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Die Angst der Ärzte vor dem Regress

Nach wie vor haben Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen wollen, große Schwierigkeiten, einen behandelnden Arzt zu finden. Finden sie einen, der mit ihnen gemeinsam einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellt, stellt sich diese bei der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis oftmals quer. Ein weiteres Problem, welches Ärzte beim Einsatz von Cannabis als Medizin abschreckt, wird bereits seit einiger Zeit immer öfter an den Deutschen Hanfverband herangetragen: Die Angst vieler Ärzte vor finanziellen Regressforderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Regress – was bedeutet das?
Die Verordnung von Cannabis als Medizin unterliegt einem Genehmigungsvorbehalt von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass Patienten vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats mit dem Arzt eine Genehmigung zur Kostenübernahme ihrer Krankenkasse einholen müssen. Begründet wird dieser Genehmigungsvorbehalt damit, dass es sich bei der Behandlung mit medizinischem Cannabis nicht um eine allgemein anerkannte Therapie mit zugelassenen Arzneimitteln handelt. Doch auch ein positiver Bescheid der Kassen zur Kostenübernahme kann Ärzte nicht unbedingt in Sicherheit wiegen.

Die GKV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, hält dazu fest:

Die Genehmigung der Krankenkasse entbindet den Vertragsarzt nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verordnung im Einzelfall.

Mit anderen Worten: Trotz einer bereits erfolgten Kostenübernahme für Cannabis als Medizin behalten es sich die Krankenkassen vor, Ärzte auf unwirtschaftliches Verhalten nachträglich zu prüfen – und eventuell einen Regress vom Arzt, also einen finanziellen Ausgleich der gezahlten Leistungen durch die Krankenkassen, zu fordern. Regressforderungen bei Ärzten sind somit das Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche Ärzte im Nachhinein in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. Vor allem, wenn sie mehrere Patienten mit teuren Therapieformen behandeln. Deswegen tendieren immer öfter Ärzte, die bereits Kostenübernahmen bei gesetzlichen Krankenkassen für anderen Patienten beantragt haben, bei Cannabis als Medizin nur noch zur Ausstellung eines Privatrezeptes, mit dem die Patienten ihre Medizin von vornherein vollständig selbst bezahlen müssen. Zu groß ist die Angst unter Medizinern, rückwirkend an den hohen Kosten einer mitunter kostspieligen Cannabistherapie beteiligt zu werden. Diese Haltung mag aus Sicht der Ärzte nachvollziehbar sein. Sie wollen helfen, fürchten aber persönliche finanzielle Konsequenzen. Allerdings erschwert diese Angst der Ärzte einer großen Zahl von Menschen, die sich keine komplett selbst finanzierte Cannabistherapie leisten können, die Suche nach einem Arzt zusätzlich.

Wie denkt die Bundesregierung über die Regress-Ängste der Ärzte?
Genau das wollte Kirsten Kappert-Gonther (GRÜNE) von der Bundesregierung erfahren, weshalb sie folgende Frage stellte:

Wie häufig waren Ärztinnen und Ärzte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 bis 2020 nach der Verordnung von Cannabis nach SGB V § 31 Abs. 6 Satz 1 von Regressforderungen betroffen, obwohl eine Genehmigung der Krankenkasse nach SGB V § 31 Abs. 6 Satz 2 vorlag, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf um Cannabis verordnende Ärztinnen und Ärzte bei Vorliegen der obligatorischen Genehmigung vor Regressforderungen zu schützen?

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es aufgrund der ihr bekannten Fallzahlen keinen Handlungsbedarf:

Der Bundesregierung sind in dem Zeitraum von 2017 bis 2019 ca. 30 Fälle bekannt, in denen Prüfanträge/Regressforderungen gestellt wurden. Bei ca. 20 weiteren Prüfanträgen ist unklar, ob eine Genehmigung vorlag. Inwiefern ein tatsächlicher Regress ausgesprochen wurde, ist nicht bekannt. Gesetzlicher Handlungsbedarf wird vor dem Hintergrund dieser sehr geringen Fallzahlen im Vergleich zur Zahl von 34.000 gestellten Anträgen allein im Jahr 2019, wobei Doppelzählungen durch Zweitanträge enthalten sein können, nicht gesehen.

Die bekannten Fallzahlen mögen aus Sicht der Bundesregierung überschaubar sein, auch wenn die Dunkelziffer unklar bleibt. Allerdings reichen schon wenige öffentlich diskutierte Fälle mit teilweise hohen Geldforderungen aus, um Ärzte zu verunsichern – ein definitiv nicht zu unterschätzender Faktor, der sie von vornherein von der Verordnung Abstand nehmen lässt. Horrorgeschichten über Ermittlungen gegen Cannabis verordnende Mediziner oder Drohungen durch Landesärztekammern tragen ebenfalls dazu bei, dass sich auch über drei Jahre nach Einführung des Gesetzes immer noch verhältnismäßig wenige Ärzte an Cannabis als Medizin herantrauen. Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gemäß SGB V § 31 Abs. 6 Satz 2 keine Garantie für den Arzt ist, dass er nicht im Nachhinein auf den Kosten für die Behandlung sitzen bleibt, werden weiterhin viele Ärzte vor einer Verordnung zurückschrecken und maximal Privatrezepte ausstellen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung hier nachzubessern, um Patienten den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern und um Ärzte effektiv vor Regressforderungen zu schützen.


Kommentare

11 Antworten zu „Die Angst der Ärzte vor dem Regress“

  1. Wirtschaftlichkeitsgebot nicht bei unterschiedliche Wirkweisen
    Grundsätzlich gilt auch im Rahmen der medikamentösen Versorgung der Versicherten das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Krankenversicherungsträger in seiner Versorgung mit Medizinalcannabis – unabhängig von der jeweiligen medizinischen Erforderlichkeit – die kostengünstigste Darreichungsform festzulegen hat, wenn Darreichungsformen unterschiedliche Wirkweisen haben. Denn Form und Dosis der Therapie sind ausschließlich von dem behandelnden Vertragsarzt patientenindividuell zu bestimmen.

    Die gesetzliche Voraussetzung bedeutet nicht, dass der Kläger langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen müsste, bevor ihm Cannabis als Alternative genehmigt werden könnte (Spickhoff/Barth, 3. Aufl. 2018, SGB V § 31 Rn. 16, 17).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der schwerwiegenden Erkrankung ist dem SGB V nicht fremd und entsprechend dem Ausnahmecharakter der Vorschrift dahingehend auszulegen, dass die Krankheit lebensbedrohlich sein muss “oder” aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig (chronisch) beeinträchtigt (vgl. zur Rspr. des BSG zum off-label-use und Übertragbarkeit der Definitionen siehe LSG NRW, Beschluss v. 25.02.2019 – L 11 KR 240 / 18 B ER, Rz. 60 zitiert nach juris mit einer Übersicht zu Rspr. und Lit.).

    Quellen:
    2. Instanz – Bayerisches Landessozialgericht – L 5 KR 544/18 – 05.11.2019
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=212541

    Ein Musterbeispiel für die Antragstellung der Kostenübernahme für Cannabis-Behandlungen findet Ihr auf meinem Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=O_qDBcMlZgI

  2. Schmerzpatientbei 2x bei Selbstversorgung (eigenanbau)erwischt
    Ich bin seit Januar 2020 Schmerzpatient habe jedoch keine kostenzusage bekommen. Die Apotheken Preise sind Irre teuer, meine Medizin wächst am Baum.also gebe ich ihr Wasser. Jetzt ist ein oder 2 Strafverfahren anhängig. Die Gesetze sind einfach nur noch abartig und pervers..selbst als Patient wird man fortlaufend diskriminiert.

    1. Nil

      Cannabis Verbot verfassungswidrig
      Berufe dich auf die 2 richtervorlagen zur Verfassungswidrigkeit des cannabisverbots .
      Bis zur Klärung der richtervorlagen durch das Bundesverfassungsgericht darfst du nicht verurteilt werden =)

  3. Anonymous

    2019: 74000 tote durch
    2019: 74000 tote durch Alkohol. 2019: 1398 Tote durch Rauschgift! Ja man muss definitiv noch mehr
    Aufklären ! Allen voran diese heuchlerischen Politmarrionetten. Wenn doch die Gesundheit angeblich
    so wichtig ist, warum wird nicht dort angesetzt wo sie am meisten Gefährdet wird? Minimal
    Kompetent, Maximal kontradiktorisch – Deutsche Drogenpolitik !

    Wenn die Broccoli beauftragte spricht verstehe ich nur noch Gemüsesuppe.

    “Strafverfolgung und Prävention”? Hat doch ueberhaupt nichts gebracht ueber Jahrzehnte gesehen,
    außer Existenzen vernichtet und viel Kosten verursacht… Ein Kampf gegen Windmühlen! Sagt die
    Brokolitante ja sogar selber! Jedes Gramm was fehlt, heizt nur den Markt an, und kommt dann doch
    zum höheren Preis an. Was fuer ein Quatsch. Nichts ändert sich, nichts entwickelt sich, alles im Stillstand- typisch CDU…
    P.S. Frau Ludwig: “Prävention ist keine Salbe?” XD Ähm, Frau Ludwig, Niveau ist auch keine Handcreme!

    Blah blah, wir schränken Drogen ein, die enorm gesundheitsschädlich sind. Richtig. Dieser Spruch
    wurde ihnen präsentiert von Paulaner. Oder Krombacher. Oder Wodka Gorbatschow.
    Darauf erstmal ne Flasche Vodka für 4,99€. Prost!

    Was ist so schwer daran zu verstehen das man mit der Legalisierung den gesamten Schwarzmarkt aushebelt?
    Alle Drogen gehören zumindest dekriminalisiert, man sollte sie nicht bewerben dürfen so wie Alkohol
    im Fernsehen und sie sollten auch nicht im Supermarkt verkauft werden.

  4. M. A. Haschberg

    Regress dort einfordern wo nötig.
    Jährlich kommen in Deutschland Zehntausende meist älterer Patienten durch fahrlässige Verabreichung verschiedener chemischer, nebenwirkungsreicher Pharmamedikamente zu Tode, weil es nicht mal ein dringend benötigtes bundesweites Register dafür gibt.
    Bei solch tragischen Fällen hört man nichts von irgendwelchen Regressansprüchen der Krankenkassen.
    Das zeigt doch, wie verlogen und patientenfeindlich unserer gesamtes Gesundheitssystem in Wirklichkeit ist.
    Der Fisch stinkt vom Kopf und das ganz gewaltig!

  5. Sandy

    Regressforderungen sollten illegal sein
    Wow, schon nach dem ersten Absatz kann ich vor seelischen Schmerzen nicht mehr weiterlesen. Diese Regressforderungen sind mitunter extrem unmenschliche Bedingungen. Damit sind schwerstkranke, die Cannabis dringend benötigen, um einen normalen Job ausführen zu können, schon mal benachteiligt, die Horrorpreise für medizinisches Cannabis drängen jeden, der nicht superreich ist schon mal weg, weil die Wirtschaftlichkeit fehlt. So viel zu einem guten Krankenkassensystem…umso mehr will man mittlerweile fordern, dass man als Cannabispatient in jedem Fall eine Sondergenehmigung für eine bestimmte Anzahl an Pflanzen bekommt, um die Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden. Das ist einfach nur noch absurd und krank.

    Da ich Cannabis zur Selbsttherapie nutze um meine Sozialleistung und etwas nebenbei die Arbeitsleistung zu verbessern, ist das an sich positiv anwendbar. Da ich nur Durchschnittsverdiener bin ist die Chance direkt 0, weil ich dadurch nicht mehr Geld verdiene, sondern lediglich sozial positiv gestärkt werde. Tja, da ist man wohl weiterhin auf den illegalen Weg angewiesen, um gesund zu werden. Zumindest bekomme ich kein schädliches Straßengras…

  6. Heiko

    Tja, da könnte man ja beinahe
    Tja, da könnte man ja beinahe vermuten, dass Krankheit lukrativer als Gesundheit ist…

  7. Kurt D

    Kostenübernahme
    Ich bin Schmerz Patient und seit 3Jahren auf der Suche nach einem geeigneten Arzt In Baden Württemberg z. B. hatt man Cannabis aus dem Praxis Budget herausgenommen und die Ärzte müssen sich nicht mehr vor Regressforderung fürchten! Warum geht das nicht bundesweit, bitte? Ich habe mir dann meine Medizin selbst gemacht,habe der Krankenkasse in 2 Jahren ca. 65000€ erspart, bin erwischt worden und jetzt will man mir paragraph 64 anhängen.Das bedeutet 18 Monate geschlossene Psychiatrie zusammen mit Mördern, Vergewaltigern und Pädophilen Therapie machen. Bloß weil ich 3 Gramm am Tag gegen meine Schmerzen rauche bin ich jetzt ein Schwerverbrecher, wegen 217g. Handel und Weitergabe wären nicht nachweisbar, weil nicht vorhanden. Die ganzen Gesetze sind gequirlte Hirnscheisse. Absolute 2 Klassen Medizin und Gesellschaft.

    1. Chris

      Hi ich habe von einen arzt in
      Hi ich habe von einen arzt in ulm gehört der dir ziemlich sicher helfen kann….schon anhand seiner google Rezessionen erkennt man das er offen ist für erfolgreiche schmerztherapie.
      Suchen sie einfach nach doktor rausch in ulm

      1. anon

        dr. Rausch
        Auf privat Rezept …

    2. Sinilotta Langstrumpf

      Eigenanbau ist nunmal leider
      Eigenanbau ist nunmal leider verboten. Aber mit Mördern und Vergewaltigern werden Sie nicht zusammen sitzen, da es hierfür den Paragraph 63 gibt.
      Alles Gute!

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