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Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?

Meldung des DHV vom 08.11.2010


Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf aus Niedersachsen zugestimmt, der die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen im Straßenverkehr fordert. Mehrere Gerichte hatten zuvor die Praxis, dass Polizisten aufgrund von “Gefahr im Verzug” Blutentnahmen ohne Richter angeordnet hatten, für rechtswidrig erklärt.

Die Anordnung einer Blutprobe nach Paragraf 81 a Strafprozessordnung ist in Deutschland grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Ähnlich wie bei Hausdurchsuchungen dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei nur agieren, wenn “der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet wird.” In der Praxis verkommt der Richtervorbehalt zu einer reinen Formalität, da die Richter als Entscheidungsgrundlage meist nur die telefonischen Angaben des Polizeibeamten vor Ort erhalten. Daher rührt auch die Zustimmung des Deutschen Richterbundes zu der geplanten Änderung. Dessen Vorsitzender Christoph Frank sah in der Gesetzesänderung eine Stärkung des “Richtervorbehaltes als rechtsstaatliches Kontrollinstrument”. In anderen Fällen hatten Polizisten regelmäßig auf den Anruf beim Richter verzichtet, auch weil kein angemessener Bereitschaftsdienst in der Nacht oder am Wochenende vorhanden war. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 hatten mehrere Oberlandesgerichte diese Praxis als rechtswidrig verurteilt, die Beweise wurden damit rechtlich nicht mehr verwertbar. Die Initiative Niedersachsens stellt damit eine kostengünstige Reaktion auf das Urteil dar, anstatt einen richterlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen wird ein Stück Rechtsstaat eingespart.

Nachdem der Bundesrat am Freitag, den 5. November 2010, in seiner 876. Sitzung unter TOP 15 dem “Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Neuordnung der  Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben” seine Zustimmung erteilt hat, geht die Initiative nun an den Bundestag. Der weitere Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens kann als noch offen bezeichnet werden.

Die Märkische Allgemeine berichtet von zurückgestellten Bedenken der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Ebenso zahnlos erscheint der Einwand von Tina Fischer (SPD), Brandenburgs Vertreterin beim Bund. Sie sah in der derzeitigen Regelung „den Vorteil, dass ein Polizist kurz überlegen muss, ob seine Entscheidung auch wirklich vor einem Richter Bestand hat“ und sie befürchtet im Falle einer Gesetzesänderung „dass in einigen Fällen zu schnell Blutproben angeordnet werden“. Trotzdem würde das rot-rot geführte Brandenburg der Verschärfung zustimmen, erklärte Fischer weiter. Die SPD im Hamburg überholt bei diesem Thema die schwarz-grüne Koalition rechts:

„Es kann nicht sein, dass betrunkene Autofahrer ungeschoren davonkommen, weil die Strafverfolgungsbehörden vor unnötige und in der Praxis häufig unüberwindliche Hürden gestellt werden […] Der strenge Richtervorbehalt ist vom Grundgesetz nicht gefordert. […] Hamburg hat schon der Strafschärfung für Gewalt gegen Polizisten nicht zugestimmt. Eine erneute Verweigerung aus Gründen der Koalitionsräson wäre ein weiterer Beleg, dass sich die Koalitionspartner in der Innen- und Rechtspolitik zunehmend gegenseitig blockieren.“ – Andreas Dressel, Innenexperte der SPD-Fraktion

Der Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern kann es ebenfalls gar nicht schnell genug gehen:

“Diese Länderinitiative war überfällig! Die Anordnung ärztlicher Blutprobenentnahmen bei Verdacht alkohol- und drogenbedingter Straßenverkehrsdelikte ist mittlerweile so häufig erforderlich, dass unbedingt eine praxistaugliche Lösung gefunden werden musste. […] Deshalb muss jeder alkoholisierte oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Fahrzeugführer wissen: Solche gemeingefährlichen Straftaten werden in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin konsequent verfolgt”

Die Ministerin hält den mit der Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff für vergleichsweise gering. “Dagegen sind Fahrten unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss Straftaten mit einem erheblichen Gefährdungspotential,” so die Vertreterin eines Präventivstaates weiter auf mvregio.de.

Die FDP Justizminister in den Ländern sind bei dieser Frage gespaltet. Während der hessische Minister Jörg-Uwe Hahn (FDP) nach Angaben der Stuttgarter Zeitung die Initiative Niedersachsens unterstützt, bedauert sein Kollege Dr. Jürgen Martens aus Sachsen den eingeschlagenen Weg. Im Onlineportal cop2cop wird er zitiert:

„Natürlich brauchen die Polizisten vor Ort klare und eindeutige Regelungen. Nur so können Beweise schnell und gerichtsfest gesichert werden. Das wird jedoch nicht mit der Aufhebung des Richtervorbehalts in § 81a Absatz 2 StPO für bestimmte Straftaten erreicht. Eine Blutentnahme bleibt ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit. Das ist ein hohes Rechtsgut. Deshalb hat der Gesetzgeber die Entscheidung über einen derartigen Eingriff bisher grundsätzlich in die Hände der unabhängigen Gerichte gelegt. Es geht dabei nicht um eine bloße Förmelei oder gar um einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber Polizeibeamten. Der Richtervorbehalt gibt dem betroffenen beschuldigten Bürger die Sicherheit, dass seine Rechte in dieser Situation gegenüber dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse hinreichend Beachtung finden. Die teilweise Abschaffung des Richtervorbehalts geht auf Kosten der Rechte unserer Bürger.”

Für die “Bürgerrechte auch für Alkoholsünder” spricht sich auch ein Kommentar im Tagesspiegel aus:

“Es ist Zeit, einen Vorbehalt anzumelden. Und zwar gegen die Abschaffung eines Vorbehalts. […] Doch hat das oberste Gericht in Karlsruhe 2007 und 2010 in aller Klarheit deutlich gemacht, dass es den Richtervorbehalt auch im Falle der zwangsweisen Blutentnahme für wesentlich hält, denn es ist nun einmal ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Richter gingen sogar so weit, die Blutentnahme mit der Wohnungsdurchsuchung gleichzustellen. Auch diese muss ein Richter absegnen, denn im Rechtsstaat soll das exekutive Handeln von Ermittlungsbehörden, soweit es in Grundrechte eingreift, von der kontrollierenden Instanz des Richters abgesegnet werden. Jedenfalls in der Regel. [..]
Es geht um die Klärung von zwei Fragen [durch Bundesregierung und Bundesrat]: Wie geht man mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts um, wenn sie einem nicht gefallen? Und was ist ranghöher: Verwaltungspragmatismus oder Prinzipientreue bei Grundrechten? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war bislang eher für Letzteres bekannt.”

DHV-Sprecher Georg Wurth sieht neben der Frage des Richtervorbehalts ein weiteres Problem bei der Durchführung der Blutproben: In der Regel wird der Betroffene erst nach der Blutentnahme einem Arzt vorgeführt, der begutachtet, ob eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit bzw. ein Hinweis auf Drogenkonsum überhaupt vorliegt.

“Dadurch passiert es in der Praxis häufig, dass Polizisten jemanden z.B. wegen seiner Frisur verdächtigen, Cannabis konsumiert zu haben, dann ohne weiteres eine richterliche Genehmigung bekommen und dem Betroffenen die Spritze in den Arm jagen lassen – und erst danach stellt ein verwunderter Arzt fest, dass es gar keinen Hinweis auf Drogenkonsum gibt. Das ist ein schlechter Witz. Also bitte, Richtervorbehalt beibehalten, aber erst die Begutachtung durch den Arzt durchführen und dann ggf. die richterliche Anordnung der Blutprobe einholen! Nur so hat der Richter überhaupt eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage”, so Wurth weiter.

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Quellen:


Kommentare

9 Antworten zu „Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?“

  1. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    jaja wenn solche sachen stören dann sind gesetzte innerhalb von 2 monaten durch

    aber was die entkriminalisierung angeht
    lassen sich unsere scheiß politiker jetzt schon zu lange zeit

    und keiner will den ersten schritt machen

  2. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    Ich halte es schon für sinnvoll, wenn sich Leute beschweren, wenn die Polizei tatsächlich rechtlich fragwürdig gehandelt hat. Auch wenn das für den einzelnen Polizisten kaum gravierende Folgen hat, wird sich in den Dienstanweisungen möglicherweise etwas ändern, wenn die Polizei mehrfach Fehler einräumen muss.
    Es ist allerdings schwierig zu entscheiden, wann die Polizei nun ihre Kompetenzen überschritten hat oder nicht…

  3. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    klar kann man sich hinterher beschweren, nur was bringt das?. Die Aussage von einem Kripobeamten(Sohn von Kollegin) war: “Wenn was kommt(und da muss man sich schon was heftiges erlauben) wird man für paar Wochen zur Schreibtischarbeit verdonnert, mehr passiert in der Regel nicht”. Alles klar? das Ganze ist doch gerade dafür gedacht das man sich nicht komplett hilflos fühlt, und beim beschweren sich abreagiert.

  4. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    Egal wegen was sie euch Kontrolieren, reicht Grundsetzlich Dienstaufsichtsbeschwerde ein und reicht bei Amastyinternatinonal beschwerde ein,gegebenenfals Anzeige wegen Nötigung Ezt.

  5. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    2 Andreas B.
    ob du Sie an dein Körper ranlassen willst ist irrelevant.
    Habe Reportage gesehen (schon länger her) da wollte ein leicht angetrunkener Mann, der noch nicht mal am Steuer saß kein Test machen. Weiss leider nicht mehr genau was da los war, aber die Beamten haben sich den alten man geschnappt, der war weder aggresiv noch beleidigend. Der wurde zur Wache mitgenommen. Und dann habe die Polizisten ganz stolz gezeigt, wie sie das machen. Dreckige Matraze auf dem Boden in der Zelle, Einer lenkt ab, der Andere schleicht sich von hinten an und reisst den Man zum Boden. Dann wurden dem armen Man die Hände verrenckt, so das der Arzt die Nadel reinstechen konnte. Die Bilder werde ich nie vergessen. Und gabs es nicht ein Fall wo man jemanden so festhielt, das er ein Herzstillstand bekamm? hatte man den Knie zu fest gegen die Brust/Rücken gepresst??? Leute es geht ums liebe Geld. Es ist lukrative Einnahmequelle. Denn Menschen die nie besoffen/bekifft Auto fahren, wegen dem 2-3 Tage zurückliegenden Konsum mal eben 3000-5000Euro aus der Tasche zu ziehen.
    Ja wir haben Menschenrecht und Recht auf Würde denn wir leben in der Demokratie!
    Während wir uns über die Zustände in Russland und China über deren Diktatoren machen, wird uns schon der Halsband mit kurzer Kette angelegt.

  6. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    also so langsam finde ich das alles sehr gruselig… Man stelle sich mal vor ein Polizist der keine Ahnung von solchen Dingen hat fängt nachts auf einem Feldweg unter Maglite-licht an im Arm des angehaltenen rumzustochern und die Vene zu suchen. Selbst bei meinem Hausarzt (der eine Ausbildung, Licht, und die richtigen Mittel dafür hat) wird mir dabei kotzübel.
    NEVER wird das bei mir vorkommen! Vorher können se mich einsperren aber an meinen Körper geht nur ein Arzt und selbst das auch nur wenn dies mit meiner Einwilligung oder der eines Gerichtes geschieht!

  7. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    [quote name=”Xaver Illhaus”]Wenn wir Deutschen uns auch das gefallen lassen haben wir echt den Vogel abgeschossen.

    Vielleicht sollten die Deutschen sich da ein Beispiel an anderen EU Länder nehmen, wo die Leute Straßenkriege eröffnen weil die Rente von 60 auf 62!!(schrittweise bis 2018) angehoben wird!

    1. KEINE GEWALT
    2. Gruppe 48
    Essay in der Welt die Status qo Diktatur

    Achtung Pflichtlektüre: Naomi Wohlf wie Zerstört man eine Demokratie.

    Das es in Deutschland ist wie es ist liegt in erster Lienie an der Geselschaft weniger an den Politikern, Demokratie solte wie eine gute Ehe sein die Politik hat bereits die Scheidung eingereicht, es Liegt an uns was zu Ändern.
    MFG

  8. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    Wenn wir Deutschen uns auch das gefallen lassen haben wir echt den Vogel abgeschossen.

    Vielleicht sollten die Deutschen sich da ein Beispiel an anderen EU Länder nehmen, wo die Leute Straßenkriege eröffnen weil die Rente von 60 auf 62!!(schrittweise bis 2018) angehoben wird!

    Wie lange müssen wir eigentlich Arbeiten damit wir vielleicht Rente kriegen?

  9. Anonymous

    RE: Polizei bald ohne richterliche Kontrolle?
    *achtung ironie*
    wie währs wenn wir einfach bei allen bürgern regelmäßig hauskontrollen und bluttests machen? z.B. jedes Jahr einmal diese doofe rechtsstaatlichkeit steht dem Vollzug doch nur im wege! 😡

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