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SPD ????? | DHV-Video-News #404

Die Hanfverband-Videonews vom 15.12.2023

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • SPD ?????
  • Niederlande: Erstmals legal angebautes Cannabis in Coffeeshop
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

SPD ?????

Niederlande: Erstmals legal angebautes Cannabis in Coffeeshop

Termine

Alle Infos zu den Terminen findet ihr hier:
http://hanfverband.de/nachrichten/termine

Darmstadt: Offener Hanftisch der DHV-Ortsgruppe
15.12.2023, 19:00

Berlin: Treffen der DHV-Ortsgruppe
19.12.2023, 19:00

Heidelberg: Hanftisch der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar
19.12.2023, 19:00

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Kommentare

5 Antworten zu „SPD ????? | DHV-Video-News #404“

  1. Benjamin Kluck

    Schönes Konzept.

    Vielleicht sollte, zugunsten des Klimas, dem Gewächshaus- oder dem Freilandanbau ein Vorteil gewährt werden. Z.B. durch eine CO2 Abgabe für energieintensiven Indooranbau, soweit er nicht durch Solar- oder Windstrom betrieben wird.

    Damit könnten Cannabis Sozial Clubs o. auch Genossenschaften gefördert werden.

    Liebe Grüße an die CPD 🙂

  2. Sandy

    Wenigstens die Niederlande sind auf dem Weg ein gutes Vorbild zu werden. Der Krieg der Privilegierten (Regierung) gegen die Unterwürfigen (Bürger) soll allemal beendet werden!

    Es ist eine Pflanze, die >>natürlich<< wächst. Auch in diesem Teil der Erde. Menschen benutzen diese seit Jahrtausenden. Meist für medizinische Zwecke. Selten aus Gaudi. Dass aktuell so viel vergiftetes Zeug mit im Umlauf ist, ist der verdammten Regierung zu verschulden. Diese haben mit ihrem irrsinnigen Verbot dafür gesorgt, dass die Pflanze verunreinigt wird. Exakt wie damals beim Alkoholverbot und exakt so, wie es auch bei Morphium ist (#Fentanyl).

    !!! VERBOTE SIND DIE PROBLEME, KEINE LÖSUNGEN !!!

  3. Hanffreund

    Hey Georg die Tagesordnung ist draußen da steht wieder kein gesetzt drauf

  4. Mauli

    SPD ????? | DHV-Video-News #404 Legalisierung not found

  5. Bundestagsfraktion CPD

    Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, liebe Hanffreunde und Hanffreundinnen,

    die Bundestagsfraktion der CPD hat sich im Zuge der Uneinigkeiten, zum Thema der Cannabislegalisierung in unserer Partei, erneut beraten. Da Uns bewusst ist, das die Cannabiscommunity auf neue Impulse seitens der Politischen Entscheidungsträger hofft, werden wir Ihnen einen Teil unserer fortschreitenden Entscheidungen zum geplanten Gesetzesvorhaben mitteilen. Die Gremien haben sich hier an bereits bestehenden Regelungen zur privaten Erzeugung von Drogen orientiert. In diesem Fall der Erzeugung von Bier im privaten Haushalt.

    Privates Anbauen von Cannabis

    Der Anbau von Cannabis unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht. Das gilt sowohl für das aus Blüten gewonnene Cannabis (Marihuana) als auch für Cannabisextrakte, bei denen Harz (Haschisch) und Öl aus den Blüten gewonnen wird. Lediglich Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,5 Prozent (Nutzhanf, reine CBD Sorten) sind nicht steuerpflichtig. Ausnahmen gibt es jedoch für Haus- und Hobbyanbauer.

    Haus- und Hobbyanbauer

    Als Haus- und Hobbyanbauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt oder Gartengrundstück bis zu einer Menge von 50 Gramm im Kalenderjahr Ihr Cannabis selbst anbauen, ohne dass Sie hierfür Cannabissteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Cannabis ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen.
 Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Cannabis in nicht gewerblichen Gemeindeanbau-häusern herstellen.

    Bevor Sie mit dem Anbauen Ihres Cannabis beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Aussaat, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Cannabis, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen. Bitte geben Sie in dieser Anzeige auch Ihre vollständige Wohnanschrift und Ihr Geburtsdatum an. Für etwaige Rückfragen bitten wir Sie, noch eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.

    Sollten Sie beim Eigenanbau die Freimenge von 50 Gramm getrocknetem Cannabis überschreiten, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 420) abgeben.

    Für die überschreitende Menge müssen Sie die Cannabissteuer nach dem Regelsatz zahlen. Der Regelsteuersatz beträgt 11,11 Euro je 100 Gramm und THC Gehalt.
    THC Gehalt nennt man den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis. Bei einer hergestellten Menge von 650 Gramm getrockneter Cannabisblüten mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von 12% wären das z.B. 66,66€ (600g) + 120€ (12%) 186,66€ für 600 Gramm Cannabis, das die Freimenge übersteigt. Bei gleicher Menge Cannabisblüten mit einem THC Gehalt von 24% wären es z.B 306,66€ bei einer progressiven Besteuerung von 10€ je Prozentpunkt Wirkstoffgehalt.

    Abgabe von Überproduktionen

    Überproduziertes Cannabis, das nicht für den privaten Konsum bestimmt ist, muss in staatlichen Annahmestellen abgegeben werden. Bei der Abgabe erfolgt ein kostenloser Test, auf Reinheit und Wirkstoffgehalt, der überproduzierten Menge. Zudem werden die Produktionskosten erstattet und die darauf zu entrichtende Cannabissteuer verrechnet. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz zur Überproduktion soll dadurch ausdrücklich nicht geschaffen werden, vielmehr soll die Verfügbarkeit unterschiedlicher Cannabissorten erhöht werden. Die Abgabe an andere Konsumenten erfolgt über die Staatlichen Annahme bzw. Abgabe stellen zum Erzeugungspreis inklusive der darauf entfallenden Cannabis-steuer. Die zum privaten Konsum bestimmte Ernte kann gegen einen Unkostenbeitrag in der Staatlichen Annahmestelle ebenfalls auf Reinheit und Wirkstoffgehalt getestet werden.

    Mit fiedelnden Grüßen
    Ihre Genossen und Genossinnen der CPD Bundestagsfraktion

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