange währt, wird endlich gut!

    Vielen Dank für den Artikel. Grade was Anbauvereinigungen angeht, muss leider noch viel Informationsarbeit geleistet werden. Ihr schreibt richtigerweise “Ab dem 01.07.2024 könnt ihr einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis bei der noch durch euer Bundesland zu bestimmenden zuständigen Behörde stellen und müsst dafür diverse Bedingungen erfüllen.” Bedauerlicherweise ist das in der Presse und bei vielen CSCs noch nicht angekommen. Wie häufig liest man “Ab 1. Juli bauen wir an.” oder “Ab 1. Juli haben wir die Genehmigung um…”

    Macht bitte unbedingt so weiter mit eurer Aufklärung!

  10. Matthias

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir würden gerne einen kleinen Club gründen. Vielleicht haben sie eine Anleitung für den Ablauf einer Clubgründung.
    Dokumente oder Beratungsfirma.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Simon Kraushaar

      Hallo Matthias,

      wir planen auf jeden Fall noch Mustersatzungen bereit zu stellen. Ansonsten wird das Thema Anbauvereinigung und deren Gründung, Planung und Konzept auf der diesjährigen Cannabis Normal! Konferenz Ende Juni eines der großen Themen sein. Wer sich für das Thema interessiert, ist da auf jeden Fall richtig. Mehr Infos zur Konferenz findest du auf https://cannabisnormal.de
      Die Ergebnisse der Konferenz werden natürlich im Nachhinein samt Materialien auch wieder zur Verfügung gestellt. Aber die Konferenz ist auch ein guter Ort zum Netzwerken und Austausch mit anderen Menschen aus der Szene. Wer es also zeitlich und finanziell einrichten kann, sollte nach Berlin kommen! Grüße Simon

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