stethoscope-2617701_1920

|

Polizei durchsucht Arztpraxis wegen Cannabis-Dosierempfehlung

In Hessen wurde Mitte dieser Woche eine Arztpraxis durchsucht, um Daten eines Patienten, der Cannabis als Medizin nutzt, beschlagnahmen zu lassen. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Beschuldigte gegenüber den behandelnden Ärzten falsche Angaben gemacht, um in den Besitz einer Verschreibung von Betäubungsmitteln zu gelangen.

Wie es dazu kam

Der Patient war seit 2013 im Besitz einer der bis 2017 gültigen Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke. Seit der Einführung des Gesetzes zur Verwendung von Cannabis als Medizin bekommt er 50 Gramm Medizinalhanfblüten pro Monat von seiner Hausärztin verschrieben. Als er im Oktober 2018 im Rahmen einer Verkehrskontrolle von den Beamten auf das Mitführen illegaler Betäubungsmittel angesprochen wurde, zeigte er ihnen seine monatliche Verordnung sowie eine angebrochene 10-Gramm Dose mit, wie sich später herausstellen sollte, genau 8,82 Gramm Medizinal-Cannabisblüten. Die Beamten nahmen den Patienten daraufhin mit auf die Wache und ordneten eine Blutprobe an, während die Medizinalblüten genau abgewogen wurden. Die Medizin wurde dem Patienten erst nach Rücksprache mit der Staatsanwalt zurück gegeben – zusammen mit einer Anzeige wegen illegalem Betäubungsmittelbesitz. Diese Anzeige wurde dann nach Prüfung der Amtsanwaltschaft am 03.01.2019 eingestellt.

Sechs Tage nach dieser Einstellung beantragte die Staatsanwaltschaft Koblenz dann die Durchsuchung in den Praxisräumen der Hausärztin des Betroffenen, die dann Mitte dieser Woche stattfand. Die Begründung für die Eröffnung der nächsten Ermittlungen liest sich schon fast abenteuerlich: Der Patient habe am 05.10.2018 zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle noch insgesamt 8,82 Gramm Cannabis besessen. Somit hätten nur elf Tage nach der Verordnung durch die Hausärztin bereits 41,12 Gramm Cannabis gefehlt. Die Staatsanwaltschaft rechnet dann weiter, dass der Patient demzufolge 3,41 Gramm statt der verschriebenen zwei Gramm am Tag konsumiert habe. Zudem weise der Blutwert, der dem Patienten bis heute nicht mitgeteilt wurde, auf einen höheren Konsum als den ärztlich verordneten hin. Somit hätte er falsche Angaben bei seiner Ärztin gemacht und sich dadurch auf illegale Art und Weise legale Betäubungsmittel verschafft. Um das zu beweisen, müsse man in den Besitz die Original-Dosierungsanleitung der Ärztin gelangen und ohne eine Durchsuchung der Arztpraxis sei die gesamte Untersuchungsmaßnahme gefährdet. Unsere Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ist derzeit “in Bearbeitung”, wie uns ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz heute mitteilte.

Patienten sollen ihren Vorrat zuhause lassen

Anscheinend kennen sich weder die Staatsanwaltschaft noch die ermittelnden Beamten mit der Fürsorgepflicht bei verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln (BTM) aus. Denn Cannabis-Patienten und andere, die BTM auf Rezept erhalten, sollen nur die unmittelbar benötigte Dosis mit sich führen, während der Rest des Monatsvorrats zuhause im Tresor lagern muss. Das nennt sich juristisch Betäubungsmittelsicherheit nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und ein Verstoß dagegen kann sogar geahndet werden. Trotz der intensiven Ermittlungen gegen Patient und Hausärztin hat die Polizei nie recherchiert oder dies gar kontrolliert, ob der Rest seiner Medikation während der Kontrollmaßnahme im Oktober 2018 eventuell zuhause im Tresor lagerte. Dem Hanfverband gegenüber bestätigte der Betroffene auf Nachfrage, dass der Rest seines Monatsvorrats damals wie vorgeschrieben geschützt vor dem Zugriff Dritter im heimischen Mini-Tresor verstaut war.

Update vom 05.03.:

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Koblenz antwortete auf unsere schriftliche Anfrage vom 28.02. folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Knodt,

Gegenstand des von Ihnen angesprochenen Verfahrens XXXXXXXXXX war nicht der Vorwurf eines Vergehens nach dem BtMG, sondern ein möglicherweise strafrechtlich relevanter Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften. Die hier zuständige Dezernentin hat das Verfahren eingestellt und zur Verfolgung noch im Raum stehender Ordnungswidrigkeiten an die Bußgeldstelle abgeben.
Die Staatsanwaltschaft geht nicht grundsätzlich davon aus, dass Cannabispatienten die gesamte vorgeschriebene Monatsdosis mit sich führen müssen. Diese sind vielmehr gehalten, die verschriebene Medikation in einem verschließbaren Behältnis gesichert aufzubewahren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen in Anbetracht der noch laufenden Ermittlungen in dem Verfahren XXXXXXXX derzeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen kann.
 


Kommentare

25 Antworten zu „Polizei durchsucht Arztpraxis wegen Cannabis-Dosierempfehlung“

  1. Ups

    Fehler im Artikel
    Hallo,
    euch ist da bei “Die Medizin wurde dem Patienten erst nach Rücksprache mit der Staatsanwalt zurück gegeben […]” ein Fehler unterlaufen. Es müsste “[…] mit der Staatsanwaltschaft […]” heißen.

  2. Iche

    Also ich bin raus aus
    Also ich bin raus aus Dummschland…gibt doch genug alternativen mit mehr Freiheit, weniger Schikane, niedriger Steuern und schönerem Wetter. Mir fällt absolut kein Grund ein hier seine Zeit zu verschwänden…

  3. Iche

    Also ich bin raus aus
    Also ich bin raus aus Dummschland…gibt doch genug alternativen mit mehr Freiheit, weniger Schikane, niedriger Steuern und schönerem Wetter. Mir fällt absolut kein Grund ein hier seine Zeit zu verschwänden…

  4. Alex

    DNA-Spuren, Fingerabdrücke, forensische Ergebnisse
    Man muss wohl die Ermittlungen abwarten, sobald DNA-Spuren, Fingerabdrücke, forensische Ergebnisse ausgewertet worden sind. Eine absolute überzogene Frechheit das ganze. Vielleicht werden demnächst Falschparker observiert wieso jemand falsch parkt. Vielleicht hat damit ja auch der Arzt zu tun. Hier besteht massiver Nachholbedarf bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Mit Cannabis verbinden Polizisten automatisch etwas, das jetzt und auch noch nie wirklich korrekt war. Aber is halt einfach den berechenbaren kleinen Kiffer fertig zu machen… gefundenes Fressen!

  5. Alex

    DNA-Spuren, Fingerabdrücke, forensische Ergebnisse
    Man muss wohl die Ermittlungen abwarten, sobald DNA-Spuren, Fingerabdrücke, forensische Ergebnisse ausgewertet worden sind. Eine absolute überzogene Frechheit das ganze. Vielleicht werden demnächst Falschparker observiert wieso jemand falsch parkt. Vielleicht hat damit ja auch der Arzt zu tun. Hier besteht massiver Nachholbedarf bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Mit Cannabis verbinden Polizisten automatisch etwas, das jetzt und auch noch nie wirklich korrekt war. Aber is halt einfach den berechenbaren kleinen Kiffer fertig zu machen… gefundenes Fressen!

  6. MichA

    Staatsanwaltschaft Koblenz
    Von der genannten Staatsanwaltshaft läßt sich wenig gutes sagen. Da werden Durchsuchungsbeschlüsse schneller durch gewunken als man bis drei zählen kann. Ohne es zu wissen behaupte ich, dass aus der besagten Staatsanwaltschaft mehr Durchsuchungen genehmigt werden, als im Bundesweiten Durchschnitt. Da wird alleine wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen BtmG, Arbeitsplätze und Wohnungen durch sucht.

  7. MichA

    Staatsanwaltschaft Koblenz
    Von der genannten Staatsanwaltshaft läßt sich wenig gutes sagen. Da werden Durchsuchungsbeschlüsse schneller durch gewunken als man bis drei zählen kann. Ohne es zu wissen behaupte ich, dass aus der besagten Staatsanwaltschaft mehr Durchsuchungen genehmigt werden, als im Bundesweiten Durchschnitt. Da wird alleine wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen BtmG, Arbeitsplätze und Wohnungen durch sucht.

  8. Jan1234

    So viel zu Ärztlichen Schweigepflicht
    Ist doch mal wieder unerhört was man sich gefallen lassen muss! Kaum hat man Cannabis bei sich wird man geahndet wie ein gottverdammter Verbrecher. Und dann noch diese Dreistigkeit zu besitzen die Arztpraxis des Arztes zu durchsuchen, ich sag nur Reputation Adé. Diese Hexenjagd muss ein Ende finden und das am besten gestern.

  9. Jan1234

    So viel zu Ärztlichen Schweigepflicht
    Ist doch mal wieder unerhört was man sich gefallen lassen muss! Kaum hat man Cannabis bei sich wird man geahndet wie ein gottverdammter Verbrecher. Und dann noch diese Dreistigkeit zu besitzen die Arztpraxis des Arztes zu durchsuchen, ich sag nur Reputation Adé. Diese Hexenjagd muss ein Ende finden und das am besten gestern.

  10. BUMMBUMM

    *FacePalm*
    Ein Bluttest lässt keine Rückschlüsse auf die Menge des vorhergehenden Konsums zu.
    Polizei und Staatsanwaltschaft ist offensichtlich nicht dazu befähigt, Patienten dahingehend zu überprüfen, ob sie sich an die ärztlichen Dosierungsempfehlungen halten. Ist auch keine Straftat sich nicht an die Dosierungsempfehlungen zu halten, geht die also auch garnichts an. Ich mein will jetzt neben dem Arzt, der Krankenkasse und dem MDK jetzt auch noch die Staatsanawaltschaft jeden Antrag auf Cannabismedikation abnicken oder waS?
    Vollhonks!
    Ausserdem den Richter der dafür den Durchsuchungsbeschluss abgenickt hat, sollte man wegen geistiger umnachtung entmündigen.

  11. BUMMBUMM

    *FacePalm*
    Ein Bluttest lässt keine Rückschlüsse auf die Menge des vorhergehenden Konsums zu.
    Polizei und Staatsanwaltschaft ist offensichtlich nicht dazu befähigt, Patienten dahingehend zu überprüfen, ob sie sich an die ärztlichen Dosierungsempfehlungen halten. Ist auch keine Straftat sich nicht an die Dosierungsempfehlungen zu halten, geht die also auch garnichts an. Ich mein will jetzt neben dem Arzt, der Krankenkasse und dem MDK jetzt auch noch die Staatsanawaltschaft jeden Antrag auf Cannabismedikation abnicken oder waS?
    Vollhonks!
    Ausserdem den Richter der dafür den Durchsuchungsbeschluss abgenickt hat, sollte man wegen geistiger umnachtung entmündigen.

  12. TheDooooode

    Würdelose und unzumutbare Festnahme
    Irre wie sich das liest. Durch die Verhaltensweise unser Ordnungshüter könnte man fast meinen, der Cannabiskonsum eines Patienten würde die Gesellschaft bis ins Mark erschüttern und für immer unheilbar schädigen … also so ähnlich wie ein Atom-GAU. Ist der Vergleich übertrieben?

    Ich weiss, nach Rechtssprechung ist Cannabis immer noch so gefährlich wie Heroin oder Crack, aber dann steht auch wieder die Frage offensichtlich im Raum, warum so viele Patienten auf einmal eine schädigende Substanz wie Heroin oder Crack verschrieben bekommen sollten.
    Sollte man da also nicht als erstes auf die behandelden Ärzte vertrauen und dies bei Zweifel gegebenfalls nachträglich kontrollieren, anstatt einen offenbar kranken Bürger pauschal durch Festnahme in Schock zu versetzen? Meiner Meinung nach ist das den Patienten gegenüber unzumutbar und würdelos. Und die Arzt-Praxis hat sich bestimmt auch gewundert über diese Durchsuchung, aber die sind immerhin Profis.

    An dieser Stelle könnte es nicht besser passen: viel Erfolg für die DHV Verfassungs-Kampagne in 2019!

  13. TheDooooode

    Würdelose und unzumutbare Festnahme
    Irre wie sich das liest. Durch die Verhaltensweise unser Ordnungshüter könnte man fast meinen, der Cannabiskonsum eines Patienten würde die Gesellschaft bis ins Mark erschüttern und für immer unheilbar schädigen … also so ähnlich wie ein Atom-GAU. Ist der Vergleich übertrieben?

    Ich weiss, nach Rechtssprechung ist Cannabis immer noch so gefährlich wie Heroin oder Crack, aber dann steht auch wieder die Frage offensichtlich im Raum, warum so viele Patienten auf einmal eine schädigende Substanz wie Heroin oder Crack verschrieben bekommen sollten.
    Sollte man da also nicht als erstes auf die behandelden Ärzte vertrauen und dies bei Zweifel gegebenfalls nachträglich kontrollieren, anstatt einen offenbar kranken Bürger pauschal durch Festnahme in Schock zu versetzen? Meiner Meinung nach ist das den Patienten gegenüber unzumutbar und würdelos. Und die Arzt-Praxis hat sich bestimmt auch gewundert über diese Durchsuchung, aber die sind immerhin Profis.

    An dieser Stelle könnte es nicht besser passen: viel Erfolg für die DHV Verfassungs-Kampagne in 2019!

  14. Tom

    Es raucht, es zischt … passiert is nischts
    Auch wenn dem Patienten “nichts” passiert ist, würde ich ihm raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen um die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Diskriminierung (Art.1 und Art.3 Absatz 3 Satz 2)/Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB)/üble Nachrede (§186 StGB)(gilt besonders für die verschreibende Ärztin), und eventuell auch Körperverletzung (§340 StGB) gegen den verantwortlichen Polizisten zu prüfen. Das alles eventuell noch gewürzt mit dem Zusatz “im Amt”, das gibts auch gleich die doppelte Punktzahl.

    Ich für meinen Teil fühle mich als Kranker durch solche Typen diskriminiert, da ich auf Grund meiner Krankheit und der daraus folgenden Medikation jederzeit damit rechnen muß dass mich irgend ein untervögelter Gesetzeshüter mal kurz für vorläufig festgenommen erklärt, nur damit er, auch wenn nur heiße Luft erzeugt wird, seinem Testosteronspiegel wieder einen kleinen Schubs nach oben geben kann. Passieren wird dem Herrn Polizisten zwar nichts, denn er hat ja richtiges Cannabis gefunden, ja braver Wauzi, dem Herrschen aber würde ich (bildhaft gesprochen) in den Arsch treten weil er seinen Wachhund nicht unter Kontrolle hat, bzw. mangelhaft ausgebildet hat. Man muß sich nicht alles gefallen lassen, und verfassungswidriges Verhalten durch die Polizei schon gleich gar nicht (siehe S21).

    Es hat schon einen Grund dass ich mir eine Rechtsschutzversicherung gönne.

  15. Tom

    Es raucht, es zischt … passiert is nischts
    Auch wenn dem Patienten “nichts” passiert ist, würde ich ihm raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen um die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Diskriminierung (Art.1 und Art.3 Absatz 3 Satz 2)/Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB)/üble Nachrede (§186 StGB)(gilt besonders für die verschreibende Ärztin), und eventuell auch Körperverletzung (§340 StGB) gegen den verantwortlichen Polizisten zu prüfen. Das alles eventuell noch gewürzt mit dem Zusatz “im Amt”, das gibts auch gleich die doppelte Punktzahl.

    Ich für meinen Teil fühle mich als Kranker durch solche Typen diskriminiert, da ich auf Grund meiner Krankheit und der daraus folgenden Medikation jederzeit damit rechnen muß dass mich irgend ein untervögelter Gesetzeshüter mal kurz für vorläufig festgenommen erklärt, nur damit er, auch wenn nur heiße Luft erzeugt wird, seinem Testosteronspiegel wieder einen kleinen Schubs nach oben geben kann. Passieren wird dem Herrn Polizisten zwar nichts, denn er hat ja richtiges Cannabis gefunden, ja braver Wauzi, dem Herrschen aber würde ich (bildhaft gesprochen) in den Arsch treten weil er seinen Wachhund nicht unter Kontrolle hat, bzw. mangelhaft ausgebildet hat. Man muß sich nicht alles gefallen lassen, und verfassungswidriges Verhalten durch die Polizei schon gleich gar nicht (siehe S21).

    Es hat schon einen Grund dass ich mir eine Rechtsschutzversicherung gönne.

  16. Peter

    Ich kotzt Ziegelsteine!!!
    Und gerade – vor 6 Stunden schrieb ich auf Facebook etwas dazu. Und werde prompt bestätigt! Auf sinngemäße Frage: “Was machen denn die Depressiven Konsumenten so? Wieso hört man nichts von denen?”
    Siehe den Beitrag über das Markenzeichen.

    —snipsnipsnip—

    Der Punkt ist, ich würde mich gerne darüber unterhalten. Habe aber nach wie vor Sorge, das mir dann irgendwelche Aussagen gegen mich verwendet werden könnten. Und deswegen habe ich beschlossen, dass ich mich – trotz Rezept – eher bedeckt halte.
    Da ist noch so viel unklar – ich habe keine Lust rauszufinden wo mir jemand nicht doch noch ans Schienbein treten kann. Ich habe mein Rezept und Hülle mich ansonsten in Schweigen.

    Ich war bei einem Vortrag zu Recht und Cannabis. Da war eine Verkehrspsychologin die sagte in etwa folgendes:

    – Kopien von Rezept und Verordnung MÜSSEN mitgeführt werden

    – Man muss sich an die Verordnung halten. Kein Vorrat wegen unverbrauchter Medikamente (für evtl. Engpässe).

    Soll man jetzt Cannabis das man über hat wegschmeißen oder wie?

    – Sichere Aufbewahrung. Verschlossen und in kindersicherer Höhe

    – Bereits Ibuprofen darf nicht eingenommen werden, weil es die Wirkung von Cannabis verlängert. Das wäre wieder ein Verstoß gegen den Therapieplan/ “Einnahme gemäß schriftliche Anweisung”

    Vor allem Punkt zwei: Wo steht das ich meine Medikamente einnehmen MUSS? Die Frau machte mir jedenfalls klar, das wenn man – zumindest Führerscheintechnisch, aber nicht nur – von seinem Plan abweicht, man nach wie vor Ärger bekommen kann.

    Und es gibt immer noch Patienten die Stress mit der Polizei und Behörden haben. Deswegen werde ich da schön brav den Ball flach halten.

    Für mich war die Botschaft: Ein Verstoß gegen auch nur irgendwas – und schon kannst du wieder Ärger bekommen.

    So lange mir Hausärzte sagen “Ich lasse mich von Staat nicht zum Dealer machen” und “Besorgen Sie es sich doch einfach wieder da wo sie es vorher auch bekommen haben” ist mein Vertrauen in dieses System (Ärzte, Apotheken, Behörden) genau Null!

    Und die Ausnahmen werden wie Top Secret Geheimnisse behandelt. “Bei welchem Arzt/welcher Apotheke bist du?” – “Sag ich nicht!” …

    Nehmen wir mal was legales: Medikinet. Ich benutze das “bei Bedarf”: In meinem Fall also eher selten. Es gibt aber Tage/Situationen wo ich das brauche. Weil ich mal für ein paar Stunden “funktionieren muss”. Und ich finde – es ergänzt sich mit Cannabis durchaus. Es geht mir nicht um sinnloses abschießen, sondern mich “normal” zu fühlen. Aber schon da gehts los. Bekomme ich das eine darf ich das andere nicht mehr nehmen. Wegen fehlenden Zulassungen oder sonst einem Scheiß.

    Beispiel: Ritalin ist nur für Kinder zugelassen. Medikinet nur für Erwachsene. Aber beides der gleiche Wirkstoff. Nur unterschiedliche Menge.

    Das sind dann so Regulierungen wo ich echt aus dem Facepalmen nicht mehr rauskomme m(

    Oder diese ganze Haarspalterei bei Cannabis als Medizin. “Die Apotheke MUSS portionieren, weil der Patient das ja gar nicht kann! Der hat schließlich keine geeichte Feinwage!”

    Lauter so Schwachsinn. Wenn ich da sage: “Meine Güte ob ich jetzt 20 mg mehr oder weniger einnehme spielt für mich keine Rolle” . Da kriegen die “Experten” Schnappatmung. Weil: Ordnung muss sein! MUSS (!!!!) sein.

    Egal wie Schwachsinnig oder Realitätsfremd.

    Beispiel Personalausweis: Ich muss den NICHT mit mit führen. Aber ich will nicht wissen was Polizeibeamten dann alles dürfen um meine Identität festzustellen.

    Und mit Rezept das Gleiche: Wo steht das ich eines mitführen MUSS? Ich machs halt, damit ich einen Nachweis habe. Aber wie es Polizeibeamten eben gerne so machen: Da wird dir dann Rezeptfäschung unterstellt und die Geldscheine im Geldbeutel sind bestimmt mutmaßliches Dealergeld.

    Oder auf dem Rezept steht “Sorte X” und du hast Sorte Y dabei. Und wenn ich den Originalbehälter habe, dann heißt es wieder ich führe mehr mit mir mit als ich benötige. Oder habe mir etwas abgefüllt, dann fehlt mir wieder die Originalverpackung. Und selbst wenn ich eine Original Dose habe, dann habe ich die doch bestimmt als leere Dose bei eBay gekauft….

    Wenn die Polizei eines sehr gut kann: Dann das sie einem permanent etwas unterstellt. Du bist sofort Schuldig bis du das Gegenteil zigfach beweisen kannst!

    —snipsnipsnip—

    Und jetzt mal Hand hoch, Patienten! Wer hat einen Tresor bei sich zu Hause? Wer weiß das überhaupt?

    “Anscheinend kennen sich weder die Staatsanwaltschaft noch die ermittelnden Beamten mit der Fürsorgepflicht bei verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln (BTM) aus. Denn Cannabis-Patienten und andere, die BTM auf Rezept erhalten, sollen nur die unmittelbar benötigte Dosis mit sich führen, während der Rest des Monatsvorrats zuhause im Tresor lagern muss. Das nennt sich juristisch Betäubungsmittelsicherheit nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und ein Verstoß dagegen kann sogar geahndet werden.”

    Das ist das ERSTE MAL das mir auch mal jemand einen Paragraf nennen kann!

  17. Peter

    Ich kotzt Ziegelsteine!!!
    Und gerade – vor 6 Stunden schrieb ich auf Facebook etwas dazu. Und werde prompt bestätigt! Auf sinngemäße Frage: “Was machen denn die Depressiven Konsumenten so? Wieso hört man nichts von denen?”
    Siehe den Beitrag über das Markenzeichen.

    —snipsnipsnip—

    Der Punkt ist, ich würde mich gerne darüber unterhalten. Habe aber nach wie vor Sorge, das mir dann irgendwelche Aussagen gegen mich verwendet werden könnten. Und deswegen habe ich beschlossen, dass ich mich – trotz Rezept – eher bedeckt halte.
    Da ist noch so viel unklar – ich habe keine Lust rauszufinden wo mir jemand nicht doch noch ans Schienbein treten kann. Ich habe mein Rezept und Hülle mich ansonsten in Schweigen.

    Ich war bei einem Vortrag zu Recht und Cannabis. Da war eine Verkehrspsychologin die sagte in etwa folgendes:

    – Kopien von Rezept und Verordnung MÜSSEN mitgeführt werden

    – Man muss sich an die Verordnung halten. Kein Vorrat wegen unverbrauchter Medikamente (für evtl. Engpässe).

    Soll man jetzt Cannabis das man über hat wegschmeißen oder wie?

    – Sichere Aufbewahrung. Verschlossen und in kindersicherer Höhe

    – Bereits Ibuprofen darf nicht eingenommen werden, weil es die Wirkung von Cannabis verlängert. Das wäre wieder ein Verstoß gegen den Therapieplan/ “Einnahme gemäß schriftliche Anweisung”

    Vor allem Punkt zwei: Wo steht das ich meine Medikamente einnehmen MUSS? Die Frau machte mir jedenfalls klar, das wenn man – zumindest Führerscheintechnisch, aber nicht nur – von seinem Plan abweicht, man nach wie vor Ärger bekommen kann.

    Und es gibt immer noch Patienten die Stress mit der Polizei und Behörden haben. Deswegen werde ich da schön brav den Ball flach halten.

    Für mich war die Botschaft: Ein Verstoß gegen auch nur irgendwas – und schon kannst du wieder Ärger bekommen.

    So lange mir Hausärzte sagen “Ich lasse mich von Staat nicht zum Dealer machen” und “Besorgen Sie es sich doch einfach wieder da wo sie es vorher auch bekommen haben” ist mein Vertrauen in dieses System (Ärzte, Apotheken, Behörden) genau Null!

    Und die Ausnahmen werden wie Top Secret Geheimnisse behandelt. “Bei welchem Arzt/welcher Apotheke bist du?” – “Sag ich nicht!” …

    Nehmen wir mal was legales: Medikinet. Ich benutze das “bei Bedarf”: In meinem Fall also eher selten. Es gibt aber Tage/Situationen wo ich das brauche. Weil ich mal für ein paar Stunden “funktionieren muss”. Und ich finde – es ergänzt sich mit Cannabis durchaus. Es geht mir nicht um sinnloses abschießen, sondern mich “normal” zu fühlen. Aber schon da gehts los. Bekomme ich das eine darf ich das andere nicht mehr nehmen. Wegen fehlenden Zulassungen oder sonst einem Scheiß.

    Beispiel: Ritalin ist nur für Kinder zugelassen. Medikinet nur für Erwachsene. Aber beides der gleiche Wirkstoff. Nur unterschiedliche Menge.

    Das sind dann so Regulierungen wo ich echt aus dem Facepalmen nicht mehr rauskomme m(

    Oder diese ganze Haarspalterei bei Cannabis als Medizin. “Die Apotheke MUSS portionieren, weil der Patient das ja gar nicht kann! Der hat schließlich keine geeichte Feinwage!”

    Lauter so Schwachsinn. Wenn ich da sage: “Meine Güte ob ich jetzt 20 mg mehr oder weniger einnehme spielt für mich keine Rolle” . Da kriegen die “Experten” Schnappatmung. Weil: Ordnung muss sein! MUSS (!!!!) sein.

    Egal wie Schwachsinnig oder Realitätsfremd.

    Beispiel Personalausweis: Ich muss den NICHT mit mit führen. Aber ich will nicht wissen was Polizeibeamten dann alles dürfen um meine Identität festzustellen.

    Und mit Rezept das Gleiche: Wo steht das ich eines mitführen MUSS? Ich machs halt, damit ich einen Nachweis habe. Aber wie es Polizeibeamten eben gerne so machen: Da wird dir dann Rezeptfäschung unterstellt und die Geldscheine im Geldbeutel sind bestimmt mutmaßliches Dealergeld.

    Oder auf dem Rezept steht “Sorte X” und du hast Sorte Y dabei. Und wenn ich den Originalbehälter habe, dann heißt es wieder ich führe mehr mit mir mit als ich benötige. Oder habe mir etwas abgefüllt, dann fehlt mir wieder die Originalverpackung. Und selbst wenn ich eine Original Dose habe, dann habe ich die doch bestimmt als leere Dose bei eBay gekauft….

    Wenn die Polizei eines sehr gut kann: Dann das sie einem permanent etwas unterstellt. Du bist sofort Schuldig bis du das Gegenteil zigfach beweisen kannst!

    —snipsnipsnip—

    Und jetzt mal Hand hoch, Patienten! Wer hat einen Tresor bei sich zu Hause? Wer weiß das überhaupt?

    “Anscheinend kennen sich weder die Staatsanwaltschaft noch die ermittelnden Beamten mit der Fürsorgepflicht bei verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln (BTM) aus. Denn Cannabis-Patienten und andere, die BTM auf Rezept erhalten, sollen nur die unmittelbar benötigte Dosis mit sich führen, während der Rest des Monatsvorrats zuhause im Tresor lagern muss. Das nennt sich juristisch Betäubungsmittelsicherheit nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und ein Verstoß dagegen kann sogar geahndet werden.”

    Das ist das ERSTE MAL das mir auch mal jemand einen Paragraf nennen kann!

  18. Franjo Grotenhermen

    Dieses ist eine Information,
    Dieses ist eine Information, die auch von einem Journalisten hätte vertraulich behandelt werden sollen, bis dieser Vorwurf gegen den Arzt fallen gelassen wird. Alles andere verursacht nur Verunsicherung unter Ärzten, die Cannabis für Patienten verschreiben und ist daher kontraproduktiv. Das ist kein verantwortliches Handeln, sondern Sensationslust.

    1. Michael Knodt

      Informationspflicht

      Lieber Dr.Grotenhermen,

      vielen Dank für die kritischen Worte. Bitte erlauben Sie mir hierzu ein paar Anmerkungen:

      “Dieses ist eine Information, die auch von einem Journalisten hätte vertraulich behandelt werden sollen, bis dieser Vorwurf gegen den Arzt fallen gelassen wird.”

      Im Gegenteil. Sofern mir diese Infos vorliegen und quellenfest sind, sehe ich es als meine journalistische Pflicht an, die Öffentlichkeit zu informieren. Ich halte es grundsätzlich für unklug, zugunsten taktischer Überlegungen mit der Wahrheit zu kokketieren…wozu das Zurückhalten von Informationen eben auch gehört. Auch denke ich, mit dem Grad der Anonymisierung und der vorab gestellten Anfragen meiner journalitischen Sorgfaltspflicht genüge geleistet zu haben.

      Alles andere verursacht nur Verunsicherung unter Ärzten, die Cannabis für Patienten verschreiben und ist daher kontraproduktiv.

      Da halte ich es wie Sophokles: “Töte nicht den Boten” . Soll heißen, nicht ein Bericht darüber, sondern das Geschehene verunsichert..nicht nur Ärzte. Ich schätze Ihre Arbeit, und was sie für die Cannabis-Patienten in D tun, sehr. Aber: Ihre berufliche Pflicht ist das Schweigen, meine das Veröffentlichen. Ich halte mich dabei, anders als sehr viele andere, an die Anonymisierung aller Betroffenen, wenn es laufende Verfahren geht. Zu schweigen wäre für mich genau so, als wenn jemand von Ihnen verlangt, Ihre ärztliche Sorgfaltspflicht zu verletzen. In Ländern, in denen Journalisten aus taktischen Überlegungen Tatsachen umschiffen (sollen/müssen), haben es auch Cannabis-Patienten grundsätzlich schwer.  

      Mit besten Grüßen aus Berlin

       

  19. Franjo Grotenhermen

    Dieses ist eine Information,
    Dieses ist eine Information, die auch von einem Journalisten hätte vertraulich behandelt werden sollen, bis dieser Vorwurf gegen den Arzt fallen gelassen wird. Alles andere verursacht nur Verunsicherung unter Ärzten, die Cannabis für Patienten verschreiben und ist daher kontraproduktiv. Das ist kein verantwortliches Handeln, sondern Sensationslust.

    1. Michael Knodt

      Informationspflicht

      Lieber Dr.Grotenhermen,

      vielen Dank für die kritischen Worte. Bitte erlauben Sie mir hierzu ein paar Anmerkungen:

      “Dieses ist eine Information, die auch von einem Journalisten hätte vertraulich behandelt werden sollen, bis dieser Vorwurf gegen den Arzt fallen gelassen wird.”

      Im Gegenteil. Sofern mir diese Infos vorliegen und quellenfest sind, sehe ich es als meine journalistische Pflicht an, die Öffentlichkeit zu informieren. Ich halte es grundsätzlich für unklug, zugunsten taktischer Überlegungen mit der Wahrheit zu kokketieren…wozu das Zurückhalten von Informationen eben auch gehört. Auch denke ich, mit dem Grad der Anonymisierung und der vorab gestellten Anfragen meiner journalitischen Sorgfaltspflicht genüge geleistet zu haben.

      Alles andere verursacht nur Verunsicherung unter Ärzten, die Cannabis für Patienten verschreiben und ist daher kontraproduktiv.

      Da halte ich es wie Sophokles: “Töte nicht den Boten” . Soll heißen, nicht ein Bericht darüber, sondern das Geschehene verunsichert..nicht nur Ärzte. Ich schätze Ihre Arbeit, und was sie für die Cannabis-Patienten in D tun, sehr. Aber: Ihre berufliche Pflicht ist das Schweigen, meine das Veröffentlichen. Ich halte mich dabei, anders als sehr viele andere, an die Anonymisierung aller Betroffenen, wenn es laufende Verfahren geht. Zu schweigen wäre für mich genau so, als wenn jemand von Ihnen verlangt, Ihre ärztliche Sorgfaltspflicht zu verletzen. In Ländern, in denen Journalisten aus taktischen Überlegungen Tatsachen umschiffen (sollen/müssen), haben es auch Cannabis-Patienten grundsätzlich schwer.  

      Mit besten Grüßen aus Berlin

       

  20. Axel Junker

    Praxis-Durchsuchung
    Erzähl mir bitte, dass diese Geschichte zum 1. April geplant war zu veröffentlichen.
    Bitte, bitte..

  21. Axel Junker

    Praxis-Durchsuchung
    Erzähl mir bitte, dass diese Geschichte zum 1. April geplant war zu veröffentlichen.
    Bitte, bitte..

  22. Buri_see_käo

    Weil es wichtig ist
    Es ist sogar kriechswichtig, die Therapiefreiheit von Medizinern durch solche einschüchternden Maßnahmen zu untergraben. Es könnten Daten anderer Patienten bei der Durchsuchung in den Besitz der Strafverfolgungsbehörden gelangt sein. Wie es um deren Sicherheit bestellt sein könnte, läßt sich bei einem Vergleich mit den Vorkommnissen der K*******r vom Zeltplatz nur erahnen. Letzendlich wird es wohl bei den Freiheiten der in Deutschland lebenden Individuen nur auf den Verbleib einer einzigen Freiheit hinauslaufen: “Im PKW auf nichtgeschwindigkeitslimitieretn Bereichen der Autobahnen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit daherzudonnern”, sehr zur Freude des Feldscher, der Prothese- und Pharmaindustrie. Gegen andere Freiheiten wird bereits in Hinterzimmern vorgegangen:
    https://correctiv.org/top-stories/2019/02/28/augen-zu-und-durch/
    Um die Tragweite des Artikels zu erfassen, sollte man vielleicht mal dort klicken:
    https://www.youtube.com/watch?v=I0884U0CD2Y
    und ihn damit musikalisch untermalt ein zweites Mal durchlesen.

    mfG fE

  23. Buri_see_käo

    Weil es wichtig ist
    Es ist sogar kriechswichtig, die Therapiefreiheit von Medizinern durch solche einschüchternden Maßnahmen zu untergraben. Es könnten Daten anderer Patienten bei der Durchsuchung in den Besitz der Strafverfolgungsbehörden gelangt sein. Wie es um deren Sicherheit bestellt sein könnte, läßt sich bei einem Vergleich mit den Vorkommnissen der K*******r vom Zeltplatz nur erahnen. Letzendlich wird es wohl bei den Freiheiten der in Deutschland lebenden Individuen nur auf den Verbleib einer einzigen Freiheit hinauslaufen: “Im PKW auf nichtgeschwindigkeitslimitieretn Bereichen der Autobahnen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit daherzudonnern”, sehr zur Freude des Feldscher, der Prothese- und Pharmaindustrie. Gegen andere Freiheiten wird bereits in Hinterzimmern vorgegangen:
    https://correctiv.org/top-stories/2019/02/28/augen-zu-und-durch/
    Um die Tragweite des Artikels zu erfassen, sollte man vielleicht mal dort klicken:
    https://www.youtube.com/watch?v=I0884U0CD2Y
    und ihn damit musikalisch untermalt ein zweites Mal durchlesen.

    mfG fE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert