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Wann kommt die Entkriminalisierung in Niedersachsen?

Die neue niedersächsische Landesregierung hat als Koalitionsziel die Entkriminalisierung des Besitzes einer geringen Menge Cannabis vereinbart. Wir haben bei der Justizministerin nachgefragt, wann Betroffene mit Entlastung rechnen können.

Im Sommer hat der DHV bei einer Kampagne zur Entkriminalisierung die verantwortlichen Justizministerien und -senatoren aufgefordert, die “Geringe Menge” Cannabis, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können, zu erhöhen und die konsequente Einstellung dieser Verfahren anzuordnen. Dabei haben wir eine Vorlage erstellt und die Community aufgerufen, sich an der Forderung zu beteiligen.

Die Antworten aus den Bundesländern waren mehr als ernüchternd. Auch das niedersächsische Landesjustizministerium reagierte ablehnend. Doch nun scheint es als erstes Bundesland endlich den Aufruf gehört zu haben. Durch die Landtagswahl am 09. Oktober hat es einen erfrischenden Wandel gegeben und Niedersachsen schreitet voran. Laut des Koalitionsvertrags “Sicher in Zeiten des Wandels” sollen alle Fälle des Besitzes einer geringen Menge Cannabis “bereits jetzt” entkriminalisiert und Strafverfahren somit eingestellt werden.

Wir haben daher bei der neuen Landesjustizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) per E-Mail angefragt, wann genau dieses genannte “jetzt” für Betroffene beginnt und wie die Überarbeitung des Erlasses konkret aussehen soll.

Bei der juristischen Ausgestaltung ist nicht nur entscheidend, dass die “Geringe Menge” angemessen heraufgesetzt wird, sondern die Einstellungen der Strafverfahren nach §31a BtMG auch konsequent erfolgen und keine schwammige “Kann-Bestimmung” enthalten.

Dabei haben wir noch einmal auf die Dringlichkeit der Problematik verwiesen und die Justizministerin zum schnellen Handeln aufgefordert:

Betreff: Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten

Sehr geehrte Frau Dr. Wahlmann,

die neue Landesregierung Niedersachsens schreitet zukunftsorientiert voran und hat beschlossen, dass Cannabiskonsumenten in Niedersachsen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen. Wir begrüßen diesen wichtigen Schritt und freuen uns für die Bürger Ihres Landes.

“Bis zu einer bundesgesetzlichen Änderung zur Entkriminalisierung von Cannabisnutzung zum Eigengebrauch werden wir in Niedersachsen die entsprechenden Erlasse überarbeiten, damit bereits jetzt alle Fälle des Besitzes einer geringen Menge von Cannabis entkriminalisiert werden.”

Derzeit gilt in Niedersachsen immer noch eine restriktive “Kann-Bestimmung” für eine Eigenbedarfsmenge von nur 6 Gramm gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 14. 12. 2020. Strafverfahren können also eingestellt werden, aber das bleibt im Ermessen der Staatsanwälte. Außerdem gilt dieser “Vorschlag” an die Staatsanwälte nur bei der ersten und zweiten Auffälligkeit. 

Um dem Ziel des Koalitionsvertrags gerecht zu werden, wäre eine grundsätzliche Einstellung in allen Fällen sinnvoller. Auch “Wiederholungstäter” und insbesondere Jugendliche sollten vor Strafverfolgung geschützt werden. 

Außerdem schlagen wir vor, die “geringe Menge”, bis zu der die Strafverfahren eingestellt werden müssen, auf mindestens 15 Gramm anzuheben wie in Berlin und Bremen.

Wir möchten Sie ermutigen, in dieser Angelegenheit jetzt schnell zu handeln. Der Aufwand ist überschaubar, doch die Entlastung der Konsumenten vor Strafverfolgung hat einen hohen Wert. Auch die Signalwirkung für die bundesweite Debatte ist wichtig. Damit die Maßnahme auch noch wie gewollt zur Wirkung kommt, sollte eine neue Regelung im deutlichen zeitlichen Abstand vor einer Lösung auf Bundesebene in Kraft treten, die wir in etwa einem Jahr erwarten können.

Der dringende Handlungsbedarf lässt sich auch anhand der hohen Zahlen Betroffener ablesen. Derzeit wird in Deutschland immer noch alle drei Minuten ein Strafverfahren wegen konsumnaher Cannabisdelikte eingeleitet.

Bitte teilen Sie uns mit, wie die Überarbeitung des Erlasses konkret ausgestaltet werden soll und ab wann genau Betroffene mit einer Entlastung rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Wurth


Kommentare

5 Antworten zu „Wann kommt die Entkriminalisierung in Niedersachsen?“

  1. Klaus Müller

    Antwort erhalten?
    Lieber Hanfverband,

    habt ihr denn hierauf zwischenzeitlich eine Antwort erhalten?

  2. Tim Dirks

    Entkriminalisierung Niedersachsen
    Ich glaube, das ist wieder nur politisches Gelaber. Auch die Legalisierung geht nicht voran. Ich glaube keinen Politiker mehr und geh auch nicht mehr wählen

    1. Ernst420Berlin

      Tim Dirks schrieb:Ich glaube,
      [quote=Tim Dirks]Ich glaube, das ist wieder nur politisches Gelaber. Auch die Legalisierung geht nicht voran. Ich glaube keinen Politiker mehr und geh auch nicht mehr wählen[/quote]
      Genau DAS ist ein Fehler. Geh wählen und mache deinen Zettel ungültig oder wähle die Tierschutzpartei. Nicht wählen hilft nur den regierenden Parteien. Denn ihnen werden Nichtwähler als zustimmende Personen gezählt. Und du bist doch unzufrieden?

  3. Wolfgang Wolfsauge

    Ach komm, lieber wieder
    Ach komm, lieber wieder kriminalisieren. Und das gleich bundesweit!

    Siehe:
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138768/G-BA-Allgemeinmediziner-sollen-kein-Cannabis-mehr-verordnen-duerfen

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