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Verbindliche Regelungen für CSCs in Malta vorgestellt

Seit Ende Februar können sich maltesische Bürger um eine Lizenz für den Betrieb eines Cannabis Social Clubs bewerben. Die dortige Regulierungsbehörde ARUC hat zeitgleich verbindliche Regelwerke veröffentlicht. Darin bestätigen sich die Befürchtungen, die wir schon im vorherigen Artikel über die ersten bekannt gewordenen Details hatten: Es werden sich nur wenige Interessenten für CSCs finden, die all diese Vorgaben erfüllen können.

Die vier neuen Direktiven sind deutlich detaillierter als die Vorabversion. Einige Angaben aus dem alten Papier, wie z.B. die Höhe der Registrierungsgebühr, fehlen allerdings in den bisher veröffentlichten Regelwerken. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass weitere Direktiven in nächster Zeit folgen werden.

Inhaltlich betreffen die vorgestellten Regelwerke vier verschiedene Bereiche: den Bewerbungsprozess, die technischen Standards und operativen Prozesse, die Regeln zu Harm Reduction sowie Vorgaben zu Immobilien. Die kompletten Regelwerke findet ihr hier.

Anforderungen an die genutzten Immobilien eines CSCs

Alle Immobilien, die für den Betrieb eines CSCs in Malta genutzt werden sollen, müssen von der ARUC genehmigt werden. Es ist ein Abstand von mindestens 250 m zu Schulen und Jugendeinrichtungen einzuhalten. Die Immobilien dürfen nicht als CSC erkennbar sein oder gar Werbung präsentieren. Die Öffnungszeiten sind auf den Zeitraum von 9 bis 21 Uhr begrenzt.
Der Anbau und die Ausgabe der Blüten müssen baulich voneinander getrennt sein. Für die Ausgabestelle und den Anbau müssen Betriebsgenehmigungen für “Einzelhandel” bzw. für “Industrie und Landwirtschaft” vorliegen. Ausnahmen können für ältere Gebäude (Baujahr vor 1967) gemacht werden. Die Einhaltung aller baulichen Vorgaben muss durch einen Architekt im Rahmen der Bewerbung bestätigt werden. 

Weiterhin behält sich die Regulierungsbehörde das Recht vor, Lizenzbewerbungen abzulehnen, falls bereits zu viele CSCs in unmittelbarer Nachbarschaft existieren oder durch die Ansiedlung eines CSCs die “Annehmlichkeit” der Umgebung negativ beeinflusst wird.

Besonders die letzte Einschränkung öffnet willkürlichen Ablehnungen von CSCs Tür und Tor. Es wird also spannend sein, welche Orte für den Betrieb eines CSCs überhaupt noch in Frage kommen und wie attraktiv diese für den Betrieb eines CSCs sind.

Vorgaben zur Harm Reduction

Im offiziellen Sprachgebrauch firmieren CSCs in Malta unter der Bezeichnung “Cannabis Harm Reduction Associations” (CHRA), um die Wichtigkeit der Schadensminimierung im Umgang mit Cannabis zu unterstreichen. Die bisher veröffentlichten Vorgaben zur Harm Reduction sind jedoch sehr vage. Der Grundsatz “to minimise the negative health, social and legal impacts associated with the use of cannabis” soll in allen Prozessen des CSCs implementiert werden. Was das konkret bedeutet, wird allerdings nicht klar. Die ARUC kündigt weitere verpflichtende Programme in diesem Bereich an. 

Erste konkrete Maßnahmen sind das Verbot der Festlegung einer Mindestabnahmemenge pro CSC-Mitglied und das Verbot einer Preisdifferenzierung zwischen Mitgliedern (z.B. nach Erwerbsstatus, Verbrauchsmenge oder dergleichen). 

Weiterhin neu ist die Einführung einer THC-Obergrenze von 18% für die Abgabe an Mitglieder unter 21 Jahren. Zudem sollen die CSCs Mitglieder unter 21 Jahren ermuntern, kein Cannabis mit mehr als 15% THC zu konsumieren.  

Kann das Verbot einer Mindestabnahme pro Mitglied noch überzeugen, so wirken die beiden anderen konkreten Maßnahmen eher kontraproduktiv. Denn sie machen CSCs für junge und einkommensschwache Personen unattraktiver und konterkarieren so den Grundgedanken des CSCs als “Cannabis Harm Reduction Association”.

Direktive zu den technischen Standards und operativen Prozessen

Das Regelwerk zu den Standards und Abläufen in CSCs ist das umfangreichste unter den bisher veröffentlichten Dokumenten. Es umfasst Unterkapitel zu den Standards Sauberkeit/ Hygiene, Sicherheit, Distribution, Anbau/ Verarbeitung, Abfallmanagement, Inventarisierung, Produkttestung und Verpackung. 

Der Großteil der umfangreichen Standards erscheint für kommerzielle Unternehmen sinnvoll. Jedoch sind CSCs in Malta per Definition non-profit Organisationen und die Umsetzung der teilweise sehr kosten- und arbeitsintensiven Standards dürfte viele potentielle Interessenten von der Gründung eines CSCs abschrecken.

So schreiben die Regeln z.B. ein aufwändiges Luftfiltersystem für die Verarbeitungsräume vor, um zu verhindern, dass Gerüche, Partikel oder Mikroorganismen in die Umwelt gelangen. Zudem muss der Verarbeitungsraum vollklimatisiert sein (Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Der Transport der Blüten zwischen Anbau- und Abgabestelle muss durch ein lizenziertes und vertraglich gebundenes Sicherheitsunternehmen stattfinden und zusätzlich zuvor bei der ARUC angemeldet werden. Alle Personen, die mit fertigen Produkten hantieren, müssen von der ARUC genehmigt werden. 

Ein umfangreiches Sicherheitssystem inklusive Kameras, Alarmanlage, Brandmeldeanlage und protokolliertem Zugang ist ebenfalls vorgeschrieben. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards muss durch einen Fachmann alle drei Jahre und im Rahmen der Bewerbung bestätigt werden. Etwaige festgestellte Sicherheitsmängel müssen binnen einer Woche beseitigt werden.

Alle nicht genutzten Pflanzenteile sowie Flüssigkeiten, die mit Pflanzenteilen in Kontakt gekommen sind, gelten per Definition als “Sondermüll” und müssen von einem lizenzierten und vertraglich gebundenen Unternehmen entsorgt werden. Die Lagerung des “Sondermülls” hat in versiegelten Behältern an einem gesicherten Ort zu erfolgen. Vor der Entsorgung durch das Fachunternehmen ist die ARUC in Kenntnis zu setzen.
Für alle Pflanzenteile, Abfälle und fertige Produkte muss eine quartalsweise Inventarisierung stattfinden. Abweichungen beim Inventar, die nicht schlüssig erklärt werden können, ermächtigen die ARUC zum Entzug der Lizenz.

Die Anbaumethoden, Pflanzenanzahl und Sorten, Anbaufläche und das verwendete Equipment inklusive Nährstoffen müssen im Rahmen des Antrags auf eine Lizenz dargelegt werden. Jegliche Änderungen am Konzept sind der ARUC zur Genehmigung vorzulegen. Für den gesamten Anbau und Verarbeitungsprozess besteht eine detaillierte Dokumentationspflicht.
Jede Produktcharge muss durch eine dritte qualifizierte Person getestet werden auf die Einhaltung von Grenzwerten für organische und anorganische Verunreinigungen. Die Grenzwerte bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie die Grenzwerte für kommerzielle Erzeugnisse in den USA und Kanada.
Die Verpackung der abgegebenen Blüten muss kindersicher, durchsichtig bis milchig und nahezu “plain” sein. Auf Logos und auffällige Schriftarten, die vor allem Jugendliche und Kinder ansprechen, soll verzichtet werden. Die Verpackung ist der ARUC zur Genehmigung vorzulegen.

Bei diesen strengen Auflagen fehlen eigentlich nur die berühmten 24 cm Stahlbeton und die meisten maltesischen CSCs könnten in Deutschland medizinisches Cannabis produzieren. Wie dieses Modell im Rahmen eines nicht profitorientierten, basisdemokratischen Vereins funktionieren soll, bleibt fraglich. Selbst wenn die zukünftigen Lizenzgebühren für CSCs sehr moderat durch die ARUC gestaltet werden sollten, sind die finanziellen Kosten für den Betrieb und die Sicherstellung aller baulichen und operativen Standards erheblich und werden wahrscheinlich viele Interessierte abschrecken.


Kommentare

4 Antworten zu „Verbindliche Regelungen für CSCs in Malta vorgestellt“

  1. honki

    Nun..
    Unglaublich aber wahr..

    Das ist auch ein Weg den Zugang dafür zu beschränken und es nur betuchten Mafiosos zu ermöglichen darin Fuß zu fassen.. die Vorgaben für die Räume klingen danach als ob man medizinisches Cannabis züchten würde um es international verkaufen zu können.. das die Dinger ganz gut in der Sonne wachsen würden in Malta wird einfach „ausgeblendet“

    Das liebe Geld, ist einfach aller übel Anfang

    Die UN Resolution muss einfach revidiert werden welche von den USA diktiert wurde, Puff wärs überall wieder legal und es könnte in jedem Vorgarten wachsen, aber nein der kapitalistisch herrschende Mensch will alles kontrollieren und ernten wie es ihm gefällt..

    einfach nur noch peinlich sich die CSC Sachen von Malta durchzulesen!!

  2. Buri_see_käo

    Da staune ich aber nicht schlecht…
    …dass es ein Stück Erdoberfläche gibt, auf dem eine an den Tag gelegte Regelungswut sich mit der in DE üblichen messen lassen könnte.
    So, Malta, wird das nichts. Das aus sozialpsychologischer Sicht sehr sinnvolle Konzept CSCs durch realitätsfremde Über²regulierungen auf die Anzahl Null drücken zu wollen ist nicht zielführend. CSCs böten auch den Hanffreunden ganz, ganz weit draußen auf dem Lande, in mindestens 5 Km Abstand von einer Kita, die Möglichkeit des (intern kontrollierten) Cannabisbezuges. Apotheken mit dem Genuss-Cannabishandel zu beauftragen, halte ich nicht für sinnvoll, denn meine Erfahrungen (in einem 124000-Einwohner-Kaff) bzgl. der Kompetenz der hinter’m Thresen beschäftigten Bäckereifischfleischfachverkäufer(innen) sind im Fachgebiet Chemie äußerst negativ: Neulich brauchte ich mein NaOH (1%-ige Lösung ist Entwickler für lithografisches Material) im Originalbehältnis aufgefüllt – gab’s nicht, weil damit würden Bomben gebaut…???     Zur Herstellung von Explosivstoffen braucht es schon noch einen Sauerstoffbilder, z.B KNO₃, KMnO₄, KClO₄, NH₄ClO₄…, all diese haben eine Oxidationszahl von 4..7, NaOH hat aber 0. Übrigens nimmt die fleißige Hausfrau eine sogar 3%-ige NaOH-Lösung zum Laugenbrezelbacken, Köche zum Equipement-Reinigen gegen (Fritten)Fett. Fazit: Apotheken sollten bei der Genuss-Cannabis-Versorgung draußen vor bleiben, denn ich befürchte, dass das aus Harry Potters Wunderkammer stammende Wissen der BFFFV kein Einzelfall ist.
    mfG  fE

  3. Marco Kuhn

    Die Höchstmenge an THC für
    Die Höchstmenge an THC für unter 21 Jährige ist sinnvoll, somit können diese immerhin legal Cannabis beziehen und werden nicht dem Schwarzmarkt überlassen.

  4. Ritchie

    Rechtskonservative Ignoranz
    Ich denke wir können froh sein, wenn so etwas nächstes Jahr im Vermittlungsausschuss zustande kommt.

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