Die Veröffentlichung der Vereinssatzung durch die Anbauvereinigung stellt Transparenz nach außen gegenüber zukünftigen Mitgliedern bereit und sollte selbstverständlich sein. Prinzipiell sind alle Vereinssatzungen beim zuständigen Gericht einsehbar. Bei einer nicht erfolgten Veröffentlichung durch die Anbauvereinigung solltet ihr daher vorsichtig sein.