Immer wieder behaupten Politiker aller Couleur, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland schon längst entkriminalisiert. Dass dem nicht so ist, zeigt ein aktuelles Urteil am Werler Amtsgericht sehr deutlich: Ein 21-Jähriger wurde wegen 0,2 Marihuana zu einer Geldstrafe von 450€ verurteilt.
Obwohl Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juni 2011 wieder eine relativ liberale “geringe Menge” Verordnung besitzt und Verfahren bis 10 Gramm Cannabis eingestellt werden sollen, zeigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht in diesem Fall unerbittlich. Bei dem betroffenen 21-Jährigen Auszubildenden war bei einer Wohnungsdurchsuchung ein vergessener Krümel Marihuana gefunden worden, „kleiner als ein Popcorn“ beschreibt der Verurteilte ihn. Neben der Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro wurden ihm seine beschlagnahmten und völlig legalen Konsumgeräte nicht wieder zurückgegeben. Zudem wird das Vergehen des jungen Mannes an die Führerscheinstelle gemeldet, was ihm – falls er einen Führerschein besitzt oder machen möchte – weiteren Ärger und Kosten verursachen wird.
Die Anhebung der “geringen Menge” war sowohl von Vertretern der Suchthilfe als auch der Polizeigewerkschaft begrüßt worden. Letztere hatte sich sogar eine noch weitergehende Entkriminalisierung und die Möglichkeit selbst Verfahren einzustellen bzw. Delikte nicht zu verfolgen gewünscht. In diesem Fall hätte sich dies klar angeboten und hätte allen Beteiligten viel Ärger, Aufwand und Geld gespart – ebenso auch den Bürgern, die mit ihren Steuergeldern die Hanfrepression mit jährlich einer Milliarde € finanzieren.
Justizminister Kutschaty legt heute die Strafverfolgungsstatistik für NRW vor. Aus ihr geht hervor, dass im Jahr 2010 16.520 Personen wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurden. Dies sind 9,5% aller Verurteilungen oder eine Person pro 1.000 der strafmündigen Wohnbevölkerung! Bei circa 52.000 Betäubungsmitteldelikten pro Jahr entspricht dies einer Verurteilungsquote von 32% – der Durchschnitt aller Verfahren liegt bei nur fast einem Viertel.
Kommentare
33 Antworten zu „Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn““
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”Mh”]Georg: Solche Leute anzuzeigen ist besser als sie zu ignorieren. Denn so werden die weitermachen und auf anderen Plattformen bzw. auch hier ihre respektlose Art ablassen.
Du hast doch gute Kontakte mit Anwälten.[/quote]
Ich denke, das macht nur schlechtes Karma und frisst Zeit ohne Ende. Ich komme sowieso kaum hinterher mit der ganzen Arbeit hier und guten Themen, über die ich schreiben und an denen ich arbeiten möchte. Ich hätte viel zu tun, wenn ich jeden anzeigen würde, der mich beleidigt. Da mach ich lieber andere Dinge für unsere gemeinsame Mission..
Allerdings habe ich die beleidigenden Teile in dem Kommentar gelöscht, weil ich in diesem Blog insgesamt keine persönlichen Beleidigungen dulde. Ich habe schon mehrfach sowas gelöscht, wenn sich die Leute gegenseitig beschimpft haben, diesmal halt gegen mich.
Allerdings habe ich den Eintrag nicht komplett gelöscht, denn ich will so wenig wie möglich zensieren und auch Kritik an mir oder dem DHV lasse ich stehen; das ist ja für uns auch ein gewisses feedback incl. der Bewertungen der Beiträge, schließlich kann sich dazu jeder selbst seine Meinung bilden.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Kann leider meinen letzten Text nich editieren wollte aber noch hinzufügen:
Bei mir wars ebenfalls in NRW, lustig war auch das die Menge den Polizisten wahrscheinlich schon so Peinlich war beim abwiegen das aus (maximal) 0.1g plötzlich 0.5g wurden (war in nem standart 10er tütchen abgepackt die wiegen ca 0.4g)
Hat aber vor Gericht auch niemanden interessiert das hier geschlampt wurde.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Ja sowas kenn ich nur zu gut.
Ich wurde schonmal mit noch weniger erwischt (ebenfalls bei mir zuhause).
Das war nen rest im Tütchen was noch nichtmal mir sondern nem kumpel gehörte , das war bereits im Müll , das waren nichteinmal 0.1g , nur so kleine Blattreste im tütchen halt.
Das ende vom Lied waren 40 Arbeitsstunden (war damals 17) und ne Meldung an die Führerscheinstelle , nunja nu bin ich 23 und kann den Schein immernoch nich machen -.-
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Um den Repressionswahnsinn gegen Cannabiskonsumenten öffentlich zu machen, brauchen wir neben einigen Urteilen aus den Zeitungen auch EURE konkreten Fälle – bitte schickt eure Urteile (entsprechend geschwärzt, falls erwünscht, alternativ können wir das auch übernehmen) an
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
@f11
Wie wäre es denn, wenn du selber etwas auf die Beine stellst und deinen Ar… hochkriegst, anstatt die Arbeit anderer Leute madig zu reden?
Anscheinend hast du ja den totalen Durchblick, wie wir Cannabis in Deutschland legalisieren können, warum machst du es dann nicht? Warum gründest du nicht selber eine Partei, wenn dass doch so einfach ist und so erfolgsversprechend!
Mich würde aber mal interessieren, was du dir vorstellst, wer diese Partei wählen soll? Denkst du ernsthaft, dass so eine Partei Chancen hätte, in den Bundestag einzuziehen?
Ich bin ja wirklich optimistisch was das Thema Legalisierung anbelangt, aber mit ein bisschen Gehirnschmalz kommt jeder zu den Schluss, dass so eine Partei niemals genug Stimmen erhalten würde.
Außerdem braucht so eine Partei mehr, als nur eine gute Drogenpolitik, denn die Drogenpolitik ist nicht alles, was für ein Land wichtig ist!
Anstatt also hier die Leute zu beleidigen, solltest du dich mal selber fragen, was du bisher für die Legalisierung getan hast. Ich würde sofort wetten annehmen, dass du sogar zu faul warst, die Petition zu unterzeichnen, weil solche Leute wie du nur große Töne spucken können und dass war es dann auch schon.
Mehr als heiße Luft kommt nämlich nicht von Menschen wie dir.
Ich kann den Hanfverband und vor allem Georg nur raten, sich von solchen Statements gar nicht runterziehen zu lassen. Macht weiter mit dem, was ihr macht. Unterstützt andere die sich für dieses Thema einsetzen und die werden auch euch unterstützen.
Irgendwann werden sich diese Bemühungen bezahlt machen. Ich finde, es ist am Wichtigsten die Menschen in den Land aufzuklären. Erst wenn ein sehr großer Teil vernünftig über dieses Thema informiert ist, wird sich hier etwas ändern. Wir sind allerdings alle auf einen guten Weg, dass zu erreichen. Die Fortschritte kann ja keiner abstreiten, auch wenn es langsam vorwärts geht, irgendwann sind es so viele, die für eine Legalisierung / Entkriminalisierung sind, dass es sich schneller verbreiten wird, als ein Lauffeuer!
Also Jungs und Mädels, alle die sich für die Legalisierung / Entkriminalisierung einsetzen erhalten von mir ein großes Dankeschön!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Man, man, man… wie mich solche Menschen wie dieser ”f11” aufregen. Das sind diejenigen, die jeden normalen Kiffer in den Dreck ziehen. Nur wegen solchen Menschen denken immer noch viele ältere Mitmenschen, dass alle Kiffer Idioten sind. Nur wegen solchen Menschen, die wohl in irgendeinem Ghetto aufgewachsen sind und denken, dass sie mit ihrer Haudraufart überall durchkommen. Das sind auch die Ersten, die in einer parlamentarischen Demokratie aufgeben würden und nicht so lange für alle Kiffer kämpfen wie z.B. Georg.
Diesen Typen ”f11” würde ich nicht zu der Kiffergesellschaft zählen und sie lieber an den Rand der Gesellschaft drängen. Somit werden sie irgendwann von alleine Mist bauen und in den Knast wandern. Bei dem ”f11” ist wohl so weit. Sein Schreibstil und seine Art zeigt, dass er seine Aggressionen nicht unter Kontrolle hat. Der nächste U-Bahnschläger wird wohl ”f11” sein. Und das Schlimmste für uns alle ist dann das: Wird er nach einer Prügelei mit Cannabis erwischt, dann wird es überall in den Medien erwähnt und die vernünftigen Kiffer hätten wieder ein schlechtes Image an der Backe. Wegen solchen Leute läuft es deutlich schlechter voran.
Las dir das nicht gefallen Georg.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Georg: Solche Leute anzuzeigen ist besser als sie zu ignorieren. Denn so werden die weitermachen und auf anderen Plattformen bzw. auch hier ihre respektlose Art ablassen.
Du hast doch gute Kontakte mit Anwälten.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Georg: An deiner Stelle würde ich den f11 anzeigen. Solche Beleidigungen abzulassen ist echt das Allerletzte. Zeige ihn an.
Der glaubt anscheinend, dass er im Inet alles machen darf und alles sagen darf.
Bitte zeige solche Leute an.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Die Piraten schon bei 10 Prozent… (xxx gelöscht)Georg wartet immernoch drauf dass die Petition endlihc “bearbeitet” wird…tja hätts mal lieber beizeiten selber ne partei gegründet du (xxx gelöscht),, eigentlich zum totlachen wenns nicht so traurig wäre: Gebt den DHV (xxx gelöscht) bloss kein geld mehr, is in jeden growshop besser investiert!
(xxx jeweils wegen Beleidigung gelöscht – GW)
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”Stefan”]Wie ist überhaupt der Stand der Petition? Sollte sie nicht im September beraten werden?[/quote]
Steht am Mittwoch (erstmals) auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. DHV-PM dazu kommt vermutlich am Montag..
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”Georg Wurth”][quote name=”So nicht!”]Die Gesetzeslage mit der “geringen Menge”, bei der von einer Bestrafung abgesehen werden kann, ist viel zu schwammig. Nicht Fisch und nicht Fleisch.
Entweder erlaube ich geringe Mengen zum Eigenverbrauch, und zwar ohne jede Einschränkung, oder ich tue es eben nicht.[/quote]
Das sehe ich genauso. Deshalb habe ich das in der Cannabispetition so formuliert, s. http://www.cannabispetition.de :
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
…
===
abgesehen davon, dass wir natürlich letztlich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis sind…[/quote]
Wie ist überhaupt der Stand der Petition? Sollte sie nicht im September beraten werden?
grüße
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Nicht falschverstehen: 450 € = 😡
Aber für mich persönlich war die EDB (Erkennungsdienstliche Behandlung: Fingerabdrücke; “jetzt haben wir dich Freundchen”/ Bild mit Nummer;wie man es aus Filmen kennt/ DNA; “Mund auf tut nicht weh”)
viel schlimmer als 450€ (ausser das kommt noch dazu 😉 )!!
War damals 15, im beisein der Eltern (EDB/Richteranhörung), wohlgemerkt für einmaligen Konsum.
Verfahren wurde gegen Auflage von 15 Sozialstunden eingestellt.
“Herrlich” aber das beste kommt noch, nun 10 Jahre später, darf ich wenn ich von der Polizei angehalten werde wortwörtlich die Hosen runterlassen!!
Ne aber ma ernsthaft DHV weiter so, Leute werdet Mitglied und wehrt euch gegen die Prohibition!! Habe mir das viel zu lange mit angesehen!!
Michi will kiffen!!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”So nicht!”]Die Gesetzeslage mit der “geringen Menge”, bei der von einer Bestrafung abgesehen werden kann, ist viel zu schwammig. Nicht Fisch und nicht Fleisch.
Entweder erlaube ich geringe Mengen zum Eigenverbrauch, und zwar ohne jede Einschränkung, oder ich tue es eben nicht.[/quote]
Das sehe ich genauso. Deshalb habe ich das in der Cannabispetition so formuliert, s. http://www.cannabispetition.de :
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
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abgesehen davon, dass wir natürlich letztlich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis sind…
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Die Gesetzeslage mit der “geringen Menge”, bei der von einer Bestrafung abgesehen werden kann, ist viel zu schwammig. Nicht Fisch und nicht Fleisch.
Entweder erlaube ich geringe Mengen zum Eigenverbrauch, und zwar ohne jede Einschränkung, oder ich tue es eben nicht.
So wie es jetzt ist, kann es jedenfalls nicht weitergehen, weil die Prozedur reine Willkür ist. Wenn dem Gesetzesvertreter deine Nase nicht passt, oder wenn er einen schlechten Tag hat, dann bist du dran. Wenn du Glück hast, dann nicht.
Genauso wie es vom Schicksal abhängt, ob du mit dem Klumpen Hasch erwischt wirst oder eben nicht. Manch einer, der im sonstigen Leben vielleicht das größte Arschloch ist, schmuggelt z.B. 30 Jahre lang und wird nie erwischt.
Ein anderer, welcher der liebste Mensch auf Erden sein kann, wird z.B. beim dritten Schmuggel innerhalb eines Jahrzehnts erstmalig gepackt und wird voll bestraft.
Die Regelungen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten müssen endlich mal konkretisiert werden, schon allein deshalb weil sie momentan schlicht ungerecht sind.
Die deutschen Gesetze sind fast so verlogen wie die niederländischen. Dort gibt es zwar Coffeeshops, aber diese dürfen streng genommen gar nicht mit der Droge beliefert werden.
So kann man in den dortigen Medien fast täglich lesen, dass mal wieder eine illegale Hanfplantage entdeckt und gerodet wurde und die Betreiber festgenommen wurden.
Aber die üppigen Steuergelder, die vor allem die Touristen durch ihre Shop-Besuche in die niederländischen Staatskassen spülen, die nehmen sie dort natürlich gerne.
Die Tschechen machen es da besser. Dort darf sich jeder Bürger selbst bis zu fünf Hanfpflanzen ziehen. Das ist direkter und ehrlicher!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
was ich noch hinzufügen kan seit dem ich erwischt wurde hatte ich drei jahre lang kein führerschein wegen mpu ich kann nur sagen mein zweiter führerschein mit allen strafen, mpu (3 stück), pisstest usw.hat mich um die 8000 euro gekostet diese wixxer
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
ich habe den glauben an dieses Land verloren schon lange ich bin überhaupt nicht stolz auf deutschland 90% dummheit und verlogenheit hätt ich das geld und keine freunde in diesem land würde ich auswandern. aber zum glück bescheiss ich den staat ich hole mir lediglich das wieder was mir genommen wurde.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”Weedzen”]also diese Geldstrafen sind viel zu hart.. ich mach grad ne Ausbildung und wenn ich erwischt werden würde, (wäre das erste mal seit 6 Jahren) würde denk ich mal erst nix passieren aber beim zweiten mal, müsste ich ja mein ganzes Monatsgehalt zahlen wenn ich Pech hätte… so eine Unverschämtheit, unfassbar… gut das ich hier noch was zum saufen und kiffen hab sonst würde mir bei dem Thema sowieso alles vergehen. Also lasst euch nicht erwischen[/quote]
Die Leute lernen dazu, und lassen sich auch weniger erwischen, deswegen kriegen diese Deppen von Bullen ja auch nur noch Sachen in popkorngröße und die Volltrottel meinern deswegen ja auch, das weniger gekifft wird. Lassen wir die Idioten in ihrem Glauben. Glauben ist eh das einzige was die können, der Rest ist Unwissen und damit abgrundtiefe Dummheit.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
also diese Geldstrafen sind viel zu hart.. ich mach grad ne Ausbildung und wenn ich erwischt werden würde, (wäre das erste mal seit 6 Jahren) würde denk ich mal erst nix passieren aber beim zweiten mal, müsste ich ja mein ganzes Monatsgehalt zahlen wenn ich Pech hätte… so eine Unverschämtheit, unfassbar… gut das ich hier noch was zum saufen und kiffen hab sonst würde mir bei dem Thema sowieso alles vergehen. Also lasst euch nicht erwischen
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
…ich: 0,5 gramm = 60 arbeitsstd,
beinnahe 4 wochen arrest bekommen! kommt ma klar hier >:(
einfahc nur gestört was hier zu lande gang und gäbe ist!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Kann ich toppen!
Is zwar schon ein Paar tage her aber ..
Jugendaresst + 200 Arbeitstunden.
Nur Strafe kein “Soziales Entgegenkommen” wie Soz. Trainigskurs oder dergleichen.
Von wegen Aufklären und Jugend muss geschützt werden, war 17 oder 18, und musste in Arrest, was hats gebracht ausser nen Trauma, … nüchts, in diesem Sinne gudden Rauch 😉 !
Alles Scheinheilige “Faschisten” ! durch die Bank wech! So unter dem Motto was ich nich mag wird Platt gemacht 🙁 .
mfg. Patrick
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
[quote name=”sliper”]Einfach nur traurig soetwas mitansehen zu müssen 😥 ! Ich wollt nur noch auf den Fehler in der dritten Zeile von unten hinweisen mit den 9,5 % da das 1 von 100 der strafenmündigen Wohnbevölkerung sein müsste ;-)[/quote]
Die 9,5% beziehen sich auf alle Verurteilungen, das 1 von 1.000 auf die gesamte strafmündige Wohnbevölkerung
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
selbes hier, Bayern 0,2g und ein halber Joint -> 350 € Geldstrafe – mal sehen was noch kommt oO
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
das ganze ist doch echt ein witz. da werden 1000 terroristen gegen einen soldaten befreit. und man macht hier aufstand wegen ein nicht mal zu sehendes und merkbaren 0,2 gramm. ich sag nur armes deutschland. die alte schachtel die gegen alles ist soll zurück in ihre hitlerzeit gehen. obwohl da war ja cannabis noch erlaubt. weg mit dieser scheiss regierung. die fdp macht damit ja auch sehr viele pluspunkte damit. warum arbeitet der staat gegen seine bürger. das ist mehr als lächerlich. echt normal sollten echt mal alle die cannabis genießen nen rießen aufstand machen und gegen die regierung vorgehen. lasst euch nicht unter kriegen. kopf hoch und ran an den cannabiskreig gegen die regierung. manchmal komm ich mir hier in dem land vor als würde man gegen eine wand reden. ist doch kein wunder das immer mehr leute hier auswandern
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
hey leute,
das mit dem heulen war nicht so böse gemeint.
wir sitzen doch alle im selben boot!
es geht mir da eher um das bundesland in dem er wohnt, man wird hier in bayern unglaublich hart und auch widerrechtlich verfolgt (man hat mir auf offener strasse! die hose heruntergezogen und mich im intimbereich gründlich durchsucht), gerade in der landeshauptstadt…das ist in NRW (ich bin gebürtiger NRWler) nichtmal ansatzweise so krass.
bla hat recht, weg mit dem muff von 1000 jahren.
wir müssen zusammenhalten & immer brav auf dem hanftag erscheinen und unsere meinung kund tuen.
vielleicht erhört der allmächtige ja irgendwann unsere gebete!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Wenn ich hier manche Kommentare lese, dann könnte ich kotzen. Mir kommt es vor, als wären hier bestimmte Leute ziemlich unreif. Schon alleine der 1 Kommentar zeigt es. Fehlende Empathie und wohl kein Verständnis zu der Lage. Aber Hauptsache zeigen wie cool man ist.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Weg mit dieser Regierung, die nur ihren Machterhalt und die Massenkontrolle im Kopf hat!
Weg mit den Roben, weg mit dem Muff von 1000 Jahren!
Der König trägt keine Kleider!
Sascha
Ich lebe in Bayern und wurde letztes Jahr für 0,1 g Gramm Gras was in meinem Rucksack gefunden wurde, zu 650 Euro Strafe verurteilt! Es gab nicht mal ne Verhandlung!!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Einfach nur traurig soetwas mitansehen zu müssen 😥 ! Ich wollt nur noch auf den Fehler in der dritten Zeile von unten hinweisen mit den 9,5 % da das 1 von 100 der strafenmündigen Wohnbevölkerung sein müsste 😉
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
die geringe menge ist fürn arsch die brignt nix wirklich 0 ob die geringe menge bei 0 oder 30 liegt ist egal es muss ein anderes gesetz her wo es eingestellt werden muss und nicht kann und der gleiche richter hat wahrscheinlich einen kinderschänder zu der gleichen geldstrafe verurteilt solche inzelfälle gibt es immer
und da ist egal ob bayern oder berlin scheiss auf geringe menge bring nix
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Ich hoffe der Junge hat noch ein paar Euro übrig für die Revision. was für einen vollidioten-anwalt hat der gehabt??? Die haben in BW einen “Wiederholungstäter” in der zweiten Instanz durchgepaukt – mit dem Ergebnis : von “Bewährung” auf “Einstellung”, weil der Anwalt so gut war und massenhaft(!) Einwände hatte, an der Masse ist dann auch die Sache erstickt. Good Luck.
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
und wie der heulen soll… in berufung gehen und anzeige gegen den richter wegen amtsmissbrauch
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Da hab ich ähnliche Erfahrungen,nur das bei mir noch niemals was gefunden wurde außer mein hochwertig,selbsthergestelltem Rauchgerät welches ebenfalls vernichtet wurde(Ist ja auch Klar,da hingen ja Erinnerungen dran) 🙁
Nunja,habe sicherlich ca.3000-5000Euro bisher an unseren lieben Staat gezahlt,ohne eigentliche Grundlage,bis auf Aussagen.
Anders sogar,eine längst verjährte Sache wurde aufgerollt als “Steuerhinterziehung” aufgrund des Dealers der es über die Grenze geschmugelt hatte und so war es dann nicht mehr verjährt und wieder verhandlungsfähig.
Auch wurde ansonsten NUR auf Aussagen bassierend gehandelt und auch Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Hört sich vielleicht an als sei ich “schwer im Geschäft” laut der Verfolgungsmaßnahmen,aber sicherlich nicht.
Ich konsumiere selten und habe noch seltener was zuhause,und wenn nur sehr geringe Mengen!
RE: Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
lebe in bayern und wurde wegen 0,2g zu 6 pisstests in 6 monaten a 100öcken verurteilt, füherschein haben sie mir auch genommen! der soll mal nich so heulen!