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UPDATE: OWi-Verfahren gegen 2er-WG wegen mangelndem Schutz vor Dritten eingestellt

Dieser Prozess ist Teil unserer Kampagne richtungsweisende KCanG-Prozesse, die wir 2024 finanziert durch eure Weihnachtsspenden starten konnten.

Die Stadt Bayreuth hat nun auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine 2er-WG in Bayern wegen mangelndem Schutz vor Dritten beim Anbau von 6 Cannabispflanzen eingestellt. Zuvor war bereits das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Anbau von der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingestellt worden, da die Pflanzen als „räumlich getrennt“ galten. Rechtsanwalt Moritz Hausmann (Kanzlei CCI-Legal) macht weiterhin mögliche Schadensersatzansprüche für die zerstörten Pflanzen geltend.

Wie ging es nach der Einstellung des Strafverfahrens weiter?

Nachdem die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Anbaus von insgesamt sechs Pflanzen durch zwei WG-Bewohner eingestellt hatte, rückten wir mit einem Schadensersatzverfahren nach. Darauffolgend leitete die Stadt Bayreuth, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft hierzu angewiesen wurde, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Vorwurf diesmal: Ein möglicher Verstoß gegen § 10 KCanG. Diese Vorschrift besagt, dass Cannabispflanzen durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu schützen sind. Im konkreten Fall drehte sich die Prüfung darum, ob die Pflanzen der WG-Bewohnerin, die auch DHV-Fördermitglied ist, ausreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert waren und ob der Mitbewohner als “Dritter” zu werten ist.

Dass auch dieses Verfahren nun eingestellt wurde, ist ein weiterer Erfolg. Es deutet darauf hin, dass der Mitbewohner nicht als “Dritter” im Sinne des § 10 KCanG gewertet wurde.

“Tausend Dank für die vielseitige Unterstützung von euch allen! Ich bin sehr erleichtert über die Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens und gleichzeitig gespannt, wie es weitergeht.”Zitat der Betroffenen

Wie geht es weiter?

Obwohl das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wie auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren nun eingestellt sind, bleibt die Frage des Schadensersatzes für die bei der ursprünglichen Hausdurchsuchung zerstörten Pflanzen offen. Da sich herausgestellt hat, dass kein strafbares oder ordnungswidriges Handeln vorlag, das die Zerstörung der Pflanzen gerechtfertigt hätte, sieht Rechtsanwalt Hausmann keine mögliche Begründung für eine Ablehnung von Schadenersatzansprüchen mehr. Die Justiz sei allerdings immer für Überraschungen gut. Wir werden euch über den Fortgang dieses Verfahrens selbstverständlich auf dem Laufenden halten.


Kommentare

2 Antworten zu „UPDATE: OWi-Verfahren gegen 2er-WG wegen mangelndem Schutz vor Dritten eingestellt“

  1. Flo

    In der deutschen Justiz müsste mal gründlich feucht durchgewischt werden! Was sich diese immer wieder mit Rechtsbeugungen anmaßt ist einem sog. „Rechtsstaat“ nicht mehr würdig! Die deutsche Justiz wirkt hier mehr und mehr wie ein verfickter Bananenstaat, wo durch reine Willkür und eigensinnige Rechtsauslegung sowie konstruierter Fälle größtmöglicher Schaden versucht wird anzurichten! Bei eigenen Verfehlungen perlen Klagen teflonartig von Ihnen ab.

  2. Martin

    Ehrlich gesagt das hinterlässt bei mir nur ein ungläubiges Kopfschütteln.
    Es gibt wohl keine wichtigen Probleme in Bayern. 😂😂

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